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Mein verunfallter Golf 5 GT wird - evtl. unter falschen Angaben - wiederverkauft - was tun?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 25. Dezember 2016 um 10:47

Mir ist etwas passiert, was an dummem Zufall kaum zu überbieten ist.

Ich habe in der Nacht vom 30.09. auf den 01.10. unweit von meinem Elternhaus meinen Golf 5 GT 1.4TSI gegen ein parkendes Auto gefahren und so einen Totalschaden verursacht. Ich bin nach Niedersachsen gezogen und bin an dem Tag für die Herbstferien (bin Lehrer) zu Besuch gekommen und habe dann nachts meine Freunden zu ihren Eltern gebracht. Ursache des Unfalls war eine saudämliche Ablenkung durch etwas total unwichtiges und Nebensächliches.

Am Unfallort war schon ziemlich klar, dass es ein Totalschaden sein würde, was der Dekra-Gutachter mir dann bald bestätigt hat. Nicht nur das die komplette Frontschürze inkl Kühlergrill zerrissen war, das Vorderrad auf der Fahrerseite hatte sich in den Schweller gedrückt und so diesen, den Kotflügel und die Fahrertür deformiert, die Achslenker waren auch verbogen und die Lenkung hätte auch ausgetauscht werden müssen. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 6.850€ und einem Restwert von 3.240€ waren die Reparaturkosten einfach um die 1000€ zu hoch (genaueres müsste ich nachsehen).

Ich habe den Wagen dann an den Restwertbieter verkauft, einen Schrotthändler aus Dortmund. Erst vor einer Woche habe ich mir Ersatz beschafft - einen 120d Edition Sport.

Nun komme ich zu Beginn der Weinachtsferien nachhause und entdecke bei einer Karrosseriewerkstatt auf dem Heimweg, keine 200m vom Unfallort entfernt, meinen Golf. Ich konnte es erst gestern im Dunkeln überprüfen, aber es klebt noch meine grüne Plakette mit meinem jetzt wiederverwendeten Kennzeichen sowie die Vignette für die Schweiz aus dem Sommerurlaub an der Windschutzscheibe. Vermutlich würde ich hinter dieser auch den Parkschein finden, der mir dahintergerutscht ist. Die Front wurde allerdings mit einer vom GTI repariert, die NSW samt Halterungen fehlen noch.

Ich habe natürlich sofort bei den Suchmaschinen überprüft, ob den nun jemand zum Verkauf anbietet, und bin, denke ich, fündig geworden?. Es paat alles, EZ, Fabre, Motor, Modell, Anzahl Türen, Ausstattung. Nur der Kilometerstand ist exakt 300km niedriger als auf meinem Abschiedsfoto. Von einem Unfallschaden wird auch nichts erwähnt (aber auch nichts Gegenteiliges) und der Preis entspricht exakt dem Wiederbeschaffungswert.

Die 300km wären wohl zu wenig, um wirklich von Betrug zu sprechen. Sollte der Verkäufer aber tatsächlich behaupten, der Wagen sei unfallfrei, oder nur einen kleinen Schaden angeben, wovon ich bei dem Preis ausgehe, wäre das imho Betrug. Abgesehen von dem letzten Unfall hatte ich im Mai noch einen weiteren (auf der Bahn die Schutzplanke touchiert), durch den die gesamte Fahrerseite ausgetauscht werden musste. Außerdem hatte der Wagen im Sommer einen Getriebeschaden, der von einem Bekannten nur tlw. behoben wurde.

Das ganze regt mich ziemlich auf, obwohl es mir egal sein könnte und ich mit dem Wagen eigtl. nichts mehr zu tun habe. Aber wie soll ich darauf reagieren?

- Zur Polizei? Die wird mir sagen, dass nichts Wesentliches vorliegt.

- Anzeige bei Autoscout beanstanden? Bringt wahrscheinlich nicht viel, schlimmstenfalls setzt er es woanders rein

- Händler drauf ansprechen? Der wird sich nicht für mich interessieren.

- Abwarten und bei Verkauf den Käufer ausfindig machen (über Fahrgestellnummer?) und informieren? Geht das?

- Als interessierer Käufer ausgeben und aushorchen?

?

Beste Antwort im Thema

Worum geht es hier eigentlich?

Die 300km sind wohl kaum wichtig, alles andere ist wie vorher geblieben.

Erst wenn der Wagen unter falschen Angaben verkauft werden soll, ergibt sich vielleicht ein Handlungsbedarf.

Natürlich könnte es nicht schaden, sich als Interessent auszugeben und nähere Umstände zu erfragen.

Wenn sich dann herausstellt, daß man jemanden über den Tisch ziehen will, würde ich Handlungsbedarf sehen. Erst dann. Bei der Ortspolizei vorsprechen und nachfragen, könnte auch sinnvoll sein. Wer weiß, vielleicht liegt da sowieso schon ein Verdacht vor....

Oder man geht den Weg, den alle Flüsse gehen: den des geringsten Widerstands und kümmert sich um nix.

Jeder potentielle Käufer ist selbstverständlich selber für sich verantwortlich. Er muß alles hinterfragen und nötigenfalls weiter bohren.

So sehe ich das.

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Oh je, trotzdem fröhliche Weihnachten.

Meines Wissens nach muß der Verkäufer immer einen Vorschaden angeben, er kann und darf den nicht verschweigen.

Du bist vermutlich aus der ganzen Sache raus, hast das Auto schließlich verkauft.

Ich würde einfach mal bei der Polizei vorsprechen und die Sachlage schildern. Die sind ja auch für Rat und Tat zuständig.

Wenn die nichts zu beanstanden hat, umso besser.

Die 300km machen den Brei nicht fett, falls aber der Tacho manipuliert worden ist, handelt es sich um Betrug.

Kannst du irgendwie den Tacho ablesen?

Von dem ersten Unfall weiß der Käufer wohl nichts und vom Getriebeschaden auch wohl nicht.

Es bleibt eigentlich nur der Tachostand, und da sind 300km unerheblich.

Aber der letzte Schaden muß unbedingt kommuniziert werden, sonst handelt es sich um Betrug oder arglistiger Täuschung, glaube ich.

Geb dich doch einfach mal als Interessent aus und versuche, den Tachostand zu ermitteln.

Einfach mal den Motor starten, will ein potentieller Käufer doch immer...

Themenstarteram 25. Dezember 2016 um 11:40

Natürlich auch dir erstmal frohe Weihnachten.

Gut zu wissen, dass der Verkäufer Vorschäden angeben muss. Bei mobile.de, wo ich hauptsächlich nach Autos gucke, muss die Angabe auch gemacht werden.

Wenn der aktuelle Händler nichts vom 1. Unfall und vom Getriebschaden weiss, ist er erstens ziemlich blauäugig - sowas kann man über die Fahrgestellnummer herausfinden, wurde ja schließlich über eine Partnerwerkstatt der Versicherung repariert und vorher von der Dekra überprüft, und zweitens hat dann der Schrotthändler auch schon etwas verschwiegen. Ich habe die nämlich genau über alles informiert und auch Rechnungen in Kopie übergeben. den Getriebschaden bzw. die Reparatur hat der Dekra-Gutachter auch festgestellt und wenn nicht inzwischen nochmal was am Getriebe gemacht wurde, hört man das auch.

Um den Tacho abzulesen, müsste ich wirklich die Zündung starten. Ich überlege sehr stark, ob ich die Tage mal eine Probefahrt mache. Allerdings nimmt mich das ganze irgendwie mit, wohl auch, weil ich mir immernoch Vorwürfe mache, wie dämlich ich mein schönes 1. Auto (trotz der ganzen Schäden und teuren Reparaturen) zertrümmert habe.

Mich stören an der Geschichte irgendwie die 300km weniger auf dem Tacho. Das ergibt für mich wenig Sinn. Bevor ich, in welche Richtung auch immer, tätig werden würde, würde ich mir erstmal absolute Gewissheit verschaffen, dass es sich wirklich um dein altes Auto handelt.

Vielleicht würde das KI aus irgendwelchen Gründen mitgetauscht und man hat eins eingebaut, das fast einen identischen KM Stand aufweist, oder eben mal an Tachständen rumprobiert.

Würde mal als Kaufinteressent hingehen und den Wagen anschauen. Oder anrufen, Interesse zeigen und Fragen stellen bzgl. Unfallfreiheit, Fahrgestellnummer...Dann sieht man schnell, was dabei rauskommt.

Themenstarteram 26. Dezember 2016 um 0:10

@stuntmaennchen: Da hast du absolut recht, das ergibt wenig Sinn. Das ist gerade genug, um so tun zu können, als hätte der Wagen die 300km nach Einstellung des Inserats durch Probefahrten etc. bekommen. Deshalb rechne ich nicht damit, ein manipuliertes KI vorzufinden.

Worum geht es hier eigentlich?

Die 300km sind wohl kaum wichtig, alles andere ist wie vorher geblieben.

Erst wenn der Wagen unter falschen Angaben verkauft werden soll, ergibt sich vielleicht ein Handlungsbedarf.

Natürlich könnte es nicht schaden, sich als Interessent auszugeben und nähere Umstände zu erfragen.

Wenn sich dann herausstellt, daß man jemanden über den Tisch ziehen will, würde ich Handlungsbedarf sehen. Erst dann. Bei der Ortspolizei vorsprechen und nachfragen, könnte auch sinnvoll sein. Wer weiß, vielleicht liegt da sowieso schon ein Verdacht vor....

Oder man geht den Weg, den alle Flüsse gehen: den des geringsten Widerstands und kümmert sich um nix.

Jeder potentielle Käufer ist selbstverständlich selber für sich verantwortlich. Er muß alles hinterfragen und nötigenfalls weiter bohren.

So sehe ich das.

Und wenn die 300 KM lediglich ein Schreib- oder Tippfehler sind? Jegliche Spekulationen darüber sind müßig.

Im übrigen kann der damalige Käufer mit seinem Fahrzeug machen was er will. Darüber sollte sich der Verkäufer nun wirklich überhaupt keine Sorgen mehr machen. Mit dem legalen Verkauf ist der Fall jedenfalls für ihn abschließend erledigt.

Zitat:

 

Oder man geht den Weg, den alle Flüsse gehen: den des geringsten Widerstands und kümmert sich um nix.

Jeder potentielle Käufer ist selbstverständlich selber für sich verantwortlich. Er muß alles hinterfragen und nötigenfalls weiter bohren.

Ja, kann man so machen. Damit wird das Leben auf jeden Fall ein ganzes Stück erträglicher.

Oder aber man versucht einen künftigen potentiellen Käufer davor zu bewahren, über den Tisch gezogen zu werden und einem (möglicherweise!) betrügerischen Verkäufer auf die Schliche zu kommen. Dass sowas tagtäglich und viel zu häufig passiert, muss man hier wohl niemandem sagen.

Ich für meinen Teil begrüße die Einstellung des TE ausdrücklich und würde mir wünschen, dass mehr Menschen so denken.

Zitat:

@stuntmaennchen schrieb am 26. Dezember 2016 um 13:38:59 Uhr:

Zitat:

 

Oder man geht den Weg, den alle Flüsse gehen: den des geringsten Widerstands und kümmert sich um nix.

Jeder potentielle Käufer ist selbstverständlich selber für sich verantwortlich. Er muß alles hinterfragen und nötigenfalls weiter bohren.

Ja, kann man so machen. Damit wird das Leben auf jeden Fall ein ganzes Stück erträglicher.

Oder aber man versucht einen künftigen potentiellen Käufer davor zu bewahren, über den Tisch gezogen zu werden und einem (möglicherweise!) betrügerischen Verkäufer auf die Schliche zu kommen. Dass sowas tagtäglich und viel zu häufig passiert, muss man hier wohl niemandem sagen.

Ich für meinen Teil begrüße die Einstellung des TE ausdrücklich und würde mir wünschen, dass mehr Menschen so denken.

Ja, ist verständlich und im Grunde auch meine Meinung.

Dann darf man sich aber nicht scheuen, einfach mal mit der Polizei zu reden und die Sachlage darstellen.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 12:08

Nun, irgendwie habe ich die Befürchtung, dass die Polizei da noch nichts sieht.

Noch ist da ja auch nichts.

Bevor Du dir ein UN-Mandat holst, sprich doch erstmal mit dem Anbieter, ob das ein Unfallwagen ist oder nicht.

Warum den gleich alle Pferde scheu machen?

Vielleicht hat er die 300km nur "angepasst", damit du dir eben nicht zu 100% sicher bist ob es dein altes Fahrzeug war oder nicht, eben um dich von dem Fahrzeug "fernzuhalten" weil du denkst es ist eh nicht deins (in deinem Fälle hätte es nicht funktioniert).

Hast du noch Kopien deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2? Da drinnen steht deine VIN und du könntest sie, sofern möglich, mal unauffällig mit der in der Frontscheibe dieses Golf's vergleichen :)

Ich kenne Händler die den km Stand immer um ein Paar km falsch angeben. Ein Vorhaltewert quasi wegen den Probefahrten. So muss der Verkäufer nicht andauernd die Km Stände im Internet anpassen.

Ich habe dieses Jahr einen Golf 7 Tageszulassung gekauft. Hier dasselbe. Internetanzeige 290km und auf dem Tacho 8km. Hier auch die Antwort vom Verkäufer. Sonst müsste er nach jeder Probefahrt den km Stand neu eingeben.

Die Unfälle Würden mir mehr sorgen machen als der km Stand.

Das ist aber ein dünnes Argument.

Eigentlich gibt man den km- Stand bei Gebrauchten in Tausender Schritten an, z.B. 115 Tkm, tatsächlich kann der dann 114900 haben oder auch 115200, wobei sich da nichts tut.

Bei Tageszulassungen spielt es doch auch keine Rolle, ob der nun 350 oder 460km drauf hat.

Wenn ich Verkäufer wäre, würde ich grundsätzlich "unter 500km" schreiben und hätte da genug Platz für jede Probefahrt.

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