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maximale Breite des Touran
Sorry Leutz, wenn ich eine für viele vielleicht absolut blödsinnige Frage stelle. Aber wo finde ich für meinen Truthahn (Bj 2008) die maximale Breite (also inkl. Spiegel)?
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35 Antworten
ich kenne den aktuellen Anlaß deiner Frage. Da hilft wohl nur selber messen (Fenster auf und mit Maßband durch den Innenraum).
Aber irgendwoher muß die Polizei doch die Daten haben?
Guckst du in den technischen Daten des Hestellers.
Hallole ...
Breite bei meinem " United " Mod. 2009 = 1,794 m für die Karosserie und 2,08 m mit / über die Spiegel .
... also , offiziell etwas zu breit für die 2 m Baustellen - Spur .
... auf der 2 m - Fahrbahnseite dürfte wohl eigentlich nur noch die " Polo - Klasse " & Kleiner zu finden sein
In der Autobild Nr. 25 - 2011 war mal ein Bericht über sein , oder nicht sein auf der 2 m Baustellen Spur .
www.autobild.de/artikel/verengte-spur-fahrzeugbreite-1806710.html
Bild 1 = Bericht
Bild 2 = Fahrzeugdaten - Breite
Gruß
Hermy
OK dann weis ich absofort bescheid. Da werden die linken Spuren aber in Zukunft ziemlich leer sein und der Rückstau auf der rechten Spur immer größer.
Da hilft nur Spiegel einklappen
Wobei man immer öfter sieht, dass in Baustellen jetzt Schilder stehen, die 2,10 anzeigen. Und mal davon abgesehen habe ich die Tage einen Polizei T5 auf der linken Spur einer Autobahnbaustelle mit einer Freigabe bis 2 m vor mir gehabt. Von daher...
Zitat:
Original geschrieben von marcel.d
Und mal davon abgesehen habe ich die Tage einen Polizei T5 auf der linken Spur einer Autobahnbaustelle mit einer Freigabe bis 2 m vor mir gehabt. Von daher...
Das Problem dabei: Wenn 2 das gleich machen ist es nicht das selbe
Zitat:
Original geschrieben von Hermy66
Hallole ...
Breite bei meinem " United " Mod. 2009 = 1,794 m für die Karosserie und 2,08 m mit / über die Spiegel .
... also , offiziell etwas zu breit für die 2 m Baustellen - Spur .
... auf der 2 m - Fahrbahnseite dürfte wohl eigentlich nur noch die " Polo - Klasse " & Kleiner zu finden sein
...
... und weil das für viele Fahrzeuge zutrifft ist vielerorts bereits ein Schild "2,1 m" aufgestellt worden.
Ich vermute, dass nur das Schild inzwischen anders ist, dass die tatsächliche Breite der Baustellenfahrspuren wohl gleich geblieben ist.
Kann also marcel.d bestätigen.
Hallole ...
... was das den Steuerzahler wieder kostet , die alten 2 m Schilder auszumotten & gegen 2,1 m zu ersetzen .
Überpinseln ist wohl nicht
Aufgrund des Beitrages vor Monaten ( 24.06.2011 ) in der Autobild Nr. 25 - 2011 gab's auch schon etwas früher wie hier in Nachbar - Bereichen bei MT heftige Diskussionen .
www.motor-talk.de/.../PostJump.html?postId=29115793&highlight=Breite
Gruß
Hermy
Zitat:
Original geschrieben von Kevin Tourani
Das Problem dabei: Wenn 2 das gleich machen ist es nicht das selbe
Wenn die Polizei nicht mit Blaulicht unterwegs ist, hat sie sich auch an die Verkehrsvorschriften zu halten. Mit Blaulicht kann sie natürlich auch die linke Spur oder den Standstreifen benutzen.
Aber nur weil jemand anderes die Verkehrsregeln nicht beachtet, ist das natürlich kein Grund, es selber auch nicht zu tun.
Kurz und Knapp
Touran 2011 BJ
Breite mit Spiegel 2081mm (Cross Touran auch)
Breite ohne Spiegel 1794mm (Cross Touran 1799mm)
Quelle Technsche Daten 23.12.2010
Mit angeklappten rechten Spiegel ist der Wagen 9cm schmaler also 1991mm.
Somit läßt sich diese Verkehrregel umgehen. Soweit bekannt ist nur der linke Spiegel gefordert.
Weiterhin schießen die Beamten ja Fotos des Vergehens darauf ist der Beweis ja sichtbar.
Und da es ja nicht um den Wert im Fahrzeugschein geht (Breite) sonder um den tatsächlichen....!!
(Diese Angaben sind ohne Gewähr.)
Hm, ich kenne noch die Regel, dass die Breite für Fahrzeuge mit angeklapptem (oder ohne?) Spiegel gelten. Nur wenn die Spiegel fest waren, also nicht zerstörungsfrei anklappbar, wurde die Spiegelbreite komplett mitgerechnet.
Die Argumentation hieß damals, dass die Spiegel im Falle eines Falles einfach wegklappen könnten, und deshalb nicht maßgeblich wären.
Ich vermute, dass daher auch die Praxis kommt, die Breite immer ohne Spiegel anzugeben. Wozu sonst sollte dieser Wert interessant sein?
Edit: siehe auch der erste Beitrag in http://www.motor-talk.de/.../...r-auto-auch-zu-breit-t3338166.html?...
So war es mir bisher auch bekannt. Ich glaube nicht, dass die Zeitung plus die Polizei in dem einen Fall unbedingt Recht haben mit ihren Interpretation.
Ich habe das in einem Beitrag gesehen.
Und der Polizist hatte darauf hingewiesen das es nicht um den Breitenwert im Fahrzeugschein sondern den "effektiven Maßwert" am Fahrzeug selbst geht.
Über eine Diskrepanz habe ich da noch nicht nachgedacht, deine Begründung klingt aber auch plausibel mack3457.
Hier werde ich mal tiefer nachforschen ob das irgendwo gesetzlich klar definiert ist.
Bisher habe ich mich auf die Aussagen von Beamten verlassen!
Naja, ich hatte mal nach dem Verkehrzeichen 264 gesucht, und auf der Seite http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...chen_vorschriftzeichen3.html den Text gefunden:
Verbot [für] Fahrzeuge, deren [Breite] einschließlich Ladung die angegebene Grenze überschreitet.
An anderer Stelle ist zu lesen:
Zeichen 264 – Verbot für Fahrzeuge deren tatsächliche Breite eine gewisse Grenze überschreitet
Und auch sehr interessant (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=69391):
Zitat:
So hatte gerade mit einem Dienstststellenleiter der nächstgelegenen Autobahnpolizei telefoniert.
Von dort kam folgende Auskunft:
Für die schmale Fahrbahn bei Autobahnbaustellen ist die im KFZ-Schein eingetragene Breite maßgebend. Ein Q7 oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen auf der linken Spur fahren solange die im Schein eingetragene Breite unter 2 Meter liegt, selbst wenn durch die Spiegel das Fahrzeug breiter ist. Die Fahrbahnbreite auf der linken Spur beträgt normalerweise 2,20 bis 2,25 Meter und mit den 20 bis 25 Zentimeter mehr wird den Spiegeln Rechnung getragen.
(Ähem: 100%ige Ausnutzung der Spur durch das Fahrzeug?)
Und im gleichen Thread:
Zitat:
Hier in Aachen gibt es eine künstliche Engstelle (LKW-Blockierung) die mit "1,9m" ausgeschildert ist.
was bei der Interpretation "inkl. Spiegel" noch nicht einmal einem Corsa die Durchfahrt erlauben würde, wie dort notiert ist.
Für mich sieht es so aus, als würde "in der Praxis" die Angabe im Fahrzeugschein gelten, und bei "Problemen" die tatsächliche Breite.
"In der Praxis" geht offenbar jeder einschließlich Polizei von der Angabe im Schein aus. Aber jenseits dieser "Allgemeingültigkeit" bleibt offenbar eine immer öfter anzutreffende Rechtslage, die es erlaubt, einzelne Personen für etwas zu bestrafen, das in weit mehr als 99% aller Fälle straffrei bleibt.