Mein "Junger Stern" macht Probleme
hi,
letzten monat habe ich meinen E500 als "Junger Stern" gekauft. Das war mein Glück. Mit 122tkm eigentlich darüber, hat der Verkäufer ihn noch zu einem Stern machen können. Ich habe euch schon von den problemen mit den xenons berichtet. die belüftung hat auch schwierigkeiten gemacht. im leerlauf zuckt der motor manchmal. heute habe ich meinen panzer zur werkstatt gebracht. der leerlauf wurde nicht als problem diskutiert, aber die anderen Probleme wie Belüftung und Scheinwerfer wären kein Problem. Aber der Fehlerspeicher wird ausgelesen. Jetzt kommt´s: € 4.500,-- Reparaturkosten, da die Getriebesteuerung hinüber ist und zur Behebung der anderen Probleme. Mein Anteil beträgt wohl 600,--. nun stellt sich mir folgende frage: vor der übergabe wurde eine inspektion gemacht. der fehlerspicher wurde angeblich nicht ausgelesen. wie soll ich die sache nun bewerten??
grüße
harry
Beste Antwort im Thema
Gehört nicht das Auslesen des Fehlerspeichers grundsätzlich zu jeder Inspektion? Ich habe sogar eher den Eindruck, dass in MB-Werkstätten der Fehlerspeicher bei jeder noch so unbedeutenden Aktion ausgelesen wird, selbst wenn gar keine Inspektion durchgeführt wird.
Mein 211er ist auch ein junger Stern und vor der Übergabe wurde - wie es bei jungen Sternen schon per Definition üblich ist - eine komplette Wartung durchgeführt, natürlich inklusive Fehlerspeicherprüfung.
Später hatte ich das Auto nur wegen Geräuschen aus den Vordersitzen in der Werkstatt und dabei wurde auch mal fix das Diagnosegerät angestöpselt. Wochen später war mein 211er nur zum Anlernen eines neuen Schlüssels in der Werkstatt, dabei wurde aber auch wieder der Fehlerspeicher ausgelesen und so eine defekte Glühkerze entdeckt und kostenfrei ausgetauscht.
Ich bin der Ansicht, dass bei modernen Autos wie dem 211er der allererste Schritt einer jeden Inspektion zwingend das Auslesen des Fehlerspeichers sein muss, weil es sonst keine echte Inspektion sein kann, sondern allerhöchtens eine grobe Inaugenscheinnahme der Mechanik.
Gruß,
Christian
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18 Antworten
naja die Frage ist halt, ob die verpflichtet sind, im Rahmen der "Jungen Sterne"-Geschichte eine Fehlerspeicherauslesung zu machen - m.E. ist nur die Rede von einer normalen Inspektion.
Dass aber solche Probleme dabei nicht aufgefallen sein sollen, kann ich mir nicht vorstellen.
Ich würde nett aber bestimmt meinen Standpunkt vertreten (dass der nicht auf den ersten Blick erkennbare Fehler schon beim Kauf bestand und ich daher nicht verstehe, warum ich die 600 Euro bezahlen sollte).
Gehört nicht das Auslesen des Fehlerspeichers grundsätzlich zu jeder Inspektion? Ich habe sogar eher den Eindruck, dass in MB-Werkstätten der Fehlerspeicher bei jeder noch so unbedeutenden Aktion ausgelesen wird, selbst wenn gar keine Inspektion durchgeführt wird.
Mein 211er ist auch ein junger Stern und vor der Übergabe wurde - wie es bei jungen Sternen schon per Definition üblich ist - eine komplette Wartung durchgeführt, natürlich inklusive Fehlerspeicherprüfung.
Später hatte ich das Auto nur wegen Geräuschen aus den Vordersitzen in der Werkstatt und dabei wurde auch mal fix das Diagnosegerät angestöpselt. Wochen später war mein 211er nur zum Anlernen eines neuen Schlüssels in der Werkstatt, dabei wurde aber auch wieder der Fehlerspeicher ausgelesen und so eine defekte Glühkerze entdeckt und kostenfrei ausgetauscht.
Ich bin der Ansicht, dass bei modernen Autos wie dem 211er der allererste Schritt einer jeden Inspektion zwingend das Auslesen des Fehlerspeichers sein muss, weil es sonst keine echte Inspektion sein kann, sondern allerhöchtens eine grobe Inaugenscheinnahme der Mechanik.
Gruß,
Christian
Ich sehe überhaupt kein Problem, das Zauberwort heißt "Sachmängelhaftung".
In den ersten 6 Monaten müssen die beweisen, daß der Mangel noch nicht vorlag, sonst zahlen die, da reicht der Kauf beim Händler auch ohne "junge Sterne"-Variante.
Da Du den Wagen erst einen Monat hast, sollte es da einfach und schnell und vor allem ohne irgendwelche Zuzahlung gehen.
lg Rüdiger:-)
Das Anschließen der Diagnose gehört mKn. NICHT zum Umfang einer Inspektion. Zumindest sagte mir das der Meister, als ich ihn das gefragt habe. (vor ein paar Wochen).
Eigentlich logisch. Der Wartungsrechner sagt ja was bei der Wartung gemacht werden muss.
Die Diagnose braucht man so gesehen ja nur wenn was kaputt ist.
Gruß
Hyperbel
Rüdiger hat es auf den Punkt gebracht. Hau die Karre dem Verkäufer um die Ohren! Soll er den Wagen richten. Weil Du nett bist, bietest Du ihm an, dass auch die Garantie belastet wird, zur Kostenverteilung.
@Hyperbel: für mich als Kunde, der darauf Wert legt, dass das Auto technisch immer in perfektem Zustand ist, wäre das aber absolut nicht akzeptabel. Ich ging bisher davon aus, dass der Fehlerspeicher *selbstverständlich* immer ausgelesen wird, denn nur dadurch kann man ja überhaupt erst feststellen, ob sich irgendwo noch Fehler verstecken, die sich nicht beim Fahren äußern oder wenn man Motor, Fahrwerk und Karosserie in Augenschein nimmt.
Für mich heißt das, dass ich in Zukunft explizit meine MB-Werkstatt darauf hinweisen werde, dass sie den Fehlerspeicher *aller* Steuergeräte auszulesen haben...
Wenn man nicht alles selbst macht.... mir missfällt sowieso, dass da ein Auto in der Garage steht, bei dem ich nicht mal eben schnell selbst nachforschen kann, ob die Werkstatt korrekt gearbeitet hat und keine Fehler vorliegen. Bei meinem anderen Auto lese ich den Fehlerspeicher regelmäßig selbst aus - brauche dafür aber nur eine Drahtbrücke und eine LED
Gruß,
Christian
ich dachte immer "junge sterne" wären fahrzeuge bis zu einer gewissen laufleistung?!
so wars früher jedenfalls so.
die "jungen sterne" waren immer ne deutliche ecke teurer als die anderen gebrauchtfahrzeuge, hatten dann aber auch nur 20-30tkm.
aber 120tkm??
heutzutage heißen die wohl alle "junge sterne"..
meiner meinung nach werden diese garantiefälle immer auf den kunden abgewälzt!
wieso soll man seine statistik vergraulen, nur weil man den ein oder anderen gurkenwagen auf dem hof hat? also weg damit, garantie abschließen, soll sich doch der kunde und die gebrauchtwagenversicherung damit rumstreiten.
so bleibt die bilanz jedenfalls immer schön gut, und die bilanzen der internen versicherung gehen eh niemanden was an...
Zitat:
Original geschrieben von Kujko
ich dachte immer "junge sterne" wären fahrzeuge bis zu einer gewissen laufleistung?!
so wars früher jedenfalls so.
die "jungen sterne" waren immer ne deutliche ecke teurer als die anderen gebrauchtfahrzeuge, hatten dann aber auch nur 20-30tkm.
aber 120tkm??
heutzutage heißen die wohl alle "junge sterne"..
Ganz so ist es nicht. "Junge Sterne" sind besonders gut erhaltene Gebrauchtwagen bis 120.000 km und maximal 6 Jahre, bei denen vor Übergabe an den Käufer TÜV-HU, AU und Wartung neu gemacht werden. Sie sind natürlich schon aufgrund ihres Zustands und der Wartung etwas teurer, als normale Gebrauchtwagen, aber sie sind den Aufpreis (in der Regel) auch wert.
Gruß,
Christian
wie gesagt, früher, da waren diese fahrzeuge quasi das aushängeschild in einer NDL.
top gestylt und der preis dementsprechend höher.
meine fahrzeuge hatten kein "junge sterne" kennzeichen, bekamen TÜV&AU, inspektion und reifen neu.
hatten auch deutlich weniger KM als 120tkm.
hier muss sich wohl wirklich was geändert haben!
"junge sterne" waren meistens jahreswagen, oder knapp drüber!
der verkäufer hat dies mit der versicherung geklärt und der wagen wurde noch zu einem "junger stern" geadelt:-)
Mein E 500 hatte auch kurz nach dem Kauf Probleme mit der Getriebesteuereinheit. Haben auf Kulanz es ausgetauscht aber du wirst immer noch ein leichtes zucken spüren. Deswegen achte genau wie er danach läuft !!!! Am besten Klima ausschalten und jeden einzelnen Gang Prüfen im Stand !!!Wichtiger Tipp von mir.Und schreibe mal ob der Fehler dann weg ist .
Gruss Juve 81
Junge Sterne hin oder her .
Fakt ist - wie Rüdiger schon schrieb - dass im Rahmen der vom Händler zu leistenden Gewährleistung ( nicht zu verwechseln mit der Garantie ) der Händler für den Fall, dass ein Sachmängel vorliegt ( ist bei dieser Laufleistung angesichts des Premiumanspruches von DB wohl noch zu bejahen ) beweisen muss, dass dieser Sachmangel bei der Übergabe an Dich vor einem Monat noch nicht vorlag und auch nicht bereits " angelegt " war.
Dass ihm dieser Nachweis gelingt, ist wohl nicht zu befürchten. Ggf. lass, wenn der Händler sich sträubt und wenn Du Rechtsschutz hast im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens ein Sachverständigengutachten zur Schadensursache machen ( Beweislast liegt aber beim Händler ! ) .
Auf eine Selbstbeteiligung würde ich mich angesichts der klaren Rechtslage nicht einlassen.
Wenn Du ADAC-Mitglied bist, hol Dir eine kostenlose Mitgliederberatung beim ADAC-Verkehrsanwalt.
Gruss,
RA Hirsch
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Ich sehe überhaupt kein Problem, das Zauberwort heißt "Sachmängelhaftung".
In den ersten 6 Monaten müssen die beweisen, daß der Mangel noch nicht vorlag, sonst zahlen die, da reicht der Kauf beim Händler auch ohne "junge Sterne"-Variante.
Da Du den Wagen erst einen Monat hast, sollte es da einfach und schnell und vor allem ohne irgendwelche Zuzahlung gehen.
lg Rüdiger:-)
Hey, ..ich hatte das immer anders in Erinnerung ...nämlich ,dass du als Käufer in der Beweispflicht bist,...der Fehler also schon vor Kauf existiert haben muss.
Wie man das anstellen soll ,is fraglich ?! ,...aktuelle würde ich das beim Rücklicht unseres S 211 ez12/08 tun.
Dies war bereits geklebt ,..ein kleiner streifen am rand ,...ist aber nach dem ersten handwaschen abgefallen ....
Naja ,..dafür ist es ein Gebrauchter ,aber bissl ärgerlich war´s
lg & klärt das bitte ;ob ich da falsch liege
Hallo,
nennt sich dann Beweislastumkehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast
VG
Wastl