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MB-DESIGN KV4 18 Zoll Felgen

VW Polo 6 (AW)
Themenstarteram 1. Mai 2023 um 15:06

Hallo,

ich würde mir gerne folgende Felgen zulegen:

MB-DESIGN KV4 in 18 Zoll

Felgenmaße VA 7.50x18 ET 45 - HA 7.50x18 ET 45

Dazu folgende Reifen:

VA 215/40 R18 - HA 215/40 R18

Bei der Kombination steht ich soll „Auflagen beachten“.

Im Gutachten steht folgendes:

A01, K1a, K1b

Nun meine Frage:

Passen die Felgen mit den Reifen auf meinen Polo?

Fahrwerk und Federn original.

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11 Antworten

Ja passt

Also wenn man bei mb-design auf der Seite mal nach der Felge guckt, dann wird die doch sogar für den Polo AW angeboten und man kann sich dort die ABE runterladen. Da stehen doch die weiteren Erfordernisse auch drin.

Gruß Dirk.

Themenstarteram 1. Mai 2023 um 16:03

Zitat:

@FranziskaW schrieb am 1. Mai 2023 um 17:44:35 Uhr:

Also wenn man bei mb-design auf der Seite mal nach der Felge guckt, dann wird die doch sogar für den Polo AW angeboten und man kann sich dort die ABE runterladen. Da stehen doch die weiteren Erfordernisse auch drin.

Gruß Dirk.

Genau und dort steht nämlich, dass man die erwähnten Auflagen beachten soll…

Die Felgen können nur mit der Reifen Kombination 205/40 R 18 ohne Veränderungen gefahren werden.

Bei den Reifen 215/40 R 18 steht folgendes:

K1a

Vorne und Hinten

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b

Vorne und Hinten

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Du musst hierfür also kotflügelverbreitungen an den genannten Stellen anbringen damit der Reifen vollständig bedeckt ist. Gleichzeitig musst du dann noch nach Anbringung der Veränderungen das Fahrzeug nach A01 einer technischen Prüfstelle vorführen.

Also um es kurz zu machen: in Reifengröße 215/40 R18 kannst du nicht einfach montieren und losfahren.

Themenstarteram 1. Mai 2023 um 16:17

Zitat:

@trem4rk schrieb am 1. Mai 2023 um 18:05:03 Uhr:

Die Felgen können nur mit der Reifen Kombination 205/40 R 18 ohne Veränderungen gefahren werden.

Bei den Reifen 215/40 R 18 steht folgendes:

K1a

Vorne und Hinten

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b

Vorne und Hinten

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Du musst hierfür also kotflügelverbreitungen an den genannten Stellen anbringen damit der Reifen vollständig bedeckt ist. Gleichzeitig musst du dann noch nach Anbringung der Veränderungen das Fahrzeug nach A01 einer technischen Prüfstelle vorführen.

Also um es kurz zu machen: in Reifengröße 215/40 R18 kannst du nicht einfach montieren und losfahren.

Das ist genau die Frage, ob das nötig ist… Bei vielen Felgen stehen die Auflagen so drin und es sind keine Arbeiten nötig.

Zitat:

@imkarolek schrieb am 1. Mai 2023 um 18:17:33 Uhr:

Zitat:

@trem4rk schrieb am 1. Mai 2023 um 18:05:03 Uhr:

Die Felgen können nur mit der Reifen Kombination 205/40 R 18 ohne Veränderungen gefahren werden.

Bei den Reifen 215/40 R 18 steht folgendes:

K1a

Vorne und Hinten

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b

Vorne und Hinten

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Du musst hierfür also kotflügelverbreitungen an den genannten Stellen anbringen damit der Reifen vollständig bedeckt ist. Gleichzeitig musst du dann noch nach Anbringung der Veränderungen das Fahrzeug nach A01 einer technischen Prüfstelle vorführen.

Also um es kurz zu machen: in Reifengröße 215/40 R18 kannst du nicht einfach montieren und losfahren.

Das ist genau die Frage, ob das nötig ist… Bei vielen Felgen stehen die Auflagen so drin und es sind keine Arbeiten nötig.

Wenn diese Auflagen bei der gewünschten Rad- Reifenkombination stehen, sind diese Änderungen natürlich notwendig. Deshalb steht da ja auch extra „Auflagen beachten“. Die ABE ist nämlich nur Beachtung dieser Auflagen gültig.

Themenstarteram 1. Mai 2023 um 17:05

Zitat:

@trem4rk schrieb am 1. Mai 2023 um 18:21:18 Uhr:

Zitat:

@imkarolek schrieb am 1. Mai 2023 um 18:17:33 Uhr:

 

Das ist genau die Frage, ob das nötig ist… Bei vielen Felgen stehen die Auflagen so drin und es sind keine Arbeiten nötig.

Wenn diese Auflagen bei der gewünschten Rad- Reifenkombination stehen, sind diese Änderungen natürlich notwendig. Deshalb steht da ja auch extra „Auflagen beachten“. Die ABE ist nämlich nur Beachtung dieser Auflagen gültig.

und wie erklärst du dir dann das Foto?

Img

passen 7,5x18 ET33 ohne Umbauten mit 50mm Tieferleung?

Zitat:

@poloMANie schrieb am 1. Mai 2023 um 19:11:12 Uhr:

passen 7,5x18 ET33 ohne Umbauten mit 50mm Tieferleung?

Eher nicht… die stehen fast 2 cm weiter raus als die original Brescia und dann noch die ordentliche Tieferlegung von 5 cm… da wirst du ziemlich sicher was anpassen müssen!

@imkarolek

Bei meinem sind die Ultraleggera in 8x18 ET 48 eingetragen mit 30 mm Tieferlegung. Da schleift nichts und es musste auch nichts geändert werden.

Die Auflagen stehen halt drin, aber ich würde es erstmal ohne probieren sie eintragen zu lassen.

Die 7,5x18 ET46 fahren viele und das passt ohne Probleme!

Das wäre wie wenn du bei den original Brescia einfach noch 5 mm Spurplatten drunter machst. Da ist noch genug Luft

@imkarolek Das passt, ich fahre im Winter mit Tieferlegung 7,5x18 ET40 ohne Probleme. In so gut wie jedem Gutachten stehen diese Auflagen drin, machen aber überhaupt keinen Sinn und sind vollkommen obsolet. Da interessiert sich auch kein Prüfer für. Wieso steht das da dann drin? Keine Ahnung...

Fahr vor Anschaffung der Felgen zu einem Prüfer deiner Wahl und besprich mit ihm dieses Thema.

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