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Mein Saisonstart dauerte eine halbe Stunde und dann......

Harley-Davidson FXS Softail
Themenstarteram 10. März 2012 um 20:17

..................bumm.

Hallo zusammen, nachdem mein Winterprojekt gestern Nachmittag um 16.00 Uhr abgeschlossen war, beschloss ich noch eine kleine Runde zu drehen. Ab zur Tanke und dann ging es los. Eigentlich versuche ich am Freitag sämtliche viel befahrenen Strassen zu meiden, doch nicht an diesem Tag (großer Fehler):(. Zwei spurige Strasse ist gesperrt,auf nur eine Spur, ca. 800m lang, danach wieder 2 spurig. Auto vor mir, alles gut. Baustellenende wieder 2spurig. Ich auf die linke Spur und sehe nur noch(an mehr kann ich mich nicht erinnern) den Corsa auf die linke Spur wechseln( um am Ende der Baustelle zu wenden!!!!). Ich mach ne Vollbremsung, dreh mich leicht gegen den Uhrzeiger und bumm. An dieser Bauststelle ist eine durchgezogene Linie auf ca. 8m. der Rest der Strasse heisst laut Katalog: Zeichen 340

Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken.

Die Markierung bedeutet:a) Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht gefährdet wird !!!!

Personenschäden habe meiner Kenntnis nach nur ich und die auch nicht sofort. Meine rechte Körperhälfte ist geprellt (zum Glück nichts gebrochen), am schlimmsten ist das Fussgelenk betroffen. Zerstört wurde dabei mein Apehanger von V-Team(steht jetzt rechtsseitig senkrecht),Ochsenauge rechts abgerissen, Bremshebel oben( abgeschrappt), Fussrastenanlage rechts verschrappt(inkl.Bremspedal) und verbogen und meine Nagelneue Penzl-Anlage ist im hinteren Bereich auf beiden Töpfen verschrammt.

Werde am Montag einen Anwalt aufsuchen, denn ich möchte eigentlich nicht , dass so ein Gutachter der gegnerischen Versicherung die Schäden aufnimmt( meistens haben die keine Ahnung von der Materie, Hauptsache billig, dass kenne ich schon). Gibt es jemanden der ähnliche Erfahrungen gemacht hat und kann gute Tipps geben?;)

auch wenn ich sonst nicht viel schreibe( denn ich benutze die "Suchfunktion"):D

liebe Grüße...........Michael

Beste Antwort im Thema

Sind öffentliche Aufrufe zum Versicherungsbetrug eigentlich strafbar?

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Hi Michl,

Scheixx-Start in die Saison.....zugegeben. Wenns nicht mehr als ein paar Prellungen sind (die natürlich auch schmerzen und sich zeitlich zäh halten).....dann erst einmal herzlichen Glückwunsch. Das geht nicht immer so glimpflich ab.

Um das Blech sollte sich in der Tat ein Anwalt und ein eigener Gutachter kümmern...

 

Ich hoffe, dass alles gut wird und dass du den Saisonstart - zeitlich versetzt - in Bälde und gesund noch einmal angehen kannst.

 

Gruß

Motard

ich würd beim unfallgegner mal freundlich vorbei schauen.

mal sehen was er zu sagen hat....

Hai Mike,

"Schlimmer geht immer":eek:

Es ist doch super, dass dir nicht mehr passiert ist.:)

Ich wünsche dir, dass die Sache bald aus der Welt ist, und dein 2. Saisonstart besser verläuft.:p

Ich wünsche dir für die Zukunft immer eine gute und sichere Fahrt.:)

Gruß Manni

Themenstarteram 10. März 2012 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue

ich würd beim unfallgegner mal freundlich vorbei schauen.

mal sehen was er zu sagen hat....

Hi BB, habe nachdem ich wieder da war (Moped über Killschalter ausschalten,Benzinhahn zu und Moped aufrichten,denn mein guter Sprit lief aus) war richtig Gas gegeben angesagt. Völlig im Wahn habe ich dann Worte wie "Arschloch" gebraucht. Der Ordnungshüter klärte mich auf, man sollte selbst in so einem Fall die Nerven behalten und so entschuldigte ich mich im beisein des POM.

Michael

Themenstarteram 10. März 2012 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von HDManni

Hai Mike,

"Schlimmer geht immer":eek:

Es ist doch super, dass dir nicht mehr passiert ist.:)

Ich wünsche dir, dass die Sache bald aus der Welt ist, und dein 2. Saisonstart besser verläuft.:p

Ich wünsche dir für die Zukunft immer eine gute und sichere Fahrt.:)

Gruß Manni

Hi Manni, vielen Dank deine wahren Worte "Schlimmer geht's immer". Da hast Du vollkommen Recht. Werde in Zukunft nicht von meinen Vorsätzen abweichen. Am meisten Spass macht es eh auf Landstrassen.

euch allen eine unfallfreie Saison und Zukunft

..........Michael

ich hab ja auch geschrieben : freundlich ;)

Hallo michl1709,

Nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall mit meinem Käfer-Cabriolet hat die gegnerische Versicherung

ihren Gutachter mit der Schadenaufnahme beauftragt.

Da ich mit dem geschätzten Wert (Totalschaden) nicht einverstanden war, beauftragte ich einen freien Gutachter.

Die Differenz der beiden Gutachten betrug ein Drittel der Schadensumme.

Die gegnerische Versicherung hat bezahlt, allerdings erst 12 Wochen nach dem Schadenvorfall.

Es lohnt also immer, selbst einen Gutachter zu beauftragen.

Gute Besserung und eine hoffentlich knitterfreie Saison

 

Ratzz

Themenstarteram 11. März 2012 um 12:13

Hallo Ratzz, danke für deine Antwort, werde Morgen zum Anwalt und der soll das Regeln. Ich hatte auch schon mal ein Erlebnis mit so einem Gutachter der Versicherung. Nachdem ich ihn dann zusammengefaltet hatte und ihn aufgeklärt habe, wie hoch der Wiederbeschaffungswert des PKW ist, wurden wir uns innerhalb von 10 Minuten über den Preis einig :D.

Michael

 

ein anwalt ist immer gut bei verkehrsunfällen.

deshalb bin ich auch rechtschutzversichert um im notfall hilfe zu bekommen.

guter zug mit dem anwalt.

und wie ratz sagte.

einen eigenen gutachter bestellen.

die 200 euro sind garantiert gut investiert...

kleiner Tip zur Beauftragung des Gutachters:

Wenn Du selber einen Gutachter beauftragen möchtest, berücksichtige unbedingt zwei Punkte:

 

1. Die Schuldfrage:

Wenn Du davon ausgehen kannst, dass der Unfallgegener den Schaden bezahlt, kannst Du den selber gewählten Gutachter beauftragen. Der rechnet direkt mit der Versicherung ab, wenn Du ihm dafür die Erlaubnis gibst, oder Du legst den Betrag für das Gutachten selber aus und verlangst das Geld später von der Versicherung. 

 

Wenn die Versicherung nicht zahlt, musst Du den Gutachter selber zahlen.

 

Anders ist das beim Gutachter der Versicherung.

Wenn Du zugestimmt hast, dass ein Gutachter im Auftrag der Versicherung sich den Schaden anschauen darf, dann zahlt die Versicherung die Kosten in jedem Fall. Auch wenn sie Dir später vielleicht kein Geld oder nur teilweise den Schaden bezahlen, musst Du das Gutachten nicht auslegen / bezahlen / teilweise bezahlen.

 

2. Das Tempo der gegnerischen Versicherung:

Gutachter auf dem freien Markt verlangen teilweise Mondpreise in überzogener Höhe (ungefähr so, wie man das von den Preisen bei Türnotöffnungsdiensten kennt ). Und die Versicherungen müssen die hohen Verechnungssätze der beauftragten Gutachter zahlen, auch wenn es günstigere Gutachter gibt.

Es gab Gerichtsurteile, danach ist einem Unfallbeteiligten nicht zuzumuten, komplizierte Marktumfragen zu machen, welcher Gutachter wohl der günstigste ist. Er darf jeden selbst-gewählten Gutachter nehmen und darauf vertrauen, dass die Kosten für das Gutachten marktüblich sind.

Die Versicherungen haben nun einen Gegentrick gegen dieses Gerichtsurteil:

Einige Versicherungen schicken Dir am selben Tag, wo Du den Unfall bei der Versicherung meldest, sofort einen Brief in dem geschrieben steht (sinngemäss):

 

Wir weisen darauf hin, dass Gutachterkosten üblicherweise maximal in folgender Höhe beglichen werden (und dann kommt eine Auflistung von Gutachtenpreisen, gestaffelt nach Schadenhöhe).

 

Das bedeutet, dass Du ab Erhalt des Briefes über "normale" Kostenhöhe eines Gutachters informiert bist. Wenn Du danach einen Gutachter beauftragst, der höhere Preise verlangt für sein Gutachten, kann es Dir passieren, dass Du die Differenz zum Mondpreis des Gutachtens selber bezahlen musst.

 

Wenn Du aber Deinen Gutachter schon beauftragt hast, bevor dieser Brief von der Versicherung mit den Preisen eintrifft, müssen sie die hohen Kosten des Gutachtens voll bezahlen (geklärte Schuldfrage vorausgesetzt.)

 

Das bedeutet:

1. schätze ab, ob Du Geld von der Versicherung erhalten wirst. Dann beauftrage den Gutachter Deiner Wahl.

2. prüfe, wie schnell Du den Gutachter beauftragst. Es soll Leute gegeben haben, die erst das Gutachten in Auftrag gegeben haben und danach (mit dem Gutachten in der Hand) die Versicherung über die Schadenersatzansprüchen informiert haben. (Also sich erst den Gutachter gesucht haben und sich danach erst bei der Versicherung mit einem Schaden gemeldet haben. )

Themenstarteram 11. März 2012 um 16:44

Hallo ionios,

was für ein langer Beitrag, den musste ich mir drei mal durchlesen. Die Schuldfrage ist geklärt (es sei denn, die Verursacher sehen es nicht ein). Der PKW wollte von der rechten Spur, über die linke Spur und dann über die durchgezogene Linie wenden. Das Problem war, ich war schon links. Also krachte es. Meine Befürchtung ist die, da kommt so ein Vogel und da steht ein Moped von 1990 und der arme Mann hat keine Ahnung von der Materie oder der sagt zu mir "das sind doch nur ein paar Kratzer an der Penzl". Dann tick ich aus, denn die Penzl war zum Unfallzeitpunkt gerade mal 1,5 Stunden montiert, also noch Jungfräulich. Sollte ich das Bedürfnis verspüren die Penzl wieder zu verkaufen, soll ich dem Käufer sagen: sind doch nur ein paar Kratzer!

Vielen Dank für deinen Beitrag

Michael

Sind öffentliche Aufrufe zum Versicherungsbetrug eigentlich strafbar?

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