Mercedes-Benz Garantie-Paket
Hallo liebe Gemeinde,
heute bekam ich ein Fax vom Vorbesitzer meines S211. Einen Infobrief das das Mercedes-Benz Garantie-Paket zum 14.12.09 ausläuft. Ein weiteres Jahr kostet 432,- €
Ich habe aber hier auch gelesen dass die Verlängerung auch zum Teil 2 Jahre (im Anschluß an die Neuwagebgarantie) ging. Ich hätte gerne zwei Jahre aber die sagten mir das die Verlängerung nur jährlich geht.
Ist es wirklich so? Zur Info 63000,- KM
LG
Hans Hermann
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von stdr
Die Ausschlussliste in den Garantiebedingungen ist aber auch ganz schön lang. Welche der häufigen Schäden fallen denn überhaupt unter die Garantie?
Eigentlich keine, Fahrwerksteile sind ja leider nicht abgedeckt von der Garantie. Einziger Vorteil ist das die Airmatic drin ist, hier gabs doch ab und an mal eine teurere Reparatur. Beim T-Modell fällt mir jetzt eigentlich nur die Laderaumabdeckung ein.
Ich stand letztes Jahr ebenfalls vor der Entscheidung den Service-Vertrag-Garantie abzuschließen und habs nicht gemacht. Klar kann mal eine Steuerung verrecken dann rechnet sich die Garantie sofort, aber in der Regel geht natürlich wieder alles andere kaputt was aus der Garantie ausgeschlossen ist. Bei mir ist nichts passiert und ich hab mir die 500 Euro gespart.
Die Selbstbeteiligung von 300 Euro in den ersten 90 Tagen, den vorher zu erledigenden Assyst falls nötig und die nur noch anteilige Bezahlung bei höherer Kilometerleistung kommen natürlich noch als Gegenargumente hinzu.
MB verdient sich richtig Kohle mit den Garantien, ich würde es wirklich nur abschließen falls ich ein problembehaftetes Fahrzeug hätte.
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12 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HHF1960
Ich habe aber hier auch gelesen dass die Verlängerung auch zum Teil 2 Jahre (im Anschluß an die Neuwagebgarantie) ging....
... innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung.
Korrekt. Danach jährlich sowei mir bekannt.
Das hat man mir auch so gesagt.
Gruß
andreasstudent
Vielen Dank für die Antworten werde es dann auch so machen:
LG
Hans Hermann
Man kann es nur Jährlich verlängern, und max 10.000km nach dem letzten Werkstattbesuch.
Ich werde eine neue im Feb. 2009 abschliessen. Habe diese nach dem 2 Autojahr auch genommen.
Denke dass die 500€ (E320 CDI) auch gut angelegt sind wenn man hier die Kosten für "große" unvorhersehene Mercedes Überraschungen sieht.
Nach 100.000 km ist halt eine SB für die Materialkosten drinne aber dafür werden die Lohkosten komplett übernommen.
Hallo,
lohnt diese Garantieverlängerung auf jeden Fall?
Ich fahre kaum 10Tkm/Jahr und hoffe mal das keine großem Reparaturen fällig werden, zumindest nicht in den ersten Jahren. Meiner ist BJ 5/06.
Habe noch eine Gebrauchtwagengarantie bis 3/09
Muß die Garantieverlängerung lückenlos sein oder könnte ich die auch erst in 2 Jahren erwerben? Denke halt je älter der Benz wird um so eher könnten Mängel auftreten.
Danke schon mal für Eure Meinung hierzu, Gruß Wolle
lohnen? Ja, wenn mal etwas defekt ist lohnt es sich meist schon.
Du kannst sie aber bei jeder erfolgten Inspektion wieder abschließen, aber nicht bei einem Schaden.
Die Ausschlussliste in den Garantiebedingungen ist aber auch ganz schön lang. Welche der häufigen Schäden fallen denn überhaupt unter die Garantie?
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
lohnen? Ja, wenn mal etwas defekt ist lohnt es sich meist schon.
Du kannst sie aber bei jeder erfolgten Inspektion wieder abschließen, aber nicht bei einem Schaden.
Hi MC Audio,
danke für die Info, dann kann ich mich bei der nächsten Inspektion ja noch entscheiden.
Ich kann mir schon vorstellen das jeder froh ist bei einem 'Schaden' so eine Garantieverlängerung zu haben.
Was ich bisher hier so gelesen habe gibt es ja nicht unbedingt viele Probleme bei denen man die Garantieverlängerung in Anspruch genommen hat.
Denke das Risiko ist in den ersten Jahren gering und wird mit zunehmendem Alter des Autos immer höher. Ich werde es erst mal ohne Garantieverlängerung versuchen, es sei den das mir hier jemand sagt das ich mit Reparaturkosten rechnen muß die über den Kosten für die Garantieverlängerung liegen.
Danke noch mal und schönen Sonnntag Abend, Gruß Wolle
Ups, hätte ich glatt vergessen.
@stdr, danke für den Hinweis zur Ausschlußliste..............bin mal gespannt auf die Antworten zu Deiner Frage. Hoffe aber das wir alle ein Auto gekauft haben auf das wir uns verlassen können. Denke auch dass das bei MB der Fall ist, aber bei MB werden auch Montags Autos gebaut. :-))
Zitat:
Original geschrieben von stdr
Die Ausschlussliste in den Garantiebedingungen ist aber auch ganz schön lang. Welche der häufigen Schäden fallen denn überhaupt unter die Garantie?
Eigentlich keine, Fahrwerksteile sind ja leider nicht abgedeckt von der Garantie. Einziger Vorteil ist das die Airmatic drin ist, hier gabs doch ab und an mal eine teurere Reparatur. Beim T-Modell fällt mir jetzt eigentlich nur die Laderaumabdeckung ein.
Ich stand letztes Jahr ebenfalls vor der Entscheidung den Service-Vertrag-Garantie abzuschließen und habs nicht gemacht. Klar kann mal eine Steuerung verrecken dann rechnet sich die Garantie sofort, aber in der Regel geht natürlich wieder alles andere kaputt was aus der Garantie ausgeschlossen ist. Bei mir ist nichts passiert und ich hab mir die 500 Euro gespart.
Die Selbstbeteiligung von 300 Euro in den ersten 90 Tagen, den vorher zu erledigenden Assyst falls nötig und die nur noch anteilige Bezahlung bei höherer Kilometerleistung kommen natürlich noch als Gegenargumente hinzu.
MB verdient sich richtig Kohle mit den Garantien, ich würde es wirklich nur abschließen falls ich ein problembehaftetes Fahrzeug hätte.
Zitat:
Eigentlich keine, Fahrwerksteile sind ja leider nicht abgedeckt von der Garantie. Einziger Vorteil ist das die Airmatic drin ist, hier gabs doch ab und an mal eine teurere Reparatur. Beim T-Modell fällt mir jetzt eigentlich nur die Laderaumabdeckung ein.
So ähnlich dachte ich mir das auch: Airmatic, Keyless-Go-Griffe, Laderaumabdeckung.
Leider heißt es aber in den Bedingungen:
Zitat:
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
a) Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, wie: Achslager, Ausrücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Brems-backen, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Bremsleitungen, Fahrwerksfedern, Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung, Lenkungsdämpfer, Querlenkerlager, Scheibenwischer-Blätter, -Düsen, -Arme und Profilgummis, Spurstangen, Spurstangenköpfe, Verschleißteile des Fahrwerkes wie Fahrwerkstoßdämpfer, Federbeine, Stabi-lisatoren, Fahrwerkeinstellung/Vermessung (jedoch die Niveauregulierung)
b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden
c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schaden-verursachendes Teil, Bremsenwartung
d) Filter/Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung/Einstellung der Kraftstoffförderung
e) Starterbatterien/Pflege/Nachladen/Tausch
f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien (jedoch die Befüllung der Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter
g) Kühl- und Heizwasserschläuche, Hydraulikleitungen, -schläuche und -behälter
h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch
i) Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfilter)
j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender und -empfänger, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Türschlösser und mechanische Teile der Schließanlage, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Hupe, Signalhorn, Fahrzeugverkabelung/ Lichtleitertechnik
k) Reifen/Räder, Stahl- u. Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten
l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube, Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche
m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug, Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lack-beschädigungen, Lackoberfläche komplett, Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Verdecke, Verdeckscheiben, Spiegel, elek-trische Spiegelverstellung und Gläser, Fahrzeugscheiben (dieser Ausschluss gilt nicht bei Defekt der elektrischen Heckscheibenheizung und der Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen, Sitzgestell
n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Zubehör
o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-Roms für das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik anderer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht durch den Hersteller/lmporteur bzw. deren Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie durch selbige eingebaut wurden
p) Probefahrten, Funktionskontrollen
q) Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett, Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächen-materialien des Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur
r) gesamte Reisemobilsonder- und Reisemobilausstattung
s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme Zylinderkopfdichtung)
Da sind wohl Teile der Schließanlage, elektrische Spiegel und die Laderaumabdeckung außen vor. Gerade mal die Sitze (Memory) scheint Daimler vergessen zu haben. Oder habe ich die übersehen?