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Mein Tiguan - die Problemchen - der Service
Nun habe ich seit 5600 km meinen Tiguan 2.0 TSI 200 PS.
Super Auto, auch im Vergleich zum GLK und zum Q5, entspricht meinen Anforderungen im vollen Umfang.
Aber, es gibt im Umfeld kleine Störungen, wie ich sie von Mercedes oder BMW (das waren die Vorgängerfahrzeuge)
nicht kannte.
Das Auto wurde in WOB abgeholt, nach ca. 6 Wochen habe ich drei kleine Fehler entdeckt und reklamiert.
1. eine fehlende Schraube, die das Handschuhfachschloss festhält
2. die defekte Fixierung der Mittelarmlehne vorne
3. ein kleiner Kratzer auf einem Bedinknopf der Klimatronic
1. und 2. wurden ohne Beanstandung sofort instandgesetzt.
3. Keine Rep. oder Austausch - mir wurde unterstellt den Kratzer selbst herbei geführt zu haben, da eine Beanstandung bei der Übergabe nicht erfolgt sei.
Hinweise auf das Gewährleistungsrecht mit seiner Beweiseumkehrlast (nicht ich muss beweisen, dass der Kratzer von Anfang an da war, sondern VW muss beweisen das der Kratzer nach Auslieferung gemacht wurde), wurden telefonisch - in Art eines osteuropäischen Inkasso-Unternehmens - sehr aggrressiv abgewürgt.
Absolut keine Annäherung seitens VW.
Bermerkenswert auch der Wechsel von erst schriftlicher und jetzt plötzlich telefonischer Stellungnahme / Antwort von VW.
Ich habe den netten Herrn F. aus WOB gebeten, mir das ganze in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen, um
einen Anwalt den Sachverhalt prüfen zu lassen.
Heute habe ich an einer Winterstahlfelge abplatzenden Klarlack bemerkt und reklamiert.
Mal schauen was jetzt ge-serviceleistet wird.
Jetzt kenne ich den Unterschied zwischem Premium und VW und weiß auch wo ein großer Teil der Preisdifferenz
erspart wird.
Sicherlicher wird beim nächsten Auto dieser Faktor von mir genauer abgewogen.
Aber geil ist der Tiguan mit seinen 200 PS schon.
Siemens8
Ps.: Hallo Herr F. aus WOB, nun gibt es eine weitere sinnlose Information in diesem primitiven Forum.
Beste Antwort im Thema
Ein kleiner Kratzer auf dem Bedienknopf der Klimatronic. Das zu Beheben verursacht Kosten von € 350.00. Wenn Sie als Besitzer des Wagens das aufwenden möchten, dann bitte zu Ihren Lasten. Ich verstehe, dass VW in diesem Fall nicht bereit ist die Kosten zu übernehmen. Da ist kein System in seiner Funktion beeinträchtigt, muss also nichts instand gestellt werden. Ein überrissener Kundendienst verursacht enorme Aufwendungen, die schlussendlich auch wieder auf das Produkt abgewälzt werden. Und das wegen Perfektionisten wie Sie. Ein Auto ist nunmal ein Gebrauchsgegenstand der sich abnutzt und sichtbare Spuren zum Vorschein kommen.
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17 Antworten
Hallo siemens8
ich lasse deine Bemerkung so im Raum stehen: Ich möchte dich nur zur Vorsicht mahnen, das Urteil Premium und die Klasse tiefer so einfach zu sehen. ich hatte den "kleinen Unterhalt" der Direktionsfahrzeuge unter mir. Musste mich eben auch mit Kleinigkeiten rumschlagen. Und da gabe es einige Details, gerade auch bei der S-Klasse und der 7er -Reihe. Da ist für mich der Tiguan fertigungstechnisch genau in der gleichen Liga...
Netter Gruss charlybenetti
Zitat:
Original geschrieben von charlybenetti
Hallo siemens8
ich lasse deine Bemerkung so im Raum stehen: Ich möchte dich nur zur Vorsicht mahnen, das Urteil Premium und die Klasse tiefer so einfach zu sehen. ich hatte den "kleinen Unterhalt" der Direktionsfahrzeuge unter mir. Musste mich eben auch mit Kleinigkeiten rumschlagen. Und da gabe es einige Details, gerade auch bei der S-Klasse und der 7er -Reihe. Da ist für mich der Tiguan fertigungstechnisch genau in der gleichen Liga...
Netter Gruss charlybenetti
Hallo charlybenetti,
es geht weniger um die Unterteilung in Premium oder die Klasse tiefer, sondern um das Verhalten von VW in Garantiefragen. Erkläre mir mal, warum Mangel 1 und 2 behoben werden, während bei Mangel 3 (das Bedienteil gibt es nur komplett und kostet ca. 350 € und das ist der Grund) eine Rep. verweigert wird. Die fehlende Schraube kann ich herausgedreht und die Armlehne mit Gewalt über den Endpunkt geschoben haben.
Der Tigun kostet nur mal einige Tausender weniger als X3 oder GLK, und hier bin ich bei dir, das Geld wird nicht zu 100% beim Auto gespart, sondern im After-Sales-Service, also im Kundendienst. Mercedes und BMW werden hier mehr Geld einkalkuliert haben, um eben ein Gefühl von Premium zu erzeugen.
Was mich überrascht und mir bisher nur aus dem "Premiumbereich" bekannt war, ist dein Marken- Verteidigungsverhalten. Mensch auch ich fahre das beste Auto - einen Tiguan.
siemens8
Zitat:
Original geschrieben von siemens8
Der Tigun kostet nur mal einige Tausender weniger als X3 oder GLK, und hier bin ich bei dir, das Geld wird nicht zu 100% beim Auto gespart, sondern im After-Sales-Service, also im Kundendienst. Mercedes und BMW werden hier mehr Geld einkalkuliert haben, um eben ein Gefühl von Premium zu erzeugen.
Hallo Siemens8,
ob das bei BMW, Mercedes und co. so gehandhabt wird, keine Ahnung.
Würde dies jedoch bei VW so gemacht und der Tiguan damit einige Tausend Euro teuerer, nur damit man mal gerade so ein Teil das 350 € kostet dann „kostenlos“ auszutauschen, wäre das garantiert auch nicht recht.
Auf jeden Fall würde das Fahrzeug dann nicht mehr die Käuferschicht ansprechen die es ansprechen soll.
Zu Deiner Bemerkung:
Zitat:
Die fehlende Schraube kann ich herausgedreht und die Armlehne mit Gewalt über den Endpunkt geschoben haben.
Das jemand eine Schraube herausdreht nur um anschließend reklamieren zu können wird wohl eher seltener vorkommen. Das Problem mit der Armlehne ist bekannt und wird auch (soviel ich weis) ohne Probleme ersetzt.
Jedoch mal ungeachtet irgendwelcher Rechtslagen, wenn der Kratzer nicht schon bei der Übergabe bemerkt wurde, wer soll dann jetzt noch beweisen können wie, wann und wo dieser entstanden ist?
Das kann VW schon bei der Montage oder der Aufbereitung passiert sein, das kann aber auch genauso Dir oder eventuell deiner Frau/Kinder oder einem Bekannten dem Du das Auto mal gezeigt hast passiert sein. Das gleiche Problem wirst Du wahrscheinlich auch mit der Reklamation der Felge bekommen.
Vielleicht hätte der Händler noch etwas tun können wenn Du schon länger Kunde bei ihm wärst, um Dich nicht zu verlieren oder zu verärgern. Allerdings geht da heute auch nicht mehr so viel wie das früher noch durchaus möglich war.
Zitat:
Ich habe den netten Herrn F. aus WOB gebeten, mir das ganze in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen, um einen Anwalt den Sachverhalt prüfen zu lassen.
Die Drohung mit dem Anwalt.
Ist nicht unbedingt immer hilfreich.
MfG
Christian
...tja beweisen können ist die eine Sache, beweisen müssen die andere...
und da liegt die Sache nun einmal so, dass bei Vorliegen eines Mangels im Verbrauchsgüterkauf zunächst einmal (ein halbes jahr lang) der Verkäufer beweisen muss, dass der Schaden bei der Übergabe noch nicht vorlag.
Fraglich ist aber, ob man einen Kratzer auf einem Schalter überhaupt als Mangel bezeichnen kann und wenn VW sich stur stellt, wird man mit einer Klage dagegen sicherlich viel Freude bei Gericht haben
LG
Markus
Unabhängig von dem vorliegenden Schaden kann würde ich sofort unterschreiben, dass es "Premium" bei der Abwicklung von Garantie, beim Service und in der Kulanzregelung nicht gibt.
Um "Premium" zu erhalten braucht man einen "Premium"-Händler!
Durch eigene Erfahrung mit Marken durch die ganze Autowelt kann ich mich über sogenannte "Nicht-Premium" Marken überhaupt nicht beschweren was deren Garantieabwicklung oder auch das Kulanzverhalten angeht.
Mit einem angagierten kann man oft mehr erreichen als mit dem Anwalt.
Leider ist oft der Sparmeister bei der Auswahl des Händlers der entscheidenende Faktor, was sich im Nachhinein immer wieder rächen wird.
---> Das ist nicht auf den Threadersteller bezogen, da ich nicht weiß wo er seinen Tigi gekauft hat sondern eine allgemeine Feststellung!
Zitat:
Original geschrieben von supermailo
Unabhängig von dem vorliegenden Schaden kann würde ich sofort unterschreiben, dass es "Premium" bei der Abwicklung von Garantie, beim Service und in der Kulanzregelung nicht gibt.
Um "Premium" zu erhalten braucht man einen "Premium"-Händler!
Durch eigene Erfahrung mit Marken durch die ganze Autowelt kann ich mich über sogenannte "Nicht-Premium" Marken überhaupt nicht beschweren was deren Garantieabwicklung oder auch das Kulanzverhalten angeht.
Mit einem angagierten kann man oft mehr erreichen als mit dem Anwalt.
Leider ist oft der Sparmeister bei der Auswahl des Händlers der entscheidenende Faktor, was sich im Nachhinein immer wieder rächen wird.
---> Das ist nicht auf den Threadersteller bezogen, da ich nicht weiß wo er seinen Tigi gekauft hat sondern eine allgemeine Feststellung!
Die Premiummarke Mercedes-Benz hat mich bei meinem ehemaligen CLK Cabrio bezüglich Service schwer enttäuscht. Ein gestellter Kulanzantrag zu einem defektem Gegläseregler (Kosten ca. 280.-€) wurden abgelehnt mit dem Formschreiben: "Aufgrund der Kilometerleistung und Alter des Fahrzeugs müssen wir einen Kulanzantrag ablehnen". Der CLK hatte gerade mal 26000Km auf dem Tacho und war 2,5 Jahre alt. Auch weitere Kulanzanträge zu folgenden Reparaturen wurden konsequent abgelehnt. Deshalb war aus meiner Sicht der wesentlich höhere Preis für das Premiumprodukt nicht mehr vertretbar.
Ein kleiner Kratzer auf dem Bedienknopf der Klimatronic. Das zu Beheben verursacht Kosten von € 350.00. Wenn Sie als Besitzer des Wagens das aufwenden möchten, dann bitte zu Ihren Lasten. Ich verstehe, dass VW in diesem Fall nicht bereit ist die Kosten zu übernehmen. Da ist kein System in seiner Funktion beeinträchtigt, muss also nichts instand gestellt werden. Ein überrissener Kundendienst verursacht enorme Aufwendungen, die schlussendlich auch wieder auf das Produkt abgewälzt werden. Und das wegen Perfektionisten wie Sie. Ein Auto ist nunmal ein Gebrauchsgegenstand der sich abnutzt und sichtbare Spuren zum Vorschein kommen.
Zitat:
Original geschrieben von aceins05
...tja beweisen können ist die eine Sache, beweisen müssen die andere...
und da liegt die Sache nun einmal so, dass bei Vorliegen eines Mangels im Verbrauchsgüterkauf zunächst einmal (ein halbes jahr lang) der Verkäufer beweisen muss, dass der Schaden bei der Übergabe noch nicht vorlag.
LG
Markus
Genau deshalb gibt es eine "Übergabeinspektion"
Hier bestätigt der Kunde dann, dass "alles" in Ordnung ist.
Wenn der Hersteller dann keine "Lust" hat den nachträglich reklamierten Schaden zu regeln,
dann bekommt man auch nichts.
Es lebe der deutsche Rechtsstaat (abwertend gemeint)
Alf
Zitat:
Original geschrieben von njoy_ch
Ein kleiner Kratzer auf dem Bedienknopf der Klimatronic. Das zu Beheben verursacht Kosten von € 350.00. Wenn Sie als Besitzer des Wagens das aufwenden möchten, dann bitte zu Ihren Lasten. Ich verstehe, dass VW in diesem Fall nicht bereit ist die Kosten zu übernehmen. Da ist kein System in seiner Funktion beeinträchtigt, muss also nichts instand gestellt werden. Ein überrissener Kundendienst verursacht enorme Aufwendungen, die schlussendlich auch wieder auf das Produkt abgewälzt werden. Und das wegen Perfektionisten wie Sie. Ein Auto ist nunmal ein Gebrauchsgegenstand der sich abnutzt und sichtbare Spuren zum Vorschein kommen.
Mich stört der Kratzer, und die unterschiedliche Art der Abwicklung von versch. Reklamationen, die sich ganz offensichtlich nach den Rep.-Kosten richten.
Andere haben ein Klackern oder ein Lackproblem und sichtbare Spuren oder Abnutzungen füge ich selbst hinzu.
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Zitat:
Original geschrieben von aceins05
...tja beweisen können ist die eine Sache, beweisen müssen die andere...
und da liegt die Sache nun einmal so, dass bei Vorliegen eines Mangels im Verbrauchsgüterkauf zunächst einmal (ein halbes jahr lang) der Verkäufer beweisen muss, dass der Schaden bei der Übergabe noch nicht vorlag.
LG
Markus
Genau deshalb gibt es eine "Übergabeinspektion"
Hier bestätigt der Kunde dann, dass "alles" in Ordnung ist.
Wenn der Hersteller dann keine "Lust" hat den nachträglich reklamierten Schaden zu regeln,
dann bekommt man auch nichts.
Es lebe der deutsche Rechtsstaat (abwertend gemeint)
Alf
Hallo Alf,
Übergabeinspektion hin oder her.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf, muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, das ohne Fehler geliefert wurde.
Jedoch ist es sicherlich nicht einfach Recht zu haben und dies auch zubekommen.
Die Selbstabholung in WOB stellt unter solchen Bedingungen ein erhebliches Risiko zu Lasten der Käufer da.
siemens8
Zitat:
Original geschrieben von kaemmj
Zitat:
Original geschrieben von supermailo
Unabhängig von dem vorliegenden Schaden kann würde ich sofort unterschreiben, dass es "Premium" bei der Abwicklung von Garantie, beim Service und in der Kulanzregelung nicht gibt.
Um "Premium" zu erhalten braucht man einen "Premium"-Händler!
Durch eigene Erfahrung mit Marken durch die ganze Autowelt kann ich mich über sogenannte "Nicht-Premium" Marken überhaupt nicht beschweren was deren Garantieabwicklung oder auch das Kulanzverhalten angeht.
Mit einem angagierten kann man oft mehr erreichen als mit dem Anwalt.
Leider ist oft der Sparmeister bei der Auswahl des Händlers der entscheidenende Faktor, was sich im Nachhinein immer wieder rächen wird.
---> Das ist nicht auf den Threadersteller bezogen, da ich nicht weiß wo er seinen Tigi gekauft hat sondern eine allgemeine Feststellung!
Die Premiummarke Mercedes-Benz hat mich bei meinem ehemaligen CLK Cabrio bezüglich Service schwer enttäuscht. Ein gestellter Kulanzantrag zu einem defektem Gegläseregler (Kosten ca. 280.-€) wurden abgelehnt mit dem Formschreiben: "Aufgrund der Kilometerleistung und Alter des Fahrzeugs müssen wir einen Kulanzantrag ablehnen". Der CLK hatte gerade mal 26000Km auf dem Tacho und war 2,5 Jahre alt. Auch weitere Kulanzanträge zu folgenden Reparaturen wurden konsequent abgelehnt. Deshalb war aus meiner Sicht der wesentlich höhere Preis für das Premiumprodukt nicht mehr vertretbar.
Ich habe mit BMW beste Erfahrungen gemacht, allerdings trifft deine Aussage :Um "Premium" zu erhalten braucht man einen "Premium"-Händler!
den Nagel auf den Kopf. Als Markenwechsler, allerdings nur durch eigene Erfahrungen feststellbar.
Meine Konsequenz, mal einen anderen Händler / Werkstatt besuchen und testen.
Siemens8
Zitat:
Original geschrieben von siemens8
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Genau deshalb gibt es eine "Übergabeinspektion"
Hier bestätigt der Kunde dann, dass "alles" in Ordnung ist.
Wenn der Hersteller dann keine "Lust" hat den nachträglich reklamierten Schaden zu regeln,
dann bekommt man auch nichts.
Es lebe der deutsche Rechtsstaat (abwertend gemeint)
Alf
Hallo Alf,
Übergabeinspektion hin oder her.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf, muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, das ohne Fehler geliefert wurde.
Jedoch ist es sicherlich nicht einfach Recht zu haben und dies auch zubekommen.
Die Selbstabholung in WOB stellt unter solchen Bedingungen ein erhebliches Risiko zu Lasten der Käufer da.
siemens8
Die Werksabholung meinte ich ja auch
Alf
Zitat:
Original geschrieben von siemens8
Meine Konsequenz, mal einen anderen Händler / Werkstatt besuchen und testen.
Siemens8
Genau das sehe ich als richtige Konsequenz. Ich fahre auch etwas weiter zu meinen Händlern um einen "Premiumservice" zu erhalten. Und es bestätigt sich für mich immer wieder, dass sich der vergleichbar geringe Mehraufwand an Zeit und Kilometern in jedem Falle lohnt.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn man an seinem Neuwagen einen Mangel feststellt. Egal ob Erheblich oder Unerheblich! Aber von der anderen Seite aus betrachtet muss man natürlich auch sehen, dass eine zu Kulanter Umgang mit solchen Dingen im Nachhinein dazu führt, dass dies von unzähligen Kunden gnadenlos ausgenutzt wird.
Die Zeche dafür zahlen dann leider alle Kunden.
Das ist natürlich kein Trost für den gerade Betroffenen, und pauschalisieren sollte man hier auch nicht.
Deshalb fängt der Autokauf bei mir dort an, wo viele gar nicht drüber nachdenken. Beim Stimmt da die Chemie, kann ich mir in aller Ruhe ein für mich passendes Modell raussuchen.
Ich war schon in unzähligen Autohäusern, wo ich einen Neuwagen noch nicht einmal zum Einkaufspreis genommen hätte.
Hallo,
greife das Thema noch einmal auf.
Es gibt einen umfangreichen Mailwechsel zwischen VW und mir.
Es geht im Detail um die unterschiedliche Behandlung von Mängel, die bei der Übergabe (hier Selbstabholung WOB) nicht in ein Mängelprotokoll eintragen wurden.
Man ist nicht Willens, im Einklang mit dem deutschen Gewährleistungsrecht, eine greifbare Erklärung zu liefern, warum einige Mängel / Beanstandungen ohne Probleme nachgebessert, während andere Fehlerbehebungen strikt angelehnt werden.
Es gab hier im Forum mal eine Checkliste zur Fahrzeugübernahme bei Selbstabholung.
Diese Liste und eine im Detail genauste und zeitlich ausgedehnte Übernahme möchte ich allen "Selbstabholern" ans Herz legen.
Nach wie vor mit viel Freude am Tiguan
und weihnatlichen Grüssen
Siemens8