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Mein Chef begeht Fahrerflucht

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 31. März 2022 um 23:16

Ich habe heute zum Feierabend meinen Chef durch zufall gesehen, wie er meinen PKW beim ausfahren gestreift hat, es sind minimale Spuren an der Stoßstange zu sehen, er hat es bemerkt ist aber vom Parkplatz weggefahren.

Wie würdet Ihr darauf reagieren, es ist ja immerhin Fahrerflucht. Wird wohl ein blödes Gespräch morgen, wir können uns eh nicht so gut leiden. :(

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23 Antworten

Ganz klar,- mach' dem Kerl klar dass es einfach nur eine riesen Schweinerei ist sich ungemeldet aus dem Staub zu machen und so zu tun als wäre nichts gewesen. Eine kurze Ansprache ala "Du (Sie), mir ist da eben ein Missgeschick passiert,- wäre durchaus passend gewesen.

Er hat Dich immerhin geschädigt. Ob Ihr nun per Du seid oder ganz formell,- ansprechen darauf musst ihn auf alle Fälle.

Wenn es zur Zufriedenheit beider gelöst werden kann, dann zahlt er für die Reparatur und Du kannst "kulanzhalber Schwamm drüber" sagen, andernfalls mach' ihm wirklich klar dass das Fahrerflucht war, dann gibt es eben Anzeige mit Strafe, evtl. Fahrverbot und allem PiPaPo wie Flensburg-Guthaben etc.. Zahlen muss er dann aber trotzdem für den Schaden.

EIn Kavaliersdelikt ist das jedenfalls nicht, und wenn Ihr eh nicht die besten Kumpels seid,- dann schon gar nicht...

War das evtl. auf dem Firmengelände?

Dann ist das nicht ganz so einfach.

Es ist sicher nicht verkehrt, ein wirklich vernünftiges Gespräch zu suchen...

...besonders, wenn man an dem Job hängt.

der.robe (Schaue grad aufs Datum)??

Doppelposting. Sorry!

Wenn der Parkplatz öffentlich zugänglich ist —> Fahrerflucht.

Ehrlicher Weise würde ich ihn ansprechen: Chef ich habe gesehen, wie sie gegen meinen Pkw beim Ausparken gestoßen sind. Ich gehe davon aus, sie wollten mich noch ansprechen?

@zandi1

Wie lange hast Du noch bis zur Rente - bist Du abgesichert in der Firma - habt ihr einen Betriebsrat oder ist der Chef der Alleinige "Herrscher"...?

Wenn 3x "ja" dann Feuer frei :cool:

Vielleicht erst mal "zärtlich" anfangen - am besten erst mal blöd stellen...:p

Oder doch April April - heute muss man vorsichtig sein mit den Threads...:D

Siehe Landgericht Arnsberg, Urteil Az.: 2 Qs 71/16

 

Fahrerflucht nur, wenn Parkplatz öffentlich zugänglich.

 

Davon unbenommen ist die Schadenersatzpflicht.

Das ist doch eine gute Ausgangsbasis für eine signifikante Gehaltserhöhung.

Das ist kein Aprilscherz, mit sowas macht zandi keine Späße.

Mit Filz die Stelle markieren und dranschreiben "unser Chef".

Themenstarteram 1. April 2022 um 8:31

Moin moin Leute

April April ;)

 

Nico Du liegst zum Glück falsch, muss ja was sein was nicht sofort zu durchschauen ist :D

Scherzkeks:D:D:D

RATTE...:p

Aber ich hab's geahnt und mich "abgesichert"

:D:D:D

@zandi1

Hättest Du eigentlich auch in den Allgemeinthread schreiben können - daß der mal wieder aus der Versenkung geholt wird...:)

In dieser Zeit macht’s du Scherze? Wie kannst du nur! :D :D :D

Zitat:

@zandi1 schrieb am 1. April 2022 um 10:31:50 Uhr:

Moin moin Leute

April April ;)

Nico Du liegst zum Glück falsch, muss ja was sein was nicht sofort zu durchschauen ist :D

Nee, ich hab dich schon durchschaut, wollte es nur bekräftigen. Du hättest mit der Aufklärung ruhig bis zum Abend warten können :)

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