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Meguiars Carpet Interior Reiniger angebliche Fälschung
Witz komm raus, Du bist umzingelt.
Ich hatte vor einigen Wochen eine ganze Badewanne voller Pflegemittel hier neu und ovp von einem anderen Member übernommen. Die Artikel waren absolut einwandfrei, bevor hier etwas mißverstanden wird. Nun habe ich alles das, was ich nicht brauche, bei eBay verkauft.
Heute flattert mir dann eine merkwürde Beschwerde ins Postfach, so sei der Meguiars Carpet und Interior Reiniger nicht original. Die Verpackung würde nicht übereinstimmen, der Geruch nicht und es würde nur Flecken verursachen.
Ich weiß, dass die Flasche unbenutzt und einwandfrei war. Ich vermute, der Käufer war von der Wirkung nicht überzeugt und hat sich jetzt Gründe zurecht gelegt, um mich mittels angedrohter negativer Bewertung zu einer Rücknahme zu erpressen. So hätten angeblich zahlreiche Freunde an der Flasche gerochen, die sich mit Meguiars auskennen und der Geruch würde nicht stimmen.
Hat man je von gefälschten Meguiarsflaschen gehört? Dann auch noch von Lupus Autopflege, ich denke eher nicht. Was ich jetzt mache, weiß ich allerdings auch noch nicht so genau, ich habe wenig Lust, den Artikel für 7,50 zurückzunehmen, ihn nach Köln zur Prüfung zu schicken, um dann als Antwort zu bekommen, was ich denn wollen würde, wäre doch alles paletti.
Ich lasse mir jedenfalls auch nicht unberechtigt mein absolut lupenreines eBay Profil torpedieren.
Beste Antwort im Thema
Schweizerkachel kennt die deutschen Gesetze auswendig:
"Wer Detailer nachmacht oder verwässert, oder nachgemachte oder verwässerte sich verschafft und in Umlauf bringt, wird mit Kratzern nicht unter 20cm Länge bestraft."
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15 Antworten
Hallo Kongo-Otto,
wenn ich hier schon lese, er hätte seine Freunde daran riechen lassen.... knicken. Geruchssinn gehört sicherlich auch zu eine subjektiven Bewertung eines Produkts, inbesondere im Vergleich... aber egal.
Wer sich, falls dieser Vorwurf im Raum stehen sollte, mit Markenpiraterie auskennen dürfte, ist der Zoll. Vorzugweise an einem Flughafen.
Ob die Dir aber mit Deinem Produkt helfen können, ist fraglich.
Darüber hinaus gibt es jede Menge Sites im weltweiten warten, die sich damit beschäftigen. Vielleicht weiß einer von denen, ob die von Dir erworbenen Produkte zur Zielgruppe von Markenpiraten gehören.
Alles Weitere wirst Du in den Richtlinien der Bucht finden.
Wenn Du Dir sicher sein kannst, das Dein "Geschäftspartner" nicht zur Riege der Abmahnung versendenden Rechtsanwälte gehört, schlag ihm doch die Untersuchung auf seine Kosten vor. Oder nimm einfach die negative Bewertung hin, ist in 12 Monaten wieder weg. Manche Bucht-Käufer vergeben ja schon ein Negativ, wenn sie einen Artikel zu 10% des normalen Straßenpreises für 6,40 "teures" Porto erhalten. EIn Ei drüber schlagen.
Ich bin mir sicher, dass es nicht um eine Abmahnung geht. Das bisherige Kaufverhalten spricht dagegen und die Schreibweise beeinhaltet den üblichen Überfluss an Satzzeichen.
Da die Verpackung schon nicht echt sein soll und angeblich abweicht, habe ich um Bilder gebeten mit einem Hinweis, inwiefern die Echtheit angezweifelt wird. Verbunden mit dem Hinweis, diese auch nach Köln zu schicken.
Ich würde auch die negative Bewertung hinnehmen, diese entsprechend kommentieren und gut. Ich kenne Dich zwar nicht, aber wer kauft denn eine Flasche Produkt und tauscht den Inhalt gegen "was auch immer" aus, um lausige EUR 7,50 beim Weiterverkauf zu ergaunern ? Aus Prinzip allein würde ich das nicht zurücknehmen ... und ihm auch eine schlechte Bewertung reindrücken.
Schau doch mal in dessen Bewertungprofil, ob der sowas schon öfter durchgezogen hat, und erkundige Dich doch auch mal bei EBAY, wie man sich in solch einem Fall verhalten soll.
Ideal wäre es natürlich, wenn Du nachweisen könntest, dass MEG vor kurzem das Produkt, den Geruch, die Verpackung ... was auch immer der Typ anmeckert, geändert hat. In diesem Zusammenhang würde ich mal Björn fragen, der wird es wissen, wenn es so ist.
Und verlink dem Typen mal diesen Thread hier
Gruss,
Celsi
Zitat:
Original geschrieben von Kongo-Otto
Ich bin mir sicher, dass es nicht um eine Abmahnung geht. Das bisherige Kaufverhalten spricht dagegen und die Schreibweise beeinhaltet den üblichen Überfluss an Satzzeichen.
und evtl. noch ein "ey" am Ende
Mein Vorredner hat noch Einiges dazu geschrieben, ich sehe es, wie bereits erwähnt, letztlich ähnlich.
Gruß
Achim H.
Der Typ ist eine Frau, so wie ich das sehe, hatte ich aber auch eingangs nicht erwähnt. Das Profil ist relativ neu, 14 Bewertungen erst, nichts auffälliges. Ich gehe einfach davon aus, es sind wegen Unverträglichkeit oder falscher Anwendung Flecken entstanden und aufgrunddessen wurde das Produkt angezweifelt. Ich kann dazu nichts sagen, da ich den Reiniger noch nie benutzt habe.
Negative Gegenbewertung geht übrigens schon lange nicht mehr, Verkäufer können nur positiv oder gar nicht bewerten.
Die Verpackung weicht insofern ab, dass in meiner Auktion ein Bild von deren Webseite war, da ist der Sprühkopf pink, wie die Flasche auch. Faktisch erhält man auch die pinke Flasche, aber der Sprühkopf ist, soweit ich mich erinnere, schwarz. Der Grund werden Kosteneinsparungen sein, weil die anderen Mittel auch den schwarzen Kopf haben, weiter nichts. Ich hatte die Flasche vor dem Verkauf selbst in der Hand, die war so, wie die von Meguiars eben immer aussehen, mit dem üblichen mehrsprachigen Etikett. Der Kopf war zugedreht, der Füllstand ganz oben und es waren keinerlei Spuren zu sehen, dass die Flasche jemals benutzt oder geöffnet worden wäre.
Es gibt viele solcher angeblicher kenner. Ich denke die Flasche war Ok die bieziehen sich wohl auf ein anderes Flaschen Design oder Label das es ja bei Meguiars öfter gibt.
Huhu,
kleiner Tipp am Rande:
dies hilft dir jetzt wohl wenig, aber wenn ich was in der Bucht verkaufe, würde ich aus Prinzip schon mal Bilder in die Anzeige setzen, auf denen das Produkt genauso abgebildet ist wie es vor dir steht. Am besten immer nur selbst erstellte Bilder veröffentlichen, denn dann kann dir deswegen schon mal keiner quer kommen...ausserdem kannst du dich strafbar machen indem du solche Bilder, die nicht von dir erstellt wurden, nutzt.
MFG
Vorsicht, wenn du Plagiate verkaufst kann das sehr teuer für dich werden!!!
Schweizerkachel kennt die deutschen Gesetze auswendig:
"Wer Detailer nachmacht oder verwässert, oder nachgemachte oder verwässerte sich verschafft und in Umlauf bringt, wird mit Kratzern nicht unter 20cm Länge bestraft."
Zitat:
Original geschrieben von schweizerkracher
Vorsicht, wenn du Plagiate verkaufst kann das sehr teuer für dich werden!!!
Ach wirklich? Was mache ich denn jetzt mit meinen 100 teuer gekauften Leerflaschen von Meguiars und dem sündhaftteuren Drucksystem für die Label? Die 2 Fässer Brackwasser aus dem Hamburger Hafen sind auch noch übrig. Am besten ich ändere die Beschriftung einfach in McBright*, zieh mir eine Perücke an und fahre zum nächsten Toom.
*Name von der nicht vorhandenen Redaktion geändert
Habe übrigens bisher noch keine Antwort erhalten. Ich habe ansonsten auch immer Originalbilder von verkauften Artikeln, soviel mache ich bei eBay auch nicht. Ich sehe der Sache gelassen entgegen, ich halte es für absolut ausgeschlossen, dass die Flasche nicht echt war. Bleibt nur noch das Risiko, dass der Käufer nun selbst nachhilft, was den Inhalt angeht, um seinen Behauptungen irgendwelche Substanz zu verleihen.
schreibe ihm er sei nicht up to date da es die meg sachen jetzt in verschiedenen duftrichtungen gäbe ;-)
das einzige was tatsächlich eine einwandfreie indentifizierung schaffen kann wäre der geschmackstest - er und seine freunde sollten jeder einen kräftigen schluck nehmen, und nur wenn der geschmack anders wäre als sonst, könnte man von einer fälschung sprechen LoL
;-)
tststs - leute gibts
gruss
e.
Ich weiß nicht einmal, was "der typische Meguiars" Geruch sein soll. Jedes Produkt von denen riecht vollkommen anders. Ich gebe jedenfalls keinen Cent aus, um haltlose Behauptungen zu entkräften. Nett wie ich bin, war mein erster Gedanke schon, dass ich mir das Mittel selbst noch einmal kaufe, um zu vergleichen. Habe mich aber dann aber auch gefragt, ob ich eigentlich bescheuert bin. Wenn überhaupt muß die "Gegenseite" irgendwas handfestes vorweisen, dann bin ich auch der Letzte, der nicht helfen würde, schließlich wäre ich dann ebenso über den Tisch gezogen worden.
Zitat:
Original geschrieben von Luxcoyote
Huhu,
kleiner Tipp am Rande:
dies hilft dir jetzt wohl wenig, aber wenn ich was in der Bucht verkaufe, würde ich aus Prinzip schon mal Bilder in die Anzeige setzen, auf denen das Produkt genauso abgebildet ist wie es vor dir steht. Am besten immer nur selbst erstellte Bilder veröffentlichen, denn dann kann dir deswegen schon mal keiner quer kommen...ausserdem kannst du dich strafbar machen indem du solche Bilder, die nicht von dir erstellt wurden, nutzt.
MFG
... und genau da setzen viel Abmahner an, die anders kein Geld verdienen können.
Zitat:
Original geschrieben von Kongo-Otto
Sache gelassen entgegen, ich halte es für absolut ausgeschlossen, dass die Flasche nicht echt war. Bleibt nur noch das Risiko, dass der Käufer nun selbst nachhilft, was den Inhalt angeht, um seinen Behauptungen irgendwelche Substanz zu verleihen.
... was Du letztlich nicht ausschließen kannst und Dein Gegenüber sich nach § 263 StGB strafbar macht.
Zitat:
Habe mich aber dann aber auch gefragt, ob ich eigentlich bescheuert bin. Wenn überhaupt muß die "Gegenseite" irgendwas handfestes vorweisen....
... so seh' ich das auch. Zum Schluss: sch..ß auf eine evtl. negative Bewertung. Den Rest soll die Käuferin angehen. Reib' Dich an solch trivialen Dingen nicht auf.
Gruß
Achim H.
Thema hat sich insofern erledigt, dass auf meine ausführliche Antwort keine Reaktion erfolgte, keine Bilder verschickt wurden, ich aber heute eine positive Bewertung bekam.