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Mehrere ABE‘s miteinander zulässig?
So Leute muss mit meinem neuen Auto diesen Monat zum TÜV und wollte mal fragen ob ich mit verschiedenen ABE‘s so überhaupt drüber komme.
Zum Auto:
440i xDrive mit MPPSK
H&R Tieferlegungsfedern mit ABE
Heckspoilerlippe mit ABE
Heckdiffusor mit ABE
Eingetragen im Schein sind nur die Sommerreifen und die MPPSK aber gerade sind sowieso die originalen BMW Winterreifen drauf.
Die Frage, sind die ABE‘s miteinander so zugelassen da sie sich ja meistens auf den Serienzustand des Autos beziehen?
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22 Antworten
Sich jetzt nur angesichts des bevorstehenden TÜV um die Zulässigkeit zu kümmern, ist schon sehr grenzwertig.
Also sonst eigentlich $chei%egal, ob erlaubt oder nicht?
Hi,
die Bauteile sind einzeln mit ABE ohne Eintragung fahrbar. Bestimmte Bauteile, die miteinander in Kombination sind, sind jedoch problematisch. In deinem Falle wäre es jedoch einzeln abnehmbar und du bekommst den TÜV. Trotzdem würde ich dir raten, alles einzutragen.
Gruß
Zitat:
@hansi2004 schrieb am 24. Oktober 2024 um 18:02:56 Uhr:
Sich jetzt nur angesichts des bevorstehenden TÜV um die Zulässigkeit zu kümmern, ist schon sehr grenzwertig.
Also sonst eigentlich $chei%egal, ob erlaubt oder nicht?
Nein ist mir nicht egal aber habe das Auto vor kurzem gekauft und der Verkäufer hatte einen seriösen Eindruck gemacht und hatte einen vollen Ordner mit den ganzen Gutachten und ABE‘s und da habe ich gedacht das alles passt.
Du musst nichts davon mit einer Änderungs- oder Einzelabnahme eintragen lassen.
Wie schon oben einmal erwähnt beeinflussen sich die Änderungen nicht gegenseitig.
Einfach immer die ABE mitführen und gut ist.
Wenn ABEs nicht miteinander kombiniert werde dürfen steht es ausdrücklich drin. So sind Zubehörfelgen häufig nur zulässig mit original Fahrwerk und Tieferlegungsssätze eben nur mit originaler Bereifung auf Originalfelgen. Das liegt daran, das diese Teile mit dem entsprechenden Originalteil zusammen geprüft wurden. Könnte also sein, das Du für die H&R Federn mit den Sommerreifen eine Einzelabnahme brauchst. Wenn da nichts schleift und alles freigängig ist sollte das kein Problem sein. Aber auch da kann man den TÜV vorher fragen wie die das beurteilen. Solange Du die Felgen nicht drauf hast sollte das mit Winterreifen kein Problem sein.
Das stimmt sp einfach nicht @BMWuppdich !
@xBriGadAx hat‘s zutreffend geschrieben - es kommt jeweils auf die einzelne Betriebserlaubnis und ihre Einschränkungen an. In der Regel stellen diese nämlich vielmehr auf einen Serienstand ab, wodurch schnell eine ABE hinfällig und eine 21er Abnahme notwendig wird, wenn man verschiedene Änderungen kombiniert.
Bitte unbedingt die ABE‘s genau absehen und insbesondere die Anmerkungen/Fußnoten dazu beachten!
Zitat:
Nein ist mir nicht egal aber habe das Auto vor kurzem gekauft und der Verkäufer hatte einen seriösen Eindruck gemacht und hatte einen vollen Ordner mit den ganzen Gutachten und ABE‘s und da habe ich gedacht das alles passt.
okay
passt schon
Also ich habe meinen BMW von der Cloppenburg Gruppe gekauft und auch da waren mehrere Sachen ohne Zulassung. Immerhin haben sie im Nachhinein den professionellen Rückbau bezahlt. Also verlassen kann man sich da sicherlich nicht drauf.
Mal abgesehen davon, dass du mit deinem "neuen" Auto jetzt schon zum TÜV musst und das nicht gerade für deinen Händler spricht, solltest du in den aller meisten Fällen die HU bestehen. Wie bereits erwähnt wurde steht in den ABEs soweit die Gültigkeit und die Auflagen dazu drin. Deine Kombination klingt erstmal unkritisch. Einzig Felgen gepaart mit Federn/Fahrwerk ist häufiger ein Problem, dann aber meistens ABE Felgen mit Nicht-Serienfahrwerk (also umgekehrt zu deinem Fall).
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 24. Oktober 2024 um 20:43:04 Uhr:
Das stimmt sp einfach nicht @BMWuppdich !
@xBriGadAx hat‘s zutreffend geschrieben - es kommt jeweils auf die einzelne Betriebserlaubnis und ihre Einschränkungen an. In der Regel stellen diese nämlich vielmehr auf einen Serienstand ab, wodurch schnell eine ABE hinfällig und eine 21er Abnahme notwendig wird, wenn man verschiedene Änderungen kombiniert.
Bitte unbedingt die ABE‘s genau absehen und insbesondere die Anmerkungen/Fußnoten dazu beachten!
Doch das stimmt genau so.
Eine ABE bezieht sich immer auf ein Fahrzeug im Serienzustand, das ist richtig.
Eine Abnahme ist aber nur notwendig, wenn zB mehrere ABE Bauteile kombiniert werden, die sich gegenseitig beeinflussen, und auch nur wenn sie sich gegenseitig beeinflussen.
Also zB Fahrwerk und Felgen oder Ansaugung und Abgasanlage.
Tieferlegungsfedern und eine Spoilerlippe beeinflussen sich aber nicht gegenseitig. Und so wird auch in den ABEs dazu nichts hinsichtlich dieser Kombinierbarkeit stehen.
Also, ABE mitführen und gut ist.
Schau besser mal in deine ABE‘s und schau dir die Anmerkungen/Ziffern und Anlagen mal durch! @BMWuppdich
Wenn’s keine Einschränkungen gibt, gut, aber so Verallgemeinert ist es einfach falsch und gefährlich, wenn deiner Aussage andere User glauben.
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 26. Oktober 2024 um 02:46:42 Uhr:
Schau besser mal in deine ABE‘s und schau dir die Anmerkungen/Ziffern und Anlagen mal durch! @BMWuppdich
Wenn’s keine Einschränkungen gibt, gut, aber so Verallgemeinert ist es einfach falsch und gefährlich, wenn deiner Aussage andere User glauben.
An dieser „Verallgemeinerung“ ist immer noch nichts falsch.
Hier könnte der TE hoffentlich mal nachtragen, was genau zu Kombinierbarkeiten von Federn, Spoiler und Diffusor in seinen ABEs steht.
Ich bin gespannt was die Hersteller da so zur gegenseitigen Beeinflussung dieser Bauteile geschrieben haben.
Hab für dich extra nochmal nachgeguckt. In der ABE zu meiner Frontlippe steht zum Beispiel nichts hinsichtlich meines MPPSK. Hättest du da etwas anderes erwartet??
Doch, weil die darin enthaltenen Auflagen zu erfüllen sind. Dabei kann es durchaus sein, dass mehrere ABE´s miteinander nicht kollidieren und daher keine 19er-Abnahme nötig ist, aber es ist meist mehr als wahrscheinlich, dass die Auflagen in den jeweilen Betriebserlaubnissen dazu führen, dass bei mehreren zeitgleichen Änderungen eine Abnahme erforderlich ist.
Also, ich nehm stellvertretend willkürlich die erste ABE, die ich über Google im Netz gefunden habe:
https://print-doc.mb-design.de/00376509_00376510.pdf
Die von mir angebrachte Warnung steht auch in den allermeisten ABE´s (s. Screenshots).
Eine ABE ist an sich wirklich eine tolle Sache, hat aber eben auch seine Grenzen. Und die Änderungstatbestände des § 19 Abs. 2 StVZO sind so schnell erreicht, dass oftmals die hier vorausgesetzte "potentielle Gefährdung" von den Fahrzeugbesitzern gar nicht erkannt wird.
VG
Chris
Zitat:
@BMWuppdich schrieb am 26. Oktober 2024 um 05:47:23 Uhr:
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 26. Oktober 2024 um 02:46:42 Uhr:
Schau besser mal in deine ABE‘s und schau dir die Anmerkungen/Ziffern und Anlagen mal durch! @BMWuppdich
Wenn’s keine Einschränkungen gibt, gut, aber so Verallgemeinert ist es einfach falsch und gefährlich, wenn deiner Aussage andere User glauben.
An dieser „Verallgemeinerung“ ist immer noch nichts falsch.
Hier könnte der TE hoffentlich mal nachtragen, was genau zu Kombinierbarkeiten von Federn, Spoiler und Diffusor in seinen ABEs steht.
Ich bin gespannt was die Hersteller da so zur gegenseitigen Beeinflussung dieser Bauteile geschrieben haben.
Hab für dich extra nochmal nachgeguckt. In der ABE zu meiner Frontlippe steht zum Beispiel nichts hinsichtlich meines MPPSK. Hättest du da etwas anderes erwartet??
Ich habe jetzt nochmal in der ABE von den Federn nachgeschaut und da steht tatsächlich so ein Vermerk drin (1. Bild).
Jedoch habe ich in dem Ordner jetzt auch eine Abnahme vom TÜV gefunden für die H&R Federn (2. Bild), hat anscheinend alles gepasst und wurde ohne festgestellte Mängel abgenommen und müsste nurnoch im Fahrzeugschein korrigiert werden, jedoch steht in meinem Schein zu den Federn nichts drin.
Was heißt dass jetzt? Kann ich das ganze jetzt noch eintragen lassen oder müsste das jetzt nochmal alles abgenommen werden, hätte am Dienstag einen Termin zum TÜV und weiß jetzt immer noch nicht ob das alles so passt jetzt überhaupt
Ich vermute mal, das zum Zeitpunkt der Eintragung das Auto ohne andere Veränderungen vorgeführt wurde. Du schreibst das die Sommerreifen eingetragen sind, wie ist das gemeint? Im Schein steht standardmäßig nur noch eine Radgröße drin, für alle anderen, zugelassenen Räder des Herstellers gibt es die COC. Dort sind alle zugelassenen Rad-Reifenkombinationen aufgeführt. Sie gelten aber nur für die Originalfelgen des Herstellers. Für Zubehörfelgen brauchst Du eine ABE und wenn das Auto wie bei Dir tiefergelgt wurde, müssen diese Felgen mit dem Fahrwerk in Kombination abgenommen und gemeinsam eingetragen werden. Wer darauf keinen Bock hat, kauft Originalfelgen, hab ich auch immer gemacht. Die Heckspoilerlippe ist vermutlich kein Problem, bei diesen Teilen geht es in der ABE mehr um die korrekte Befestigung und um das Verhalten der Teile bei einem Unfall und wenn der Diffusor nicht weiter nach unten ragt als das Originalteil würde ich mir auch keinen Koppf machen. Was soll passieren? Du kommst in eine Kontrolle, Fahrwerk und Räder sind korrekt eingetragen und für die anderen Teile hast Du eine ABE. Ich würde jetzt mit den Winterreifen zum TÜV fahren. Wenn die Sommerreifen auf Zubehörfelgen stehen nimmst Du die ABE dafür mit und fragst den Prüfer wie Du damit umgehen sollst. Das sind keine Unmenschen, die freuen sich wenn sie vorher gefragt werden, bevor man seine Karre komplett verbastelt dort auf den Hof stellt.