Mehrwersteuererhöhung, wann Best.?
Hi,
wollte nur mal fragen was ihr denn meint bis wann jemand seinen 8P oder 8PA bestellen muss, damit er nicht noch die höherer Mwst. zahlen muss?!
Gruss
Gerd
Also wenn der SB jetzt schon bis Okt. Lieferzeit hat, dann sollte doch irgenwann September Deadline sein, oder?
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18 Antworten
Falls sich der Händler drauf einlässt, in den Vertrag mit aufnehmen, dass wenn das Fahrzeug nicht wie vereinbart in 2006 geliefert wird, die erhöhte MwSt nicht vom Käufer zu tragen ist. Dann bist du auf der sicheren Seite. Denn alle genannten Liefertermine sind in der Regel unverbindlich.
Hallo!
31.12.06. Der Vertragsabschluss zählt nicht das Auslieferungsdatum!
Gruß
Raoul
Zitat:
Original geschrieben von Raoul
Hallo!
31.12.06. Der Vertragsabschluss zählt nicht das Auslieferungsdatum!
Gruß
Raoul
Nicht ganz, es zählt das Rechnungsdatum,das das Autohaus von Audi bekommt.
Meiner wird im Sept. bestellt, Rechnungsstellung Nov/Dez, Auslieferung erfolgt dann im Januar Mwst -> 16 %
Genau, das Rechnungsdatum ist entscheidend! Und die Rechnung kann erst erstellt werden, wenn die Fahrgestellnummer feststeht. Und die steht glaube ich erst kurz vor Produktion fest.
Ja genau so wurde mir es auch gesagt
Wer in diesem Jahr Waren kauft, die erst im kommenden Jahr geliefert wird, sollte außerdem darauf achten, dass in der Rechnung der alte, zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Mehrwertsteuersatz aufgeführt ist. Auch wenn zum Beispiel das Auto erst im Februar geliefert wird, müsse der Steuersatz vom Kaufdatum im Oktober gelten, so Wolsing.
Quelle: http://www.n24.de/wirtschaft/hintergrund/?a2006061614453875687
Wenn ich das Auto am 31.12 bestelle bekommt man doch eine Auftragsbestätigung mit 16% und das zählt doch dann auch. Alles andere ist meiner Meinung Problem des Händlers bzw. Audi.
Mein Freundlicher hat mit letzte Woche mitgeteilt, dass bald eine Preiserhöhung erfolgen soll. Audi will wahrscheinlich hier im voraus schon am Boom aufgrund der MwSt-Erhöhung profitieren.
Keine Ahnung, ob das wirklich stimmt, vielleicht versucht er so seine potentiellen Kunden zur Bestellung zu überreden.
Hab folgendes im Internet gefunden:
ADAC: Bei Autokauf wegen Mehrwertsteuer auf Liefertermin achten
Wer sich in nächster Zeit einen Neuwagen zulegen will, sollte wegen der zum 1. Januar 2007 vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung auf den Liefertermin achten. Denn bei der Steuerfestsetzung komme es auf den Lieferzeitpunkt an, warnte der ADAC am Donnerstag. Wenn das Auto erst 2007 geliefert werde, gelte also grundsätzlich der von 16 auf 19 Prozent erhöhte Satz. Der ADAC rät deshalb, eine Ausgleichszahlung für Steuererhöhungen an den Verkäufer vertraglich auszuschließen. Eine Ausnahme gilt überdies, wenn der Kaufvertrag erst nach dem 1. September 2006 abgeschlossen wird. In diesem Fall wird der Käufer nur dann mit 19 Prozent belastet, wenn diese im Vertrag ausgewiesen sind, oder wenn im Vertrag eine Preisanpassungsklausel enthalten ist und eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart wurde.
Gruß
MrSpocht
Kurze Zwischenfragen:
Wenn ich nächstes Jahr einen Gebrauchten kaufe, fällt dann auch die 19% an, oder gibt es bei gebrauchten PKW´s einen anderen Satz? Hatte ich mal irgendwo gelesen...
Wenn nicht, muss sich mein Freundlicher ran halten beim TT suchen, damit ich ihn dieses Jahr noch kaufen kann.
Zitat:
Original geschrieben von MrSpocht
Hab folgendes im Internet gefunden:
ADAC: Bei Autokauf wegen Mehrwertsteuer auf Liefertermin achten
Wer sich in nächster Zeit einen Neuwagen zulegen will, sollte wegen der zum 1. Januar 2007 vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung auf den Liefertermin achten. Denn bei der Steuerfestsetzung komme es auf den Lieferzeitpunkt an, warnte der ADAC am Donnerstag. Wenn das Auto erst 2007 geliefert werde, gelte also grundsätzlich der von 16 auf 19 Prozent erhöhte Satz. Der ADAC rät deshalb, eine Ausgleichszahlung für Steuererhöhungen an den Verkäufer vertraglich auszuschließen. Eine Ausnahme gilt überdies, wenn der Kaufvertrag erst nach dem 1. September 2006 abgeschlossen wird. In diesem Fall wird der Käufer nur dann mit 19 Prozent belastet, wenn diese im Vertrag ausgewiesen sind, oder wenn im Vertrag eine Preisanpassungsklausel enthalten ist und eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart wurde.
Gruß
MrSpocht
Nein so ist es aber net, war grad beim Wenn die Rechnung für das auto noch dieses Jahr geschrieben wird,ist es egal wann die Auslieferung ist. Die könnte gesponnen,auch erst im März sein. Wichtig ist das Rechnungsdatum,wenn der die Rechnung schreibt!
Ich bekommen meinen neuen im Januar und das mit 16%
Übrigens liegen die aktuellen Lieferzeiten beim Sportback bei Oktober,wenn er jetzt bestellt wird.
Hallo,
also das Umsatzsteuergesetz bzw. das Finanzamt stellt nur auf den Zeitpunkt der Lieferung ab.
Alles andere ist denen ups egal.
Wenn das Fahrzeug nachdem 31.12.2006 ausgeliefert wird, dann sind 19% an das FA abzuführen.
Was ihr bezahlt, ist sicherlich verhandlungssache,
damit meine ich vielleicht findet Ihr einen Händler der sich das Risiko ans Bein bindet, bzw. es gibt sicherlich auch vertragsrechtliche Gegebenheiten, in denen Ihr nur 16% bezahlt, der Händler aber 19% abführen muss.
Da sollte sich mal ein Jurist zu äußern....
Gruß 37
Aber Rechnungsdatum ist gleich Auslieferungsdatum auf dem Papier,das hat ja nix mit der Erstzulassung bzw der reelen Auslieferung zu tun.
Zeitpunkt der Lieferung ist wann der Leistende dem Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft.
Dem Leistungsempfänger muss Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstands zugewendet werden.
So will es das Gesetz und aus diesem Grund muss, außer bei Kleinbetragsrechnungen, auch das Lieferdatum auf der Rechnung vermerkt werden. Oder zumindest der Satz das, das Rechnungsdatum dem Lieferdatum entspricht.
Gruß 37
Zitat:
Original geschrieben von Rennsemmel78
Kurze Zwischenfragen:
Wenn ich nächstes Jahr einen Gebrauchten kaufe, fällt dann auch die 19% an, oder gibt es bei gebrauchten PKW´s einen anderen Satz? Hatte ich mal irgendwo gelesen...
Wenn nicht, muss sich mein Freundlicher ran halten beim TT suchen, damit ich ihn dieses Jahr noch kaufen kann.
Beim Gebrauchten läufts so...
Der Gebrauchtwagen wird gegenüber dem Kunden nur brutto ausgewiesen.
Die Umsatzsteuer zahlt nur der Händler für den Gewinn, den er macht, wenn er das Auto an Dich weiterverkaufen würde. Ich glaub aber nicht, dass die Gebrauchtwagenhändler die Preise Ihres Fuhrparkes neu durchkalkulieren (obwohl das vielleicht sinnvoll wäre), ich glaub, die schlucken das.
Was anderes ist, wenn das Auto aus einem Drittland (nicht EU) import wird, wobei in dem Drittland die Vorsteuer bereits ausgewiesen wurde. Da werden die 19% auch wieder fällig