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  7. Mein verkaufter 328i soll angeblich ein Unfallwagen sein, sagt der neue Besitzer!!!

Mein verkaufter 328i soll angeblich ein Unfallwagen sein, sagt der neue Besitzer!!!

BMW 3er E36
Themenstarteram 22. August 2006 um 17:08

Hallo,

ich habe ja vor kurzem meinen 328i an einen netten Türken verkauft.

So weit alles ok.

Der Wagen ist laut meinem Vorbesitzer Unfallfrei. So habe ich den Wagen auch als Unfallfrei weiterverkauft.

Nun sagt mir der jetzige Besitzer, das der Wagen laut seinem BMW Händler ein Unfall hinten links gehabt haben soll, dabei wurde wohl ab der C-Säule bis Ecke Kofferraumleuchte ein neues Blech eingeschweisst!

Man sieht auch wenn man den Kofferraumdeckel aufmacht auf der linken Seite eine kleine Schweissnaht unterhalb der Heckscheibe ganz links (innerhalb vom Kofferraum) auf der rechten Seite ist diese Schweissnaht kaum zu erkennen bzw. viel glatter. Ich habe es mir nun selbst angeschaut und gesehen.

Was nun? Der neue Besitzer hat die "Lust" am Auto verloren und will ihn mir zurückgeben...

Aber ich kann nichts dafür und wusste das nicht. Kann das wirklich ein Unfallschaden gewesen sein?

Ich habe den Wagen selbst mal vom ADAC untersuchen lassen und die haben nichts gesehen, dann hat mein Kumpel bei BMW auch geschaut und nichts gesehen. Außerdem hab ich in meinem Kaufvertrag schriftlich das der Wagen unfallfrei ist.

Was nun?

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54 Antworten
am 22. August 2006 um 17:11

unwissenheit schützt vor strafe nicht!!!

aber wie das jetzt genau abläuft würd emich auch mal intressieren!!??

Oft wollen Leute so noch etwas Geld wiederverlangen; ich würde den Kaufvertrag zugrunde legen, den du unterschrieben hast, als du das Fahrzeug gekauft hast [da wird sicherlich auch stehen, dass das Fahrzeug unfallfrei ist].

Du hast also nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Würde den auch nicht mehr zurücknehmen.

Wieviel Tage liegen denn zwischen dem Verkaufstag und der Reklamation des Türken?

Themenstarteram 22. August 2006 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von enfi

Oft wollen Leute so noch etwas Geld wiederverlangen; ich würde den Kaufvertrag zugrunde legen, den du unterschrieben hast, als du das Fahrzeug gekauft hast [da wird sicherlich auch stehen, dass das Fahrzeug unfallfrei ist].

Du hast also nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Ja das steht das ich den Unfallfrei gekauft habe.

Außerdem woher sollte ich wissen das er einen Unfall gehabt hat? Wenn es überhaupt wirklich so ist...denn dazu müsste ja erstmal ein Gutachten erstellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Ja das steht das ich den Unfallfrei gekauft habe.

Außerdem woher sollte ich wissen das er einen Unfall gehabt hat? Wenn es überhaupt wirklich so ist...denn dazu müsste ja erstmal ein Gutachten erstellt werden.

Dachte hast 2 Bmw?Dann vergleich dochmal ob das nicht immer so ist.

am 22. August 2006 um 17:26

alles ok bei euch?

Wieviel Tage liegen denn zwischen dem Verkaufstag und der Reklamation des Türken?

(Des Käufers)

Hallo,

ich habe ja vor kurzem meinen 328i an einen netten Türken verkauft.

(..ich habe ja vor kurzem meinen 328i verkauft.)

und wenns en Russe gewesen wäre was dann?

Oder ein chinese? Oder ein Schwarzer? Oder ein AMI? ODer ein Afghane....

ohhman ich bin sprachlos

ICh hab meinen BMW von nem Deutschen!

Themenstarteram 22. August 2006 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von Tommy328

Würde den auch nicht mehr zurücknehmen.

Wieviel Tage liegen denn zwischen dem Verkaufstag und der Reklamation des Türken?

2 Wochen.

am 22. August 2006 um 17:26

Laß dich erstmal von deinem Rechtsanwalt beraten. Vorher würd ich nichts tun. Geh am Besten so schnell wie möglich zum Anwalt. Mach dem Türken keine Versprechen oder ähnliches. Nimm den Wagen bloß net zurück. Warte bis dein Anwalt nen Wörtchen dazu sagt. Sonst biste später der Dumme...

Ich sage du wirst den Wagen zurück nehmen müssen. auch wenn du davon nichts wußtest. Der Vertragspartner bist du. Nicht der andere Vorbesitzer. also wendet sich der Käufer an dich. Dann mußt du dich an den Vorbesitzer wenden und dort was einklagen oder ähnliches. Denn der Käufer kann sogesehen nichts dafür wenn du dich von dem Vorbesitzer auf Deutsch gesagt "verarschen" lassen hast.

Oder der Käufer will noch ne Preisminderung indem er dir Lügen auftischt. Geh zuerst zum Anwalt bevor du was unternimmst

Themenstarteram 22. August 2006 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von scarface21

Dachte hast 2 Bmw?Dann vergleich dochmal ob das nicht immer so ist.

Ich hab nur einen BMW. Hab auch keinen anderen E36 zum vergleichen.

Themenstarteram 22. August 2006 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von compiler

alles ok bei euch?

Wieviel Tage liegen denn zwischen dem Verkaufstag und der Reklamation des Türken?

(Des Käufers)

Hallo,

ich habe ja vor kurzem meinen 328i an einen netten Türken verkauft.

(..ich habe ja vor kurzem meinen 328i verkauft.)

und wenns en Russe gewesen wäre was dann?

Oder ein chinese? Oder ein Schwarzer? Oder ein AMI? ODer ein Afghane....

ohhman ich bin sprachlos

ICh hab meinen BMW von nem Deutschen!

Was willst du jetzt?? Soll ich schreiben Mensch? Was ist an "Türke" schlimm? Gar nichts! Also lass den Kommentar.

Bitte nur Beiträge die alle Beteiligten weiterbringen.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Ich hab nur einen BMW. Hab auch keinen anderen E36 zum vergleichen.

Na dann änder mal deine Avater Aussage ;)

 

Oder frag hier ob jemand nachschauen könnte der ne Limo hat.

am 22. August 2006 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune

Laß dich erstmal von deinem Rechtsanwalt beraten. Vorher würd ich nichts tun. Geh am Besten so schnell wie möglich zum Anwalt. Mach dem Türken keine Versprechen oder ähnliches.

(DEM KÄUFER grml)

.......Sonst biste später der Dumme.....

(ANSCHEINEND ZU SPÄT)

am 22. August 2006 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Was willst du jetzt?? Soll ich schreiben Mensch? Was ist an "Türke" schlimm? Gar nichts! Also lass den Kommentar.

Bitte nur Beiträge die alle Beteiligten weiterbringen.

Türke gilt bei einigen als schimpfwort wenn sie selbst welche sind!!!

Naja, da sollt eman etwas tolleranz schon mitbringen @compiler

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune

Laß dich erstmal von deinem Rechtsanwalt beraten. Vorher würd ich nichts tun. Geh am Besten so schnell wie möglich zum Anwalt. Mach dem Türken keine Versprechen oder ähnliches. Nimm den Wagen bloß net zurück. Warte bis dein Anwalt nen Wörtchen dazu sagt. Sonst biste später der Dumme...

Ich sage du wirst den Wagen zurück nehmen müssen. auch wenn du davon nichts wußtest. Der Vertragspartner bist du. Nicht der andere Vorbesitzer. also wendet sich der Käufer an dich. Dann mußt du dich an den Vorbesitzer wenden und dort was einklagen oder ähnliches. Denn der Käufer kann sogesehen nichts dafür wenn du dich von dem Vorbesitzer auf Deutsch gesagt "verarschen" lassen hast.

Oder der Käufer will noch ne Preisminderung indem er dir Lügen auftischt. Geh zuerst zum Anwalt bevor du was unternimmst

Aber in den Standardkaufverträgen vom z.B. ADAC, etc. steht doch immer so ne Klausel drin "das Fzg. ist soweit dem Verkäufer bekannt unfallfrei - und so einen Vertrag hat er ja (vermutlich) unterschrieben. Damit müsste @C37RS doch aus der Nummer raus sein und das Auto nicht mehr zurücknehmen müssen, oder??

Ich würde aber auch schleunigst zu nem Anwalt gehen, mindestens mal beim ADAC anrufen.

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