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Mal kurz n Auto abschleppen?

VW Golf
Themenstarteram 14. August 2011 um 18:08

Servus!

Ich bin an nem Fiat Punto dran der in gutem Zustand ist und 45km von mir weg steht. Den kann ich günstig haben - hat einen Kopfdichtungsschaden.

Außerdem habe ich noch ne Kurzzeitnummer, die noch morgen gültig ist.

 

Wäre es rein rechtlich ok, wenn ich versuche mit dem Auto so weit zu kommen wie es geht und wenn der nicht mehr will - abschleppen?

BE hab ich nicht, auch wenn mein Subaru nen Trailer ziehen dürfte.

Grüße und danke

reno

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27 Antworten

Stehen noch keine Daten im Schein vom Kurzzeitkennzeichen?

Nimm dir viel Wasser und Öl mit und scheuch die Bude nach Hause. Rest halt mitm ADAC ;)

am 14. August 2011 um 18:30

Zitat:

Wäre es rein rechtlich ok, wenn ich versuche mit dem Auto so weit zu kommen wie es geht und wenn der nicht mehr will - abschleppen?

Falls das Kurzzeitkennzeichen noch nicht benutzt wurde (also in der Versicherungskarte noch nichts eingetragen wurde), würde ich sagen: "ok ja, wasserdicht nein".

Denn wenn dir da ein schlechtgelaunter Polizist unbedingt einen Strich durch die Rechnung machen will, dann wird er dir vorhalten dass es (unter dem Aspekt der Nothilfe) auch reichen würde, das Auto in die nächste Werkstatt zu schleppen.

Wobei morgen ja glücklicherweise Feiertag ist...

;)

Themenstarteram 14. August 2011 um 19:40

Hi!

In der rosa Karte steht nix - auch wenn ich mich dazu nicht äußern will, ob das Schild scho benutzt wurde. :)

Mhhh ja Wasser rein denk ich mir auch, denke das Scheissding machts scho bis zu Hause aber wenn ich dann halt liegen bleibe - obs dann ok ist.

Nächste Werkstatt? Denen vertrau ich nicht und basta ...

Grüße

reno

Was man beim Abschleppen nicht vergessen darf, das geschleppte Fahrzeug ist in dem Moment wie ein Anhänger.

Also immer schön darauf achten das es mit den Gewichten stimmt. Sonst ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gruß Felix

am 15. August 2011 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von Felix87

Was man beim Abschleppen nicht vergessen darf, das geschleppte Fahrzeug ist in dem Moment wie ein Anhänger.

Also immer schön darauf achten das es mit den Gewichten stimmt. Sonst ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gruß Felix

Du würfelst da gerade zwei Dinge durcheinander.

Hier geht´s nicht ums Schleppen, sondern ums Abschleppen.;)

Zitat:

Original geschrieben von Felix87

Was man beim Abschleppen nicht vergessen darf, das geschleppte Fahrzeug ist in dem Moment wie ein Anhänger.

Also immer schön darauf achten das es mit den Gewichten stimmt. Sonst ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gruß Felix

quatsch!

ist das fahrzeug das hinten dranhängt NICHT angemeldet (hat also KEIN kennzeichen!) dann ist es ein anhänger mit einem radabstand von mehr als 1m -> zugfahrzeugfahrer braucht n lkw lappen und ne schleppgenemigung. das hat mit dem gewicht nix zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Hippie-Killer

Zitat:

Wäre es rein rechtlich ok, wenn ich versuche mit dem Auto so weit zu kommen wie es geht und wenn der nicht mehr will - abschleppen?

Denn wenn dir da ein schlechtgelaunter Polizist unbedingt einen Strich durch die Rechnung machen will, dann wird er dir vorhalten dass es (unter dem Aspekt der Nothilfe) auch reichen würde, das Auto in die nächste Werkstatt zu schleppen.

das gilt -soweit ich weiß- allerdings nur für autobahnen.

Themenstarteram 15. August 2011 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Felix87

Was man beim Abschleppen nicht vergessen darf, das geschleppte Fahrzeug ist in dem Moment wie ein Anhänger.

Also immer schön darauf achten das es mit den Gewichten stimmt. Sonst ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gruß Felix

quatsch!

ist das fahrzeug das hinten dranhängt NICHT angemeldet (hat also KEIN kennzeichen!) dann ist es ein anhänger mit einem radabstand von mehr als 1m -> zugfahrzeugfahrer braucht n lkw lappen und ne schleppgenemigung. das hat mit dem gewicht nix zu tun.

Ja, das ist mir klar.

Da ich aber n Kennzeichen dran habe - ist das doch wieder kein Anhänger, oder? Oder gibts n Unterschied zwischen normaler Nummer und Kurzzeitnummer?

Grüße

reno

Für's Abschleppen (mit Seil) braucht man sicher KEIN BE. Du darfst theoretisch sogar deine 5-Jährige Tochter ins abgeschleppe Auto setzten, wenn die weiss, wo Bremse und Lenkrad sind und da auch rankommt. Abschleppen offiziell nur zur nächsten (in dem Fall: Fiatvertrags-)Werkstatt (musst halt schauen dass unterwegs keiner ist :D)

..und wie Onkel-Howdy aufn LKW Lappen kommt weiss ich auch net...? Weil dann dürft ich ja sowas gar nicht an mein Golf hängen

Zitat:

Original geschrieben von XD-911

 

 

..und wie Onkel-Howdy aufn LKW Lappen kommt weiss ich auch net...? Weil dann dürft ich ja sowas gar nicht an mein Golf hängen

Falls das Fahrzeug nicht angemeldet ist und abgeschleppt wird, ist es ein 2 Achsiger Anhänger mit Lenkachse und einem Radstand von mehr als 1m. Na was denkst du was das dann ist? :D

 

@Reno: Fahr in einfach bisser nimmer läuft und dann schlepp ihn nach Hause. Bei ca. 40 KM würde ich mir da eh keinen Kop drum amchen...

 

Ich bin meinen 16V noch 200 Km mit teilweise Volllast und auch Kopfschaden nach Hause gefahren :D

Themenstarteram 15. August 2011 um 10:10

Ja, das ist aber n VW und kein Fiat :D

Habe auch ne Stange - rechtlich machts wohl keinen Unterschied, wäre aber denke ich sicherer wenn der liegen bleibt.

Also versuchen mers mal.

Grüße

reno

am 15. August 2011 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl

Falls das Fahrzeug nicht angemeldet ist und abgeschleppt wird,

Falls das Fahrzeug nicht angemeldet (, aber betriebsbereit) ist, wird es nicht abgeschleppt (da betriebsbereit), sondern geschleppt und darf (da nicht angemeldet) imho auch mit LKW-Lappen bzw. BE nicht geschleppt werden. Wenn es angemeldet und betriebsbereit ist, darf es mit LKW-Lappen bzw. je nach Gewichten mit BE geschleppt werden, dazu braucht's aber eine Schleppgenehmigung, die man eher nicht bekommen wird.

Ist es angemeldet, aber nicht betriebsbereit (Panne), handelt es sich um Abschleppen. Wie weit es abgeschleppt werden darf (Auffahren auf Autobahn aber jedenfalls verboten), hängt natürlich davon ab, wo man sich erwischen lässt ;) Afaik macht es bei der Frage der Anmeldung keinen Unterschied, ob reguläres oder Kurzzeitkennzeichen. Nur Saisonkennzeichen außerhalb des Gültigkeitszeitraums geht nicht, da es in diesem Zeitraum als nicht zugelassen gilt.

Arvin S.

Themenstarteram 15. August 2011 um 10:39

Ok, keine Bahn, das ist klar.

Aber geht Bundesstraße/ Schnellstraße? Oder läuft sowas als Autobahn?

Grüße

reno

Arvin bringt's auf den Punkt. Genauso ist es.

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