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Mangel während Werksgarantie angezeigt - nach deren Ablauf Kostenübernahme verweigert?

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 3. August 2016 um 9:58

Hallo,

ich hatte bereits vor über einem Jahr hier auch im Forum meine leider nervige Distronic+ moniert.

Seither sind etliche Monate und diverse Mangelbeseitigungsversuche seitens der NL vergangen, bis diese nun endlich auch eingesehen hat, dass die xx. Justierung/Softwareaktualisierung nix bringt und der Sensor schlußendlich getauscht werden soll - so, wie ich es von Anfang an immer wieder verlangt hatte.

Stattdessen hieß es aber immer wieder, man müsse nach Werksvorgaben Reparaturversuche vornehmen und diese würden einen Sensortausch (noch) nicht genehmigen.

Nun wurde aber vom Werk die Kostenübernahme für den fälligen Sensortausch abgelehnt. Begründung: Außerhalb der Werksgarantie, keine Kulanz.

Wie ist hier eigentlich die Rechtslage? Wenn ich einen Mangel während der bestehenden Werksgarantie anzeige und lange Geduld mit erfolglosen Reparaturversuchen zeige, so kann ich doch nicht für diese Geduld bestraft werden, wenn sich nun nach Ablauf der Werksgarantie MB hinstellt und einfach sagt: Ällebätsch, Pech gehabt, jetzt mußt du selbst zahlen.

Nach Masstricht hab ich heute geschrieben, aber ich bin schwer irritiert...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

wenn man denn den Abstand nicht auf so utopische Werte, die vermutlich in den 50ger Jahren normiert wurden, einstellen müßte.

Schon mal über den "halben Tachoabstand" nachgedacht? Meinst Du, Mercedes setzt sich da ne Laus (Haftung) in den Pelz?

Schuld sind die, die strafbewehrt -aber ungestraft- in Deinen Sicherheitsabstand hineinfahren. Und bei der herrschenden Telefonitis reicht der im Einzelfall nicht einmal aus!

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wenn Du einen Mangel der Werkstatt mitteilst und diese danach suchen sollen, wird ein Werkstattauftrag mit formulierter Kundenbeanstandung angefertigt.

 

Hast Du diese noch zur Hand ?

 

Fallls Ja, dann steht Dir die Gewährleistung auch zu ! Egal wie viele Versuche, Egal welcher Verlauf ...

am 3. August 2016 um 11:04

Garantie ist nicht Gewährleistung.

Die Garantiebedingungen bestimmt Mercedes. Die Verjährungsfristen stehen dort.

Warte erst einmal auf die Antwort vom Kundencenter. Das hört sich nach einer fehlerhaften Kommunikation der Werkstatt an.

Hi Manatee ,

Ganz kurze Infos bräuchte ich welches Baujahr ??? Km ? Alle Kundendieste nicht überzogen ( um 3500 km oder 90 Tage ) ? Wurde Kulanzanfrage schon mal reklamiert , da alle arbeiten nach Werksvorgaben ? Ansonsten Maastricht abwarten

Gruss

Themenstarteram 3. August 2016 um 11:54

EZ 06 / 2013

125tkm

Alle Services termingerecht bei MB NL

JS Garantie bis 01/2017

NL hat bzgl. Distronic+ jetzt "Kulanzanfrage" gestellt (und die Ablehnung derselben nicht reklamiert), was IMHO vom wörtlichen Sinne doch falsch ist, da es aus meiner Sicht nicht eine Frage von Kulanz ist.

Nun wollen sie die Cargarantie einspringen lassen, was ich auch nicht akzeptabel finde, da ich ab 120tkm einen erheblichen Selbstbehalt habe.

Schwieriger Fall ,

Schwierig zu sagen , nach der Herstellergarantie muss eine Kulanzanfrage gestellt werden , so der Ablauf . Die NL muss jetzt entscheiden wie sie vorgeht . Erst wenn es reklamiert wird mit der Begründung, dass der Fehler seit Garantie vorhanden ist und man alle arbeiten nach werkvorgaben gemacht hat . Problem wird wahrscheinlich mit der Laufleistung sein , junge Sterne ja da hast du Selbstbeteiligung aber nur auf Material.

 

@manatee schrieb am 3. August 2016 um 13:54:23 Uhr:

EZ 06 / 2013

125tkm

Alle Services termingerecht bei MB NL

JS Garantie bis 01/2017

NL hat bzgl. Distronic+ jetzt "Kulanzanfrage" gestellt (und die Ablehnung derselben nicht reklamiert), was IMHO vom wörtlichen Sinne doch falsch ist, da es aus meiner Sicht nicht eine Frage von Kulanz ist.

Nun wollen sie die Cargarantie einspringen lassen, was ich auch nicht akzeptabel finde, da ich ab 120tkm einen erheblichen Selbstbehalt habe.

am 3. August 2016 um 13:19

Da ist etwas schiefgelaufen. Es kommt auf den Zeitpunkt der Anzeige des Defekts bei MB an. Ich habe auch letztes Jahr im April etwas angezeigt, was erst -nach mehrfachem Hin- und Her sowie Gutachtereinsatz von Seiten MB- dann im September behoben wurde. Zu dem Zeitpunkt war ich schon aus der MB Garantie raus (und auch nur noch durch die CarGarantie abgesichert). Gezahlt hat MB.

Interessant ist sowieso, wie der Ablauf oder Anspruch ist, wenn immer nur "probiert" aber nie "gelöst" wird.

Ich vermute, die meisten geben irgendwann entnervt auf, wie ich auch.... aber das kann's ja nicht sein.

Themenstarteram 5. August 2016 um 9:22

Zitat:

@CelicaSt185 schrieb am 3. August 2016 um 12:19:57 Uhr:

wenn Du einen Mangel der Werkstatt mitteilst und diese danach suchen sollen, wird ein Werkstattauftrag mit formulierter Kundenbeanstandung angefertigt.

Hast Du diese noch zur Hand ?

Fallls Ja, dann steht Dir die Gewährleistung auch zu ! Egal wie viele Versuche, Egal welcher Verlauf ...

Klar hab ich den Auftrag noch - und er ist in der NL ja ebenfalls dokumentiert und es wird auch gar nicht bestritten, dass es diese Beanstandung bereits seit über einem Jahr gibt.

Nur interessiert es das Werk offenbar nicht.

Bis dato auch keinerlei Rückmeldungen von irgendwem, weder NL, noch Cargarantie noch Maastricht...

Rechtschutzversicherung? Denn dann würde ich gar nicht lange fackeln und zum Anwalt meines Vertrauens gehen und eine Deckungsanfrage an deine Versicherung lostreten.

Wenn sie den Fall übernimmt dann investiere nicht deine wertvolle Zeit um dich weiterhin mit Daimler auseinander zu setzen, nur ein lieb gemeinter Rat, finde so etwas darf einfach nicht passieren.

 

Beste Grüße und viel Erfolg

 

Raffy

Viellecht haben sie einfach bei der Garantieanfrage nur vergessen zu erwähnen, dass der Mangel schon viel länger angezeigt war.

Themenstarteram 8. August 2016 um 14:12

Update einer skurillen Lösung:

"100% der Lohnkosten und 60% der Materialkosten sind von der Anschlussgarantie abgedeckt. Die restlichen Kosten werden von unserer Niederlassung auf Kulanz übernommen, damit Sie kostenfrei bleiben."

Das ist aber nicht das Ergebnis meines Schreibens an Maastricht (obwohl die Mail da her kommt), sondern die Entscheidung zweier netter Personen in der NL, die ich privat kenne, dass sie das so lösen würden, falls das Werk sich weiterhin weigert.

Morgen ist Termin, ich bete nur, dass es hinterher auch wirklich funktioniert - in meinen ersten Fahrzeugen empfand ich die Distronic, ACC oder wie auch immer die jeweils hießen, noch als praktisch.

beim S212 bin ich mittlerweile unentschieden, nicht nur, ob der häufigen Fehlbremsungen, denn der minimal einstellbare Abstand zum Vordermann ist bereits für eine gut gefüllte A24 (z.B.) viel zu groß, hier wird man komplett nach hinten durchgereicht und somit für alle Fahrzeuge hinter einem zum veritablen Verkehrshindernis.

Hier ist die Distronic de facto leider komplett unbrauchbar, obwohl sie doch gerade hier für Erleichterung sorgen könnte - wenn man denn den Abstand nicht auf so utopische Werte, die vermutlich in den 50ger Jahren normiert wurden, einstellen müßte.

Zitat:

wenn man denn den Abstand nicht auf so utopische Werte, die vermutlich in den 50ger Jahren normiert wurden, einstellen müßte.

Schon mal über den "halben Tachoabstand" nachgedacht? Meinst Du, Mercedes setzt sich da ne Laus (Haftung) in den Pelz?

Schuld sind die, die strafbewehrt -aber ungestraft- in Deinen Sicherheitsabstand hineinfahren. Und bei der herrschenden Telefonitis reicht der im Einzelfall nicht einmal aus!

Zitat:

@manatee schrieb am 8. August 2016 um 16:12:54 Uhr:

Update einer skurillen Lösung:

"100% der Lohnkosten und 60% der Materialkosten sind von der Anschlussgarantie abgedeckt. Die restlichen Kosten werden von unserer Niederlassung auf Kulanz übernommen, damit Sie kostenfrei bleiben."

Das ist aber nicht das Ergebnis meines Schreibens an Maastricht (obwohl die Mail da her kommt), sondern die Entscheidung zweier netter Personen in der NL, die ich privat kenne, dass sie das so lösen würden, falls das Werk sich weiterhin weigert.

Morgen ist Termin, ich bete nur, dass es hinterher auch wirklich funktioniert - in meinen ersten Fahrzeugen empfand ich die Distronic, ACC oder wie auch immer die jeweils hießen, noch als praktisch.

beim S212 bin ich mittlerweile unentschieden, nicht nur, ob der häufigen Fehlbremsungen, denn der minimal einstellbare Abstand zum Vordermann ist bereits für eine gut gefüllte A24 (z.B.) viel zu groß, hier wird man komplett nach hinten durchgereicht und somit für alle Fahrzeuge hinter einem zum veritablen Verkehrshindernis.

Hier ist die Distronic de facto leider komplett unbrauchbar, obwohl sie doch gerade hier für Erleichterung sorgen könnte - wenn man denn den Abstand nicht auf so utopische Werte, die vermutlich in den 50ger Jahren normiert wurden, einstellen müßte.

Also ich bin sowohl Distronic im S211, als auch die Plus-Variante im S212, ebenso wie ACC im E91, sowie die S&G-Variante im F01/F11/F07 gefahren - und die BMW-Systeme halten viel mehr Abstand in der Min.-Einstellung, als die Mercedes-Systeme, welche deutlich unter 2 Sekunden (=gesetzlich "normierter" Abstand) zulassen (ich glaube es waren 1,xx - also fast die Hälfte).

Ich kann damit leben.

 

Dass das manche Verkehrsteilnehmer nicht am Rechtsüberholen hindert steht wieder wo anders - aber dagegen kann man nichts Legales tun!

 

Übrigens hat es heute auf der Brennerautobahn auch den einen oder anderen nicht am Einscheren gehindert, dass der Abstand geringer als die Länge seines Wagens war - was will man da noch sagen...

 

Grüße

Themenstarteram 9. August 2016 um 10:39

Kann nur sagen, dass ich die Distanz bei Volvo und Audi kleiner einstellen konnte - oder die Verkehrsteilnehmer sind rabiater geworden.

"Halber Tachowert" ist jedoch a) nirgendwo gesetzlich verankert und wäre b) bei 100km/h 50m, was in der Theorie nett klingt, jedoch von der normativen Kraft des Faktischen ad absurdum geführt wird, da im REALEN slow-motion Kolonnenverkehr (und das ist eben in der Jetztzeit ca. 100km/h) zwischen 2 Leitpfosten (=50m) 2-3 Autos fahren - und nicht 1.

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