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Merkantile Wertminderung

Themenstarteram 11. April 2010 um 16:53

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zur "Merkantilen Wertminderung".

Mein New Beetle Cabrio war vor zwei Wochen "Unfallopfer" bei einem (meinerseits) unverschuldeten Zusammenstoß (Idioten befuhren einen Kreisel in verkehrter Fahrtrichtung...).

Die Schuldfrage ist eindeutig; die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten. Der Schaden beläuft sich laut vorläufigen Gutachten auf happige 5600,- Euro (immerhin fast 1/5 des ehemaligen Neupreises). Mein Pkw mutiert somit zu einem Unfallwagen. Im Mai diesen Jahres wird er 6 Jahre alt und hat eine Laufleistung von knapp 65.000 Kilometern.

Meine Frage nun: Kann ich auch bei einem Fahrzeugalter von 6 Jahren eine solche Wertminderung noch geltend machen und wie wird diese berechnet und von wem?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Jeanskäfer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Die Inhalte kann ich als Versicherungslaie nicht beurteilen.

Macht nichts: Understatement (guter Witz übrigens) kann das erst recht nicht, will es aber irgendwie nicht recht einsehen.

 

Aber es bleibt eben letztlich dabei, dass Wertminderungen unterschiedlich beurteilt werden. Und zwar unterschiedlich von SV zu SV, nicht abhängig vom "Lager" aus dem der SV stammt.

 

Es ist keinesfalls so, dass bei selbständigen Sachverständigen immer eine Wertminderung zugesprochen und bei vom Versicherer beauftragten SV die WM immer gestrichen oder gekürzt wird.

 

Wenn das so wäre, würden beide Gruppen mehr Prozesse verlieren, als ihnen recht ist.

 

Das Vorgehen hat Delle ja sehr zutreffend um umfassend (und alles andere als versicherungsfreundlich ;)) dargestellt.

Und nicht anders wird es beim vom SV der Versicherung gemacht. Die sitzen in der Regel genauso vor Ort und kennen den regionalen Markt.

 

Übrigens arbeiten sehr viele Sachverständige sowohl für private Auftraggeber, als  auch für Versicherungen. Meint Ihr, die ermitteln die Wertminderung da jeweils völlig anders?

 

Nein, denn gerade das zeichnet den "unabhängigen" Sachverständigen aus:

 

Er ist eben kein Interessenvertreter, sondern kann das Produkt seiner Arbeit auch bei Gericht vertreten, egal wer den Auftrag erteilt hat.

 

Wer sich zu weit in die eine oder andere Richtung lehnt, fällt früher odder später aus dem Rahmen.

Den Rest erledigt der Markt...

 

Hafi

 

 

 

 

 

52 weitere Antworten
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52 Antworten

Ja, selbstverständlich ist dein Auto durch diesen Schaden im Verkaufswert gemindert.

 

Der merkantile Mindertwert wird auch nicht "errechnet" er wird vom KFZ- Sachverständigen ermittelt.

 

Steht dem im Gutchten nichts zum Minderwert?

 

Das gehöhrt da auf jeden Fall mit hinein.

 

Wer hat den SV denn beauftragt, du oder die Versicherung?

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 11. April 2010 um 17:25

@Dellenzaehler:

Danke für die Antwort. Also, das mit der Wertminderung steht im Gutachten nicht drin. Nur die veranschlagten Reparaturkosten und der Hinweis : Reparaturwürdig und die Instandsetzungsdauer.

Der Gutachter wurde von dem Autohaus bestellt, zu dem ich das Auto zur Reparatur bringe (ein von mir gewählter Betrieb), also kein Gutachter, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde. Die Reparatur wird erst nächste Woche "vollzogen".

Gruß

Jeanskäfer

Dann solltest du schleunigst den Sachverständigen kontaktieren und um Aufklärung bitten.

 

Du hast hier auf alle Fälle Anspruch auf einen merkantilen Mindertwert !

 

Lass dir da kein dummes Zeug erzählen.

 

Melde dich, wenn du du mit dem SV gesprochen hast.

 

Gruß

 

Delle

 

am 7. Juni 2010 um 12:48

Hallo,

kapere mal diesen Thread. :D.

Hatte gerade einen Unfall, Heckschaden - mir ist einer drauf gefahren. Gutachter ermittelt : Stossfänger und hintere Schürze tauschen/ lackieren. Achse vermessen. Rund € 1.500,- Schaden. Wagen ist EZ 2004 mit knapp 70.000 km; Zweitwagen - sehr gut gepflegt. (BMW) Mini-Cooper.

Eine merkantile Wertminderung hat der von mir beauftragte Gutachter abgelehnt: "Aufgrund des Fahrzeugalters, von Schadenart und -umfang sind die Voraussetzungen für eine merkantile Wertminderung nicht gegeben".

Auch der "Kollege" (der Gutachter hat Urlaub) mit dem ich telefonierte würde eine MW ausschliessen.

Schlechte Karten bei der gegnerischen Versicherung eine Wertminderung zu fordern.

Wieso schliesst bereits der Gutachter eine MW aus? Mich mit der Versicherung zu streiten ist eines, aber der von mir beauftragte Gutachter?

Wie weiter vorgehen? Auf die MW verzichten? Was meint Ihr?

Zitat:

Original geschrieben von Auto-Rob

Hallo,

kapere mal diesen Thread. :D.

Hatte gerade einen Unfall, Heckschaden - mir ist einer drauf gefahren. Gutachter ermittelt : Stossfänger und hintere Schürze tauschen/ lackieren. Achse vermessen. Rund € 1.500,- Schaden. Wagen ist EZ 2004 mit knapp 70.000 km; Zweitwagen - sehr gut gepflegt. (BMW) Mini-Cooper.

Eine merkantile Wertminderung hat der von mir beauftragte Gutachter abgelehnt: "Aufgrund des Fahrzeugalters, von Schadenart und -umfang sind die Voraussetzungen für eine merkantile Wertminderung nicht gegeben".

Auch der "Kollege" (der Gutachter hat Urlaub) mit dem ich telefonierte würde eine MW ausschliessen.

Schlechte Karten bei der gegnerischen Versicherung eine Wertminderung zu fordern.

Wieso schliesst bereits der Gutachter eine MW aus? Mich mit der Versicherung zu streiten ist eines, aber der von mir beauftragte Gutachter?

Wie weiter vorgehen? Auf die MW verzichten? Was meint Ihr?

Ich würde mal sagen, der Gutachter schliesst die Wertminderung aus, weil an deinem Fahrzeug keine Wertminderung eingetreten ist.

Es gibt halt Sachverständige die ein objektives Gutachten erstellen und die anderen.

Zitat:

Original geschrieben von Auto-Rob

 

Wieso schliesst bereits der Gutachter eine MW aus? Mich mit der Versicherung zu streiten ist eines, aber der von mir beauftragte Gutachter?

 

Wie weiter vorgehen? Auf die MW verzichten? Was meint Ihr?

Du offenbarst eine leider weit verbreitete aber dennoch falsche Geisteshaltung zum Thema Unfallschaden.

 

Es geht nicht darum, dass ein Gutachter so viel wie möglich aufschreibt und man dann versucht, davon das meiste oder wiederum so viel wie möglich durchzusetzen, während die böse Versicherung alles grundlos zusammenstreicht und kürzt.

 

Ein Sachverständiger hat den objektiv zur Beseitigung des Schadens erforderlichen Betrag zu ermitteln.

 

Nicht mehr und nicht weniger.

 

Wenn er für diesen Schaden keine Wertminderung feststellt, dann "verzichtest" Du auf nichts.

Denn Du hast gar keinen Anspruch.

 

Eigentlich ganz einfach.

 

Hafi

 

am 7. Juni 2010 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

 

Es gibt halt Sachverständige die ein objektives Gutachten erstellen und die anderen.

Die Frage ist dann, was ist "objektiv" ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Denn Du hast gar keinen Anspruch. Eigentlich ganz einfach.

Ich sehe das anders! Ein Grund warum über dieses Thema seit Jahrzehnten gestritten wird.

Alleine die Tatsache, dass ich nun ein "Unfallfahrzeug" habe, ist ein Schaden. Das Problem ist sicher die Berechnung und der Nachweis.

Wenn Du jemanden fragst ob er für ein und das selbe Fahrzeug das gleiche bezahlt, wenn er erfährt, das der Wagen nicht "unfallfrei" ist, werden dir 99,9% sicher sagen nein - oder ich kaufe dann das "unfallfreie" Fahrzeug. Das ist ein Schaden - wenn auch hypothetisch und sicher auch schwer zu berechnen. Nur bitte nicht sagen es gibt keinen Schaden, also hast Du auch keinen Anspruch.

Das wäre nur der Fall, wenn ich alleine durch die Tatsache, das der Schaden optimal beseitigt (repariert) wurde, ich auf eine "Offenbarung" verzichten dürfte - darf ich aber nicht.

 

Der Gutachter, die Versicherung stellt sich auf den Standpunkt, nach der Reperatur gibt es keinen Schaden mehr. Objektiv wäre das nur, wenn ich dann auch sagen dürfte, es ist damit also auch kein Unfallwagen! Weil ja alle Spuren des "Unfalls" beseitigt wurden...

Aber ich denke, nun betrete ich ein Minenfeld... ;)

 

 

 

Zitat:

Aber ich denke, nun betrete ich ein Minenfeld... ;)

mein Beruf ist Minenräumer..........:D

 

Mädels von der Versicherungsfraktion:

 

Aufpassen, Delle liest mit, Überreist es nicht nicht, sonst gibt es das Wort zum Montag.........:cool:

 

Gruß

 

Delle

Hallo,

ich kann Auto-Rob nur zustimmen.

Dein Fahrzeug hat einen Unfallschaden und der Wert des Fahrzeuges ist somit niedriger.

Früher war es so das man gesagt hatte bei einem Fahrzeug mit über 6 Jahren und über 100.000 km Laufleistung gibt es keinen Minderwert mehr.

Klar denn früher war ein Auto mit diesen Werten schon meist Schrottreif aufgrund von Rost usw.

Dir würde aus meiner Sicht eine merkantile Wertminderung in Höhe von 100,00 € zustehen.

Wenn der SV das allerdings nicht im Gutachten berücksichtigt hat wird es schwierig werden den Betrag zu bekommen.

Einfach zu sagen "Du hast keinen Anspruch darauf" ist meiner Meinung nach einfach nur falsch.

Im Gegenteil:

du hast im Rahmen der Schadensabwicklung sofern die Voraussetzungen gegeben sind darauf einen Rechtsanspruch gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Ich könnte diese Aussage noch eher nachvollziehen wenn das Fahrzeug bereits einen Schaden an der gleichen Stelle schon hatte und Du bereits hierfür schon eine Wertminderung bekommen hast.

So ich verlasse jetzt das Minenfeld denn so manche Versicherungs-SV höre ich schon mit den Hufen scharren.:D

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

 

ich kann Auto-Rob nur zustimmen.

Dein Fahrzeug hat einen Unfallschaden und der Wert des Fahrzeuges ist somit niedriger.

Früher war es so das man gesagt hatte bei einem Fahrzeug mit über 6 Jahren und über 100.000 km Laufleistung gibt es keinen Minderwert mehr.

Klar denn früher war ein Auto mit diesen Werten schon meist Schrottreif aufgrund von Rost usw.

Dir würde aus meiner Sicht eine merkantile Wertminderung in Höhe von 100,00300 zustehen.

Wenn der SV das allerdings nicht im Gutachten berücksichtigt hat wird es schwierig werden den Betrag zu bekommen.

Einfach zu sagen "Du hast keinen Anspruch darauf" ist meiner Meinung nach einfach nur falsch.

Im Gegenteil:

du hast im Rahmen der Schadensabwicklung sofern die Voraussetzungen gegeben sind darauf einen Rechtsanspruch gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Ich könnte diese Aussage noch eher nachvollziehen wenn das Fahrzeug bereits einen Schaden an der gleichen Stelle schon hatte und Du bereits hierfür schon eine Wertminderung bekommen hast.

 

Hier noch weiteres zum Thema Wertminderung:

 

http://www.nordwestwind.de/pilsum.html

 

So ich verlasse jetzt das Minenfeld denn so manche Versicherungs-SV höre ich schon mit den Hufen scharren.:D

:D

am 7. Juni 2010 um 18:44

Nur kurz mein Lernstoff aus dieser Geschichte (für alle Anderen, die es ggf. ähnlich trifft):

Ich habe wohl bereits einige "Kardinalfehler" begangen :

1. ich habe die Angelegenheit trotz RS-Versicherung nicht sofort einem RA übergeben!

2. ich habe auf die Empfehlung eines grossen deutschen Automobilclubs "gehört" und mir aus deren Liste einen "Gutachter" herausgesucht

3. ich hätte dem "Gutachter" wohl verschweigen sollen, dass mein Unfallgegner bei eben diesem grossen deutschen Automobilclub auch versichert ist (Zitat eines Juristen den ich heute deswegen befragte: "Ach den Gutachter haben sie genommen, dann hätten Sie gleich zum Versicherungsgutachter gehen können" - das zum Thema "objektiv" (den Anwalt hat übrigens auch dieser g.d. Club bezahlt - aber der wusste nicht wer der Gegner ist ;) )

3 und 2 wären wohl nicht mit (1.) passiert...

 

Ich buche das mal unter das Motto "Erfahrung" und diese Fehler machst Du nur 1 x - bin auch kein "Prozesshansel" und da der Streitwert sicher sehr niedrig ist, sind mir meine Nerven wichtiger (was mich wieder zu 1. bringt)

 

Ergo: sofort zum Anwalt - sonst wirst du - objektiv oder nicht - "über dern Tisch gezogen" - mit Anwalt, hast du es zumindest versucht...

Wenn die Versicherung jetzt noch bei der Abrechnung des Schadens rumzickt... - gehe direkt zu 1. :):p

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Einfach zu sagen "Du hast keinen Anspruch darauf" ist meiner Meinung nach einfach nur falsch.

Im Gegenteil:

du hast im Rahmen der Schadensabwicklung sofern die Voraussetzungen gegeben sind darauf einen Rechtsanspruch gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Das mag Deiner Meinung nach schon so sein.

Fakt ist aber, dass nicht jeder Unfall zu einer Wertminderung führt, auch wenn man natürlich bei jedem Unfall aus Geschädigtensicht sagen kann, dass "ein potetieller Käufer  immer das unbeschädigte Fzg..." usw. usw.

 

Das ist aber nicht der Maßstab, denn mit diesem Argument kann man für einen 2cm Kratzer eine Wertminderung begründen, solange es auf der Welt noch ein vergleichbares Auto ohne Kratzer gibt.

 

Und genau aus diesem Grunde ermitteln nunmal Sachverständige, ob ein bestimmter Schaden zu einer Wertminderung des Fahrzeugs führt oder nicht.

 

Die Vorstellung der Geschädigten von dem, was ihnen als Schadensersatz  angemessen erscheint und dem, was realistischerweise zugesprochen wird, ist oft groß.

 

Insoweit gebe ich dem TE recht: in solchen Fällen ist anwaltliche Hilfe oft segensreich, weil der Anwalt da einiges zurecht rücken kann.

 

Auch das gehört zur anwaltlichen Beratung (natürlich immer auf die Gefahr hin, dass einem ein sachkundiger Bekannter dann offenbart, dass nicht nur der ausgewählte SV, sondern auch der Anwalt eine Pfeife ist...:rolleyes:).

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Auch das gehört zur anwaltlichen Beratung (natürlich immer auf die Gefahr hin, dass einem ein sachkundiger Bekannter dann offenbart, dass nicht nur der ausgewählte SV, sondern auch der Anwalt* eine Pfeife ist...:rolleyes:).

 

Hafi

* = :D

 

Gruß

 

Delle

am 8. Juni 2010 um 16:24

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Fakt ist aber, dass nicht jeder Unfall zu einer Wertminderung führt, auch wenn man natürlich bei jedem Unfall aus Geschädigtensicht sagen kann, dass "ein potetieller Käufer  immer das unbeschädigte Fzg..." usw. usw.

Das ist aber nicht der Maßstab, denn mit diesem Argument kann man für einen 2cm Kratzer eine Wertminderung begründen, solange es auf der Welt noch ein vergleichbares Auto ohne Kratzer gibt.

Die Wertminderung ist genau der (Minder-)Betrag, der einen potentieller Käufer, trotz des 2cm Kratzers, dazu verannlasst, den Wagen so zu nehmen, wie er es ohne den besagten Kratzer getan hätte.

Diesen Betrag setzt der Gutachter in sein Gutachten ein. Tut er es nicht, oder bemisst er diesen Betrag falsch ...dann hat er den falschen Job und sollte es vielleicht lieber mal mit dem Verkauf von Bratwürsten versuchen!

Gruß!

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