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MB 100 Garantie stornieren vor Inanspruchnahme

Mercedes C-Klasse S206, Mercedes C-Klasse W206
Themenstarteram 11. September 2024 um 15:26

Moin zusammen,

Ich habe im Juni 2023 einen junge Sterne C300d gekauft und bei Abschluss direkt für nach der jungen Sterne Garantie eine 3 jährige MB 100 Garantie gekauft.

Nun möchte ich das Fahrzeug gerne wieder verkaufen.

Ist es möglich vor Verkauf die jetzt ja noch nicht in Anspruch genommene 3 jährige MB 100 zu stornieren?

Beim Verkauf an einen Händler würde diese ja erlischen.

Viele Dank und viele Grüße

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6 Antworten

Die Versicherung kann man nicht Kündigen einmal Gekauft ist sie 3 Jahre gültig und erlischt automatisch.

Die Garantie läuft bis zum Vertragende weiter und wird vom Käufer (Händler) übernommen. Man muß nur den Garantiegeber anschreiben, daß ein Verkauf stattgefunden hat und den Neukäufer benennen, der dann

die Garantie bis zum Ende nutzen kann.

Zitat:

@Basti889 schrieb am 11. September 2024 um 17:26:28 Uhr:

Moin zusammen,

Ich habe im Juni 2023 einen junge Sterne C300d gekauft und bei Abschluss direkt für nach der jungen Sterne Garantie eine 3 jährige MB 100 Garantie gekauft.

Nun möchte ich das Fahrzeug gerne wieder verkaufen.

Ist es möglich vor Verkauf die jetzt ja noch nicht in Anspruch genommene 3 jährige MB 100 zu stornieren?

Beim Verkauf an einen Händler würde diese ja erlischen.

Viele Dank und viele Grüße

Nein die Garantie erlischt nicht. Der Garantiegeber muß nur über den Verkauf und die genaue Bezeichnung

des neuen Käufers unterrichtet werden.

Mein Kenntnisstand ist das bei verkauf an einen gewerbetreibenden die Garantie erlischt und ja du kannst diese kündigen und bekommst das Geld zurück, zumindest war das bei mir so, hatte genau das gleiche Prozedere bei verkauf meines vorherigen autos.

Zitat:

@Tremas schrieb am 11. September 2024 um 18:45:19 Uhr:

Mein Kenntnisstand ist das bei verkauf an einen gewerbetreibenden die Garantie erlischt und ja du kannst diese kündigen und bekommst das Geld zurück, zumindest war das bei mir so, hatte genau das gleiche Prozedere bei verkauf meines vorherigen autos.

Handelte es sich hier um die Erstattung einer Restlaufzeit der Versicherung?

Zitat:

@Belehm schrieb am 12. September 2024 um 18:33:28 Uhr:

Zitat:

@Tremas schrieb am 11. September 2024 um 18:45:19 Uhr:

Mein Kenntnisstand ist das bei verkauf an einen gewerbetreibenden die Garantie erlischt und ja du kannst diese kündigen und bekommst das Geld zurück, zumindest war das bei mir so, hatte genau das gleiche Prozedere bei verkauf meines vorherigen autos.

Handelte es sich hier um die Erstattung einer Restlaufzeit der Versicherung?

Versicherung hatte noch nicht begonnen wie beim TE und geklöärt hat das alles mein Autohaus bei dem das Fahrzeug gekauft und die Versicherung mit abgeschlossen wurde, habe den vollen Betrag erstattet bekommen.

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