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Mal wieder Dienstwagen...... und dessen Berücksichtigung bei der Gehaltsabrechnung

Themenstarteram 3. Oktober 2014 um 21:12

Hallo und Guten Abend,

in den letzten Tagen habe ich glaube ich alle Themen zum Thema Berücksichtigung des Dienstwagens bei der Gehaltsabrechnung durchgelesen. Zumindest gefühlt ;) Und weitere Artikel im Netz gelesen. Manchmal dachte ich, JETZT haste es begriffen um beim nächsten Artikel wieder ins straucheln zu kommen :confused: Hintergrund der Geschichte ist der, dass ich mit meinem AG (Medizintechnik-Hersteller) mal wieder ein Gehaltsgespräch über eine Gehaltserhöhung führen möchte. Normalerweise ging es die letzten Jahre dabei immer nur um den reinen Bruttolohn. Da bei uns privat ein Autokauf ansteht und ich mir bei SIXT unseren Wunschwagen konfiguriert habe, bin ich irgendwie über das "gewerbliche Leasing" gestolpert und dann ging die Gedankenmaschine los :cool: Dazu sei gesagt, dass ich grundsätzlich Schreibtischtäter bin und nur gelegentlich mal zu ner Schulung oder zu einem Kunden fahre. Macht so im Schnitt 3x pro Monat. Und dann immer mit Poolfahrzeug. Will heißen, ich bin eigentlich nicht Dienstwagenberechtigt. Wenn es sowas überhaupt gibt. Bevor ich mich in die Materie reingekniet habe, habe ich meinen Chef gefragt, ob so etwas überhaupt denkbar wäre. Antwort: Grundsätzlich ist nichts undenkbar; Vorschläge zur Ausgestaltung bitte.

Dann hier mal mein Zahlenwerk, vielleicht kann es ja jemand kommentieren und bei Bedarf korrigieren.

Gehalt 4.464,78€ abzgl. 200€ Pensionskasse = Steuerbrutto 4264,78€ ; LSK III ; Kirchensteuer ; 2 Kinderfreibeträge ergibt ein Netto von 2.887,79€ // AG-Kosten aus Steuerbrutto 5.068,94€ + 200€ Pensionskasse = Gesamt AG-Kosten 5.268,94€

 

Gewähltes Fahrzeug BLP 39.260€ ; ergibt im gewerblichen Leasing bei 15Tkm eine Rate von 464,63€ incl. Wartung + Verschleiß und Versicherung; Arbeitsweg 1km:D = geldwerter Vorteil 404,38€

Bei Annahme, der Wagen wird komplett als Gehaltserhöhung verstanden (also Leasing + Tanken bei AG) ergibt sich für mich unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils eine Netto von 2.719,22. Somit kostets mich der Wagen 168,57€ :confused: // Arbeitgeberkosten mit Leasingrate 5.577,78€ zzgl. ca. 100€ Spritkosten und wieder zzgl. 200€ Pensionskasse = 5.877,78€. Machst schlappe 11,5% Mehrkosten - somit könnte ich mir das Gespräch mal gleich sparen....:rolleyes:

Also Eigenbeteiligung: Alles wie gehabt und nun 300€ "zuzahlen". Somit ergibt sich für mich ein Netto von 2.542,92€. Dann kostet mich der Dienstwagen schon 345€. Der Arbeitgeber zahlt dann für mich (Gehalt + Nebenkosten, Leasingrate, 200€ Pensionskasse, 100€ Tanken) = 5.544,93€. Jetzt sind das gute 5% mehr Kosten, welche für den AG anfallen.

Ich würde also für 345€ ein 40T€-Auto fahren. Wenn das alles so stimm, was ich mir so angelesen habe....:confused::confused:

Falls über die 5% gesprochen wird, kann man dann noch anführen, dass die Leasingrate + Tankkosten ja noch als Betriebsausgabe abgesetzt werden können und somit nicht in voller Höhe ins Gewicht fallen??

 

An dieser Stelle erst einmal meinen Respekt an alle, die bis hierhin durchgehalten haben ;):D

Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr erfreut.

Ein immer noch Überlegender

Beste Antwort im Thema

zunächst mal ein paar psychologische Fragen:

a) fährst Du echt mit dem Auto auf die Arbeit?

b) welchen Wagen fährst Du jetzt privat und warum soll der Weg? Hat dieser Wagen Restwert?

c) möchtest Du Dich (ohne Not) fahrzeugtechnisch wirklich vom Wohl und Weh Deines AG abhängig machen?

d) welcher Wagen würde zum Kauf anstehen, wenn der AG den Vorschlag komplett ablehnt? Kosten dann?

Wenn Du diese 4 Fragen beantwortet hast , bist Du Deiner Entscheidung - dem Ja des AG vorausgesetzt - ein

Stück näher, denke ich.

34 weitere Antworten
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34 Antworten

zunächst mal ein paar psychologische Fragen:

a) fährst Du echt mit dem Auto auf die Arbeit?

b) welchen Wagen fährst Du jetzt privat und warum soll der Weg? Hat dieser Wagen Restwert?

c) möchtest Du Dich (ohne Not) fahrzeugtechnisch wirklich vom Wohl und Weh Deines AG abhängig machen?

d) welcher Wagen würde zum Kauf anstehen, wenn der AG den Vorschlag komplett ablehnt? Kosten dann?

Wenn Du diese 4 Fragen beantwortet hast , bist Du Deiner Entscheidung - dem Ja des AG vorausgesetzt - ein

Stück näher, denke ich.

am 4. Oktober 2014 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von Ueberlegender

 

Falls über die 5% gesprochen wird, kann man dann noch anführen, dass die Leasingrate + Tankkosten ja noch als Betriebsausgabe abgesetzt werden können und somit nicht in voller Höhe ins Gewicht fallen??

Auch eine Gehaltserhöhung von 5 % wäre eine Betriebsausgabe - insofern wäre dies kein Argument ...

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 4. Oktober 2014 um 8:12

Guten Morgen,

auch wenn ich nicht wirklich erkennen kann, was Deine Fragen mit dem Rechenansatz meiner oben aufgeführten Berechnung zu tun hat....

A) ja tue ich. Weil ich vorher die Kinder in den KiGa bringe. Was, auch wenn es somit insgesamt 6km sind, nichts am geldwerten Vorteil ändert. Wenn meine Frau die Kinder mal bringt, fahre ich mit dem Rad oder gehe zu Fuß :)

B) Neun Jahre alter Passat. Muss langsam weg, zu viele Reparaturen stehen an. Klima defekt.Hat außerdem einen reparierten Unfallschaden... Restwert, keine Ahnung....

C) Ich bin seit 16Jahren bei diesem AG. Damit hätte ich Null Probleme. Warum auch...?

D) Den selben Wagen. Würde dann knapp 600€ kosten. Plus Sprit.

Daher war die Frage auch nicht, ob es Sinn macht, denn das tut es aus meiner Sicht hundertpro, sondern ob die Kostenermittlung richtig ist. Möchte da nicht auflaufen und wegen komplettem Denkfehler belächelt werden. Dann doch lieber hier... :)

Überlegender, der immer noch nicht weiter ist

Themenstarteram 4. Oktober 2014 um 9:24

@Chaosmanager

Du hast immer viel konstruktive Beiträge bei ähnlichen Themen verfasst. Was meinst Du zu Rechnung...?

am 4. Oktober 2014 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von Ueberlegender

@Chaosmanager

Du hast immer viel konstruktive Beiträge bei ähnlichen Themen verfasst. Was meinst Du zu Rechnung...?

Die Rechnung stimmt und ist nachvollziehbar. Auch die Schlussfolgerung, dass der Firmenwagen selbst bei Kostenbeteiligung günstiger ist als ein vergleichbarer privater PKW ist richtig.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 5. Oktober 2014 um 8:12

Hallo mal wieder,

 

war gestern noch beim Händler und habe mir ein Angebot geholt. Das andere war ja aus dem SIXT Konfigurator. Erstaunlicherweise deckt sich die reine Leasingrate mit der von Sixt. Da aber die anderen Pakete günstiger sind, spare ich im Vergleich zu Sixt knappe 25€. Und hätte halt gleich den Händler vor Ort.

 

Soviel dazu. Hätte ich echt nicht gedacht, der Konfigurator im Netz des Herstellers, wies für die reine Leasingrate ca. 130€ mehr aus :( Aber der geht wahrscheinlich immer vom Listenpreis aus.

 

Sonst noch jemand einen Kommentar zu meiner ersten Berechnung.?

 

Ach so, kann man eigentlich auch einen Wagen mit Tageszulassung oder einen ca. halben Jahre alten Gebrauchten geschäftlich leasen.? Der geldwerte Vorteil wurde zwar bleiben, da vom BLP aber die Leasingrate wurde sich ja wahrscheinlich reduzieren.?

 

Überlegender

bei BMW, MB und VW kann man "Gebrauchte" leasen

am 5. Oktober 2014 um 10:26

Verstehe ich das richtig, dass dein Arbeitgeber kein Firmenwagenmodell hat, aber dass du vor hast im Gehaltsgespräch ihn davon zu überreden, dass wenn er dir nicht mehr Gehalt geben wird, dass du anstelle dessen einen Firmenwagen bekommst?

Falls das soweit richtigist, würde ich nochmal da einhaken wo es Chaosmanager schon getan hat: Was ist der Grund warum dein AG lieber einen Firmenwagen bezahlen soll als deine Gehaltserhöhung? Der steuerliche Effekt ist bezogen auf den Gesamt-Betrag den die Kosten ausmachen relativ klein (aus Arbeitgebersicht). Wirklich viel einfacher wird deine Diskussion damit nicht. Hinzu kommt aber, dass es bei der Gestaltung der Firmenwagenregelung sehr viel Gestaltungsfreiraum gibt was in deinem Fall zu folgenden Situationen führen kann:

- der AG kann nach eurem Gespräch die Gestaltung so auslegen, dass er maximal spart und sich der Wagen für dich ggf. kaum noch lohnt. Verhandelt man nach, sieht man dann schnell undankbar aus. Und die Details sind m.E. zuviele um sie gleich gemeinsam festzumachen.

- der AG hat jetzt relativ viel Einmal-Aufwand sich ein grundsätzliches Modell zu überlegen was dann auch für andere genauso gelten kann. Denn während eine Gehaltserhöhung ja noch vertraulich behandelt werden kann, weckt ein Firmenwagen meist schneller Begehrlichkeiten.

Es gibt nach meiner Erfahrung nur wenige AG die sich durch warme Worte und sanften Druck überzeugen lassen in Richtung Gehaltserhöhung. Entweder sehen sie das vor oder sie tun es nicht. Und wenn sie es nicht tun und du keinen direkt und unmittelbar messbaren Erfolg auf das Geschäftsergebnis hast, dann hat man keine guten Karten und kann bestenfalls einmalige Zuwendungen rauszubekommen. Am erfolgversprechendsten ist es sich dann am Markt umzuschauen, mit allen Vor- und Nachteilen die das hat. Manchmal stellt man vlt. auch fest, dass der Markt gar nicht soviel hergibt wie man vermutet hat (bzw. nur dann, wenn man anderswo bereit ist große Kompromisse einzugehen).

Themenstarteram 5. Oktober 2014 um 13:20

Hallo,

also bezogen auf Sencer: In einem Punkten würde ich Dir sogar Recht geben: Bei den Begehrlichkeiten. Nicht auszuschließen, das der eine oder andere daran Gefallen findet. Und auch darin, dass es erst einmal für den AG ein Mehraufwand bedeutet. Wenn auch gering, wir haben ja auch die Poolfahrzeuge, welche auch geleast sind.

Grundsätzlich sind wir ein eher kleines Unternehmen, bei dem es eigentlich recht ruhig und fair zugeht, auch viel auf Vertauensbasis. Ich würde vielleicht nicht unbedingt sagen familiär, aber es geht schon gut in die Richtung. Ich würde auch nie auf die Idee kommen, zu versuchen meinem AG mit diesem Thema die Pistole auf die Brust zu setzen. Er verhält sich fair mir gegenüber und genauso verhalte ich mich auch. Wenn jedoch allein die Idee für meinen Chef fernab jeglicher Realität wäre, hätte er mir das auf meinen Vorschlag / Frage hin auch gesagt. Ob letztendlich nach meinem Vorschlag, welchen ich eben mit der oben genannten Rechnung belegen möchte, was draus wird..... ??

Grundsätzlich führe ich jedes Jahr ein Gehaltsgespräch. Überwiegend wird, zumindest bei mir (über Gehalt spricht man nicht offen - auch bei uns nicht -, daher weiß ich nicht wie es bei den anderen ist) diese auch gewährt. Diese guten 5% zwar noch nie am Stück, aber die Richtung stimmt und da es fast jedes Jahr mehr gibt, ist es für mich auch in Ordnung so.

Bleibt aber festzustellen, dass es für mich persönlich wesentlich günstiger ist, als selber zu finanzieren / leasen. Bei geringen Mehraufwendungen seitens des AG's. Wenn meine Rechnung so stimmt.

 

@Keksemann - wenn es bei manchen geht, scheint es ja steuerlich in Ordnung zu sein. Und das war meine eigentliche Frage. Danke für die Antwort, bin ich da schonmal weiter....

Überlegender

am 5. Oktober 2014 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von Ueberlegender

Hätte ich echt nicht gedacht, der Konfigurator im Netz des Herstellers, wies für die reine Leasingrate ca. 130€ mehr aus :( Aber der geht wahrscheinlich immer vom Listenpreis aus.

Die Berechnungen des Konfigurators auf der Hersteller-Site können nur ein grober Anhaltspunkt sein. Zum einen gehen die Berechnungen - wie Du richtigerweise schreibst - vom LP aus, zum anderen bleiben evtl. Subventionen und Aktionen des Herstellers unberücksichtigt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 11:03

Nochmal eine ergänzende Frage.

Macht es einen Unterschied bei der Betrachtungsweise aus Sicht des Arbeitgebers, ob der AG eine GmbH oder eine GbR ist..? In meinem Fall ist nämlich letzteres der Fall.

Für meine private Rechnung dürfte das nach meinem dafürhalten unerheblich sein.

 

Gruß

Ueberlegender

am 7. Oktober 2014 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von Ueberlegender

Nochmal eine ergänzende Frage.

Macht es einen Unterschied bei der Betrachtungsweise aus Sicht des Arbeitgebers, ob der AG eine GmbH oder eine GbR ist..? In meinem Fall ist nämlich letzteres der Fall.

Für meine private Rechnung dürfte das nach meinem dafürhalten unerheblich sein.

 

Gruß

Ueberlegender

Mir fällt kein Unterschied ein. Die unterschiedliche Besteuerung (GmbH Körperschaftssteuer, GbR Einkommensteuer beim Gesellschafter) dürfte bei der Betrachtungsweise aus der Sicht des AG keine Rolle spielen.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 12:20

Das hört sich gut an, Danke Chaosmanager.

Dann werde ich demnächst mal mein "Glück" versuchen. Ich halte Euch auf dem laufenden....

 

Gruß

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 12:26

Jetzt fällt mir das Stichwort wieder ein: "private Nutzungsentnahme"....

Kurz und knapp für einen Laien - was heißt das und hat das in meinem Fall irgendeine Auswirkung auf mich oder den AG..?

Danke....

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