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max. Erlaubte Länge eines Fifthwheelers mit CH-Zulassung...

Themenstarteram 3. März 2012 um 20:18

Hallöle zusammen,

hat hier jemand zufälligerweise das Wissen, wie die Maximale Länge eines Fifthwheelers ist, der in der Schweiz zugelassen werden soll?

Folgendes Problem: Als Freelancer bin ich eigentlich quer durch Deutschland unterwegs. ein Halbes Jahr hier, dann mal 3 Monate dort. Bei keinem meiner Aufträge ist vorher ersichtlich, wie lange es nun wirklich brauchen wird. Bisher hatte ich alles mit Hotels abgefackelt. Aber das geht auf Dauer recht deftig ins Geld. Auch die Thematik Boarding House ist finanziell nicht Ohne.

Da dachte ich mir kurzerhand, daß es ja auch die Alternative Wohnwagen gibt. Die amerikanische Version (Fifthwheeler) ist eine Art Sattelauiflieger, der als Zugmaschine einen Pickup hat. Den Pickup kann ich dann am Einsatzort zum Fahren ins Büro verwenden. Die Anbieter nun stellen verschiede Modelle zur auswahl. das beginnt bei bescheidenen 26 Fuß und geht bis zu einer Länge von 52 Fuß.

Ich habe hier ein Video angefügt, an dem man das Prinzip recht gut erkennen kann.

http://www.youtube.com/watch?v=LZQK0vxIAvY&feature=player_embedded#!

Aber, wie lang dar so ein Trailer werden. Und von wo nach wo gilt es zu messen. Ich bedanke bereits jetzt für die Hilfe.

PS:

Ich weiß, es gibt auch andere Möglichkeiten zum Logieren. Aber nichts geht über das eigene Bett.;)

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38 Antworten

4800 Kilo... :D

das ist wirklich extrem leicht.

Die Amis mal wieder... :p

Viel Spaß in engen Gassen, kleinen Brücken und bei der Parkplatzsuche.

Auch zig. Campingplätze (sofern Du sowas ansteuern wolltest) werden Dich zurückschicken.

Alternativen wirst Du kennen :)

Themenstarteram 3. März 2012 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von Elchatori

4800 Kilo... :D

das ist wirklich extrem leicht.

Die Amis mal wieder... :p

Viel Spaß in engen Gassen, kleinen Brücken und bei der Parkplatzsuche.

Auch zig. Campingplätze (sofern Du sowas ansteuern wolltest) werden Dich zurückschicken.

Alternativen wirst Du kennen :)

1. 9700lbs = 3880kg.

2. Einen PickUp in engen Gassen? Zum einen kein Problem. Zum anderen hatte ich schon einen und weiß, worauf ich mich da einlasse.

3. Wieso weggeschickt werden? Ein kleiner Anruf im vorhinein klärt vieles. ;)

4. Meine Frage hast Du aber nicht mal im Anflug beantwortet. ;)

am 3. März 2012 um 20:46

Schau hier mal...irgendwo wurde das thema behandelt, zuviel um es hier wieder zu geben.

 

http://www.gmc-motorhome.de/forum/index.php

Den Gedanken hatte ich auch mal....

Zulässige Länge in D 18,50 Meter, gemessen von ganz Vorne bis ganz hinten ;-)

Aber, mit den üblichen Ami Pickups bist du in den Städten klar im Nachteil: du passt in keine Tiefgarage, kein Parkhaus, die freiliegende Parkplätze sind zu schmal und zu kurz....

Die Meisten Campingplats Betreiber haben haben ihre Plätze nicht für 4,8 t befestigt und sorgen sich dass du einsinkst... mal abgesehen davon das die Parzellen zu klein sind um einen Fifthwheeler daruf zu rangieren, Abkuppeln und von han is nicht!

Kauf dir einen "normalen" Zugwagen wie z.b. Q7, Ml, G-Klasse odere sowas und häng einen WW in Schaustellergrösse dran. Damit hast du alle vorgenannten Probleme nicht!

am 3. März 2012 um 20:55

genau so lang wie ein lkw trailer hier in deutschland lang sein darf

Themenstarteram 3. März 2012 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von cptrips

Schau hier mal...irgendwo wurde das thema behandelt, zuviel um es hier wieder zu geben.

 

http://www.gmc-motorhome.de/forum/index.php

Jetzt sollte ich mich da anmelden? Na denn. ;)

Themenstarteram 3. März 2012 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von Christian CDTI

genau so lang wie ein lkw trailer hier in deutschland lang sein darf

Und wie lange darf ein LKW Trailer in Deutschland sein?

Moin,

ob es Ausnahmen gibt für in CH zugelassene Fahrzeuge kann ich nicht sagen. Die 18,50m gelten nicht für Sattelzüge. In D gilt der §32StVZO:

Zitat:

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:

allgemein ... 2,55 m,

 

(2)......

(3).....

(4) Bei Fahrzeugkombinationen einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge, unter Beachtung der Vorschriften in Absatz 3 Nr. 1, folgende Maße nicht überschreiten:

bei Sattelkraftfahrzeugen (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger) und Fahrzeugkombinationen (Zügen) nach Art eines Sattelkraftfahrzeuges - ausgenommen Sattelkraftfahrzeuge nach Nummer 2 - ... 15,50 m,

bei Sattelkraftfahrzeugen (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger), wenn die höchstzulässigen Teillängen des Sattelanhängers

Achse Zugsattelzapfen bis zur hinteren Begrenzung ... 12,00 m

und vorderer Überhangradius ... 2,04 m

nicht überschritten werden, ... 16,50 m,

Ich habe den § mal gekürzt wiedergegeben, ein Importeur sollte aber auch die Zulassungsrichtlinien kennen.

Grüße

Steini

am 3. März 2012 um 21:04

knapp 20 meter der trailer (anhänger)

Zitat:

Original geschrieben von Christian CDTI

knapp 20 meter der trailer (anhänger)

Worauf stützt du denn die Aussage?

Bei 20m nur vom Trailer dürfte man schon eine Ausnahmegenehmigung mit Fahrwegsbestimmung brauchen.

Grüße

Steini

am 3. März 2012 um 22:18

brauch man ja auch für so ein fahrzeug

Zitat:

Original geschrieben von Christian CDTI

brauch man ja auch für so ein fahrzeug

Unbeleckt von jeder Sachkenntnis posten ist wohl Dein Ding?

Die max. Zuglänge in D gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Somit ist es für Dich bei Fahrten in D unerheblich, welche Länge in der Schweiz zulässig ist. Es gilt: die kleinere der beiden Längen (CH oder D) ist für Dich maßgeblich.

 

Deutschland:

  • LKW-Gespann 18,75m
  • Sattelzug 16,5m
  • Giga-Liner (zeitl. befristet) 25,5m

 

Ich bin ebenfalls Freelancer und in den wärmeren Monaten (i.d.R. März-Nov.) viel mit dem Wohnwagen unterwegs.

 

Die Fifthwheeler wären, zumindest theoretisch, schon eine Alternative ... aber, wie schon im Vorfeld angesprochen, gibt es genügend Campingplätze, die mit einem derartigen Gerät enteder nicht angefahren werden können oder von Seiten der Platzverwaltung nicht angefahren werden dürfen.

 

Gruß

NoGolf

 

und eben noch gelesen 4800Kg ... ggf. nötige Führerscheinklassen beachten!!

 

Gruß

NoGolf

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