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mal eine andere Frage zum Motorrad Führerschein!

Themenstarteram 25. August 2008 um 19:26

Hallo,

Ich habe seit dem 3.1.2005 einen Autoführerschein.

Den Motorradführerschein habe Ich 6 Monate später(also im Sommer ca) angefangen zu machen und irgendwann im Oktober auch die praktische + theorethische Prüfung abgelegt und die auch bestanden.

Ich habe aber den Führerschein für Klasse A nie beantragt. (für diesen Fall uninteressanten, aber für mich bedeutungsvollen Gründen) Jetzt sind fast 3 Jahre seit der Prüfung vergangen und natürlich wird der Führerschein, wenn man den nach 2 Jahren nicht beantragt hat "ungültig"

Nun jetzt denke Ich, dass Ich wieder bereit bin ein Motorrad zu führen... Muss Ich das komplette Programm mit den ärztlichen test /Theorie Unterricht/praktischen Unterricht nochmal machen?

Dass Ich die theorie und die praktische Prüfung nochmal ablegen muss ist klar, aber ob man die ganzen Fahrstunden etc nochmal machen muss? (Also jetzt nur die PFLICHTstunden, dass ich natürlich paar neue "Übungsstunden" brauche ist klar...)

 

Mit freundlichen Grüßen

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18 Antworten

Was für einen ärztlichen Test, hast Du damals irgendwelche besonderen Auflagen bekommen?

Das ganze Standardprogramm ist erneut zu machen. Von Sehtest (macht auch ein Optiker) über Pflichtstunden bis zur theo./prakt. Prüfung.

Themenstarteram 25. August 2008 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Was für einen ärztlichen Test, hast Du damals irgendwelche besonderen Auflagen bekommen?

Das ganze Standardprogramm ist erneut zu machen. Von Sehtest (macht auch ein Optiker) über Pflichtstunden bis zur theo./prakt. Prüfung.

Sorry, mit dem ärztlichen attest meinte Ich den Augentest, den Ich damals beim Arzt afair gemacht habe...

Muss ich auch den Erste-Hilfe Kurs wiederholen?

Hmmm, schade also müsste Ich mit Kosten von mindestens 1000€ rechnen.

Ja, das ist schon schade.

Aber so sind die Regelungen seit langer Zeit und ein Sachbearbeiter darf nicht einfach mal so dagegen verstoßen.

Der Erste Hilfe Kurs bleibt gültig. Da reicht schon der vom Pkw-Führerschein, selbst wenn es 30 Jahre zurück läge.

am 25. August 2008 um 19:53

Nach der Zeit fängst Du bei NULL an..

 

Heißt das komplette Programm...

Augentest, alle Anmeldegebühren etc etc pp..

Sry ist so...und natürlich (je nach Alter) den A1 ( also beschränkt!).

 

Greeds

 

EDIT:

Nein, der Kurs bleibt nicht 30jahre lang gültig!! max 2 Jahre danach Auffrischungskurs, nicht gemacht, verfallen!

Steht aber auch druff...nurso nebenbei.

am 25. August 2008 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von DucFan 900SS

Nach der Zeit fängst Du bei NULL an..

Heißt das komplette Programm...

Augentest, alle Anmeldegebühren etc etc pp..

Sry ist so...und natürlich (je nach Alter) den A1 ( also beschränkt!).

Greeds

EDIT:

Nein, der Kurs bleibt nicht 30jahre lang gültig!! max 2 Jahre danach Auffrischungskurs, nicht gemacht, verfallen!

Steht aber auch druff...nurso nebenbei.

Also erstmal ist A1 der für Krad bis 125ccm³ und nicht A beschränkt. Und zweitens verfällt der erste Hilfekurs nicht nach 2 Jahren. Meiner war nähmlich 4 jahre her. Ist vollkommen egal wann du den gemacht hast. Einmal gemacht ist gemacht und du brauchst den nicht nochmal machen.

Gruß

EDIT: Was mich noch so interessiert wieso hast du die prüfungen gemacht aber den schein nie beantragt ? Wie soll das bitte gehen?

Themenstarteram 25. August 2008 um 22:00

Todesfall im Bekanntenkreis wegen Motorradunfall und dann auf Bitten der Mutter den Motorradführerschein nicht "abgeholt" weil Ich Ihr es versprochen hatte...

(Sie hasst es wenn Sie mich auf dem Motorrad sieht (als Beifahrer zb beim Kollegen) und kriegt Panikattacken)

Ich habe Sie in den letzten Tagen wieder überzeugen können und darf endlich mein Versprechen "brechen"...

am 25. August 2008 um 22:49

Der Erste Hilfe Kurs gilt weiter und verfällt nicht.

Ich mache derzeit den A-Schein und musste keinen neuen 1. H.-Kurs machen. Mein erster Führerschein (mit 1. H.-Kurs) liegt 22 Jahre zurück.

Neuer Sehttest und neues Foto ;-) war aber Pflicht.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von burak_87

Todesfall im Bekanntenkreis wegen Motorradunfall und dann auf Bitten der Mutter den Motorradführerschein nicht "abgeholt" weil Ich Ihr es versprochen hatte...

(Sie hasst es wenn Sie mich auf dem Motorrad sieht (als Beifahrer zb beim Kollegen) und kriegt Panikattacken)

Ich habe Sie in den letzten Tagen wieder überzeugen können und darf endlich mein Versprechen "brechen"...

nur mal zum verständnis...du hast beide prüfungen bestanden...und der führerschein wurde ausgestellt, hast ihn aber nicht abgeholt? der verfällt doch aber nicht...sondern ist unbegrenzt gültig sobald ausgestellt.....egal wo er rumliegt.....aufm amt oder in deinem nachtschrank.....oder??

Zitat:

Original geschrieben von Nurfluegler

nur mal zum verständnis...du hast beide prüfungen bestanden...und der führerschein wurde ausgestellt, hast ihn aber nicht abgeholt?

Ein fertig gedruckter Führerschein ist noch keine erteilte Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird erst mit Aushändigung des Führerscheins erteilt!

Deswegen dürfen Minderjährige auch nicht nach bestandener Prüfung fahren, sondern erst, wenn sie frühestens am 18.Geburtstag ihren Führerschein abgeholt haben.

Die bereits bestandenen Prüfungen haben ein Verfalldatum, siehe FeV §18 (2):

Zitat:

Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluß der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

hmmm, man lernt nie aus......deckt sich nicht mit meinem rechtsempfinden.....aber das geht mir öfter so :rolleyes:

Wenn jeder nach dem "Gesunden Menschenverstand" Recht sprechen könnte, bräuchte es keine Juristen.

Darum sind die Regeln ja so kompliziert. ;-)

am 26. August 2008 um 9:04

Aber wie kann man zur Prüfung vorgestellt werden wenn der Schein nie beantragt wurde so wie im ersten Post gesagt wurde ?

stimmt, die Beantragung erfolgt ja vorher. Aber dann bekommt man doch einen Zettel vom Prüfer und geht dann aufs Amt um das Teil abzuholen. Oder ist das auch wieder ein Beantragung? So eine Art Beantragung auf Aushändigung?

Ruf doch mal beim Amt an, evtl. liegt der noch da wenn du Glück hast :-)

Einfach mal dumm stellen, so vonwegen hättest ihn nie gebracuth und daher ganz vergessen und jetzt wollst du fahren und da ist dir aufgefallen das was fehlt. Scharmantestes lä#cheln drauf und ab gehts. Versuch macht klug

am 26. August 2008 um 10:19

Ich habe meinen Motorradschein auch erst mehrere Jahre nach bestehen der Prüfung abgeholt.

Bin dabei aufs Amt und hab gesagt, daß bei Ihnen noch ein Schein auf meinen Namen ausgestellt liegen müsste.

Daraufhin meinte Sie etwas wirsch, daß der hier nicht liege und ich einen komplett neuen Schein beantragen muß.

Da ich sowas bereits vermutete, hatte ich schon ein Bild dabei und konnte mir den Schein dann ein paar Wochen später abholen.

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