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Merkantiler Minderwert bei selbstverschuldetem Unfall wird nicht erstattet

Themenstarteram 28. Dezember 2015 um 11:01

Es wäre toll, wenn mir Versicherungsexperten sagen könnten, ob es allgemein üblich ist, dass eine Versicherung einen merkantilen Minderwert nicht erstattet, oder ob sich das von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheidet und wir einfach "Pech" haben, einen nachteiligen Vertrag abgeschlossen zu haben?

Situation:

Mehrere Mitarbeiter nutzen ein der Abteilung zur Verfügung gestelltes Leasingfahrzeug. Ein Mitarbeiter verursacht einen Unfall. Das eigene Fahrzeug wird als Vollkaskoschaden repariert, die eigene Versicherung zahlt die Reparatur, behält aber einen merkantilen Minderwert von fast 1.000 Euro ein und verweist auf die folgenden Versicherungsbedingungen:

Was wir nicht ersetzen, Rest- und Altteile

7.

a. Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden.

Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie z. B. Verlust von Treibstoff,

Wertminderung, Zulassungskosten außerhalb von A.2.6.1.a, Überführungskosten,

Verwaltungskosten, Rechtsanwaltskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines

Mietfahrzeugs.

b. Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum

Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.

Es ist sicher unstrittig, dass der Leasinggeber einen merkantilen Minderwert haben möchte. Da dieser allerdings eine direkte Unfallfolge ist wie auch die Reparatur selbst, wäre ich davon ausgegangen, dass die Vollkasko den auch bezahlt. Ist es bei allen Versicherungen so, dass das nicht bezahlt wird oder lohnt es sich, hier auf eine Vertragsanpassung hinzuwirken oder gar einen neuen Versicherer ins Auge zu fassen? Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Den merkantinel Minderwert erhält man nur aus einem Schaden, den eine gegnerische Versicherung zu zahlen hat. In der Kaskoversicherung gibt es keine weitere Leistung über den Ersatz der Reparaturkosten hinaus. Vielleicht gibt es Versicherer, die das trotzdem anbieten, mir ist aber keiner bekannt.

Mit der GAP-Deckung hat dieser Fall nichts zu tun. Die GAP-Deckung zieht bei Totalverlust und erstattet die Differenz der Ersatzleistung des Versicherers zum Restwert aus dem Leasingvertrag. Beispiel:

Leasingwert bei Vertragsbeginn 70.000.- Euro. Nach einem Jahr Totalverlust. Die Entschädigungsleistung des Versicherers beträgt gem. Wiederbeschaffungswert 55.000.- Euro. Es wurden aber erst 10.000.- Euro an Leasingraten bezahlt (Zins einmal unberücksichtigt). Somit entsteht bei der Abrechnung des Leasingvertrages ein GAP (Lücke) von 5.000.- Euro. Diese 5.000.- Euro würden aus der GAP-Deckung erstattet.

Viele Leasing-Verträge beinhalten allerdings schon die GAP-Versicherung.

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Wenn ich das richtig verstehe bekommst du den Minderwerd des Fahrzeugs nicht erstattet,der durch den Unfallschaden endstanden ist?

Dafür gibt es die GAP-Deckeung,die ich auf jedenfall immer bei meinen Leasing- Fahrzeugen hatte.Die GAP-Deckung gleicht den Fehlbetrag bei einen Geminderten Restwert durch einen Unfallschaden/Totalschaden aus.Berichtigt mich wenn ich Falsch liege!

Zitat:

@MSchoeps schrieb am 28. Dezember 2015 um 12:01:43 Uhr:

...wäre ich davon ausgegangen,...

Statt von irgendetwas auszugehen, sollte man lieber seine Verträge lesen bevor man sie unterschreibt!

Einen nachteiligen Vertrag habt ihr auch nicht abgeschlossen!

Ihr habt das bekommen, was ihr bestellt habt - und das aufpreispflichtige Kreuz'chen bei 'GAP-Deckung' vergessen...

Aber es gibt auch die Möglichkeit die GAP - Deckung über die Leasinggeselschaft zu machen,eventuell hast du sie da.

Den merkantinel Minderwert erhält man nur aus einem Schaden, den eine gegnerische Versicherung zu zahlen hat. In der Kaskoversicherung gibt es keine weitere Leistung über den Ersatz der Reparaturkosten hinaus. Vielleicht gibt es Versicherer, die das trotzdem anbieten, mir ist aber keiner bekannt.

Mit der GAP-Deckung hat dieser Fall nichts zu tun. Die GAP-Deckung zieht bei Totalverlust und erstattet die Differenz der Ersatzleistung des Versicherers zum Restwert aus dem Leasingvertrag. Beispiel:

Leasingwert bei Vertragsbeginn 70.000.- Euro. Nach einem Jahr Totalverlust. Die Entschädigungsleistung des Versicherers beträgt gem. Wiederbeschaffungswert 55.000.- Euro. Es wurden aber erst 10.000.- Euro an Leasingraten bezahlt (Zins einmal unberücksichtigt). Somit entsteht bei der Abrechnung des Leasingvertrages ein GAP (Lücke) von 5.000.- Euro. Diese 5.000.- Euro würden aus der GAP-Deckung erstattet.

Viele Leasing-Verträge beinhalten allerdings schon die GAP-Versicherung.

Ok,ich dachte das dies auch bei einen Minderwehrt durch einen Unfallschaden gilt.

Themenstarteram 28. Dezember 2015 um 11:25

Der Versicherungsvertrag ist in der Konzernzentrale abgeschlossen worden, insofern habe ich den weder unterschrieben, noch vorher gesehen. Ich entnehme der Antwort aber, dass es nicht generell nicht bezahlt wird, sondern man eben darauf achten muss, wenn einem das wichtig ist.

Allerdings kenne ich die GAP-Deckung bisher nur vom Totalschaden, bei dem sie die Lücke zwischen einem geringeren Wiederbeschaffungswert und der höheren Restforderung des Leasinggebers ausgleicht. Wie funktioniert die GAP-Deckung denn, wenn der Unfall kein Totalschaden ist?

@V6 Papa: den Leasingvertrag kann ich dahingehend prüfen, danke für den Tipp!

Es gibt die GAP-Deckung nur bei Totalverlust.

Vielleicht gibt es Versicherer, die bei Leasing-Fahrzeugen einen Mehrbeitrag erheben und bei Reparaturschäden den Minderwert erstatten. Nur das würde in diesem Fall helfen.

Themenstarteram 28. Dezember 2015 um 11:29

Die Antwort hat sich gerade überschnitten, Danke gammoncrack!

Wie funktioniert das dann, wenn die eigene Versicherung den Wertverlust einbehält? Reicht sie ihn an den Leasinggeber weiter? Angenommen, der Vertrag endet erst ein Jahr nach dem Unfall, dann wird der Leasinggeber sich bei der Rückabwicklung ja an den Leasingnehmer wenden und den Wertverlust ausgeglichen haben wollen. Wie kann man denn vermeiden, den merkantilen Wertverlust damit doppelt zu bezahlen, einmal in Form des Einbehalts der eigenen Versicherung und dann ein zweites Mal an den Leasinggeber bei der Rückgabe des Autos?

Normalerweise besteht der Leasinggeber bei einem Kaskoschaden auf entsprechender Information. Aus der Reparaturrechnung kann er dann den merkantilen Minderwert errechnen. Ob er diesen direkt verlangt oder erst bei Ablauf des Leasingvertrages kann ich nicht sagen. Kann aber durchaus unterschiedlich sein. Er steht im aber sofort nach Reparatur zu.

Das mir dem "doppelt" zahlen verstehe ich nicht. Die Kaskoversicherung zieht ja keinen merkantilen Minderwert ab - sie zahlt ihn nicht. Der ist lediglich vom Leasingnehmer einmalig an den Leasinggeber zu entrichten.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Dezember 2015 um 12:22:31 Uhr:

Den merkantinel Minderwert erhält man nur aus einem Schaden, den eine gegnerische Versicherung zu zahlen hat.

Auch nicht immer!

Und was bedeutet das? Kannst Du das erläutern? So etwas kann man hier unter fast jede Anwort schreiben. Aber andere belegen das höflichweise zusätzlich.

@ Dr. A. Mok

Eine Antwort, auf die der TE verzichten kann!!!

Wie wahr!

Ich kann den Sachverhalt nicht so ganz verstehen. Es handelt sich doch um einen Kaskoschaden, der von der (Kasko-)Versicherung in Höhe der Reparaturkosten zu erstatten ist. Davon kann doch kein Abzug für den durch den Unfall entstandenen Minderwert des Fahrzeugs gemacht werden. Ich kann mir nur vorstellen, dass von der Versicherung eine durch die Reparatur entstandene Wertsteigerung (neu für alt) von den Reparaturkosten abgezogen worden ist. Nicht aber den merkantilen Minderwert, der ihr selbst doch gar nicht entstanden ist.

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