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Meine aktuellen Schadenfreiheitsklassen - "mauert" die derzeitige Versicherung unberechtigt?

Themenstarteram 4. Februar 2021 um 11:52

Hallo,

ich bin seit 07.05.2016 mit dem Golf Vollkasko und Haftpflichtversichert - zunächst "Prämie Light" mit geliehenen Schadensfreiheitsrabatten meines Vaters. Diese habe ich letztes Jahr zur Hauptfälligkeit (07.05.) auf mich übertragen, undzwar mit den Werten 11 (Haftpflicht), 14 (Vollkasko).

Da die Versicherung sehr teuer ist, möchte ich zum 07.05.2021 wechseln. Ende Januar habe ich die aktuellen Schadenfreiheitsklassen für beide Versicherung angefordert. Heute kam eine "Zweitausfertigung des aktuellen Vertragsstands" und da ich schadenfrei geblieben bin und der Vertragszeitraum mehr als ein halbes Jahr in 2020 lag, hätte ich 12, 15 erwartet. Es steht aber wieder 11, 14 drauf.

Ist das so korrekt vom Versicherer? Ich möchte mit dem Schrieb natürlich zur neuen Versicherung und dort die Schadenfreiheitsklassen übernehmen lassen, aber ohne ein Jahr zu verlieren. Wie stelle ich das an?

Gruß

Christian

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11 Antworten

Klingt nach einer Sondereinstufung bei Vertragsbeginn. Diese wird dann nicht an die neue VS weiter gegeben.

Zitat:

@chrisdash schrieb am 4. Februar 2021 um 12:52:07 Uhr:

Hallo,

ich bin seit 07.05.2016 mit dem Golf Vollkasko und Haftpflichtversichert - zunächst "Prämie Light" mit geliehenen Schadensfreiheitsrabatten meines Vaters. Diese habe ich letztes Jahr zur Hauptfälligkeit (07.05.) auf mich übertragen, undzwar mit den Werten 11 (Haftpflicht), 14 (Vollkasko).

Da die Versicherung sehr teuer ist, möchte ich zum 07.05.2021 wechseln. Ende Januar habe ich die aktuellen Schadenfreiheitsklassen für beide Versicherung angefordert. Heute kam eine "Zweitausfertigung des aktuellen Vertragsstands" und da ich schadenfrei geblieben bin und der Vertragszeitraum mehr als ein halbes Jahr in 2020 lag, hätte ich 12, 15 erwartet. Es steht aber wieder 11, 14 drauf.

Ist das so korrekt vom Versicherer? Ich möchte mit dem Schrieb natürlich zur neuen Versicherung und dort die Schadenfreiheitsklassen übernehmen lassen, aber ohne ein Jahr zu verlieren. Wie stelle ich das an?

Gruß

Christian

Das war wahrscheinlich eine Sondereinstufung für dich.

Du bekommst jetzt, was du ohne Bonus hättest erfahren können.

Themenstarteram 4. Februar 2021 um 12:05

Na, ich hoffe nicht. Eigentlich wollte ich zum 07.05.2020 schon wechseln. Da stellte sich aber heraus, dass die neue Versicherung die Schadenfreiheitsklassen nicht übernehmen würde, da sie nur geliehen waren.

Daher habe ich die Schadenfreiheitsklassen dauerhaft auf mich übertragen lassen (mein Vater verliert sie dann, braucht sie aber auch nicht) und den Vertrag noch ein Jahr länger bei VWAV laufen lassen - die bieten sowas an, die neue Versicherung nicht.

Du dachtest Du bekommst DAS ... die Vers. schreibt Dir Du bekommst aber DIES.

Normalerweise ruft man dann die Vers. an und fragt warum man DAS nicht bekommt!

Kurz: Was sagt die Vers. denn auf Nachfrage?

Ich glaube, die anderen User unterliegen hier einem Missverständnis...

Der TE hat die SF-Klassen am 07.05.2020 nun endlich von seinem Vater auf sich übertragen lassen...; mit SF 11 bzw. SF 14 in der VK...

Soweit verlief ja offenbar noch alles gut..., korrekt?

Der TE hat erwartet, dass er jetzt (Stand 2021), da länger als 6 Monate (Referenz 07.05.2020) schon (im Hintergrund) bei SF 12 und SF 15 wäre...

Das wäre er auch gewesen, hätte er einen Versicherer, dessen Hauptfälligkeit am 31.12. eines jedes Jahres wäre...

Sooo ist alles korrekt, der TE kommt am 07.05.2021 erst in die neuen SF-Klassen!

Du musst zu einem Versicherer wechseln, der eine andere Hauptfälligkeit hat, ergo zum 31.12.!

Ratschlag meinerseits: Jetzt kündigen zum 07.05.21. Dann zu einem Verischerer (s.o.) mit SF 12 und SF 15 wechseln.

Dann bist Du am 01.01.2022 in SF13 und SF 16...;-)

Viele Grüße

Seit wann besitzt du einen Führerschein?

Themenstarteram 4. Februar 2021 um 16:10

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 4. Februar 2021 um 13:25:15 Uhr:

Das wäre er auch gewesen, hätte er einen Versicherer, dessen Hauptfälligkeit am 31.12. eines jedes Jahres wäre...

Sooo ist alles korrekt, der TE kommt am 07.05.2021 erst in die neuen SF-Klassen!

Du musst zu einem Versicherer wechseln, der eine andere Hauptfälligkeit hat, ergo zum 31.12.!

Ah, das ist es! Danke.

 

 

Ich habe meinen Führerschein seit Nov 2001.

Du hast den aktuellen Stand abgefragt und der wurde dir korrekt mitgeteilt.

Bleibst du bei der Versicherung wirst du zur Hauptfälligkeit besser gestuft.

Wechselst du zu einer anderen Versicherung, egal mit welcher Hauptfälligkeit, teilt die alte Versicherung denen den bisherigen Stand mit und die neue Versicherung sollte dich dann auch besser einstufen.

Das würde ich mir aber von der neuen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, auch wenn das eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Ich würde auf jeden Fall zu einer Versicherung wechseln, die die Hauptfälligkeit zum Jahreswechsel festlegt.

Zitat:

@chrisdash schrieb am 4. Februar 2021 um 12:52:07 Uhr:

Hallo,

ich bin seit 07.05.2016 mit dem Golf Vollkasko und Haftpflichtversichert - zunächst "Prämie Light" mit geliehenen Schadensfreiheitsrabatten meines Vaters. Diese habe ich letztes Jahr zur Hauptfälligkeit (07.05.) auf mich übertragen, undzwar mit den Werten 11 (Haftpflicht), 14 (Vollkasko).

Da die Versicherung sehr teuer ist, möchte ich zum 07.05.2021 wechseln. Ende Januar habe ich die aktuellen Schadenfreiheitsklassen für beide Versicherung angefordert. Heute kam eine "Zweitausfertigung des aktuellen Vertragsstands" und da ich schadenfrei geblieben bin und der Vertragszeitraum mehr als ein halbes Jahr in 2020 lag, hätte ich 12, 15 erwartet. Es steht aber wieder 11, 14 drauf.

Ist das so korrekt vom Versicherer? Ich möchte mit dem Schrieb natürlich zur neuen Versicherung und dort die Schadenfreiheitsklassen übernehmen lassen, aber ohne ein Jahr zu verlieren. Wie stelle ich das an?

Gruß

Christian

Die Versicherung bestätigt Dir den aktuellen SFR. Dieser ist 11 und 14;also richtig.

Deine aktuelle Versicherung würde Dich zum 07.05.2021 "weiterstufen".

Ein Versicherer bestätigt nie ein bereits gestuften Rabatt. Die etwaige Weiterstufung hängt vom Anschlußversicherer bzw. dessen Vertragsbedigungen ab.

Kündigst Du zum 06.05.2021 24:00 wird Dir zu diesem Datum Dein jetztiger Versicherer die Schadenfreiheitsklasse 11 und 14 bestätigen.

Im Kern wird es darauf ankommen, welche Hauptfälligkeit der neue Versicherer hat. Bei manchen kann man auch wählen.

Bleibst bei der Hauptfälligkeit 07.05., so wird Dich der Anschlussversicherer gemäß seinen Vertragsbestimmungen in die Klasse 12 und 15 stufen.

Andererfalls erfolgt diese Einstufung erst zum 01.01.

Ein Klassiker und bringt jeden Azubi ins Schwitzen :D

Bei Ablauf 01.01. kriegt er beim neuen Versicherer am 01.01.22 SF13 und SF16

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