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Max. Watt bei Elektrorollern - wieviel bei verschiedenen Führerscheinen

Themenstarteram 19. Juli 2019 um 7:40

Ahoi!

Es gibt ja bei Elektrorollern verschiedene Motoren mit unterschiedlichen Watt-Zahlen.

Mich interessiert die Vorschrift in der geregelt ist wie viel Watt man mit einem entsprechenden Führerschein fahren darf. Wie heißt sie und wo findet man diese?

Beispiel: Es gibt Motoren mit 3000 Watt. Technisch dürfte es ein leichtes sein dem Roller zu sagen er darf max. 20 oder 25 km/h fahren. Ich behaupte jedoch, dass man mit einer Prüfbescheinigung keine 3000 Watt bewegen darf trotz Limitierung auf 25 km/h.

Wer kann mir einen Tip geben?

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13 Antworten
Themenstarteram 19. Juli 2019 um 14:14

Danke für die Links! Aber ist der von Nova wirklich korrekt? Dort steht bei Mofa z.B., dass nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h eingehalten muss. Keine Limitierung von Hubraum bzw. KW vom Motor.

Gibt es da nicht irgendwas offizinelles vom TÜV oder Straßenverkehrsamt?

Du ich habe das natürlich nicht überprüft aber der einfachste Weg ist einfach dorthin zu gehen und nicht mal anzurufen sondern persönlich vorbei zu gehen auf der Zulassungsstelle.

Alles was Du hier bekommst ist ja von den Beteiligten unverbindlich.

Das ist halt der Preis den man bei Google Informationen zahlen muss

Also ab zur Zulassungsstelle und Fragen und anschließend auf das Gespräch Bezug nehmen und schriftlich anfragen.

Nur telefonieren ist ja auch unverbindlich du willst ja unbedingt was schriftliches in der Hand oder.

Die Führerscheinstelle wohl eher. Schlussendlich kommt es aber drauf an, in welcher Klasse der Renner eine Betriebserlaubnis bekommen hat...

Einfach beim Bundesministerium der Justiz gucken. Wo sonst!?

Fahrerlaubnisklassen sind in der FeV beschrieben. Sie beziehen sich bekanntlich auf Fahrzeugklassen.

Fahrzeugklassen sind in der FZV beschrieben. Dort stehen im Fall von Elektromotoren auch (Kilo-)Wattzahlen, wobei sich das auf die Dauerleistung bezieht (die Spitzenleistung kann viel höher sein).

Und ja, theoretisch kann ein Mofa einen Schiffsdiesel mit vielen tausend Litern Hubraum haben.

(Hubraum ist nur bei Ottomotoren begrenzt, also nicht für Diesel oder Elektro.)

Das Schiffsdiesel-Mofa muß dann "nur noch" die anderen Kriterien für Motorfahrrad erfüllen, was allerdings gewisse praktische Hürden darstellt.

Aber tatsächlich gibt es auch serienmäßige Kleindiesel (ca. 250-400cm) bei diesen "50er" Kategorien (50ccm wie gesagt nur für Ottomotoren).

Kosten aber viel mehr als ein primitiver Zwodaggder.

(Ist jetzt alles aus dem Gedächtnis und vielleicht ist ein Detail falsch. Einfach selber nachlesen!)

Themenstarteram 20. Juli 2019 um 8:27

So Freunde, ich habe mich mal schlau gemacht und für den Fall, dass jemand die selben Fragen hat wie ich hier mal meine Ergebnisse.

Kurz zum Hintergrund: Ich habe lediglich eine Prüfbescheinigung und bin folglich auf 25 km/h limitiert. Nun möchte ich aber ein Elektrogefährt anschaffen mit einem möglichst starken Motor. Grund: Bin ein dicker Mann der auf einem Berg wohnt und so einem kleinen Minimotor dürfte da die Puste ausgehen. Also: Größerer Motor = mehr Leistung = konstante 25 auch bei Bergfahrt.

Nach EU-Verordnung Nr. 168/2013 ist ein Mofa die Fahrzeugklasse L1e-b. In Verbindung mit § 4 FeV und § 2 Abs. 11 FeV ist das im Prinzip ein 45 km/h Gefährt, dass lediglich 25 km/h fahren darf ("Deutsche Sonderregelung"; die Mofa-Prüfbescheinigung als solche gibt es nur in Deutschland).

Daher darf bei einem Elektromotor die maximale Nenndauerleistung 4 kw nicht übersteigen. Sprich: Es muss irgendwie sichergestellt sein, dass auch bei einem Motor mit 4 kw die 25 km/h nicht überschritten werden. Ob es Hersteller gibt die so etwas anbieten (mit entsprechender Betriebserlaubnis & Drosselung) steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Für den ein oder anderen sicherlich auch von Relevanz: Das zuvor geschriebene gilt sowohl für zwei- als auch für dreirädrige Fahrzeuge. Aber auch hier ist wieder zu beachten: Nur in Deutschland. Ich will gar nicht wissen was der Holländer oder Tscheche macht wenn ihr den dortigen Polizisten die Prüfbescheinigung unter die Nase haltet.

Info am Rande: Dies alles bezieht sich nur auf Mofas, nicht auf Leichtmofas. Hier wird gar nicht auf Elektroantrieb eingegangen. Bei 20 km/h, 0,5 kw und 30 ccm ist Schluss. Sollte in der Praxis aber kaum eine Rolle spielen da der einzige Vertreter dieser Gattung die Saxonette sein dürfte. Elektrische Pendants dürften hier am ehesten in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung abgehandelt werden.

Ja, Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Auch wenn Niederlande & Co etwas ganz ähnliches haben, fällt es nicht unter EU Harmonisierung und nicht einmal unter das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr.

Da gab es diesen Sommer gewisse Verstimmung, als Österreicher ein paar Schweizer Töfflibuben anhielten.

Mach doch einfach Klasse A(+BCDE) und Du hast größere Auswahl.

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 20. Juli 2019 um 10:27:21 Uhr:

So Freunde, ich habe mich mal schlau gemacht und für den Fall, dass jemand die selben Fragen hat wie ich hier mal meine Ergebnisse.

Kurz zum Hintergrund: Ich habe lediglich eine Prüfbescheinigung und bin folglich auf 25 km/h limitiert. Nun möchte ich aber ein Elektrogefährt anschaffen mit einem möglichst starken Motor. Grund: Bin ein dicker Mann der auf einem Berg wohnt und so einem kleinen Minimotor dürfte da die Puste ausgehen. Also: Größerer Motor = mehr Leistung = konstante 25 auch bei Bergfahrt.

Nach EU-Verordnung Nr. 168/2013 ist ein Mofa die Fahrzeugklasse L1e-b. In Verbindung mit § 4 FeV und § 2 Abs. 11 FeV ist das im Prinzip ein 45 km/h Gefährt, dass lediglich 25 km/h fahren darf ("Deutsche Sonderregelung"; die Mofa-Prüfbescheinigung als solche gibt es nur in Deutschland).

Daher darf bei einem Elektromotor die maximale Nenndauerleistung 4 kw nicht übersteigen. Sprich: Es muss irgendwie sichergestellt sein, dass auch bei einem Motor mit 4 kw die 25 km/h nicht überschritten werden. Ob es Hersteller gibt die so etwas anbieten (mit entsprechender Betriebserlaubnis & Drosselung) steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Für den ein oder anderen sicherlich auch von Relevanz: Das zuvor geschriebene gilt sowohl für zwei- als auch für dreirädrige Fahrzeuge. Aber auch hier ist wieder zu beachten: Nur in Deutschland. Ich will gar nicht wissen was der Holländer oder Tscheche macht wenn ihr den dortigen Polizisten die Prüfbescheinigung unter die Nase haltet.

Info am Rande: Dies alles bezieht sich nur auf Mofas, nicht auf Leichtmofas. Hier wird gar nicht auf Elektroantrieb eingegangen. Bei 20 km/h, 0,5 kw und 30 ccm ist Schluss. Sollte in der Praxis aber kaum eine Rolle spielen da der einzige Vertreter dieser Gattung die Saxonette sein dürfte. Elektrische Pendants dürften hier am ehesten in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung abgehandelt werden.

Wozu Tschechien oder Holland in Frage stellen?

 

Du hast doch selbst geschrieben "Deutsche Sonderregelung". Damit hast du im Ausland nichts...

am 20. Juli 2019 um 16:40

Beim Mokick Kennzeichen sind max. 4 kw Elektro und 49,94 cm³ beim Verbrenner. Den Hersteller möchte ich sehen der 4kw und nur 25 km/h läuft, gibt ja für den Hersteller keinen Sinn derartig teure Motoren Verbauen die nur so Lahm sind. Zudem haben die eine max. Zuladung von 130 kg. danach bricht er auseinander. Es nützt dir auch nichts max. 4kw wenn er über den Poty gedrosselt wird, die Steigung die du zu bewältigen hast reicht dann eben nicht mehr aus weil das N/m fehlt die er aber scheinbar hätte. Was hast du den für ein Kampfgewicht ? Die E Scooter mit nur 2 kw Leistung laufen alle schon 60 km/h auch wenn sie eine COC auf 45 km/h haben. Ich Rede hier von COC Zulassung und max 2kw bei 45 km/h mit Sitz. Schaue dich mal um bei Forca und eFlux um, die liegen schon bei rund 1700 € bei 45 km/h aber das Gewicht ist ja bei dir scheinbar entscheidend. Es gibt auch 3 Rad, die haben mehr und nicht so schnell, die du auch Fahren dürftest. Gebe mal Laut von dir.

Themenstarteram 20. Juli 2019 um 18:14

105 kg Netto-Fleischeinwage bei 1,83m. Ich habe 14% Steigung auf einer Länge von 800 Metern zu bewältigen.

Geliebäugelt habe ich bisher mit dem Forca Bossman und CitySpeedster. Bin da aber noch recht am Anfang der "Recherchen".

Zitat:

@NRC schrieb am 20. Juli 2019 um 18:40:38 Uhr:

Beim Mokick Kennzeichen sind max. 4 kw Elektro und 49,94 cm³ beim Verbrenner.

Wie kommst du auf den krummen Wert?

Im Gesetz steht "nicht mehr als 50ccm". Sind 49.95 schon mehr als 50?

 

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 20. Juli 2019 um 20:14:51 Uhr:

105 kg Netto-Fleischeinwage bei 1,83m. Ich habe 14% Steigung auf einer Länge von 800 Metern zu bewältigen.

Geliebäugelt habe ich bisher mit dem Forca Bossman und CitySpeedster. Bin da aber noch recht am Anfang der "Recherchen".

Vielleicht käme der Niu M Plus infrage. Zwar nur 1200 W, aber 110 Nm und eine angegebene Steigfähigkeit von 15%. Begrenzte Reichweite mit nominell 60 - 80 km. Preis immerhin €2.599,--.

https://scooterhelden.de/.../...ller-25kmh-mit-bosch-elektromotor.html

Oder womöglich auch etwas Kleineres, wie z.B. der Vankus Rocket, mit bescheidenen 1000W Motor, aber angegebenen 30% Steigfähigkeit. Zuladung bis zu 200kg. Reichweite nur 35 - 40 km nominell. Vmax auf 25 km/h begrenzt, obwohl der Motor auch für 45 km/h gut wäre. Preis €1.300

https://www.vankus.com/shop

Ähnliches gibt es auch von anderen Firmen, nur nicht mit der Beschränkung auf 25 km/h

 

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