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Messstrecke von nur 124 Meter rechtens?

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 12:55

Hallo, ja ich mal wieder... bezüglich der damaligen Zivipolizei kam nun der Bußgeldbescheid.

Vorgeworfen werden mir nach Abzug 21km/h... 1km/h weniger und ich würde mir den Punkt und die Nachschulung ersparen.

Gemessen wurde mit einer geeichter ProViDa 2000 Anlage.

Messstrecke: 124 Meter

Messzeit: 5,84 Sekunden.

Geschwindigkeit: 76,43km/h - 5km/h Abzug

Meiner Meinung nach ist aber die Strecke und Messzeit einfach vie zu kurz, kann das rechtens sein? Kann man da etwas anfechten?

Komme aus Bayern sofern das eine Rolle spielt.

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2011 um 13:23

Mal wieder ein Thread zum Thema ich habe Sch**** gebaut und stehe nicht dazu. Grade in der Probezeit oder mit sovielen Punkte, dass es schon eine Nachschulung braucht sollte man auf seine Geschwindigkeit achten und sich über sein Handeln bewusst sein.

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25 Antworten
am 12. Juli 2011 um 13:01

Warum sollte die Messstrecke zu kurz sein?

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 13:07

Naja es kommt mir einfach verdammt wenig vor um eine Korrekte Messung zu gewährleisten....124Meter sind nichts... ebenso wie knappe 6 Sekunden.

http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/va_2001_59.htm 

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 13:17

Ich weis nicht ob es eine Rolle spielt...aber misst das System noch Korrekt wenn es Bergauf geht? (Brücke) Da würde ich nämlich gemessen.

am 12. Juli 2011 um 13:23

Mal wieder ein Thread zum Thema ich habe Sch**** gebaut und stehe nicht dazu. Grade in der Probezeit oder mit sovielen Punkte, dass es schon eine Nachschulung braucht sollte man auf seine Geschwindigkeit achten und sich über sein Handeln bewusst sein.

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 13:24

"Soviele Punkte" Es ist 1 Punkt und nichts anderes... meine Frage beantwortet die Seite leider auch nicht so ganz om 124 Meter ausreichend sind.

Achja, meine Frage steht oben im ersten Beitrag... hab ich nach Belehrungen gefragt oder dummen Sprüchen? Nein...

am 12. Juli 2011 um 13:30

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

"Soviele Punkte"

Wohl nicht ganz verstanden, entweder bist du in der Probezeit oder dein Punktekonto ist schon so voll, dass due ine Nachschulung brauchst. Und das ist keine Belehrung sondern eine Feststellung.

am 12. Juli 2011 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ich weis nicht ob es eine Rolle spielt...aber misst das System noch Korrekt wenn es Bergauf geht? (Brücke) Da würde ich nämlich gemessen.

Zeigt Dein Tacho bei konstanter Geschwindigkeit etwas anderes an, wenn Du eine Steigung oder ein Gefälle befährst? :confused:

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 13:31

Das ist mir bekannt, ich bin in der Probezeit...

Wieviele Freds mag denn der TE noch aufmachen? Vllt. noch einen zum Thema der Richtigkeit der Zustellurkunde?

Zum Thema: wenn ein fest installierter Blitzer, oder eine mobile Lichtschranke misst, dann haben die auch nur eine Momentaufnahme von ein paar Metern, oder?

am 12. Juli 2011 um 13:42

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

"Soviele Punkte" Es ist 1 Punkt und nichts anderes...

Wo ist dann dein Problem?

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

meine Frage beantwortet die Seite leider auch nicht so ganz om 124 Meter ausreichend sind.

Doch tut sie. Da bei keiner der dort genannten Messmethoden die Wegstrecke als besonders beachtenswert angesehen wird, ist die Genauigkeit des Messung nicht von der länge der Strecke abhängig. Wenn das Gerät also sagt, du warst 21km/h zu schnell, dann wart du das auch. Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Achja, meine Frage steht oben im ersten Beitrag... hab ich nach Belehrungen gefragt oder dummen Sprüchen? Nein...

Tja, man bekommt nicht immer das was man will. So ist das im Leben. Wenn du dich hier schon jammernd in die Öffentlichkeit begibts, dann musst du nunmal damit rechnen, dass nicht jeder für so ein Jammerlappentum verständnis hat.

Halte dich in Zukunft einfach an die zulässige Höchstgeschwindigkeit und du brauchst dir um Punkte und Co keine Gedanken mehr zu machen.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Muß man deswegen gleich zwei Threads aufmachen?

es ist bereits der dritte... :rolleyes:

@te: über dich wird hier eh schon mehr als genug gelacht...und das wird garantiert nicht besser, wenn du jeden tag ein neues halbes dutzend threads eröffnest...mach doch einfach in deinen alten bestehenden fred's weiter :rolleyes:

btt: soweit ichs noch in erinnerung habe, reichen - bis 100kmh - 100m messtrecke bei diesem system aus...

am 12. Juli 2011 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

 

 

Meiner Meinung nach ist aber die Strecke und Messzeit einfach vie zu kurz, kann das rechtens sein? Kann man da etwas anfechten?

Komme aus Bayern sofern das eine Rolle spielt.

Die Frage beantwortet sich bei einem Blick in die StVO und da gelten auch in Bayern die selben Regelungen.

§3 STVO

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h

 

gäbe es eine Ausnahme würde das im Gesetzestext stehen, dieses Gesetz ist für alle die Lesen können eindeutig und auch leicht zu verstehen.

 

Bei stationären Blitzern wird auch keine Messstrecke verwendet hier reichen 5m zu schnell aus um ein Bussgeld zu erhalten.

 

Da du dich noch in der Probezeit  bist solltest du einfach dir mal gedanken  über deinen Fahrstyl machen und sich an die Regeln halten sonst fährst du schneller ÖPNV als dir lieb ist.

 

Und auch wenn du jetzt über mich schimpfst wie ich es wage könnte dir die Wahrheit zu schreiben ist mein Vorschlag der einzig richtige um längerfristig Auto fahren zu können.

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