- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Mehrwertsteuer des neuen Fahrzeugs von der gegnerischen Versicherung ?!
Mehrwertsteuer des neuen Fahrzeugs von der gegnerischen Versicherung ?!
Hallo liebe Community ,
Ich habe eine Frage , es wurde mir berichtet das ich die Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung in voller Höhe zurück bekomme. Ich kann aber im Netz nichts darüber finden.
Zum Sachverhalt:
Auf dem Heimweg von der Arbeit ist mir ein Italienischer Lkw aufgefahren und hat mich noch auf ein zweites
Fahrzeug aufgeschoben . Ich habe ein Gutachten erstellen lassen welches ich aber noch nicht habe .Der Gutachter meinte das ich einen Wirtschaftlichen Totalschaden habe . Das Auto ist 3500 Wert vor dem Unfall und die Reperatur kostet circa 4200. Für mich bedeutet das eigentlich das ich mir ein neues Auto kaufen muss. Ich wollte mir Ende des Jahres einen a6 ,Preis 32000 Euro holen . Weiß jemand ob das wirklich stimmt das es dann von der gegnerischen Versicherung die Mehrwertsteuer ersetzt bekomme. das wäre zu schön um Wahr zu sein .
lg Marc
Ähnliche Themen
15 Antworten
Das ist ein Gerücht, bei dieser Konstellation.
Da wäre ja der Mwst. Anteil höher als der Wert des alten Fahrzeuges.
Oder habe ich die Frage missverstanden?
Ja richtig , ich sage ja , das wäre Traumhaft . Wenn es wirklich so wäre würde ich mir gleich den A6 holen .
Hi.
Du bekommst natürlich maximal den Fahrzeugwert von 3500 ersetzt. Es kann also sein das dir von 3500 19% abgezogen werden die dann erstattet werden wenn du ein anderes Fahrzeug gekauft hast.
Wahrscheinlich zählt die Versicherung aber gleich komplett, abzüglich Restwert. Dazu gibt es aber auch noch nutzungsausfall, meist für 10 Tage.
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 17. Januar 2015 um 18:20:09 Uhr:
Hi.
Du bekommst natürlich maximal den Fahrzeugwert von 3500 ersetzt. Es kann also sein das dir von 3500 19% abgezogen werden die dann erstattet werden wenn du ein anderes Fahrzeug gekauft hast.
Wahrscheinlich zählt die Versicherung aber gleich komplett, abzüglich Restwert. Dazu gibt es aber auch noch nutzungsausfall, meist für 10 Tage.
Gruß Tobias
Das ist abwegig, ein Fahrzeug mit einem Wert von € 3.500,-- ist niemals regelbesteuert, sondern differenzbesteuert.
Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, gibt es 10 Werktage Ausfall = 14 Tage real.
Dankeschön, eigentlich Schade !!:-)
Schau mal in das Gutachten. Da hat der Sachverständige genau ausgeführt, ob Mehrwertsteuer in voller Höhe oder lediglich Differenzbesteuerung angesetzt wurde.
Ohne Ersatzkaufnachweis zieht Dir die Versicherung genau dies ab: entweder die im Gutachten ausgewiesene Mehrwertsteuer oder den Differenzsteuerbetrag.
Wenn Du dann beim Händler ein Ersatzfahrzeug kaufst, bei dem also MwSt. anfällt (egal, ob in voller Höhe beim Neuwagen oder lediglich auf den Differenzbetrag zwischen Ein- und Verkauf des Gebrauchtwagens) erstattet Dir die Versicherung genau den Betrag, den sie vorher laut Gutachten abgezogen hat.
Kaufst Du hingegen einen Gebrauchtwagen von Privat, wo keine MwSt. anfällt, braucht die Versicherung auch nichts mehr erstatten.
Gruß
Peter
Eine Reparatur wäre hier aber auch möglich.
130% Regel.
Oder liege ich da falsch?
Zitat:
@Hundertsassa schrieb am 17. Januar 2015 um 20:45:31 Uhr:
Eine Reparatur wäre hier aber auch möglich.
130% Regel.
Oder liege ich da falsch?
Du liegst schon richtig, ist aber nicht das Thema.
Er will sich ja ein Ersatzfahrzeug beschaffen.
Das will er eigentlich erst am Ende des Jahres kaufen.
Er geht ja jetzt nur davon aus, dass er es gleich kaufen muss, weil er meint, dass er auf Totalschadenbasis abrechnen muss.
Aber die Option das Auto jetzt reparieren zu lassen gibts ja auch noch, dank der 130% Regel.
Wollte ich nur anmerken, nicht dass er diese Option nicht kennt und sie daher nicht in Betracht gezogen hat.
Hallo ,
Also ??Gutachten ist gekommen , 3500 Euro Restwert und einen Schaden von 4500 Euro , Mehrwertsteuer sind bei dem Alter deüs Fahrzeuges nicht mehr vorhanden grob ausgedrückt. Ein Resteverwerter hat mir noch ein Angebot von 770 Euro gemacht und ich werde es aber an einen Bastler für den selben Preis mit Kaufvertrag verkaufen . Ich danke euch für eure schnellen Antworten und die Bemühungen . Liebe Grüße Marc
Richtig???????? 3500,- € Restwert und Du willst es für 770,- € verkaufen???? Oder meintest Du "Wiederbeschaffungswert"?
Ja Sorry ,
der Wiederbeschaffungswert beträgt 3500 Euro und die 770 Euro hat mir ein Teileverwerter geboten .Das zieht mir die Versicherung ab.
Zitat:
@Tschabbos schrieb am 17. Januar 2015 um 18:04:35 Uhr:
Hallo liebe Community ,
Ich habe eine Frage , es wurde mir berichtet das ich die Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung in voller Höhe zurück bekomme. Ich kann aber im Netz nichts darüber finden.
Zum Sachverhalt:
Auf dem Heimweg von der Arbeit ist mir ein Italienischer Lkw aufgefahren und hat mich noch auf ein zweites
Fahrzeug aufgeschoben . Ich habe ein Gutachten erstellen lassen welches ich aber noch nicht habe .Der Gutachter meinte das ich einen Wirtschaftlichen Totalschaden habe . Das Auto ist 3500 Wert vor dem Unfall und die Reperatur kostet circa 4200. Für mich bedeutet das eigentlich das ich mir ein neues Auto kaufen muss. Ich wollte mir Ende des Jahres einen a6 ,Preis 32000 Euro holen . Weiß jemand ob das wirklich stimmt das es dann von der gegnerischen Versicherung die Mehrwertsteuer ersetzt bekomme. das wäre zu schön um Wahr zu sein .
lg Marc
Verständnisfrage: Hattest du das ursprünglich evtl. so verstanden, dass dir die Mehrwertsteuer aus 32.000 Euro (= 5109,24 Euro) für den A6 erstattet werden? Anders kann ich mir den hevorgehobenen Satz nicht erklären.
Ja so war das Gerücht , wäre wirklich Traumhaft :-)