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Mehrere Halteverbotsschilder hintereinander - welches gilt?
Hallo zusammen!
Habe gerade eine Knolle kassiert, die ich nicht ganz verstehe:
Ganz vorne an der Straße in der ich geparkt habe steht ein (leicht zu übersehendes) Halteverbotsschild.
Ein paar Meter dahinter dann eingeschränktes Halteverbot, das nicht am WE (also jetzt) gilt.
Direkt hinter diesem zweiten Schild parke ich also und bekomme prompt ein Ticket wegen Parken im absoluten Halteverbot. ??
Ich dachte immer, dass das letzte Schild gilt, an dem ich vorbei fahre -oder habe ich das falsch verstanden? Was meint ihr?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Anmerkung : Der Pfeil zeigt nicht die Straßenseite an wo das Halteverbot gilt sondern ab oder bis zum Schild.
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35 Antworten
Eigentlich sehe ich das genauso und würde die Verwarnung dann mit eben dieser Begründung nicht akzeptieren. Aber könnte es sein, dass Du schon vor Samstag 0:00 Uhr dort standest?
Bilder wären wichtig
Aus der Beschreibung würde ich davon ausgehen, dass das eingeschränkte Halteverbot nur als Ausnahme zum Be- und Entladen in der Woche gelten soll. Das absolute Halteverbot würde dann nur in dem Bereich in der Woche außer Kraft gesetzt.
Ob das so ist? Bilder würden helfen.
Hallo zusammen,
erstmal Danke für die Infos. Hier ein Bild von der Situation:
Da möchte ich bei meinem ersten post bleiben. So wie das Haltverbot da dranbammelt, würde ich mal bezweifeln, dass das behördlich so angebracht wurde. Was steht da eigentlich unten drunter drauf?
Widerspruch einlegen und mit dem Bild zusammen zum Amt welches die OWI geschrieben hat zuschicken.
Also das Halteverbotsschild sieht zusätzlich montiert aus. Nur mit Draht angebunden.
Da drunter ist, bzw war, ja noch ein Hinweis, wo offenbar drauf stand, wie lange dieses Halteverbot vorübergehend gelten soll. Ab Montag, oder so ??? ist noch erahnbar.
Ich tippe mal, das da die Straße für einen gewissen Zeitraum wegen irgendwelcher Arbeiten blockiert ist und die Anhaltebucht eventuell als Umfahrung dienen soll, weshalb die Haltemöglichkeit solange außer Kraft ist.
Allerdings schon ein wenig unglücklich ausgeschldert. Man hätte wohl zusätzlich das Parkverbot für die Haltebucht überdecken sollen.
Und das der Zettel abgerissen ist, trägt dann wohl noch darüberhinaus für eine missverständliche Interpretation bei.
Ich schicke denen das dann mal zu sobald ich die Knolle im Postkasten habe.
Ich danke Euch!
Das könnte hinkommen. Ich kenne es auch nur so, dass bei temporärer Abweichung eine Abdeckung drauf kommt. Also Verwarnung nicht zahlen und wenn der Bußgeldbescheid kommt, dann Widerspruch mit dieser Begründung + Foto. Sollte dann eingestellt werden.
Also das "eingeschränkte Halteverbotsschild", welches unter dem Schild "Spielende Kinder" angebracht ist, gilt nur von Mo. bis Fr und dann auch nur von 7.00 bis 13.00.
Das Du da am Samstag nen Strafzettel dafür bekommst ist für mich nicht nachvollziehbar, weil das "absolute Halteverbotschild" nicht ordnungsgemäß aufgestellt ist, ein Zettel darunter hängt, welcher erstens zerrissen und nicht lesbar ist und zweitens, wo zeigt der Pfeil hin ?
Der Pfeil zeigt irgendwo schräg nach hinten auf die gegenüberliegende Straßenseite, aber nicht eindeutig auf die Parkbucht.
Ich würde auch das Knöllchen so nicht bezahlen. Konfrontiere das zuständige Amt deiner Stadt, zeig denen das Bild (oder die Bilder) und sage, daß Du das nicht bezahlen wirst.
Anmerkung : Der Pfeil zeigt nicht die Straßenseite an wo das Halteverbot gilt sondern ab oder bis zum Schild.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Mai 2016 um 12:30:13 Uhr:
Das Du da am Samstag nen Strafzettel dafür bekommst ist für mich nicht nachvollziehbar, weil das "absolute Halteverbotschild" nicht ordnungsgemäß aufgestellt ist, ein Zettel darunter hängt, welcher erstens zerrissen und nicht lesbar ist und zweitens, wo zeigt der Pfeil hin ?
Danke für den Hinweis auf die Montage des Schilds, das ist mir so noch gar nicht aufgefallen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Mai 2016 um 12:30:13 Uhr:
[...] wo zeigt der Pfeil hin ?
Der Pfeil zeigt irgendwo schräg nach hinten auf die gegenüberliegende Straßenseite, aber nicht eindeutig auf die Parkbucht. [...]
Ähhh, nicht wirklich oder?
Wer das erste "absolute Halteverbot" da hingehängt hat und warum, ist m.M.n. nach unerheblich. Denn es folgt das zweite "eingeschränkte Halteverbot mit entsprechender Zeitbegrenzung. Dieses allein gilt:
Zitat:
§41 StVO - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Selbst wenn das erste Halteverbot wirksam ist, wird diese Anordnung durch das zweite Schild wieder aufgehoben. Außerhalb der mit dem Zusatzschild angeordneten Zeiten darf man nach diesem Schild parken. Es gilt dann nicht plötzlich das von dem ersten Schild angeordnete absolute Halteverbot, auch wenn der Künstler, der das so eingerichtet hat, es bezweckt haben sollte. Das zweite Schild hätte abgedeckt werden müssen, wenn es (vorübergehend) nicht gelten sollte. Ich würde auch Widerspruch einlegen.
Grüße vom Ostelch