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Mein Carport wird ständig zugeparkt

Hallo zusammen!

Ich poste hier mal eine Skizze und erkläre kurz dazu. Das Bild zeigt mein Carport am Haus (gelb), darin unsere zwei dort untergebrachten Fahrzeuge (Auto1 ist ein Kleinwagen, Auto2 mein Insignia). Das weiße ist die Straße, eine normale Straße in einem Wohngebiet, wo sich gerade so 2 Autos aneinander vorbei drücken können.

Die Pfeile zeigen, wie wir die Autos in das Carport rein und wieder raus fahren, da es wirklich sehr eng zu geht.

Grüne Pfeile: Auto1 kommt von oben und fährt rechts herum, vorwärts, in das Carport hinein. Um rauszukommen, rückwärts rechts herum raus und dann nach unten weg.

Blaue Pfeile: Auto2 kommt von unten und muss ausholen, um rückwärts in das Carport einfahren zu können. Herausfahren tu ich dann auch rechts herum, also ebenso nach unten weg.

Ich hoffe, das war verständlich. Habe Auto2 früher vorwärts eingeparkt, aber das ist dann gerade im Winter ein Ding der Unmöglichkeit, ohne Berührung der Schnee-/Eishaufen loszufahren.

Soviel zur "Erklärung" !

Leider kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge so stehen, wie die lila Rechtecke. Ich muss dann gerade mit Auto2 rangieren wie ein Irrer, teilweise mehrfach aussteigen und mich zentimeterweise vorkämpfen. Der Maßstab auf dem Bild passt natürlich nicht ganz, wie gesagt, auf der Straße kommen sich sonst 2 Autos nur gerade so entgegen.

Dort, wo geparkt wird, ist allerdings kein abgesenkter Bordstein oder was auch immer. Es handelt sich auch immer um Besuch bei den Nachbarn, Bauarbeiter, was halt so im Wohngebiet umherirrt. Manchmal habe ich das Gefühl, die Leute denken gar nicht mit.

Auch, wenn der Weg aussichtslos erscheint:

Was kann ich tun?

2015-10-17-10-46-07-google-maps
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Zahn schrieb am 17. Oktober 2015 um 11:08:08 Uhr:

Du könntest zum Beispiel die Schneehaufen so schaufeln, dass die Berührungsgefahr geringer ist.

Zudem solltest du mit den Wagen jeweils möglichst weit am Rand parken, um mehr Raum zum Rangieren zu haben.

Muss man für solch lapidare Fragen wirklich einen Thread erstellen?

Alleine die Tatsache, dass Du sicherlich eine Minute zum Lesen und eine Minute zum Schreiben dafür aufgewendet hast, zeigt mir, dass diese Frage nicht "lapidar" ist.

Ich will dich mal sehen, wenn Du Bereitschaft hast, dringend losfahren musst und so ein Vollpfosten im SOMMER (Winter ist ein Sonderfall den ich nur kurz angeschnitten habe...) genau gegenüber deines Parkplatzes steht. Viel Spaß beim Rangieren von 5m Auto!

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Du könntest zum Beispiel die Schneehaufen so schaufeln, dass die Berührungsgefahr geringer ist.

Zudem solltest du mit den Wagen jeweils möglichst weit am Rand parken, um mehr Raum zum Rangieren zu haben.

Muss man für solch lapidare Fragen wirklich einen Thread erstellen?

Parken gegenüber einer Ausfahrt... Ich vermute, daß es nicht erlaubt ist, denke aber, daß du da nicht viel ausrichten kannst. Evtl mal die Polizei rufen, aber das ist erstens zeitaufwendig und zweitens keine Dauerlösung.

Haben bei uns in der Straße ähnliche Probleme, aber immer noch keine Lösung :(

HTC

Zitat:

@Zahn schrieb am 17. Oktober 2015 um 11:08:08 Uhr:

Du könntest zum Beispiel die Schneehaufen so schaufeln, dass die Berührungsgefahr geringer ist.

Zudem solltest du mit den Wagen jeweils möglichst weit am Rand parken, um mehr Raum zum Rangieren zu haben.

Muss man für solch lapidare Fragen wirklich einen Thread erstellen?

Alleine die Tatsache, dass Du sicherlich eine Minute zum Lesen und eine Minute zum Schreiben dafür aufgewendet hast, zeigt mir, dass diese Frage nicht "lapidar" ist.

Ich will dich mal sehen, wenn Du Bereitschaft hast, dringend losfahren musst und so ein Vollpfosten im SOMMER (Winter ist ein Sonderfall den ich nur kurz angeschnitten habe...) genau gegenüber deines Parkplatzes steht. Viel Spaß beim Rangieren von 5m Auto!

Poste doch mal ein Bild von Google Earth damit man sich die Verhältnisse richtig vorstellen kann.

Hi,

meines Wissens muss der Abstand des parkenden Fahrzeugs mindestens 3m sein damit man gegenüber parken darf.

Dreimaliges Rangieren um aus seinem Parkplatz/Garage/Car Port zu kommen ist laut eines Gerichtsurteils zumutbar,also nix mit freier Ausfahrt ohne rangieren ;)

Gruß Tobias

Warum sprichst du nicht die Gegenüberparker darauf an?

Hier bei MT wirst du dagegen nichts machen können.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 17. Oktober 2015 um 11:41:56 Uhr:

Hi,

meines Wissens muss der Abstand des parkenden Fahrzeugs mindestens 3m sein damit man gegenüber parken darf.

Dreimaliges Rangieren um aus seinem Parkplatz/Garage/Car Port zu kommen ist laut eines Gerichtsurteils zumutbar,also nix mit freier Ausfahrt ohne rangieren ;)

Gruß Tobias

Wenn ich mir die Pfeile so angucke, müsste alles im grünen Bereich sein. Bei der Ausfahrt meiner Eltern ist das nicht anders, da muss auch so rangiert werden.

Zitat:

@meow schrieb am 17. Oktober 2015 um 11:01:41 Uhr:

Dort, wo geparkt wird, ist allerdings kein abgesenkter Bordstein oder was auch immer.

Hast du schon mal daran gedacht, dort eine Bordsteinabsenkung einrichten zu lassen?

 

In meiner Tiefgarage ist weniger Platz als auf deiner Straße, es sind mehr Betonsäulen direkt am Fahrweg und es kommen trotzdem alle 25 Autofahrer problemlos mit ein wenig Rangieren rein und raus. Ich würde an deiner Stelle also zunächst schauen, ob es eine für dich problemlosere Einparkmöglichkeit gibt.

Ist der Carport überhaupt baurechtlich mit Zufahrt etc. genehmigt?

Carports sind üblicherweise genehmigungsfrei, hängt aber vom Bundesland und der überbauten Quadratmeter ab.

In Bayern: Art. 57 BayBO bestimmt verfahrensfreie Bauvorhaben. Für Garagen und überdachte Stellplätze im Sinne von Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO wird in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO normiert, dass diese mit einer Fläche bis zu 50 qm – mit Ausnahme im Außenbereich – verfahrensfrei sind.

am 17. Oktober 2015 um 10:22

Zitat:

@meow schrieb am 17. Oktober 2015 um 11:01:41 Uhr:

 

Was kann ich tun?

Zum Ordnungsamt gehen, einen Ortstermin machen und deren Antwort abwarten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Oktober 2015 um 12:21:22 Uhr:

Carports sind üblicherweise genehmigungsfrei, hängt aber vom Bundesland und der überbauten Quadratmeter ab.

In Bayern: Art. 57 BayBO bestimmt verfahrensfreie Bauvorhaben. Für Garagen und überdachte Stellplätze im Sinne von Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO wird in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO normiert, dass diese mit einer Fläche bis zu 50 qm – mit Ausnahme im Außenbereich – verfahrensfrei sind.

Richtig und zwar unter der Voraussetzung, dass auch eine Zufahrt existiert.

Man kann leider nicht an jeder Ecke des eigenen Grundstücks eine Zufahrt schaffen. Die muss schließlich auch genehmigt werden. Dies ist eigentlich wichtiger, wie die Frage der Genehmigungsfähigkeit des Carports an sich.

So, jetzt läuft das ganze wieder in eine andere Richtung.

Das Problem des TE wird wieder zerpflückt.

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