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Mehrwertsteuersenkung für EU Fahrzeuge
Hallo,
Wenn ich ein neues EU Fahrzeug selber nach Deutschland importiere, zahle ich ab Juli auch 16% Umsatzsteuer? Danke
Beste Antwort im Thema
@born_hard
Was @StephanRE sagt, stimmt nicht. § 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG definiert klar und eindeutig die Entstehung der Steuer mit dem Tag des Erwerbs – das ist der Tag der Rechnungsstellung. Mir stehen immer die Haare zu Berge, wenn ich hier sehe, dass Laienjuristen und -steuerberater zu Gange sind.
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27 Antworten
Du tshlst beim Import die sog. Einfuhrumsatzsteuer.
Die ist normalerweise an die " normsle" Umsatzsteuer gekoppelt. Ich bin mir nicht sicher ob die aber auch gesenkt wurde. Ich gehe davon aus. Das kann dir aber die Finanzbehörde sagen.
USt ist USt. Nur hier ist sie eben bei Einfuhr fällig.
Warten wir den genauen Gesetzestext ab. Zigaretten und Tabakwaren z.B. bleiben bei 19%.
Meint ihr ich kann den vertrag im juni unterschreiben und den wagen ende juni nach deutschland überführen und die Ust in der ersten juli woche zahlen? Oder werd ich auf die Schnauze fliegen weil der kaufvertrag im juni unterschrieben worden ist bzw. Der Wagen im Juni nach deutschland überführt worden ist?
Die EUst ist zum Zeitpunkt der Einfuhr fällig mit dem an dem Tag gültigen Steuersatz.
Wenn Du also Ende Juni das Auto einführst, dann ist der "alte" Satz von 19% gültig.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 10. Juni 2020 um 18:53:38 Uhr:
Die EUst ist zum Zeitpunkt der Einfuhr fällig mit dem an dem Tag gültigen Steuersatz.
Wenn Du also Ende Juni das Auto einführst, dann ist der "alte" Satz von 19% gültig.
Und wie kann man den zeitpunkt der einfuhr nachweisen? Der wagen bekommt doch keinen stempel an der grenze.
Aber danke für den sehr wichtigen hinweis, wir kommen der sache näher. Ich werde überführungskennzeichen erhalten, die sind ein monat gültig, das nur am rande.
Ganz einfach: Du holst Dir den Stempel. Entweder an der Grenze oder beim entsprechende Zollamt. Du bist nämlich verpflichtet die Einfuhr an zu melden. Ein entsprechendes Formular bekommst Du beim Zollamt / Finanzamt.
Die Kennzeichen sagen ja nur, das Du damit fahren darfst. Die brauchst Du aber eigentlich nicht. Die Papiere hast Du ja eh (sonst bekommst Du keine Ü-Kennzeichen) und somit kannst Du auch direkt anmelden.
D.h. ich könnte den Wagen letzte Juni Woche nach Deutschland überführen, damit noch ne Woche rumgurken und dann in der ersten Juli Woche den Wagen beim Zollamt anmelden? Oder hab ich einen Denkfehler. 1 Woche zeit gibt mir doch die Behörde, ich muss ja nicht am ersten tag er Einfuhr den Wagen beim Zollamt anmelden, oder?
Die Überführungskennzeichen sind übrigens ausländische und nicht deutsche.
Die Steuer wird am Tag der Einfuhr fällig. Du hast zwar eine Woche Zeit die Unterlagen ab zu geben aber du must ja ein korrektes Datum angeben. Wenn du da ein falsches Einfuhrdatum angiebst ist das Steuerhinterziehung. Da wird auch bei dem Händler nachgefragt wann du das Auto übernommen hast.
Es gibt ja verschiedene Stichtage. 1 Tag der Bestellung 2. Tag der Abhohlung 3. bezahltag. 4. Einfuhrtag.
Wann du das Auto angemeldet hast ist dabei völlig wurscht. Du kannst es ja theoretosch einführen und ohne Anmeldung in die Garage stellen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird trotzdem fällig.
Danke, das sind super Infos.
Ok der bestellung ist morgen, samt anzahlung
Bezahlung rest in einer woche etwa.
Tag der Abholung lege ich dann auf 1. Juliwoche, falls die deutsche behörde beim händler anfragt.
Einfuhrtag 1 juliwoche. Wäre das so iO?
Dann gilt der Steuersstz der im Juli gültig ist.
Klasse Danke.
@born_hard
Was @StephanRE sagt, stimmt nicht. § 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG definiert klar und eindeutig die Entstehung der Steuer mit dem Tag des Erwerbs – das ist der Tag der Rechnungsstellung. Mir stehen immer die Haare zu Berge, wenn ich hier sehe, dass Laienjuristen und -steuerberater zu Gange sind.