1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mehrwertsteuer nach unverschuldetem Unfall - Privatkauf

Mehrwertsteuer nach unverschuldetem Unfall - Privatkauf

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 12:20

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Ich hatte vor mittlerweile über 2 Monaten einen Autounfall, bei dem mir eine andere Autofahrerin die Vorfahrt nahm und in mich rein fuhr. Der Unfall war zu 100% von ihr verschuldet, von der Polizei aufgenommen und gegen Sie wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ich habe mein Auto (Citroen C1, 5 Jahre alt) von einem Gutachter untersuchen lassen. Dabei kam heraus, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (10.000 Euro Reparaturkosten), der Wiederbeschaffungswert wurde auf 3.950 Euro festgesetzt (Einkaufswert 2.800 Euro). 780 Euro Restwert erhielt ich von einem Verschrotter. Blieben noch ca. 3.100 für die Versicherung.

Die gegnerische Versicherung versuchte jedoch von Anfang an Zahlungen einzuschränken oder mit extremer Verzögerung zu leisten. Nachdem ich dann fast 2 Monate mit der Versicherung kämpfen musste, bekam ich um die 2.400 Euro überwiesen. Der Rest (etwas um die 600 Euro), so sagte man mir, sei Mehrwertsteuer und wird überwiesen, wenn ich nachweisen könnte, das ich auch wirklich ein anderes Auto gekauft habe. Nachdem mir dann ein Peugeot 207 bei einem Autohaus vor der Nase weggeschnappt wurde, kaufte ich mir einen ähnlichen Peugeot 207 (5 Jahre alt) von einer Privatperson. Natürlich dachte ich in dem Moment nicht an die MWSt, weil die Versicherung ja sagte, dass sie nur den Nachweis brauche, dass ich auch wirklich ein anderes Auto geholt habe. Dafür sollte ich eine Kopie des Kaufvertrages und des Fahrzeugscheins einreichen, damit sie sehen, dass das Auto auch wirklich angemeldet ist.

Jetzt nach Einreichung des Kaufvertrages meint die Versicherung plötzlich, dass sie mir die MWSt nicht überweisen müsste, weil beim Privatkauf keine MWSt anfällt. Netterweise würden sie mir aber 300 Euro geben. Ist das richtig so?

Man müsste doch darauf hingewiesen werden, dass ein Privatkauf die MWSt-Erstattung komplett löscht. Für den C1 habe ich schließlich MWSt bezahlt. Die MWSt für den neuen Peugeot 207 beträgt ja um einiges mehr als die 600 Euro.

Ich habe hier einen Artikel dazu:

http://www.unfall.net/faq/items/wie-ist-das-mit-der-erstattung-der-mehrwertsteuer.html

Und einen Auszug aus der Unfall-Hilfe (http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-mehrwert.htm ):

c.) Totalschaden mit nachgewiesener Ersatzbeschaffung

Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung des Brutto-Fahrzeugwertes gemäß Gutachten (incl. enthaltener Mehrwert- bzw. Differenzsteuer).

Hierbei ist es unerheblich, ob bei dem Ersatzfahrzeug volle Mehrwertsteuer, Differenzsteuer oder keine Mehrwerststeuer enthalten ist.

Es kommt nur darauf an, dass eine Ersatzbeschaffung tatsächlich durchgeführt wurde.

Und noch ein Auszug aus dem Verkehrslexikon (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/UStErsatz02.php):

Dem Geschädigten, der nach einem Totalschaden sich ein Ersatzfahrzeug auf dem privaten Gebrauchtwagenmarkt (also nicht von einem gewerblichen Händler) beschafft, ist die "anteilige" Mehrwertsteuer auch dann zu ersetzen, wenn der Kaufvertrag keine gesonderte Umsatzsteuer ausweist bzw. es sich lediglich um einen mündlichen Kaufvertrag handelt.

Und hier:

"Kauft der Geschädigte seinen Ersatzwagen von Privat, kann er nach einem Urteil des BGH vom 1. März 2005 (Az. VI ZR 91/04, ADAJUR-Dok.Nr. 63616) ebenfalls den vom Gutachter ermittelten (Brutto-)Wiederbeschaffungswert fordern, wenn der für den Ersatzkauf aufgewendete Betrag diesen erreicht oder übersteigt"

Was meint ihr? Lohnt sich das kämpfen und/oder evtl. die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht (bin Rechtsschutzversichert)?

Beste Antwort im Thema

Dann ist es doch ganz einfach.

 

Schicke der AuM eine Kopie des Kaufvertrags mit einem Zweizeiler . Besten Dank für Ihr freundliches Angebot . Da der Kaufpreis des Ersatzwagens aber den WBW des Unfallwagens übersteigt, bitte ich Sie aber im Hinblick auf die Entscheidung des BGH VI ZR 91/04 den vollen brutto WBW zu erstatten. ...

 

 

 

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

Moin,

 

soweit ich weiß, wird die MWST nur dann ersetzt, wenn sie auch angefallen ist, sprich, auf dem Kaufvertrag ausgewiesen ist.

 

Abgesehen davon, dürfte es sich bei Schadenhöhe nicht um die MWST sondern um die Differenzsteuer gehandelt haben (glaube nur 2,9%, weiß aber nicht genau).

 

Ob es sich lohnt dagegen zu klagen, könnte nur ein RAW beantworten.

 

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 13:11

Es kann doch nicht sein, dass ich als Geschädigter noch schlechter dar stehe. Ich würde ja dann nicht mal den Einkaufswert von der Versicherung bekommen, sondern gerade mal 2.500 Euro für ein 5 Jahre altes Auto.

Schließlich konnte ich auch erst nach 2 Monaten ein neues Fahrzeug kaufen, weil die Versicherung bis dahin nichts überwiesen hatte, sonst hätte ich auch das Auto aus dem Autohaus bekommen...Das kann es doch nicht sein.

Schau mal in den Gutachten rein, ob MWST oder Differenzsteuer ausgewiesen ist.

 

Wenn Du eine RS hast, lasse Dich vom RAW beraten und ggf eine Nachregulierung einklagen.

 

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 13:22

Im Gutachten steht:

Neupreis mit MWSt = 9.500€

Verkaufswert/Wiederbeschaffungswert mit MWSt = 3.950€

enthaltene MWSt = 630,67€

Restwert mit MWSt = 780€

Einkaufswert mit MWSt = 2.800€

enthaltene MWSt = 447,06€

Ist übrigens die AachenMünchener. Sehr unfreundlich, sehr inkompetent und ständig ist der Sachbearbeiter nicht da. Unfall war Anfang April, das erste Geld ging am 29.05. ein...

Was mich nur stutzig macht, warum der Einkaufswert in dem Gutachten aufgeführt wird, Du bist doch kein Händler, oder ?

 

Für den normalen Geschädigten gibt es nur Netto (ohne MWST/Diff.ST) oder Brutto (mit MWST/Diff.St.)

 

Der RW wird in Bar vom Aufkäufer gezahlt.

 

WBW - MWST/Diff.ST - RW = Versicherungsleistung.

 

MWST/Diff.St wird nach Vorlage Kaufvertrag (Kopie) für das Ersatzauto erstattet, sofern sie ausgewiesen ist.

 

So kenne ich das und habe es selbst erlebt.

 

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 13:41

Nein, ich bin kein Händler.

Was mich stutzig macht, ist dass ich nun völlig unverschuldet sehr viel schlechter da stehe.

Zudem hat sich die Versicherung von Anfang an gesträubt. Erst haben sie einen viel höheren Restwert, angegeben weil ja 6 Wochen nach dem Unfall irgendeiner aus Polen das Fahrzeug kaufen wollte. Da war mein Auto natürlich schon längst verschrottet. Dann wollten sie mir eine Teilschuld geben, mit Verweis auf Polizeibericht und Augenzeugen hatte sich das dann aber schnell erledigt. Dann wollten sie keinen Nutzungsaufall zahlen. Dann haben sie den Nutzungsausfall falsch (natürlich zu meinen Ungunsten) berechnet und mich um 200 Euro betrogen, die ich jetzt aber endlich bekomme. Und jetzt kommt plötzlich die MWSt...obwohl sie vorher noch groß rumgetönt haben, dass ich ja nur nachweisen muss, dass ich ein neues Auto habe und das angemeldet sein muss. In all den Gesprächen (und es waren leider viele ärgerliche Gespräche) war nie die Rede davon, dass ich mir kein privates Fahrzeug kaufen "darf". Hätte die Versicherung nicht 2 Monate zum überweisen gebraucht, hätte ich mir ja auch längst eins woanders kaufen können.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hast Du 2700,- bereits von der Versicherung bekommen (2400,- + 300,-).

 

Das Du voreilig den Wagen verschrottet hast, dafür kann die Versicherung nichts, denn sonst hättest Du ja noch 780,- RW vom Aufkäufer erhalten, ergibt für mich 3480,- .

 

Fehlen halt noch 470,- .

 

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 14:55

Nein, Ich habe etwas um die 2.400 für den Wagen bekommen + Nutzungsausfall, der mir ja unabhängig davon zusteht. Der fließt in die Rechnung für das Auto ja gar nicht ein. Die 300 Euro, die du genannt hast, wollte die Versicherung mir statt der fehlenden 700 Euro MWSt anbieten.

Mein Auto wurde eine Woche nach dem Unfall ausgenommen und verschrottet, für den höchsten Preis den der Gutachter ermittelt hat. Das die Versicherung 6 Wochen nach dem Unfall mit einem höheren Gebot kommt, darauf muss ich mich laut mehreren Gerichtsurteilen nicht einlassen. Und da habe ich auch Recht bekommen. Also der Restwert bleibt bei 780 Euro. Das ist ja auch kein Problem, das Geld habe ich ja vom Verschrotter bekommen und die Versicherung hat das akzeptiert.

Wiederbeschaffungswert war 3.950 Euro, die Versicherung hat aber nur für das Auto um die 2.400 Euro bezahlt. Fehlen abzüglich des Restwertes von 780 Euro, also noch knapp 600/700 Euro (genauen Betrag habe ich grad nicht im Kopf), die dann als MWSt ausgegeben wurden, die ich bekommen sollte, wenn ich nachweisen kann, dass ich ein neues, angemeldetes Auto besitze.

Ich hatte deswegen ja auch extra noch mit einem der Sachbearbeiter gesprochen, der meinte, dass es nur ganz wichtig ist, dass sie einen Beweis dafür haben, dass das Auto angemeldet ist, also tatsächlich genutzt wird.

Hast Du Dein Gegoogle nicht gelesen?

Da steht doch alles was Du wissen willst.

Zitat:

Original geschrieben von watergirl86

 

"Kauft der Geschädigte seinen Ersatzwagen von Privat, kann er nach einem Urteil des BGH vom 1. März 2005 (Az. VI ZR 91/04, ADAJUR-Dok.Nr. 63616) ebenfalls den vom Gutachter ermittelten (Brutto-)Wiederbeschaffungswert fordern, wenn der für den Ersatzkauf aufgewendete Betrag diesen erreicht oder übersteigt"

War Dein neues Auto teurer als der WBW brutto laut Gutachten? Dann hast Du Anspruch auf die MwST, maximal bis zur Höhe des abgezogenen MwSt Betrags.

War es billiger, hat Dir die AuM ein entgegenkommendes Geschenk von 300€ angeboten, auf das Du keinen Anspruch hast.

Themenstarteram 13. Juni 2013 um 4:56

Ja, danke, ich habe es gelesen und verstanden. Das ist aber ja nur ein Gerichtsurteil von vielenl gewesen. Deswegen hatte ich nach eurer Einschätzung oder eventuell sogar persönlichen Erfahrung gefragt. Der gleichaltrige Peugeot 207 übersteigt den WBW.

Dann ist es doch ganz einfach.

 

Schicke der AuM eine Kopie des Kaufvertrags mit einem Zweizeiler . Besten Dank für Ihr freundliches Angebot . Da der Kaufpreis des Ersatzwagens aber den WBW des Unfallwagens übersteigt, bitte ich Sie aber im Hinblick auf die Entscheidung des BGH VI ZR 91/04 den vollen brutto WBW zu erstatten. ...

 

 

 

Ich habe hierzu auch eine Frage.

Wenn ich mir ein Ersatzfahrzeug vom Händler kaufe, bekomme ich die dafür angegfallene MwSt. zurück, das ist nun klar, aber muss die Zulassung auch auf mich erfolgen oder reicht theoretisch der Kaufvertrag ? Ich überlege nämlich, mir ein Auto zu kaufen, damit die MwSt. nicht verloren geht und das Auto dann meinen Kindern zu geben, auf die dann die Zulassung und die Versicherung laufen sollte. Bitte nur brauchbare Infos keine Halbweisheiten ;-) Danke.

Halbweisheiten gibts hier im Netz gratis.

Für brauchbare Infos gibts Versicherungsfachleute.

Die kosten aber Geld.

:D

Ich weiß es ganz sicher. :D

Behaupte ich jetzt einfach mal :D

Den Kindern geben geht nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen