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Materialfehler bei Lichtmaschine bei 2006er Vectra 1.9 CDTi nach 27000 Km
Moin,
die Lichtmaschine meines Vectra C 1.9 CDTi BJ 10/2006 hat sich am Wochenende nach gerade einmal 27000 Km gefahren, 6000 davon von mir, verabschiedet. Dummerweise ist das Autohaus, wo ich den gekauft habe insolvent gegangen und daher hab ich trotz Gebrauchtwagengarantie G2 nur 50% der Kosten per Kulanzantrag erstattet bekommen. Ist das so rechtens? oder kann man da noch was rausholen? hab jetzt knap 380 € dafür gelöhnt.
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8 Antworten
Es sollte doch jedem klar sein, daß alles, was ein FOH als Opel-Original oder auch nur ohne diese Bezeichnung andient, am obersten Ende einer möglichen Preiskette rangiert.
Wenn man selber löhnen muß und nicht durch eine Garantie oder Versicherung abgedeckt ist, ist es doch das Logischste auf der Welt, sich zunächst mal auf dem Markt schlau zu machen, bevor man abgehobene Phantasiepreise akzeptiert, -so als ob da eben nichts zu ändern sei. Ist es aber:
Mir wurde mal bei einem FOH ein Preis für einen Klimakompressor im Calibra von knapp € 900 genannt. Auf meinen Einwand, daß ich soviel nicht zahlen werde, bot er mir en "freies" Teil an, -einen überholten für € 550, ohne "Original. Geht doch (der läuft noch heute).
Sowas machen die auf Duck immer. Sogar selbst mitgebrachtes Öl und Verschleißteile werden dann auf der Rechnung entsprechend vermerkt. Man muß nur darauf bestehen.
Für Bedenkenträger ist das nichts, schon klar.
MfG Walter
Ich hatte dazu leider keine Gelegenheit, da ich quasi auf halber Strecke zwischen Hamburg und Berlin die Panne hatte und mir daher keine andere Möglichkeit blieb als mich zum nächsten FOH abschleppen zu lassen. Ich wollte ja an diesem Tag auch noch zu Hause ankommen und außerdem musste ich noch meine zwei Mitfaher absetzen. Sorry, aber ich hab den erst seit 2 Monaten und kenne noch nicht sämtliche Preise für sämtliche Teile aus dem FF um dann mit dem Händer entsprechen verhandeln zu können.
Mir gehts ja eigentlich darum, dass ich trotz Grantie bis 17.12.2010 den vollen Preis zahlen sollte (dank Kullanzantrag an Opel nur 50%) und da würde ich gern wissen, ob das Rechtens ist, wenn das Autohaus, wo ich den gekauft habe insolvent ist.
Die Lichtmaschine ist ein bekanntes Problem!
Es gab dazu mal eine Rückrufaktion, das betraf aber nicht die Modelle aus 2006 sondern das Modelljahr 2004-2005.
Du hast ja die G2 Gebrauchtwagengarantie für dein Vectra.
Dein Händler ist zwar in der Insolvenz, er hat doch aber die Gebrauchtwagengarantie irgendwo abgeschlossen und bezahlt.
Diese sollte eigentlich noch zahlen wenn die Lichtmaschine mit der Garantie abgedeckt ist.
Hast du keinen Garantiepass?
Ab besten liest du hier weiter, es gibt auch einen 24 Stunden Service.
Gruß Jan
Zitat:
Original geschrieben von HageHH
Ich hatte dazu leider keine Gelegenheit, da ich quasi auf halber Strecke zwischen Hamburg und Berlin die Panne hatte und mir daher keine andere Möglichkeit blieb als mich zum nächsten FOH abschleppen zu lassen. Ich wollte ja an diesem Tag auch noch zu Hause ankommen und außerdem musste ich noch meine zwei Mitfaher absetzen. Sorry, aber ich hab den erst seit 2 Monaten und kenne noch nicht sämtliche Preise für sämtliche Teile aus dem FF um dann mit dem Händer entsprechen verhandeln zu können.
Mir gehts ja eigentlich darum, dass ich trotz Grantie bis 17.12.2010 den vollen Preis zahlen sollte (dank Kullanzantrag an Opel nur 50%) und da würde ich gern wissen, ob das Rechtens ist, wenn das Autohaus, wo ich den gekauft habe insolvent ist.
hi,
ich glaub hier ist einiges durcheinander.
Du schreibst, du hast eine Gebrauchtwagengarantie - G2 - diese sollte AH unabhängig sein und, sofern das teil dabei ist, auch dafür einstehen.
Die Opel Kulanz hat damit nix zu tun und deine Gewährleistung ist ja leider futsch, da es das AH ja nicht mehr gibt.
Zusammengefasst: die Cargarantie sollte das eigentlich abdecken. Du müsstest da auch so einen A4 Asudruck haben mit deinen Eckdaten ... musst mal gucken.
Edit: ah ich seh gerade, war mal wieder zu langsam.
bei Deiner km-leistung dürfte über die Gebrauchtwagengarantie keinerlei Eigenanteil anfallen.
Da die Leistung aber offenbar nicht bei der Garantieversicherung angefragt wurde, sieht es mit einer nachträglichen Anerkennung möglicherweise trübe aus.
Wusste der Händler, zu dem Du gebracht wurdest denn, dass Du eine Gw-garantie hast??? Wenn ja, würde ich dem Beine machen.... Rückrechnung und nachträglich alles über die Gw-Garantie oder die Gw-Grantie erkennt nachträglich die offenstehenden 50 % an. Das sollte das Ziel sein.
Im Übrigen sind die FOH-Preise für Limas nicht mal mehr als Apotheken- sondern nur als Wucherpreise zu bezeichnen....
Danke erstmal für die schnellen und guten Antworten. Ich hab vorhin versucht jemanden in meinem Autohaus zu erreichen, aber die scheinen Rosenmontag zu feiern und daher ist dort niemand, da hake ich morgen nochmal nach.
Danach hab ich soeben mit der Car-Garantie GmbH telefoniert, bei der mein Vectra gegen unvorhergesehene Reparaturen versichert ist. Dort bestätigte man mir, dass mein Autohändler insolvent ist und teilte mir mit, dass der Autohändler Geldgeber ist und sie daher keine Zusage machen können, dass sie die Rechnung übernehmen.
Ich hab das jetzt so verstanden, dass der Autohändler bei der Versicherung ne pauschale Garantie für Reparaturen bei der Car-Garantie GmbH abgeschlossen hat, mit der alle Fahrzeuge abgedeckt sind, die mit Garantie verkauft werden. Da der Händler aber insolvent ist wird er den Beitrag an die Car-Garantie nicht mehr bezahlen können und ich stehe daher dumm da.
Ein Anruf bei der Mobilitätsgarantie erbrachte, dass die nur für die Mobilität, jedoch nicht für die Reparatur zuständig sind.
Dann bleibt mir ja eigentlich nur zu hoffen, dass das Autohaus den Schaden reguliert, oder hab ich was übersehen?
Dieses Geschäftsmodell verstehe ich nicht: Der (insolvente) Händler schließt/schloss auf das Fahrzeug eine Versicherung ab, die durch ihn durchgeführte Reparaturen abdeckt und hat dann - wohl aufgrund der Inso - die fällige Prämie nicht gezahlt??
Das ist in meinen Augen lediglich das allseits beliebte Modell, sich aus der Händlergewährleistung freizukaufen. Und nicht mal das hat er bezahlt...
Au weia, so ein Sch.. aber auch....
In diesem fall würde ich mich noch mal direkt an Opel wenden, den Sachverhalt noch mal komplett schildern und im Hinblick auf
a) die wirklich geringe Laufleistung und
b) deine Bemühungen um Schadensbegrenzung (Gw-Garantie abgeschlossen, dass der Händler sie wg. inso nicht zahlt, ist nicht Dir anzulasten...)
darum bitten, die Kulanzregelung noch mal zu überprüfen. Mailadresse ist:
kunden.info.center@de.opel.com
Hau alle Angaben rein, die Du hast, Rechnung mit dazu usw. und dann ein paar tage warten. So wäre mein vorgehen....
Vielen Dank, das werd ich so machen, wenn das mein Händler nicht übernehmen will. Ich hoffe erstmal das sich das morgen klärt und der mir die Rechnung bezahlt.