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Meinung Vorgehensweise bei verpfuschter Umrüstung

Themenstarteram 26. Oktober 2015 um 20:41

Hallo zusammen,

ich hatte ja leider bis jetzt nicht viel Glück damit gehabt, meinen 95er Lincoln Mark VIII in Deutschland zuzulassen. Damit das Ganze mehr oder weniger reibungslos erledigt wird hatte ich deshalb entschieden einen professionellen Umrüster damit zu beauftragen, im Endeffekt ging es darum den auf mich in England zugelassenen Lincoln zulassungsfertig zu machen inklusive Umrüstungen und Vollabnahme.

Dazu hatte ich einen Spezialisten im Raum Dresden beauftragt, der mir recht schnell erklärt hatte dass er selber die Scheinwerferumrüstung nicht durchführen könnte und nur mit Mühe und Not eine Firma in Bremerhaven ausfindig machen konnte, welche die Umbauarbeiten durchführen würden. Nur hätten die kaum Zeit weshalb es schon mal 2 Monate dauern könnte. Den Transport von Dresden nach Bremerhaven und zurück müsste ich natürlich selber bezahlen.

Nach 3 Monaten war das Auto dann abholbereit, außer dass sich herausstellte dass die Scheinwerfer nicht umgebaut wurden (und ich selbst einen Lösungsvorschlag anbieten musste damit überhaupt irgendwas möglich gewesen wäre, wurde trotzdem nichts da keine Zeit) und meine Bremslichter/Blinker hinten so umgebaut wurden, dass sie bei jedem TÜV sofort durchfallen würden, da beide Bremslichter nun an der Kofferaumkklappe sind -> bewegliches Teil -> Illegal. Das Ganze habe ich erst jetzt gemerkt da ich in England war und bei der Abholung des Autos nicht dabei.

Damit habe ich im Endeffekt 1130 Euro für Transport und "Umbauarbeiten" ausgeben, die nicht durchgeführt wurden bzw. komplett nutzlos waren da sie sowieso ein automatisches Scheitern bei der Vollabnahme bedeuten. Dass das einem US-car Spezialisten nicht aufgefallen sein kann glaube ich nicht.

Hat jemand von euch bei sowas schonmal Erfahrungen sammeln können? Wie sollte ich nun vorgehen? Hab der Firma bis jetzt noch keine Email geschickt da ich erstmal eure Meinung dazu hören wollte. Natürlich wöllte ich zumindest einen Teil meiner Kosten erstattet bekommen.

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28 Antworten
am 26. Oktober 2015 um 21:05

Hast du einen Reparaturauftrag unterschreiben mit den geplanten Leistungen, welche sie erbringen wollten?

Themenstarteram 26. Oktober 2015 um 21:42

Habe ich, allerdings mit dem Hinweis, dass eine Garantie über den Erfolg der Umrüstungen nicht gewährleistet werden kann. Dieser Satz wird den Umrüster denke ich nicht bei falsch durchgeführten Umrüstarbeiten schützen, sondern nur vor dem Fall, dass sie nicht möglich sind. Was sie aber ohne höheren Aufwand sind.

am 26. Oktober 2015 um 21:51

Alles Verbrecher und Amateure!

Bei 1130 EUR lohnt es nicht zu prozessieren. Wenn der "Umrüster" etwas zurück gibt, dann gut is. Ansonsten abschreiben. Gibt es keine als ob Regelung für die Scheinwerfer (Frage an die Forumbegeisterten) ?

Themenstarteram 26. Oktober 2015 um 22:48

Gibts scheinbar seit ner Weile nichtmehr. Bei den Rückleuchten gibts leider keinen Raum für Interpretation, die Bremslichter sind nun in der Heckklappe und damit illegal.

Wenn Du in einer Rechtschutzversicherung bist, würde ich die auf jeden Fall verklagen. Wenn Du in keiner Rechtschutz bist, würde ich es mir überlegen, sehr wahrscheinlich denen selbst einen Brief schicken und denen klar machen, daß Du nicht für Pfusch bezahlen möchtest. Oder denen schreiben, daß Du bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Betruges stellen wirst. Fakten hast du ja in der Hand.

 

Zitat:

dass sie bei jedem TÜV sofort durchfallen würden, da beide Bremslichter nun an der Kofferaumkklappe sind -> bewegliches Teil -> Illegal.

Das Bremslichter nicht an einem beweglichen Teil montiert werden dürfen, war mir nicht bekannt. Wenn es tatsächlich so ist, würde ich denen einen bitterbösen Brief senden, worin ich denen Pfusch und Planlosigkeit vorwerfen würde und gleichzeitig damit drohen, daß Du einen Anwalt einschalten würdest, auch wenn es nicht stimmt. Ich würde denen noch eine Zeit einräumen, vielleicht 2 Wochen, bis dann sie das Geld wieder zurück überweisen sollen.

Ich denke, ich würde denen mit einer Betrugsanzeige drohen. Das zieht meistens.

Deswegen mach ich alles selber und darf solche Sachen von meinen Kumpels richten die viel Geld in ne Werkstatt getragen haben.

Was muss man denn viel umrüsten beim Mark 8?? gelbe Blinker hinten dran und gut ist. Wegen mir wenn er pingelig ist vorne noch das Standlicht etwas umtüddeln.

Für die Scheinwerfer vorne gibt es nichts und ist auch nichts machbar für den Wagen. Da muss der gute Tüv eine Ausnahmegenehmigung schreiben. Das geht wenn man dem das plausibel erklärt

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 10:16

Zitat:

@Markus_E schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:52:36 Uhr:

Deswegen mach ich alles selber und darf solche Sachen von meinen Kumpels richten die viel Geld in ne Werkstatt getragen haben.

Was muss man denn viel umrüsten beim Mark 8?? gelbe Blinker hinten dran und gut ist. Wegen mir wenn er pingelig ist vorne noch das Standlicht etwas umtüddeln.

Für die Scheinwerfer vorne gibt es nichts und ist auch nichts machbar für den Wagen. Da muss der gute Tüv eine Ausnahmegenehmigung schreiben. Das geht wenn man dem das plausibel erklärt

Ja, ist leider nicht so, zumindest kann ich mir es nicht leisten einen TUV-Pruefer zu finden mit dem das Auto eventuell durchkommen koennte, denn ohne Zulassung muss das Auto durch Deutschland transportiert werden. Den meisten ist es einfach gesagt egal ob ich das Auto zugelassen bekomme oder nicht.

@Mike: Werde mal schaun ob sie mit sich reden lassen. Es sollte fuer jeden "Spezialisten" eigendlich offensichtlich sein, dass die Umruestung so wie sie durchgefuehrt wurde ganz einfach nicht geht. Da war der Zustand so wie er vorher war weitaus erfolgsversprechender.

ich versteh das Problem nicht. Kurzzeitkennzeichen dran und zum Tüv fahren. Und der sagt dir schon was zu machen ist und was nicht. Und was nicht möglich ist, kann man dem schon erklären

Zitat:

@mike cougar schrieb am 27. Oktober 2015 um 07:24:50 Uhr:

Zitat:

dass sie bei jedem TÜV sofort durchfallen würden, da beide Bremslichter nun an der Kofferaumkklappe sind -> bewegliches Teil -> Illegal.

Das Bremslichter nicht an einem beweglichen Teil montiert werden dürfen, war mir nicht bekannt.

...

Und ich wäre nie im Leben darauf gekommen, die an der Kofferraumklappe zu montieren :rolleyes:. Ich meine, wer sich ein bisschen für Autos interessiert hat doch gesehen, daß die da nie sind. Die sog. "3. Bremsleuchte" ist hingegen oft an der Heckklappe.

War der umrüstende Betrieb Mitglied der Kfz-Innung ? Dann dort Kontakt aufnehmen, die haben Schiedsstellen.

Wirbt der umrüstende Betrieb damit, ein "Kfz-Meisterbetrieb" zu sein ? Das heisst in Deutschland etwas, dann stehen die Chancen bessser für Dich.

Vielleicht wäre ja auch die Meinung der ausführenden Firma / Firmen hierzu recht interessant...

Muss man denn immer gleich klagen? Haben wir denn völlig die Fähigkeit verloren, normal miteinander zu kommunizieren?

Letztlich seid ihr doch gar keine Gegner; ihr habt doch das gleiche Ziel...

Zitat:

@Markus_E schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:48:53 Uhr:

ich versteh das Problem nicht. Kurzzeitkennzeichen dran und zum Tüv fahren.

Na und wie - ohne HU?!

am 27. Oktober 2015 um 12:42

Zitat:

@v8.lover schrieb am 27. Oktober 2015 um 12:53:35 Uhr:

Zitat:

@Markus_E schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:48:53 Uhr:

ich versteh das Problem nicht. Kurzzeitkennzeichen dran und zum Tüv fahren.

Na und wie - ohne HU?!

Direkte Fahrten zu einer HU-Prüfstelle oder zur Zulassungsstelle im gleichen oder Nachbarsbezirk können auch ohne gültige HU, ja sogar ohne gültige Kennzeichen (entstempelte) durchgeführt werden.

OK, stimmt, die Regelung kenn' ich auch.

Ich ging z.B. von meiner Situation aus - TÜV Hessen kann man bezüglich Vollabnahmen (§21) KOMPLETT vergessen, und so muss ich so-oder-so IMMER mit "speziellen Angelegenheiten" in andere Bundesländer usw. - da isses gut, dass ich 'n eigenen Autotrailer habe...

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