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Meine Versicherung hat den Schaden nicht reguliert - nun Post vom Amtsgericht
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin seit Jahren bei Firma xy KFZ versichert und hatte bisher noch nie einen Unfall oder ähnliches, daher auch noch keinerlei Kontakt zu meiner Versicherung gehabt. Nun bin ich letztes Jahr im Oktober jemandem hinten drauf gefahren, weil ich einfach zu spät reagiert habe. Es war wirklich nur leicht. Wir haben uns die Fahrzeuge dann angeschaut und optisch keinen Schaden feststellen können und uns mündlich darauf geeinigt, dass kein Schaden entstanden wäre. Ich habe dem Fahrer dennoch meine Daten gegeben, falls Rückfragen kommen sollten, da es sich um ein Firmenfahrzeug handelte. Soweit so gut. Fotos wurden gemacht. Polizeilich wurde der Unfall nicht gemeldet. Wir sind dann beide weitergefahren.
Der Beschädigte (Firma) hat dann den Schaden gemeldet und ich habe alle nötigen Angaben gemacht. Seit dem habe ich nichts mehr gehört und dachte es geht seinen Weg im Hintergrund. Nun bekomme ich gestern Post vom Amtsgericht an mich adressiert. Rechtsstreit Kläger gegen meine Versicherung. In den anliegenden Unterlagen konnte ich sehen, dass meine Versicherung bereits Mitte Oktober ein Gutachten bekommen hat mit der Bitte um Regulierung der Schadenssumme (knapp 800€). Da sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen sind, wurde vom Kläger ein Anwalt eingeschaltet und weitere 3 Erinnerungen bzw Mahnungen an meiner Versicherung geschickt. Ich habe diese Briefe nie zu Gesicht bekommen. Auch da keine Regulierung. Nun steht in dem Brief vom Amtsgericht:
Kläger gegen Versicherung xy
an die Beklagten ergehen folgende Aufforderungen:
- Wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, werden Sie aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen dem Gericht anzuzeigen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen wollen....
- Wenn Sie mitteilen, dass Sie den Anspruch ganz oder teilweise anerkennen wollen, kann ohne mündliche Verhandlung ein Anerkenntnisurteil gegen Sie ergehen.
Meine Frage nun - Muss ICH etwas machen? Bin ich auch gemeint mit "die Beklagten" ohne habe ich diesen Brief als eine Art Kopie bekommen, da der Rechtsstreit gegen meine Versicherung läuft?
Natürlich bin ich dem Auto draufgefahren, damit bin ich auch schuldig und meine Versicherung bzw ich muss zahlen. Steht für mich außer Frage. Ich verstehe nicht, warum es überhaupt zu der Klage gekommen ist und wie ich mich jetzt verhalten soll. Zu der Schadensumme sind nun noch zusätzliche Anwaltskosten aufgeführt...
Ich versuche schon seit gestern telefonisch Kontakt aufzunehmen. Leider ohne Erfolg. Ich hab auch schon per Mail Kontakt aufgenommen, aber bisher keine Rückmeldung.
War jemand schon mal in einer ähnlichen Situation?
Lieben Dank schon mal!
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20 Antworten
Das ist schon richtig so, dass du angeschrieben wurdest. Formell haften sowohl du wie auch deine Versicherung gesamtschuldnerisch, von daher musst du auch angeschrieben werden, obwohl klar ist, dass letztlich deine Versicherung zahlen muss. Wenn sie das bisher nicht getan hat, mag das aber Gründe haben. Deine Versicherung wird nämlich bei Zweifeln am Hergang auch alles tun - weil sie muss - um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Mit Sicherheit hat deine Versicherung das Schreiben auch bekommen und wird sich dazu äußern. Dass du nachgefragt hast und den Kontakt suchst, ist absolut richtig. Versuch weiter, telefonisch Kontakt herzustellen, aber gerate nicht in Panik, wenn das nicht sofort gelingt.
Nur meine 2 Öre dazu :-)
Wenn da "Beklagten" steht, scheinen ja mehrere vor Gericht zu stehen, die Versicherung und noch jemand, vermutlich Ersatzweise der vermutete Unfallverursacher.
Mit wem wurde versucht Kontakt aufzunehmen? Evtl. auch mal bei der eigenen Versicherung nachfragen.
Bei 800€ würde sich fast lohnen es selber zu zahlen.
Die Anwaltskosten kann man von dem MT Postern, die immer als erste Antwort "Anwalt einschalten" posten, per Crowd-funding versuchen zurückzubekommen.
Ach ja, einen Haftpflichtfall den man verursacht hat muss man I.d.R. zeitnah seiner eigenen Versicherung melden , steht zumindest in den AGB die ich kenne. Evtl. Hat deswegen die Versicherung nicht gezahlt, sonst könnte ja jeder mal irgendwo einen Schaden melden, die Versicherung zahlt und man bekommt nichts mit.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 4. Februar 2025 um 13:47:15 Uhr:
Das ist schon richtig so, dass du angeschrieben wurdest. Formell haften sowohl du wie auch deine Versicherung gesamtschuldnerisch,
Heißt das eigentlich auch, dass, wenn ein Schaden entstanden ist und die Versicherung einen Tag später pleite geht, ich alles zahlen muss?
Sorry, der einzige korrekte und konstruktive Kommentar kam von SpyderRyder, alles andere ist Unsinn.
Hi,
ich habe vor längeren auch so einen (gelben) Brief bekommen weil mein Unfallgegner meine Versicherung verklagen musste um an sein Geld zu kommen.
Kurz darauf kam dann auch ein Infoschreiben meiner Versicherung das ich erst mal nix machen muss außer ggf. zum Prozess zu erscheinen.
Seit dem aber auch nix mehr gehört scheinbar hat die Versicherung dann doch gezahlt, hoffe ich jedenfalls
1. Es ist immer ratsam und richtig jeden jeden Unfall und sei er auch
noch so klein prophylaktisch an seine Versicherung zu melden, auch
dann wenn man sich am Unfall-Ort vereinbart, dass da nichts an Schaden
entstanden ist. ... Wird dann doch vom Unfall-Gegner in die Werkstatt
gefahren, dann finden die aus Eigeninteresse immer etwas, was sie
dem Unfall zuzuordnen versuchen, ob gerechtfertigt oder nicht.
2. Wenn ein Kläger bzw. Geschädigter auf die gegnerische Versicherung
zugeht und um Schadensausgleich bittet, dann hätte die Vers. ja erst
einmal auf dich zukommen müssen um den Fall überhaupt aufzunehmen
und sich erklären zu lassen.
Das du jetzt erst darauf aufmerksam gemacht wirst und das bereits über
ein Gericht, geht gar nicht. Dann ist da bei der Versicherung einiges
falsch gelaufen oder deine hinterlegte Adresse ist mittlerweile eine
andere als die Versicherung noch kennt oder dergleichen.
Also das klingt alles schwer nach ... kurioser Fall.
Deshalb sie unter 1. ... jeden - auch kleinen Fall - der Versicherung
melden.
Zitat:
@germania47 schrieb am 4. Februar 2025 um 14:08:18 Uhr:
Sorry, der einzige korrekte und konstruktive Kommentar kam von SpyderRyder, alles andere ist Unsinn.
Sorry, aber das kann ich so nicht akzeptieren, besonders wenn man die offensichtlich satirische Passage weglässt, lese ich da keinen Unsinn. Außer eben evtl. die pauschale, unbegründete Aussage von germania47
Du hast nichts zu befürchten. Keine Angst. Am besten die Versicherung zu erreichen zu Not mit einem Einschreiben
Du hättest den Schaden eigentlich deiner Versicherung melden müssen. Außer es wäre ein Schrieb vom Gegner das er auf Forderungen verzichtet ausgestellt worden.
Welche Versicherung ist das denn ?
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 4. Februar 2025 um 13:58:40 Uhr:
Ach ja, einen Haftpflichtfall den man verursacht hat muss man I.d.R. zeitnah seiner eigenen Versicherung melden , steht zumindest in den AGB die ich kenne. Evtl. Hat deswegen die Versicherung nicht gezahlt, sonst könnte ja jeder mal irgendwo einen Schaden melden, die Versicherung zahlt und man bekommt nichts mit.
Jede Versicherung zahlt auch wenn man denen nichts meldet , bei einem unfalltot auch eher schwierig dazu sind die verpflichtet. Wenn die denken man hat keine Schuld geht’s halts vors Gericht
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 4. Februar 2025 um 14:44:22 Uhr:
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 4. Februar 2025 um 13:58:40 Uhr:
Ach ja, einen Haftpflichtfall den man verursacht hat muss man I.d.R. zeitnah seiner eigenen Versicherung melden , steht zumindest in den AGB die ich kenne. Evtl. Hat deswegen die Versicherung nicht gezahlt, sonst könnte ja jeder mal irgendwo einen Schaden melden, die Versicherung zahlt und man bekommt nichts mit.
Jede Versicherung zahlt auch wenn man denen nichts meldet , bei einem unfalltot auch eher schwierig
dazu sind die verpflichtet. Wenn die denken man hat keine Schuld geht’s halts vors Gericht
Ob die Versicherung zahlt oder nicht (oder sich beim Versicherten sich am Ende etwas vom Verursacher wegen Verletzung seiner Vertragspflichten zurückholt) ist eine andere Sache. Ich bezog mich auf diese Passage die wahrscheinlich so oder so ähnlich in den AGB so ziemlich jeder Versicherung stehen
Zufällig aus dem Internet https://www.google.com/url?...
Wie gesagt die Versicherung zahlt auch wenn man es nicht meldet wäre ja Mega wenn die deswegen nicht zahlen müssen.
Aber egal ist es ja nicht da du Geschrieben hast das die Versicherung wegen der nicht Meldung nicht zahlt
Gibt halt Versicherungen die es immer bis zum Gericht bringen, selbst bei kleinen Summen, selbst wenn man die Versicherung den Schaden ordnungsgemäß gemeldet hat
Ja, klar die zahlt an den Geschädigten- wohl aber nur wenn der Sachverhalt klar ist, sonst könnte ja jeder etwas behaupten und eine KFZ Spenglerrechnung an eine Versicherung schicken (passende Daten kann man sich mit etwas AUfwand verschaffen) und deswegen verzögert es sich ggf. auch. aber u. U. holt sie sich etwas wegen Verletzung der Vertragspflichten vom Versicherungsnehmer zurück.
Das zurückholen ist zwar wohl nicht so oft bisher vorgekommen , aber diese Aussage findet sich z.B. auch hier
https://www.bussgeld-info.de/.../?...
Zitat:
Unfallverursacher meldet den Schaden nicht – wer kommt dafür auf?
Nachdem es gekracht hat, stellt sich der Unfallgegner quer und meldet den Schaden nicht seiner Versicherung – was bedeutet das für Sie? Prinzipiell ist für Sie wichtig, dass Ihnen die volle Schadensregulierung zusteht! Die gegnerische Versicherung ist zum Ersatz Ihres Schadens verpflichtet.
Ist eine Person eindeutig Unfallverursacher und meldet diese den Schaden nicht rechtzeitig bei seiner Versicherung, so kann dies allerdings Konsequenzen für sie haben. Die Versicherung kann die Person nämlich in Regress nehmen und einen Teil oder sogar die gesamte Leistungen zurückverlangen.
Oh ein ganz schlauer natürlich kannst du jeder Versicherung einen Schaden melden obwohl kein Unfall statt fand. Und das kann und wird wahrscheinlich auch ein Gericht klären bzw. müssen.
Wenn ich dein Kennzeichen hab kann ich jetzt gleich bei deiner Versicherung schreiben das du mich geschädigt hast.
Aber davon auszugehen das die deswegen nicht zahlen liegst du falsch.
Sonst würde ja nie jemand den Unfall zugeben , ihn somit nicht melden . Dann müsste ja nach deiner Aussage keine Versicherung zahlen