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Meisterwerk Mw07 Eintragungsfrei ???

Mercedes A-Klasse W177

Hallo zusammen!
Wer kennt sich aus? Ist die Meisterwerk Felge Mw 07 komplett Eintragungsfrei am W177? Eine ABE ist vorhanden . Ich habe mal die ABE in pdf Form angehängt! Sie ist in 8,5X19 et45 8,5x19 et35 sowie 8,5x20 ET 35 jeweils mit ABE! Reifen 225 35 19 und 225 40 19! Oder 225 40 20! Wollte hier mal nachfragen bevor ich meinen Prüfer frag!
Freu mich auf euer Wissen!!!

https://certificates.reifen.com/m21/55060118-1n-5-3-001.pdf

Beste Antwort im Thema

Warum fragst dann, wenn Du doch alles problemlos eingetragen bekommst?
Versteh ich nicht.
Deine Titulierung der Beamten zeigt - hoffentlich nicht nur mir - Deinen Respekt vor den Jungs.
Also nochmal: Wenn euch dann die Beamten - zurecht, weil Missachtung der Auflagen - Probleme machen dann nicht rumjammern von wegen Beamtenwillkür.
Auch bei einer Einzelabnahme ist es kein Garant, dass ein anderer Prüfer das nicht ggf. anders sieht.
Und wenn ihr meint, dass eine kurze Probefahrt des Prüfers ausreicht - euer Ding.
Ich weiß es aus eigenem Erleben, wie weit sich ein Reifen bei extremen Fahrsituationen bewegt.
Geh mal im Fahrdynamikzentrum Boxberg oder in Immendingen auf den Handlingskurs und durchfahre die Kompression mit 80 und fahre dann den ISO 3888-2 (auch bekannt als Elchtest). Und wenn das ganze noch verschärfen willst, dann komm mit 120 (typische Autobahngeschwindigkeit) durch die Kompression, geh am Ende der Einfahrgasse in den ABS Regelbereich und versuche dann (wird den wenigsten gelingen) die Ausweichgasse zu treffen. Und wenn Dir dann die Kanerabilder anschaust wird dir anders.
Und genau dieses Sachen schauen sich die Kollegen bei der Erstellung der ABE an.
Meint ihr ernsthaft da steht das Zeug nur drin um euch zu ärgern?
Aber glaubt was ihr wollt.
Wenn auch dann aber ne Mängelkarte ausgestellt wird, oder ihr Ärger bekommt wenn mal was passsiert dann nicht jammern und heulen "aber aber....Mami..der TÜV hat das eingetragen".....
Ihr verstoßt gegen klar definierte Auflagen und daran gibt es nix zu rütteln.
S.

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11 Antworten

Nein, du hast ne ganze Reihe an Auflagen.
A01 -> A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Hallo,
viel unangenehmer, als das was TommmmeZ schrieb, sind die Kürzel in der Spalte "Reifenbezogene Auflagen und Hinweise".....
Du musst einiges an den Radhäusern machen lassen mit umlegen, ausstellen usw.
Und das muss dann eben auch eingetragen werden.
Ich weiß, jetzt kommen wieder die Foristen, die schreiben "ich musste nix machen, mein TÜV hat das auch so eingeragen".
Ja, solche Prüfer gibt es beim TÜV, Dekra und wie sie alle heißen.
Nur, wenn dann nachher irgendwas ist, oder dem Beamten bei einer Kontrolle auffällt, dass eben die Sachen am Radhaus nicht gemacht sind, kann es Dir passieren, dass ne Mängelkarte bekommst, du dann die Sachen alle machen musst und dann nochmal zum TÜV.....
Und nein, eine Eintragung bedeutet NICHT, dass die Beamten einem nix können.
Die sitzen definitiv am längeren Hebel und schreiben dann - zu Recht - eine Mängelkarte.
Das immer wiederkehrende Argument "ja aber da ist noch so viel Platz"....da sag ich nur eines dazu:
Mach mal ne Kamera ans Auto, die das Radhaus aufnimmt und dann hämmer mal mit voller Beladung über nen Handlingskurs mit Kompressionen und Richtungswechseln am Lenkanschlag.....da kommt der Reifen - selbst bei mancher Serienbereifung - ziemlich nah an die Radhäuser.
Und bei solchen Nachrüstfelgen sind diese Auflagen ja nicnt um Dich zu ärgern, sondern weil sie notwendig sind.
Also wenn, dann von Anfang an richtig.
Gruß
Sven

Also ich geb dir teilweise recht! Sowas ist realistisch wenn man extrem was an der Karre verändert! Aber so sehr wie du das beschreibst soweit kommt es bei einer 8,5 er Felge nicht .. die is grad mal 1 Zoll breiter wie die original 7,5er! Und die ET von 45 zu 49 sind 4mm. Ich hab ja ausgiebig mit meinen Prüfer gesprochen als er meine anderen Felgen eingetragen hat und es sagte auch das die Auflagen hinfällig sind wenn nichts angeht, streift usw. das ist fantasterei den Radlauf zu weiten oder bearbeiten wenn alles mehr wie inordnung ist! Klar gibts beim tüv schwarze Schafe aber das is überall so.
Ich wollte das mit der ABE nur mal wissen, aber hat sich geklärt. Ich hab ganze Motoren schon umbauen und abnehmen lassen andere bremmsanlanlagen ,sportkats Usw!!! An meinem anderen Wagen! Wie gesagt ich versteh dein Bedenken! Aber solang nix angeht muss nix angepasst werden! Er prüft ja nicht um sonst das Auto mit Bühne Testfahrt und co ein ganzes Stück!!! Und wenn unsere schönen Bullen sich an was stören wollen dann tun sie das an nem Serien Auto! Hatte das alles schon! Die Polizei mit ihren Sternchen Cowboys denken auch sie sind die größten!!!
Wenn dir einer ans Bein Pissen will dann tut er das so oder so das heißt aber nicht automatisch das du den kürzeren ziehst! Du kannst dich zur Wehr setzten und musst dir nix gefallen lassen! Und wenn du weist das alles ok und inordnung ist dann würd ich’s in jeder Situation drauf ankommen lassen!!!

Wann hast du denn die Änderungen gemacht und eintragen lassen? In den letzten Jahren hat sich einiges an der Gesetzeslage geändert. Früher war in dem Fall doch einiges besser :D

Fahre 8,5 x 19“, da passen hinten sogar noch Spurplatten.

Es muss weder eine Kante umgekegt werden noch irgendwas ausgestellt werden.

Testfahrt, Federwegstest wurde von der Werkststt und vom TÜV gemacht.

Hätte bei vollem Einfedern oder Lenkeinschlag auch nur irgendwas den Anschein gemacht zu schleifen hätte ich die Eintragung nicht bekommen.

Also 8,5x 19 ET45 passen ohne Probleme beim w177
Bei mir sogar mit Spurplatten und H&R Tieferlegung

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 3. Juni 2020 um 20:24:56 Uhr:


Wann hast du denn die Änderungen gemacht und eintragen lassen? In den letzten Jahren hat sich einiges an der Gesetzeslage geändert. Früher war in dem Fall doch einiges besser :D

Ich hab Freitag vor drei Wochen also mai 2020 am w177 Felgen und spurplatten per einzelabnahme eintragen lassen! War kein Problem das ganze wenn im Vorfeld alles gut besprochen ist!

Die anderen Sachen mit Motor und co war ein anderes Auto und ist schon lang her! Kannst gern mal auf corsab88.jimdo.com anschauen! War allerdings ein Opel, kein Stern!!

Zitat:

@Sundream83 schrieb am 3. Juni 2020 um 20:30:39 Uhr:


Fahre 8,5 x 19“, da passen hinten sogar noch Spurplatten.
Es muss weder eine Kante umgekegt werden noch irgendwas ausgestellt werden.
Testfahrt, Federwegstest wurde von der Werkststt und vom TÜV gemacht.
Hätte bei vollem Einfedern oder Lenkeinschlag auch nur irgendwas den Anschein gemacht zu schleifen hätte ich die Eintragung nicht bekommen.
Also 8,5x 19 ET45 passen ohne Probleme beim w177
Bei mir sogar mit Spurplatten und H&R Tieferlegung

Ich hab auch 8,5 et45 mit 10mm Platten pro Seite! Und 235 35 19 reifen

Zeig mir mal Bilder von deiner Tieferlegung? Wär voll cool von dir. Bin auch am überlegen ob ich Federn verbau! Hab halt die Werke Tieferlegung mit der amg line!!

Warum fragst dann, wenn Du doch alles problemlos eingetragen bekommst?
Versteh ich nicht.
Deine Titulierung der Beamten zeigt - hoffentlich nicht nur mir - Deinen Respekt vor den Jungs.
Also nochmal: Wenn euch dann die Beamten - zurecht, weil Missachtung der Auflagen - Probleme machen dann nicht rumjammern von wegen Beamtenwillkür.
Auch bei einer Einzelabnahme ist es kein Garant, dass ein anderer Prüfer das nicht ggf. anders sieht.
Und wenn ihr meint, dass eine kurze Probefahrt des Prüfers ausreicht - euer Ding.
Ich weiß es aus eigenem Erleben, wie weit sich ein Reifen bei extremen Fahrsituationen bewegt.
Geh mal im Fahrdynamikzentrum Boxberg oder in Immendingen auf den Handlingskurs und durchfahre die Kompression mit 80 und fahre dann den ISO 3888-2 (auch bekannt als Elchtest). Und wenn das ganze noch verschärfen willst, dann komm mit 120 (typische Autobahngeschwindigkeit) durch die Kompression, geh am Ende der Einfahrgasse in den ABS Regelbereich und versuche dann (wird den wenigsten gelingen) die Ausweichgasse zu treffen. Und wenn Dir dann die Kanerabilder anschaust wird dir anders.
Und genau dieses Sachen schauen sich die Kollegen bei der Erstellung der ABE an.
Meint ihr ernsthaft da steht das Zeug nur drin um euch zu ärgern?
Aber glaubt was ihr wollt.
Wenn auch dann aber ne Mängelkarte ausgestellt wird, oder ihr Ärger bekommt wenn mal was passsiert dann nicht jammern und heulen "aber aber....Mami..der TÜV hat das eingetragen".....
Ihr verstoßt gegen klar definierte Auflagen und daran gibt es nix zu rütteln.
S.

Versteh das Gemotze von Ihrer Seite her jetzt nicht! Wenn ich was zum eintragen hab geh ich zum tüv und wenn der sagt ok, alles gut ich trag dir das so ein dann glaub ich dem Prüfer, Zahl mein Geld und fahr nach Hause!
Soll ich dann wohl mit einem schlechten Gewissen heimfahren?
Meine Meinung hier ist das Sie jeden der hier ein paar andere Felgen möchte ein schlechtes Gewissen einzureden versuchen! Warum versteh ich nicht aber das ist mir ehrlich gesagt egal.
Und ich habe nichts gegen Polizisten und co. Aber das was hier oft passiert was man sieht und hört und was die Medien gerade mal nicht verschleiern lässt mich schon seit Jahren an diesem System zweifeln!
Seit Corona immer mehr! Man sieht es ja mal wieder was in den USA passiert ist!!! Wie Willkürlich die Polizei handelt! Leider ist das auch in Deutschland so. Wenn man die Augen auf macht sieht man dies jeden Tag! Deswegen sind nicht alle schlecht das unterstell ich keinen und werde ich nie tun. Aber man muss sich als Bürger sicher nicht alles von unserer Polizei unseren Staat und co gefallen lassen, mehr wollt ich damit nicht sagen. Wenn Sie sich dadurch angegriffen fühlen Tut mir das leid aber es ist so! Wir haben hier Meinungsfreiheit in Deutschland und ich habe diese wie es mein Recht ist frei gesagt!
Genug davon das gehört hier alles nicht her!
Ich wollte lediglich nur den Begriff ABE erklärt haben was erledigt ist! Normal habe ich immer ein teilegutachten deswegen war ich etwas durcheinander... sorry !!

Also im Forum sind wir alle per Du.
Deshalb bitte das "Du" nicht als despektierlich werten.
Ich motze hier keineswegs rum, sondern bringe nur Fakten.
Und in der ABE steht nunmal, dass Änderungen am Fzg. notwendig sind - das kann jeder selbst lesen.
Und ebenfalls steht in der ABE, dass nach den erfolgten Änderungen eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren notwendig ist - kann man ebenfalls leicht nachlesen.
Das sind die harten Fakten.
Und wenn dann eben einer sagt "mein TÜV trägt das ein", dann ist das eine Gefälligkeit, die einer Überprüfung bei einer der nächsten TÜV-Prüfungen, einer Verkehrskontrlle oder - viel schlilmmer und das wünsche ich keinem - dem SV-Gutachten nach einem Unfall nicht standhält. Da hat man mindestens Ärger und im letzteb Fall ggf. eine nicht unerhebliche Teilschuld (und das kann bis zum Verlust des V-Schutzes führen).
Ja ich weiß, jetzt kommt die Sache "nach nem Unfall schaut da keiner".....Irrtum: wenn nach einem Unfall bei einem der beteiligten Fahrzeuge festgestellt wird, dass Eintragungen in den Papieren sind, wird da nachgeschaut - dazu ist der SV verpflichtet.
Und die, die hier behaupten "es sind keine Änderungen notwendig, bei mir gehts"....auch das ist wider den Auflagen der ABE. Warum ein kurzer Fahrversuch nicht ausreicht hab ich beschrieben.
Und an alle die, die postulieren "bei mir passt alles": mach mal verschiedene Reifen verschiedener Hersteller drauf. Dann wird man feststellen, dass die um einige mm variieren.
Das ist der Grund, warum bei den ganzen Freigängigkeitstests auch die maximalen Betriebsbreiten der Reifen herangezogen werden.
Da kommen sehr schnell mehrere 10mm zusammen gegenüber der Nominalbreite von 225mm.
Wie gesagt:
Wenn jemand das Risiko eingeht, die Auflagen der ABE nicht umzusetzen und eine Gefälligkeitseintragung bekommt ist das jedermanns eigene Sache.
Das hat nix mit schlechtem Gewissen Einreden zu tun. Es sind nur belegbare Fakten.
Und zum Thema der Beamten sag ich nur soviel:
Ja es gibt schwarze Schafe auch bei den Polizisten. Darauhin alle in Sippenhaft zu nehmen und die netten Titulierungen zu verwenden finde ich daneben.
Man kann sich gern gegen eine ausgestellte Mängelkarte wehren...aber das wird nix bringen.
S.

Da hat @firefox_i völlig recht!
Erstens kenne ich nur wenige TÜV/Dekra/GTÜ Prüfer, die von den ABE-Vorgaben abweichen. Und bei denen frag ich mich immer, wer so wahnsinnig ist für ein paar Kröten so einen Schmarren zu riskieren.
Fakt ist, wenn es zum Schwur kommt, sei es durch Unfall oder auch einen misstrauischen Beamten, hilft Dir das TÜV-Sigel gar nichts. Juristisch ist das eine unrichtige Urkunde und damit wertlos. Du als Halter haftest dafür, dass das Auto eine gültige Betriebserlaubnis hat und der auch entspricht. Mindestens kostet es enorm viel Geld, maximal bringt es Dir eine Vorstrafe und geraume Zeit als Fußgänger ein.
Selbst wenn man Dir keine Tatbeteiligung oder keinen Vorsatz nachweisen kann, wünsche ich viel Spaß beim Regressprozess gegen den TÜV bzw. den Gutachter.
Ich persönlich habe aus Gründen der Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer wenig bis gar kein Verständnis für die extensive Auslegung solcher baulicher Veränderungsmöglichkeiten.
Wenn Polizei und vor allem Staatsanwaltschaft das rigoros verfolgen, ist das eher lobenswert und meinen Segen haben sie.
Wenn einer besoffen Auto fährt, debattieren wir ja auch nicht, ob der aus dem Verkehr gezogen wird. Die Nichteinhaltung von ABE-Auflagen ist genauso riskant. Geht die Karre nämlich unter Last ab, kann sie tödlich sein.

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