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mal ne rechtliche frage

Themenstarteram 4. März 2008 um 8:56

moin

folgendes problem

eine gute freundin von mir war mit sonem spinner zusammen,der ihr nur das geld aus der tasche gezogen hat.er hat sich von ihr geld geliehen,sich nen alten volvo gekauft.also,ER steht im kaufvertrag.SIE hat dann das auto auf IHREN namen zugelassen und versichert.die beziehung ging auseinander und ER hat den kaufvertrag.WEM gehört nun das auto????

der typ ist polizeibekannt und hat schon etliche anzeigen wegen betruges.nun droht er ihr.er meint das auto gehört ihm.

schlüssel,brief und zulassung hat sie

wär schön wenn mir dazu jemand schnell was sagen kann

gruß

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37 Antworten
am 4. März 2008 um 9:28

frag nen anwalt, rechtsberatung ist nicht erlaubt ;)

Themenstarteram 4. März 2008 um 9:32

oh,wusste ich nicht:-(

http://www.ra-kassing.de/verkehr/schadre/unfregul/haftgegn.htm

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16619

Im Zweifelsfall sicher ein Rechtsstreit; einfach wäre es, wenn die Freundin den Kaufpreis vom Konto abgehoben hat. Dann hätte sie halbwegs einen Nachweis, dass sie das Fahrzeug auch bezahlt hat.

Themenstarteram 4. März 2008 um 11:49

hat sie bar zu hause gehabt.mist

meines Verständnisses her, ist der Besitzer der inhaber des Briefes...oder der der IM Brief steht?? Ich würde auch n Anwalt fragen...

Themenstarteram 4. März 2008 um 12:19

im netz liest man nichts genaues raus,irgendwie.scheint ne rechtliche grauzone zu sein

am 4. März 2008 um 12:25

Für mich ist schon ein Unterschied zwischen Besitzer und Halter.

Mein 1. Auto gehörte mir, Halter war mein Stiefvater und Versicherungsnehmer mein Vater.

War ne längere Diskussion in der Kontrolle auf die Frage der Rennleitung: Wem gehort denn der Wagen?

Aber wirklich besser Anwalt fragen.

am 4. März 2008 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von micha457

im netz liest man nichts genaues raus,irgendwie.scheint ne rechtliche grauzone zu sein

deswegen anwalt, der blickt durch und wird schon sinnvoll argumentieren, wenn die lage so ist wie du geschrieben hast, wird der typ eh eure anwaltskosten zahlen müssen... mit dem typ werdet ihr vermutlich auf keinen grünen zweig kommen bei irgendwelchen

verhandlungen, wenn der jetzt schon behauptet es sei sein wagen, wobei er genau weis dass deine freundin ihn gezahlt

hat...deshalb schalt gleich den anwalt ein, eine reelle chance habt ihr, da ihr den fahrzeugbrief und den ganzen zulassungskram habt, nur das auto vermutlich nicht. trotzdem habt ihr, mit dem was ihr habt, mehr als die halbe miete...

Themenstarteram 4. März 2008 um 13:07

das auto hat sie verkauft.war eine uralter volvo ohne kat usw.konnte sie sich allein garnicht leisten.

das hat er rausbekommen und droht ihr nun eben.nun will er kohle oder volvo

...dann gibbet wat uf de Mütz'

Greetz

am 4. März 2008 um 14:21

Wenn er den Kaufvertrag unterschrieben hat, würde ich sagen ist er ganz klar auch der Eigentümer. Egal von wo das Geld beim Kauf gekommen ist. Es sei denn, es wurde irgendwie schriftlich festgehalten, dass sie ihm quasi Geld geliehen hat.

Beim Leasing ist der Eigentümer eines Fahrzeuges auch die Bank (Leasingfirma) und nicht derjenige, welcher den Wagen einlöst.

http://...forum-schuldnerberatung.de/.../index.php?t-18669.html

Themenstarteram 4. März 2008 um 15:07

...dann gibbet wat uf de Mütz'

Greetz

 

das will ich ja machen.soll ich nicht:-(

Hatte auch mal so einen ähnlichen Fall,leider!!!

Der oder Diejenige der Den Fahrzeugbrief besitzt ist auch der Eigentümer von dem Wagen.

Würde dir aber trotzdem raten einen Anwalt einzuschalten,dann bist du auf der sicheren Seite!

Good Luck,David

Themenstarteram 4. März 2008 um 15:39

ein lichtblick!!danke,david

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