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Medizinische Maske im Verbandskasten

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 13:04

Seit 01.01.2023 ist jetzt ja Pflicht im Verbandskasten 2 med. Masken mitzuführen. Folgende Frage stelle ich mir nun:

Müssen die nun einzeln steril verpackt sein oder kann ich nun, Pandemie sei dank, aus meiner Großpackung zwei heraus holen und in den Verbandskasten stecken.

Wo ist das geregelt?

Bitte steinigt mich nicht, wenn es schon solch einen Thread gibt sondern informiert den Mod zum verschieben.

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101 Antworten

Mach keine Wissenschaft draus, pack doch einfach zwei der Doppelpacks aus deinem Pandemie Vorrat in den Kasten.

Damit erfüllst du die Regelung auf jeden Fall ;)

Die Masken müssen logischerweise einzeln steril verpackt sein.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 1. Januar 2023 um 14:07:04 Uhr:

Die Masken müssen logischerweise einzeln steril verpackt sein.

Das ist Unfug.

Wozu sollte die Maske steril sein? Die wirst du doch nicht bei einer Gesichtsverletzung dem Verletzten drauf ziehen?

Aber du hast ja bestimmt auch ne sterile Rettungsdecke und steriles Pflaster dabei.

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 13:12

So. Der eine sagt es so und der Andere genau anders. Aber wo ist es eindeutig geregelt?

Du hattest doch hier die Behauptung aufgestellt, dass es Pflicht sei Masken mitzuführen.

Dann bist du auch an der Reihe dafür eine Quelle zu liefern ;)

Selbst der ADAC behauptet das ja nicht mehr...

Weil ICH es für Unsinn halte habe ich 2 alte, eindeutig dreckige Masken da rein gelegt und sollte ich von der Rennleitung gerügt werden, dann erwarte ich den Paragraphen in schriftlicher Form, der das regelt.

Soviel Risiko gehe ich ein.

Oder hat von euch jemand die schriftliche gültige Verordung, bezüglich "steril"?

Selbst ADAC sagt man kann die Dinger reinlegen ... muss aber nicht?

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 13:35

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. Januar 2023 um 14:20:01 Uhr:

Du hattest doch hier die Behauptung aufgestellt, dass es Pflicht sei Masken mitzuführen.

Dann bist du auch an der Reihe dafür eine Quelle zu liefern ;)

Selbst der ADAC behauptet das ja nicht mehr...

Stimmt. Ich lag falsch. Es gilt ab 01.02.2023. An diesem Tag tritt die neu DIN-Norm 13164:2022 in Kraft.

Zitat:

@bimota schrieb am 1. Januar 2023 um 14:30:23 Uhr:

Weil ICH es für Unsinn halte habe ich 2 alte, eindeutig dreckige Masken da rein gelegt und sollte ich von der Rennleitung gerügt werden, dann erwarte ich den Paragraphen in schriftlicher Form, der das regelt.

Soviel Risiko gehe ich ein.

Oder hat von euch jemand die schriftliche gültige Verordung, bezüglich "steril"?

Auf dem Niveau argumentieren Kindergartenkinder ;)

https://www.din13164.de/

Von steril ist da keine Rede.

Nach den Vorschriften der StVZO besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für Verbandkästen. Somit sind auch keine Gesichtslappen vorgeschrieben.

Zwar dürfen ab 01.02.2023 nur noch Verbandkästen nach DIN 13164:2022 verkauft werden, die "alten" Verbandkästen sind aber weiterhin gültig.

Quelle: § 35h StVZO, Erl. 3

Übrigens, die Haltbarkeit des Erste-Hilfe-Materials ist durchaus umstritten. Eigentlich existiert auch kein Tatbestand eines abgelaufenen Erste-Hilfe-Material.

Lt. BKat gibt es nur den Tatbestand Unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material.

Steht in der DIN eine Mindesthaltbarkeit?

Lt. StVZO ist das zumindest kein Mangel, wenn der Verbandkasten abgelaufen ist.

Zitat:

@bimota schrieb am 1. Januar 2023 um 14:30:23 Uhr:

Weil ICH es für Unsinn halte habe ich 2 alte, eindeutig dreckige Masken da rein gelegt

was du für Unsinn hälst, interressiert weder die Rennleitung, noch den Gesetzgeber.

Im übrigen ziemlich kindisches Gebahren, bewusst dreckige Masken reinzupacken. Gefährdest dich nur selber, wenn du die aufziehst. Sauber (also unbenutzt) sollten sie mindestens sein.

am 1. Januar 2023 um 14:23

Zitat:

@bimota schrieb am 1. Januar 2023 um 14:30:23 Uhr:

Weil ICH es für Unsinn halte habe ich 2 alte, eindeutig dreckige Masken da rein gelegt und sollte ich von der Rennleitung gerügt werden, dann erwarte ich den Paragraphen in schriftlicher Form, der das regelt.

So Typen gibt es.

Weil ICH das für sehr sinnvoll halte, liegen die beiden FFP2 Masken so, wie gekauft (selbstredend einzeln verpackt) im Kasten.

Völlig unabhängig davon immer auch ein paar Masken als Reserve, falls ich mal vergessen habe, welche ein zu stecken und es mit sinnvoll (oder auch gefordert) erscheint, die Dinger zu tragen.

Es ist mir auch gelungen, die Kosten dieser Wahnsinnsbeträge im Laufe des Jahres zu Lasten anderer Vorhaben (Karibikurlaub halt storniert) an zu sparen, ohne zu verhungern.

Ja, es war sehr schwer, aber es ist gelungen.

Stand der Regelungen. Leute, die schon große sind, können auch selbst entscheiden. Das Verbringen der Masken in den Kasten tut nicht weh - ihr könnt euch auf meinen Selbstversuch berufen.

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