- Startseite
- Forum
- Auto
- Volvo
- V40 2
- Masse der Felgen beim V40?
Masse der Felgen beim V40?
Hallo zusammen.
Nach der heutigen Probefahrt ist die Entscheidung quasi gefallen.
Nun geht's nur noch um Details.
An meinem aktuellen Fahrzeug habe ich ein paar Felgen, die ich evt gern übernehmen möchte, sofern sie passen.
Vorne 18"
Hinten 19".
Das Problem könnte nun der Lockheeds und die Breite werden.
Nun muss also gerechnet werden.
Weiß evt jemand den lochkreis, felgenbreite und die Einpresstiefe??
Bevorzugt von den 17" im R Design.
Wieviel Luft haben da die Reifen noch im Radhaus??
Wenn möglich soll das ohne Karosseriearbeiten laufen.
Danke.
Ähnliche Themen
19 Antworten
Passt nicht, Lochkreis ist schon unterschiedlich
112 zu 108
Dafür gibts ggf lochkreisadapter.
Wäre nicht das erste mal.
Deswegen will ich ja die anderen Daten haben, ums auszurechnen.
Hat der Volvo also nen 108er lochkreis?
Zitat:
Original geschrieben von Schmoll
Dafür gibts ggf lochkreisadapter.
Die ET vom CF ist jetzt schon zu klein mit 35 zu 45/48
Ich habe Felgen aus dem Zubehör drauf.
Diese haben nicht die Serien ETs und habe hinten pro Seite 20mm distanzscheiben drauf.
Deswegen:
Bitte die maße und Daten.
Ggf passts ja....
Würd den Volvo dann mit Winterreifen ordern.
Dann gehe doch auf einen Felgenkonfigurator wie bei reifen.com, felgenoutlet.de, ... und dann hast Du sämtliche Gutachten aufrufbar inkl. der ggf. zugehörigen Auflagen.
Die Maße einer Felge reichen doch ohnehin nicht, wenn man es halbwegs genau machen will. Unterschiedliche Bereifung reicht auch schon aus, um eine ausreichend breite 19 Zoll "einfach so" oder mit ganz erheblichen Umbauarbeiten anzuschrauben.
Auf ggf. notwendige bzw. ab Werk vorhandene Lenkeinschlagbegrenzer und deren Position ist in vielen Threads hier bereits hingewiesen.
Ich suche die Maße der Serienfelgen.
Und nicht die Gutachten von irgendwelchen Zubehörfelgen.
Bei meinen stimmt der lochkreis nicht.
Mir geht's darum, ob diese mit einem lochkreis Adapter ggf doch auch den V40 passen.
Daten sind von den Ixion2.
7,5x18
ET 52,5
LK 5x108
Danke.
So...
Hab heute mal die Datenblätter/Gutachten von meinen Felgen durchgeschaut.
Da steht in der ABE:
Für die in der ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gem §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Bisher kannte ich das, dass, sobald eine geänderte Reifenbreite verbaut wird, MINDESTENS eine Anbauabnahme beim TÜV oder so erfolgen muss.
Dann schaute ich im Schein nach, was da denn so drin steht.
Da fiel mir auf, dass hier sogar nur 205/ 55 R16 Eingetragen sind.
geliefert wurde der Wagen jedoch im R Paket mit 17" Rädern und 225ern.
und die 19" (scheinbar eintragungsfrei) sollen sogar mit 235ern laufen.
Hat sich da irgendwas geändert?
Denn für die Reifen gibts ein paar kleinere Auflagen.
Kontrolliert die dann keiner mehr??
Finde ich alles etwas ungewöhnlich. Weil bisher kannte ich das durchaus anders.
Also im Schein steht immer die kleinstmögliche größe. Das ist so seit dem die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgegeben werden,..
Lt. meiner Rechersche gibt es für die MAM11 auf dem V40 keine ABE, nur ein Teilegutachten. - Du musst eintragen lassen.
Welche Reifengröße hast du montiert?
Ich habe hier aber eine ABE....
In dem Gutachteachten zur ABE sind die 235er, die ich auch montiert habe, aufgeführt, und in der ABE steht drin, dass eine korrektur des Fahrzeugscheines NICHT erforderlich ist.
Hier das Gutachten:
http://www.felgenoutlet.de/.../..._ford__jaguar__landrover__volvo_.pdf
und hier die dazugehärige ABE:
http://www.felgenoutlet.de/.../49104_MAM11_8_5x19_ABE.pdf
Zitat:
Original geschrieben von v1P
Also im Schein steht immer die kleinstmögliche größe.
Falsch.
Es ist dem Fahrzeughersteller (genauer Antragsteller) freigestellt, welche Größe in der ZB vermerkt wird. Bei vielen Fahrzeugen findet sich die kleinste zulässige Größe, aber nicht bei allen.
Zitat:
Original geschrieben von Schmoll
... , und in der ABE steht drin, dass eine korrektur des Fahrzeugscheines NICHT erforderlich ist.
Eine Korrektur des Fahrzeugsscheins/ Zulassungsbescheinigung hat nichts mit einer Anbauabnahme und Kontrolle der im TG aufgeführten Auflagen zu tun.
Die Pflicht zur Begutachtung und Abnahme steht in A01, ob dann dieses Gutachten aus A01 auch als Änderungseintrag in die ZB übernommen werden muss - unverzüglich, bei nächster Befassung oder nicht - findet sich in A02.
Durch die vorhandene ABE ist eine Korrektur der ZB nicht notwendig, die Pflicht zur Begutachtung besteht uneingeschränkt.
Ok, das hatte ich überlesen...
Also, kann ich die Dinger montieren..... lasse eine "Anbauabnahe" durchführen, brauch es jedoch nicht eintragen, da die ABE dies nicht erfordert, sondern muss nur die Prüfbericht mit führen...
Die aufgeführten "Auflagen" muss ich dann mal schauen... aber ich glaube, das sollte alles ohne weiteres passen...
Hatte mich nur gewundert, das Auflagen benannt sind, dass Sie aber von niemandem kontrolliert werden...
Wäre ja unsinnig gewesen....
Zitat:
Original geschrieben von Schmoll
Also, kann ich die Dinger montieren..... lasse eine "Anbauabnahe" durchführen, brauch es jedoch nicht eintragen, da die ABE dies nicht erfordert, sondern muss nur die Prüfbericht mit führen...
Richtig,
und nicht nur die (Anbau-)Abnahme (nach §19.3 StVZO, ~40 Euro) mitführen, sondern auch diese ABE.
Abnahmebescheinigung, als Nachweis, dass alles technisch korrekt ist und die ABE als Nachweis, dass keine Änderungseintragung notwendig ist - oder für ~12 Euro freiwillig eintragen lassen und nichts mehr zusätzlich im Auto herumfliegen haben.
Zitat:
Die aufgeführten "Auflagen" muss ich dann mal schauen... aber ich glaube, das sollte alles ohne weiteres passen...
Ich fahre 245/30-19 auf 8,5" ET45 und da war einiges anzupassen, kann mir nicht so richtig vorstellen, dass bei 2mm weniger (-5 die Reifenbreite + 3 die ET) so viel weniger notwendig ist. Kommt allerdings auch immer auf den Reifentyp und verwendeten Luftdruck an, wie breit die tatsächliche Lauffläche dann ist.