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Mercedes V klasse Leasing Angebot

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 15. November 2020 um 19:46

Guten Abend,

ich interessiere mich schon eine weile für ein Mercedes V-Klasse. Ich hab mir auch letztens ein Angebot einholen lassen. Der Verkäufer kam auf ein Brutto Listenpreis von 88.081,12€ und einer Leasingrate von 889,21 € im Monate über 36 Monate und eine Laufzeit von 55.000 km (über die 3 Jahre). Im Angebot steht ein Leasingfaktor von 1,18%. Das Fahrzeug soll gewerblich genutzt werden. Nun kenne ich mich mit Leasing nicht sehr viel aus würde gerne wissen, ob der Verkäufer mir ein attraktives Angebot gemacht hat oder mich über den Tisch ziehen will... Könnt ihr mir vielleicht sagen ob das Angebot fair ist oder eher die Finger davon lasse...

Beste Antwort im Thema

Auf keinem KM-Leasingangebot der mir bekannten Hersteller steht ein Leasingrestwert, wozu auch? Der spielt keine Rolle. Und was weder im Angebot noch im Vertrag steht, kann somit auch nicht Vertragsbestandteil sein.

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Gruß

Befner

Wie hoch ist der kalkulierte Restwert ?

Müsste nach meiner Rechnung bei ca. 45.000 Euro brutto = 38.793 EURO netto liegen, stimmt das?

Themenstarteram 16. November 2020 um 7:18

Zitat:

@Robin Hood 15 schrieb am 15. November 2020 um 23:49:26 Uhr:

Wie hoch ist der kalkulierte Restwert ?

Müsste nach meiner Rechnung bei ca. 45.000 Euro brutto = 38.793 EURO netto liegen, stimmt das?

Davon geh ich leider keine Ahnung. Es handelt sich hierbei um ein Neuwagen...

 

Gruß

Woher soll er beim Leasing den Restwert wissen?

Gruß

Befner

Zitat:

@Robin Hood 15 schrieb am 15. November 2020 um 23:49:26 Uhr:

Wie hoch ist der kalkulierte Restwert ?

Müsste nach meiner Rechnung bei ca. 45.000 Euro brutto = 38.793 EURO netto liegen, stimmt das?

Ganz einfach: weil es Vertragsbestandteil ist.

Nur unseriöse Verkäufer machen ein Geheimnis um den Restwert.

Leasing ist nur dann attraktiv, wenn alle Zahlen stimmen und auf dem Tisch liegen.

Auch beim Km Leasing steht der Kunde für die vollen Werte im Obligo.

Das will bloß immer keiner wahr haben.

Auf keinem KM-Leasingangebot der mir bekannten Hersteller steht ein Leasingrestwert, wozu auch? Der spielt keine Rolle. Und was weder im Angebot noch im Vertrag steht, kann somit auch nicht Vertragsbestandteil sein.

Bislang wurden mir die Leasingrestwerte auch immer nur auf Nachfrage genannt und standen nie im Angebot oder Vertrag. Einen wirklich unseriösen Eindruck vom Verkäufer hatte ich nie und habe das als gängige Praxis eingestuft. Kaum jemand interessiert der Restwert.

Beim gewerblichen Leasing wir i.d.R. nie der Restwert ausgewiesen, der ist auch unrelevant. Das was ein Leasingnehmer auf Nachfrage genannt bekommt, ist der Übernahme-/Kaufpreis. Das darf NICHT der Restwert sein, sonst freut sich das Finanzamt bei der nächsten Steuerprüfung ("versteckte Finanzierung"). Das ist das Erste, was bei einer Betriebsprüfung im Autohaus geprüft wird.

Gruß

Befner

Zitat:

@Robin Hood 15 schrieb am 17. November 2020 um 06:30:59 Uhr:

Auch beim Km Leasing steht der Kunde für die vollen Werte im Obligo.

Das will bloß immer keiner wahr haben.

Beim Leasing ist doch der Restwert kein Vertragsbestandteil...ist ja gerade das "mieten" des Vertragsgegenstandes.

Und beim Kilometerleasing steht der Leasingnehmer eben nicht für die Restwerte ein. Wo hast Du die Info her?

Bei meinem Leasing (Kilometer) steht immer der Restwert mit bei!

Natürlich ist der Restwert Vertragsbestandteil. Wie soll denn sonst kalkuliert werden?

So lange nichts schief geht, kommt dieser Wert auch nicht zum Tragen, sollte es aber Zahlungsschwierigkeiten geben, dann sehr wohl.

In diesem Fall kommen die Probleme, oder auch bei der Rückgabe zum Leasingende wenn Schäden vorhanden sind.

Das Gleiche gilt bei großen km Differenzen.

Auch im Fall eines Unfalls braucht man diesen Wert, um Entscheidungen treffen zu können.

Wenn der kalkulierte Restwert von Anfang an bekannt ist, dann weiss man woran man ist und ob die Leasingrate tatsächlich günstig ist.

Ich würde niemals einen Leasingvertrag unterschreiben, bei dem mir der Verkäufer den Restwert nicht von Anfang an offenlegt.

Wenn ein Verkäufer behauptet es gäbe keinen Restwert, dann lügt er.

Zitat:

@Befner schrieb am 17. November 2020 um 13:56:53 Uhr:

Beim gewerblichen Leasing wir i.d.R. nie der Restwert ausgewiesen, der ist auch unrelevant. Das was ein Leasingnehmer auf Nachfrage genannt bekommt, ist der Übernahme-/Kaufpreis. Das darf NICHT der Restwert sein, sonst freut sich das Finanzamt bei der nächsten Steuerprüfung ("versteckte Finanzierung"). Das ist das Erste, was bei einer Betriebsprüfung im Autohaus geprüft wird.

Gruß

Befner

Das ist leider nur die halbe Wahrheit!

Ein korrekter Verkäufer hat nichts zu verheimlichen und nennt diesen Restwert, nicht irgendeinen fiktiven Phantasie-Kaufpreis.

Warum der Verkäufer das nicht sagen, oder schriftlich mitteilen darf, ist nicht nachvollziehbar.

Richtig ist, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht zum Restwert übernehmen sollte, denn sonst freut sich das Finanzamt.

Dem Kauf durch einen Dritten steht in diesem Zusammenhang aber nichts im Wege.

Das ist aber eine andere Frage.

Zitat:

@Robin Hood 15 schrieb am 17. November 2020 um 21:20:37 Uhr:

Natürlich ist der Restwert Vertragsbestandteil. Wie soll denn sonst kalkuliert werden?

So lange nichts schief geht, kommt dieser Wert auch nicht zum Tragen, sollte es aber Zahlungsschwierigkeiten geben, dann sehr wohl.

In diesem Fall kommen die Probleme, oder auch bei der Rückgabe zum Leasingende wenn Schäden vorhanden sind.

Das Gleiche gilt bei großen km Differenzen.

Auch im Fall eines Unfalls braucht man diesen Wert, um Entscheidungen treffen zu können.

Wenn der kalkulierte Restwert von Anfang an bekannt ist, dann weiss man woran man ist und ob die Leasingrate tatsächlich günstig ist.

Ich würde niemals einen Leasingvertrag unterschreiben, bei dem mir der Verkäufer den Restwert nicht von Anfang an offenlegt.

Wenn ein Verkäufer behauptet es gebe keinen Restwert, dann lügt er.

Darum frage ich auch immer nach dem Restwert, dann weiß man, was auf einen zukommen könnte, wenn es mal nicht rund laufen sollte. Bei Mercedes war das bislang nicht der Fall, bei BMW hat mir eine schriftliche Kaufoption für einen geleasten X5 schon sehr weitergeholfen. Die wollten am Ende 4.500,00 haben für angebliche Beschädigungen. Ich habe den Wagen dann gekauft und so wie er war, also nicht einen Cent reingesteckt, für gut 4.000,00 mehr verkauft. Den dadurch gemachten Gewinn natürlich korrekt versteuert :p.

 

Aufgrund dieser Erfahrungen kaufe ich eigentlich nur noch. Von 20 aktuellen Fahrzeugen im Bestand, ist die V-Klasse das einzige Herstellerleasing und wohl auch das letzte. Wir hätten die Kiste gerne eher abgegeben, aber die Ablösesumme ist unverhältnismäßig hoch. Es gibt also auch noch die zeitliche, vertragliche Verpflichtung zu bedenken.

 

Nach dem Restwert frage ich sonst auch, um Angebote besser vergleichen zu können. Das ist aber meine Art. Natürlich kann man auch einfach nur die Leasingraten vergleichen. Ich will aber gerne fair vergleichen und schaue mir gerne alles an.

 

Offizieller Vertragsbestandteil darf der Restwert allerdings nicht sein! Da hat Herr Befner schon vollkommen Recht. Sobald die Angabe im Vertrag drin steht, kann und wird das Finanzamt daraus einen Mietkauf machen. Das führt dazu, dass das Fahrzeug bilanziert und abgeschrieben werden muss. Sollte die Leasingrate zufällig genauso hoch wie die monatliche Abschreibungshöhe sein, wäre es sogar unkritisch. Leider ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering und es wird steuerlich ungünstiger. Obendrein freut sich der Steuerberater und/oder Bilannzbuchhalter, weil alles umgebucht werden muss.

 

Gegen eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung, wie z. B. die oben genannte Kaufoption spricht eigentlich nichts. Die sollte allerdings besser woanders abgelegt werden. Es soll Fälle geben, wo diese Vereinbarung einem Prüfer in die Hände fiel und er anhand dessen den Leasingvertrag nicht mehr anerkannte.

 

Gut, ich gebe zu, dass es einige aber auch übertrieben haben und die Leasingraten extrem hochgezogen haben, dadurch viel zu versteuernden Gewinn wegdrücken konnten und anschließend für ganz wenig den Gegenstand kauften. Wenn der dann noch anschließend plötzlich verschrottet werden musste und zufällig ein sehr ähnliches Produkt privat verkauft wurde, muß das ja irgendwann auffliegen. Genau deshalb ist das alles immer strenger geworden und das FA schaut genauer hin!

.

Richtig ist, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht zum Restwert übernehmen sollte, denn sonst freut sich das Finanzamt.

Dem Kauf durch einen Dritten steht in diesem Zusammenhang aber nichts im Wege.

 

 

Das kann ich so nicht bestätigen.

 

1. der Restwert steht ja nicht im Leasingvertrag und das FA kennt ihn somit gar nicht.

2. der Vertragspartner vom Leasing ist i.d.R. ein Bank, meistens die Leasingbank vom Hersteller. Die verkauft das Fzg. anschließend nicht an den Leasingnehmer, sondern an den Händler. Der Händler verkauft an den Kunden und schon hat der Kauf nichts mit dem Leasing von davor zu tun. Rechtlich einfach andere Vertragspartner und nicht zu vermischen. So habe ich es schon oft gemacht und wurde bei den Betriebsprüfungen nicht kritisiert.

3. anders ist es mit einem Kauf und anschließenden Leasing über die Hausbank (sale and lease back). Früher konnte man da zum Restwert kaufen. Das allerdings wurde neuerdings bemängelt und geht nicht mehr. Der Kaufpreis muss über dem Restwert liegen (bei dem Bankleasing stand er früher mit drin ;)), dann ist das ok. Das allerdings macht diese Art des Leasings wirtschaftlich uninteressant und wird wohl aussterben.

 

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