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Mercedes SL Garantie MB 80 ( 1 jährige Gebrauchtwagengarantie ) Abzocke !

Mercedes SL
Themenstarteram 9. April 2013 um 19:22

Hi Leute,

ich bin gerade fassungslos mit 2 Freunden. Beide haben ein Problem mit einer MB Niederlassung.

Es ist sogar echt kurios, dass beide das gleiche Problem haben. Der andere fährt einen CLK.

Mein Kumpelfreund sitzt auch gerade hier und wir sind wütend auf MB,

er hat Anfang diesen Jahres einen MB SL 350 gekauft mit 89 000 km, Baujahr 2006 wohlgemerkt.

Er hat keine junge Sterne Garantie bekommen , sondern die 1 jährige Gebrauchtwagen Garantie !

Er hat extra mehr gezahlt wie bei Ali Baba Autohändler weil er gedacht hat

MB Niederlassung seriös, und Fahrzeug ist gecheckt ! Er muss sich keine Gedanken machen ...

 

Vor cirka 1 Woche leuchtet die ESP Leuchte und sagt als Störung bitte Werkstatt aufsuchen !

Er wollte jetzt die Garantieleistung in Anspruch nehmen !

Die MB Niederlassung sagt " Defekt vom ESP " ist Verschleiß. Das ist doch nicht richtig oder ?

Es ist doch ein Steuergerät kein Verschleiß wie bei Bremsen.

Er hat die 1 jährige MB Garantie von MB , also im Fachjargon MB 80

Das ist doch ne Frechheit ? oder nicht ?

Die MB Hotline sagt " Steuergeräte sind in der MB 80 Garantie " abgedeckt.

Der Meister sagt aber " Steuergeräte sind keine Garantieleistung " vom ESP

Und der Hammer:

Kein Kulanzangebot von MB ? Unfassbar keine Kulanz seitens MB

Das Fahrzeug wurde nur bei MB gewartet. Also vollständiges Scheckheft

Kundendienstheft lückenlos. Ich bin erschrocken, Scheckhefte und Garantie sind für den Arsch ?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Oh da haben wir ja zwei Profis in Vertragsrecht unter uns :eek:

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Dass ein 7-jähriger kein junger Stern mehr ist, dürfte jedem klar sein.

Jetzt zu deonem, eurem Problem. Ey ist föllig unerheblih, was wer sagt. Was steht in den Vertragsbedingingen?

Schaut da rein und ihr werdet wissen, ob das mit in der Garantie abgedeckt ist oddr nicht.

Lass uns wissen, was da drin steht.

Klaus

 

Themenstarteram 9. April 2013 um 19:45

Da steht

Garantie MB 80 gilt auch für Steuergeräte

Ist der Defekt vom ESP jetzt ein Steuergerät oder nicht ?

Gruss

Was wollt ihr denn mit den Vertragsbedingungen?

Das Auto ist von Anfang des Jahres, da interessieren keine Vertragsbedingungen! Da interessiert das BGB! Stichwort Sachmangelhaftung!

Leute,

macht nicht den Fehler die Garantie zu ziehen,

die nützt hier nichts.

Fordert den Händler schriftlich auf den Fehler im Rahmen der

gesetzlichen Gewährleistung zu beheben.

Weitere Infos unter dem Stichwort Gewährleistung+Gebrauchtwagenkauf

im Netz.

Gewährleistung und Garantie sind zwei vollig, voneinander unabhängige Dinge.

Gruss,

vmaxPeter

PS gilt natürlich nur bei Kauf Privatperson von Gewerbetreibenden.

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Was wollt ihr denn mit den Vertragsbedingungen?

 

Das Auto ist von Anfang des Jahres, da interessieren keine Vertragsbedingungen! Da interessiert das BGB! Stichwort Sachmangelhaftung!

Hier mal das, was der ADAC dazu schreibt:

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen. Wo aber liegen konkret die Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten?

Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.

Sachmängelhaftung

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!

In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.

Ich weiß, deshalb hab ich's ja geschrieben! Entspricht zwar nicht ganz 100% der Realität aber was will man auch vom ADAC erwartet.

Deshalb von mir das Stichwort und die Quelle.

Mehr nicht, nicht, daß es zur Rechtsberatung wird und das ist so nicht zulässig!

Guten Tag,... Hm,.... Aergerlich. Was hat das Auto gekostet ? Was kostet das Ersatzteil ?

Lassen Sie sich nicht unbedingt auf den Garantie-Anspruch festnageln. Eher schon die Gesetztliche Gewaerleistung. Garantie ist,.... um es einfach zu sagen, eher eine Einschraenkung als eine Erweiterung der Gesetzlichen Gewaehrleistung. Wie bei vielen Steitereien muss man sich immer den Streitwert durch den Kopf gehen lassen. Lohnt es sich zu klagen;... oder kann man mit den Leuten reden. Ich hatte einen R 230 von 2004 fuhr 107.000 Km und hatte nie was dran. Der neue R 231 wurde jetzt schon 2 mal abgeschleppt. Er hat gerade mal 10 Monate. Aber Vorsicht,.... Jede Werkstatt ist bedeutend kulanter gegenueber einem Kunden der ein Auto fur 100.000 Euro gekauft hat als gegenueber jemandem der " nur um die 20.000 berappt hat. Der Ton macht die Musik. Beste Gruesse

Hi,

Opelaner,

Älter als 6 Jahre auch wenn es 1 Tag ist keine Junge Sterne möglich da kann auch Niederlassung/Händler nix dran drehen/wenden.

Mercedes kann sich sperren bis ihr Schwarz werdet da müssen schwere geschütze ran.(Adac,anwalt usw.)

Da wäre "Ali Baba" die bessere wahl gewesen.

Viel Glück.

Grüsse Sepp

Oh da haben wir ja zwei Profis in Vertragsrecht unter uns :eek:

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Oh da haben wir ja zwei Profis in Vertragsrecht unter uns :eek:

Tja Fux,

wir haben probiert zu helfen und es ist wie immer im Leben:

Du kannst niemanden zu seinem Glück zwingen.......

Gruss,

Peter

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