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Maut ab 3.5 t in Deutschland

Themenstarteram 1. Juli 2024 um 5:17

In Deutschland stehen neue Regeln zur LKW-Maut bevor. Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen soll sie gelten. Auch einige Wohnmobile könnten bei Kontrollen Probleme bekommen. https://www.hna.de/.../...zeuge-sind-betroffen-gesetz-zr-93160728.html

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13 Antworten

Mein Nachbar aktuell auf dem Campingplatz hat gestern seinen Spanien Urlaub storniert, weil er mit seinem auf 3.9 t aufgelasteten 500€ Maut durch Frankreich zahlen müsste.

Von der kommenden Maut ab 3.5 t in der BRD hat er auch gehört und überlegt schon seinen wieder anzulasten und sich stattdessen einen Anhänger hinten dran zu hängen.

Die Auflistung hat er gerade mal vor 2 Jahren durchgeführt und knappe 4500€ ausgegeben.

Wahnsinn!

Die Folgen der Auflastung muss man sich halt vorher überlegen. Über 3,5t bringt generell nur Nachteile ein. Das ist nicht nur in Frankreich so.

Bei über 3m Höhe bringt die Ablastung in Frankreich allerdings auch nichts.

In Deutschland nur für gewerblich.

Ich hab schon soviel unnötigen Krempel aus unserer Helga ausgebaut, die ist bald leichter als mein A6 :)

Die modernen WoMo's haben mittlerweile soviel Schnickschnack, da hast du teils schon ein Leergewicht von 2,9 bis 3.0 t.

Dann noch 2 x EBike mit ne Kiste Bier und 2 x Bierbauch, da bringt dir der 60 l Kühlschrank + 20 Eisfach keinen Mehrwert mehr.

Themenstarteram 1. Juli 2024 um 9:50

Zitat:

@bandscheib71 schrieb am 1. Juli 2024 um 09:10:09 Uhr:

Mein Nachbar aktuell auf dem Campingplatz hat gestern seinen Spanien Urlaub storniert, weil er mit seinem auf 3.9 t aufgelasteten 500€ Maut durch Frankreich zahlen müsste.

Von der kommenden Maut ab 3.5 t in der BRD hat er auch gehört und überlegt schon seinen wieder anzulasten und sich stattdessen einen Anhänger hinten dran zu hängen.

Die Auflistung hat er gerade mal vor 2 Jahren durchgeführt und knappe 4500€ ausgegeben.

Wahnsinn!

Es geht doch nur um Transporter die Womo ähnlich ausgebaut wurden und zb noch als LKW zugelassen sind.

Womo's als solche zugelassen sind von der Maut nicht betroffen.

Ihr redet euch ein Problem ein, was keins ist. Solange ein Fahrzeug nicht gewerblich eingesetzt wird, ist keine Maut fällig. Auch nicht für Lkw die zum Wohnmobil umgebaut sind und trotzdem als Lkw versteuert sind.

Also noch mal. Nur für gewerbliche Fahrten

Mit der Wohndose, egal in welcher Form, ist in Deutschland keine Maut fällig. Auch für Handwerker gibt's Ausnahmen, weil sie kein Transportgut in Form von Fracht transportieren.

Zitat:

@HarryR schrieb am 1. Juli 2024 um 11:50:43 Uhr:

Zitat:

@bandscheib71 schrieb am 1. Juli 2024 um 09:10:09 Uhr:

Mein Nachbar aktuell auf dem Campingplatz hat gestern seinen Spanien Urlaub storniert, weil er mit seinem auf 3.9 t aufgelasteten 500€ Maut durch Frankreich zahlen müsste.

Von der kommenden Maut ab 3.5 t in der BRD hat er auch gehört und überlegt schon seinen wieder anzulasten und sich stattdessen einen Anhänger hinten dran zu hängen.

Die Auflistung hat er gerade mal vor 2 Jahren durchgeführt und knappe 4500€ ausgegeben.

Wahnsinn!

Es geht doch nur um Transporter die Womo ähnlich ausgebaut wurden und zb noch als LKW zugelassen sind.

Womo's als solche zugelassen sind von der Maut nicht betroffen.

Auch nicht dafür.

Ich verstehe nicht , wo ihr eure Informationen her habt?

https://www.verkehrsrundschau.de/.../...ut-nun-ausgeweitet-3528921?...

Themenstarteram 1. Juli 2024 um 12:48

Zitat.

Besonders aufpassen sollte außerdem jeder, der sein Campingfahrzeug oder Wohnmobil als LKW registriert hat. „Selbstausbauer nutzen zum Beispiel LKW, Unimogs mit Kastenaufbau oder montieren einen Wohnwagen ohne Räder auf die Pritsche“, erklärte Zöllner weiter. Wenn das umgebaute Fahrzeug aber nur noch zur Personenbeförderung genutzt wird, sollte auch hier eine entsprechende Zulassung beantragt werden. Zitat Ende

 

Hat nicht mit Gewerbe zu tun.

@harzmazda

Viele lesen nur die Überschrift:

https://www.adac.de/news/wohnmobil-lkw-maut-ab-3-5-tonnen/

https://www.bussgeldkatalog.org/maut-wohnmobil/

https://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__1.html

Zitat:

(1) Für die Benutzung der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen mit Fahrzeugen im Sinne des Satzes 2 ist eine Gebühr im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 7 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen durch Fahrzeuge (ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2022/362 (ABl. L 69 vom 4.3.2022, S. 1) geändert worden ist, zu entrichten (Maut). Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen,

  1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
  2. deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

Die Regelung ist eindeutig:

Die Nutzungsgebühren fallen nur für Fahrzeuge über 3.5t an, wenn diese dem Zweck des Gütertransports dienen. Somit sind WoMos auch ohne entsprechende Zulassung als eben solches von der Maut ausgenommen. Auch gewerblich genutzte Fahrzeuge, die nicht dem Güterverkehr dienen sind somit ausgenommen.

Inwieweit man einen Nachweis erbringen muss, dass das Fahrzeug nicht dem Gütertransport dient weiß ich nicht.

 

Was die teils extremen Mautkosten im Ausland angeht:

Oft ist der Zeitgewinn der Mautstrecke sehr gering - insbesondere dann, wenn man mit einem Reisemobil die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ausreizt, da die mautfreien Alternativrouten häufig kürzer sind.

Ich habe mir daher angewöhnt das bei meiner Routenplanung zu berücksichtigen und nehme die Mautstrecke nur dann in Kauf, wenn der Zeitgewinn die Mautgebühren wirklich rechtfertigt. Außerdem fahre ich tendenziell azyklisch zum Verkehrsaufkommen, wodurch man abseits der Mautstrecken oft besser durchkommt.

Dadurch spare ich bei meinem Reiseverhalten viele Mautkosten ohne ernsthaft relevante Zeitverluste.

am 1. Juli 2024 um 13:13

Ich dachte Mal gelesen zu haben, dass man mit einem ausgebauten Lkw oder Kastenwagen nur wegen der Erkennung Probleme haben könnte. Wenn man es entsprechend beim deutschen Mautsystem registriert (selbst wenn man eben privat keine Maut zahlen muss), erspart man sich unnötigen Stress.

jep... den Fall hatten wir hier in einem anderen Thread. Ist wohl recht unkompliziert. Im Zweifel mit der Gesellschaft in Verbindung setzen und die werden schon sagen, was sie als Nachweis brauchen. Im besagten Fall hat es wohl ein Foto getan.

Du kannst dein Lkw mit der Wohndose drauf bei

www.toll-collect.de anmelden, damit du aus der Mautpflicht rausgenommen wirst. Oder auch einer Mahnung und Zahlung wiedersprechen, wenn du von der Mautkamera versehentlich erfasst wurdest.

Das funktioniert mit meinem 18t Wohnmobil auf LKW seit fast 20 Jahren absolut problemlos. Ich bin noch nie aufgehalten worden oder habe einen Bescheid bekommen.

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