Mercedes leuchtener Stern während der Fahrt
Hey leute,
hätte eine Frage. Wenn ich mir den leuchtenen Stern einbauen ließe, gibt es eine Möglichkeit den auch während der Fahrt leuchten zu lassen, abgesehen davon das man das nicht darf für die Moralapostel.
Danke im voraus
Beste Antwort im Thema
Man könnte den Stern (wenn es der große im Kühlergrill ist) auch mit ner Übersetzung von 1:100 an den Motor anflanschen. Oder an die Kardanwelle, dann dreht er beim Rückwärtsfahren in die andere Richtung.
Ähnliche Themen
22 Antworten
Hast Du ein Fahrgeschäft auf der Cranger Kirmes?
Die Rückspiegel mit rosa Plüsch überziehen, soll auch gut aussehen.
Gehen tut alles einfach Dauerpuls aber was soll es bringen??
Man könnte den Stern (wenn es der große im Kühlergrill ist) auch mit ner Übersetzung von 1:100 an den Motor anflanschen. Oder an die Kardanwelle, dann dreht er beim Rückwärtsfahren in die andere Richtung.
Zitat:
Original geschrieben von Säsch
Man könnte den Stern (wenn es der große im Kühlergrill ist) auch mit ner Übersetzung von 1:100 an den Motor anflanschen. Oder an die Kardanwelle, dann dreht er beim Rückwärtsfahren in die andere Richtung.
Drehender Stern im Grill ist doch uncool.
Das Teil muß aufs Dach, so mit 80 cm Durchmesser. Aber dann nicht mehr an die Drehzahl koppeln, er muß sich gaaaanz langsam drehen.
Auch wenn ich gleich verarscht werde,ich find den Stern cool,nur eben nicht dauerleuchtend,eher mit der Auffindbeleuchtung
Gruß oli
Steinigt mich, aber mir gefällt er auch. Hab den mal bei nem LKW nachts auf der AB in Dauerbeleuchtung gesehen, sah schon gut aus.
Ich denke leider, man muss sich mit der Auffindbeleuchtung zufrieden geben. Auf Dauerbetrieb könnte die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs erlöschen.
Möglich wird die Dauerbeleuchtung sein, muss jeder für sich verantworten, was er draus macht.
Diese Antworten, Weltklasse! :-D
Aber mal ehrlich, hat einer von euch ein Bild vom w204 mit dem leuchtenden Stern drin?
Also ich meine kein Werbebild von Daimler, sondern ein "echtes" ?
Ich kann mir das so gar nicht vorstellen wie das in real aussieht.
Nicht w204 , aber:
http://....mercedes-benz-passion.com/.../
oder:
http://www.ebay.de/.../221401363902?...
ob man das braucht...................!?!?!?!?!?!
Naja und irgendwie auch kein Real-Bild sondern Werbe-Stuff...
ich meine mal gelesen zu haben dass eig nichts dagegen sprechen sollte ihn dauerhaft leuchten zu lassen. Grund dafür soll die Symmetrie sein. was links leuchtet muss rechts auch leuchten... da der stern symmetrisch ist und mittig verbaut ist... kein Problem. finde ihn eig auch ganz cool solange er nicht total hell ist. leicht gedimmt leuchtend... wieso nicht.
kannst den stern ja auch über einen separaten schalter ansteuern dann kannste ihn an machen wann und wie lange du willst. und das ist garantiert nicht verboten!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von FloAMG
kannst den stern ja auch über einen separaten schalter ansteuern dann kannste ihn an machen wann und wie lange du willst. und das ist garantiert nicht verboten!
Mit solchen Aussagen währe ich sehr vorsichtig.
§49 Stvzo
Zitat:
Original geschrieben von FloAMG
kannst den stern ja auch über einen separaten schalter ansteuern dann kannste ihn an machen wann und wie lange du willst. und das ist garantiert nicht verboten!
Mein Fernlicht hat auch einen separaten Schalter, genauso wie die Nebelschlussleuchten.
Trotzdem darf ich die nicht anmachen wie es mir gefällt.
Ist genauso wie die Unterbodenbeleuchtung. Stört im Prinzip nicht, ist aber auch nicht erlaubt.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von TheJoeK88
Also ich meine kein Werbebild von Daimler, sondern ein "echtes" ?
Ich kann mir das so gar nicht vorstellen wie das in real aussieht.
Auf'm CLA
Zitat:
Original geschrieben von FloAMG
ich meine mal gelesen zu haben dass eig nichts dagegen sprechen sollte ihn dauerhaft leuchten zu lassen. Grund dafür soll die Symmetrie sein. was links leuchtet muss rechts auch leuchten... da der stern symmetrisch ist und mittig verbaut ist... kein Problem. finde ihn eig auch ganz cool solange er nicht total hell ist. leicht gedimmt leuchtend... wieso nicht.
kannst den stern ja auch über einen separaten schalter ansteuern dann kannste ihn an machen wann und wie lange du willst. und das ist garantiert nicht verboten!
Gruß
Driss!
Jede Veränderung an der Außenbeleuchtung des Kfz außerhalb der vom Hersteller zugelassenen Kriterien führt zur Erlöschung der ABE. Würde man Deiner Theorie folgen, könnte man an der bestehenden Außenbeleuchtung eines PKW praktisch alles ändern, Hauptsache es ist symmetrisch: LEDs anstatt Halogen, blaue Birnen bzw. Brenner anstatt weiß(lich), Leuchtketten an die Fenster beidseits...
ALLES illegal!
Genauso wie wie dauerleuchtender Mercedesstern bei einem in Deutschland zugelassenen PKW!
Und mit so auffälligen Schmu wird man auch 100%ig von der Rennleitung aus dem Verkehr gezogen, mindestens Geldstrafe inklusive! Und wenn man (unverschuldet) einen Unfall baut und der Unfallverursacher behauptet, er sei von dem Quatsch geblendet worden, egal ob es stimmt oder nicht: viel Spaß mit der Kfz-Versicherung! Die könnte dann jede Haftung verweigern!