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Mal ne rechtliche Frage...

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 16:17

Hallo zusammen,

weiß nicht wo ich das reinschreiben soll, habs jetzt einfach hier getan. Habe im Grunde eine Frage bzw. ein Problem. Hoffe die Experten unter euch können mir helfen. Undzwar habe ich vor ca. 2Monaten unseren Zweitwagen "verkauft". Der Käufer hat auch eine Anzahlung in Höhe von 400€ gemacht. Wir hatten einen Termin ausgemacht, wo er den Wagen abholt und das Restgeld bezahlt.

An dem besagten Tag kam er jedoch nicht und als ich ihn anrief, kam er mir mit der Begründung er seie aus privaten Gründen ins Ausland verreist und komme vorraussichtlich in einem Monat wieder.

So nun hab ich insgesamt 2Monate gewartet und habe ihn zum Glück nocheinmal erreicht. Er meinte am Telefon, er möchte sein Geld zurück und möchte das Auto nicht mehr kaufen.

Ich habe das Auto extra seinet wegen aus dem Internet raus genommen, musste auch noch 2Monate warten und jetzt das.

Was kann/soll ich tun? Und wie stehe ich rechtlich da? Hat einer auch schonmal solche Erfahrungen gemacht?

Bin verzweifelt und wäre für hilfreiche Antworten wirklich sehr dankbar!

Beste Grüße

famix

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36 Antworten

www.123recht.de

ist ne recht gute seite

servus

tom

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 16:23

danke für den Link, wollte eigentlich mehr eure Meinung wissen, wie ihr euch so an meiner Stelle verhalten würdet? :)

Gruß

famix

Der Kaufvertrag ist nach §433 BGB zustande gekommen durch seine Willenserklärung die seine Anzahlung ja auch nochmal unterstreicht. Es liegt kein Grund vor wegen dem er den Kaufvertrag anfechten könnte. Du hast nach §433 II einen Anspruch auf Bezahlung und Abnahme des PKW.

Endlich haben sich die Privatrechtvorlesungen gelohnt..:)

Wenn er den Kaufvertrag trotzdem aus irgendeinem nichtbekannten Grund erfolgreich anfechten kann, dann kannst du nach §122 sogar Schadenersatz fordern.

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 16:26

danke für deine Antwort Tordi, der Käufer hat im Grunde nur eine Quittung von mir erhalten. Ein Kaufvertrag ist bisher nicht zustande gekommen, da wir das am Tag der Abholung machen wollten.

am 29. Mai 2007 um 16:27

wenn du mit ihm einen kaufvertrag gemacht hast wo die anzahlung drinne steht und der restbetrag dann nachgereicht wird MUSS er den wagen kaufen

(könnte ja sein das er danach ein besseres angebot bekommen hat oder er einfach zich finanziell überschetzt hat,

dies wurde aber laut gezetz mit einer unterschrift im kaufvertag festgezetzt da er ja anscheinend wusste was er da macht

 

es sei den er ist nicht zurechnungsfähig

am 29. Mai 2007 um 16:29

da hast du warscheinlich pech

macht dir nix draus aus fehlern lernt man

aber lass dir wenn du das geld wieder abgibst ne Quittung geben :D

Ein PKW Kaufvertrag mus nicht Schriftlich erfolgen....Der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Wenn er dies bestreitet kannste die 400€ behalten.....

Zitat:

Könnte ja sein das er danach ein besseres angebot bekommen hat oder er einfach zich finanziell überschetzt hat,

Das wäre ein sogenannter Motivirrtum und lässt nach §118 oder §119 keine Anfechtung zu. Also wie richtig gesagt kan er den Vertrag nicht anfechten. Er ist also rechtlich auf dem Holzweg.

Welcher "Wortlaut" steht auf der Quittung?? Lässt das eindeutig auf nen Kaufvertrag schließen?

Auf der anderen Seite: Der vermeintliche Käufer hat wohl die besseren Karten, wenn er nun vom Kauf zurücktreten möchte.

Vorbeugen könnte man dem vielleicht, wenn man ne Art "Vorvertrag" mit ner "Reservierungsgebühr" vereinbart, die in jedem Fall zu zahlen ist. Ob dies dann tatsächlich vor Gericht standhalten würde, kann ich auch nicht sagen, allerdings wäre der Käufer im Zugzwang und müsste erstmal wegen 400,- EUR nen Rechtsstreit anfangen... ;)

An deiner Stelle würde ich erstmal fest (aber freundlich) den Standpunkt vertreten, dass er sein Geld nicht zurückbekommt und mich anschließend - wenns sonst richtig übel werden würde - maximal auf nen Kompromiss i.H.v. 200,- EUR einlassen...

Gruß

Jan

EDIT: Dass ein Kaufvertrag nicht schriftlich erfolgen muss, ist richtig, allerdings schwer beweisbar, was vereinbart wurde. Deshalb würde mich ja auch der "Wortlaut" der Quittung interessieren... Weil: Wenn ne Quittung für 400,- EUR existiert, wofür war das Geld gedacht? Unter welchen Umständen entsteht wirklich ne Verbindlichkeit für den Geldempfänger? ;)

Manche Leute schätzen einen Kaufvertrag nicht richtig ein. Wenn du bei mobile inserierst und jemand ruft an und sagt er nimmt den Wagen, du bist auch einverstanden,dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Und wenn 5min später jemand anruft nd sagt er würde 500€mehr zahlen, dann hat man theoretisch Pech.....

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 16:37

Mensch was habe ich dummkopf nur gemacht...:( Und ich glaube noch an das gute im Menschen...:rolleyes:

Naja wenn es so ist dann werde ich ihm die 400€ wohl wieder zurückzahlen müssen. Das Auto stand nun 2Monate abgemeldet auf einem Händlerparkplatz und war nicht im Internet drin. Muss ihn wohl jetzt wieder reinsetzen.

Danke euch! :)

Gruß

famix

Zitat:

Auf der anderen Seite: Der vermeintliche Käufer hat wohl die besseren Karten, wenn er nun vom Kauf zurücktreten möchte.

Also es ist rechtlich definitiv ein Kaufvertrag zustande gekommen von dem er nicht zurücktreten kann. Es sei denn er besteitet, dass er den Wagen jemals kaufen wollte.Falls dies der Fall ist muss er erstmal erklären warum er dir einfach so 400€ gibt.

@FAMIX

HÖR NICHT AUF SPEKULATIONEN SONDERN FRAG NEN ANWALT UND LASS ES DIR ERKLÄREN. DU BIST IM RECHT.

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi

Ein PKW Kaufvertrag mus nicht Schriftlich erfolgen....Der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Wenn er dies bestreitet kannste die 400€ behalten.....

 

Das wäre ein sogenannter Motivirrtum und lässt nach §118 oder §119 keine Anfechtung zu. Also wie richtig gesagt kan er den Vertrag nicht anfechten. Er ist also rechtlich auf dem Holzweg.

ah ja bist du dir da sicher? Wenn das so ist frage ich besser meinen Anwalt nochmal. Mal sehen was der dazu sagt.

am 29. Mai 2007 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi

Der Kaufvertrag ist nach §433 BGB zustande gekommen durch seine Willenserklärung die seine Anzahlung ja auch nochmal unterstreicht. Es liegt kein Grund vor wegen dem er den Kaufvertrag anfechten könnte. Du hast nach §433 II einen Anspruch auf Bezahlung und Abnahme des PKW.

Endlich haben sich die Privatrechtvorlesungen gelohnt..:)

Wenn er den Kaufvertrag trotzdem aus irgendeinem nichtbekannten Grund erfolgreich anfechten kann, dann kannst du nach §122 sogar Schadenersatz fordern.

Oh - noch einer von der Sorte...

Aber dann mal in medias res: Ihr habt einen Kaufvertrag § 433 BGB) geschlossen. Hieraus hast Du als Verkäufer einen Anspruch auf Kaupreiszahlung und Abnahme des Fahrzeugs. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so kannst Du Zahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs erheben. Das könnte Sinn machen, wenn Du einen guten Preis erzielt hast und meinst, daß der Käufer auch tatsächlich solvent ist.

Der Käufer kann sich so einfach vom Vertrag nicht lösen. Ein Anfechtungsgrund (§§ 119 Abs. 1/2 und § 123 BGB) sind vermutlich nicht erfüllt. Ein Rückrittsrechts (z.B. wegen mangelhafter Leistung oder anfänglich vertraglicher Vereinbarung) sollte hier auch aussscheiden. Die Möglichkeit des Widerrufs besteht nur bei Verträgen zwischen Unternehmern als Verkäufer und Verbrauchernals Käufer - Du bist aber wohl als Vekräufer Verbraucher.

Du kannst den Käufer aber natürlich aus dem Vertrag entlassen. Dann würde ich aber meine Aufwendungen geltend machen. Die erneute Anzeige kostet z.B. Geld. Dann kann es sein, dass Du den Wagen nicht für den gleichen Preis verkaufen kannst. Diesen Schaden kannst Du gegenüber dem Käufer geltend machen. Ich würde ihn darauf hinweisen und vorerst mal ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) an den 400 Euro geltend machen.

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