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MI Autoglas Service 24, wer kennt den Dienstleister?

Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 9:42

Guten Tag alle Zusammen!

 

Habe mir auf einem Parkplatz von einem Einkaufszentrum die Frontscheibe reparieren lassen, sprich Steinschlagbeseitigung. Kam mir schon ziemlich komisch vor aber was soll es denn passieren und immerhin war ich nicht der Einzige. Daten weitergegeben, einkaufen gegangen, als ich am Auto war, war alles erledigt. Fünf Steineinschlagstellen haben die beseitigt und in so einen Schadenaufnahmenszettel oder so nur drei eingetragen. Hab noch mal den Kerl gefragt wie es denn abläuft usw. Er sagt ab Teilkasko wird der Schaden von der Versicherung übernommen und ohne SB und ich brauch mich um nichts kümmern.

 

Heute bekam ich ein Schreiben von meiner Versicherung,

Zitat Brief:

Sehr geehrter Herr XXXX,

leider können wir die Reparaturkosten nicht erstatten, da die Summe unter die vereinbarte Selbsbeteiligung fällt.

Zitat ende.

 

Kurz nach dem ich den Brief durchgelesen habe und meine Versicherung angerufen habe, habe ich den Betreiber von dieser Firma angerufen und er bestätigte mir, dass es vereinzelt vorgekommen ist, dass die Versicherungen es nicht übernehmen wollte. Aber es wäre kein Problem, er würde die Kosten tragen.

 

Jetzt die Fragen an Euch;

- bin ich über den Tisch gezogen worden?

- liegt das an der Versicherung?

- kennt jemand den Betreiber/ die Firma?

- hatte jemand auch die gleiche/ ähnliche Erfahrung mitgemacht?

 

 

Würde mich für jede Antwort freuen.

Gruß

WAF

Beste Antwort im Thema
am 12. Oktober 2009 um 20:29

Hallo,

ich denke, dass Du da nicht gerade an eine seriöse Firma geraten bist. Und dass die wirklich fünf Steinschlagschäden beseitigt haben, wage ich stark zu bezweifeln. Wenn das, was auf der Rechnung steht, tatsächlich repariert worden wäre, warum sollte dann der Reparateur die Kosten übernehmen, wenn die Versicherung nicht zahlt???

Ich stelle mir das eher so vor:

In regelmäßigen Abständen auf Kaufhausparkplätzen Leute anhauen, nichts oder wenig reparieren aber mindestens 3 Steinschlagschäden aufschreiben. Hoffen, dass die Versicherer möglichst viel davon zahlen. Und wenn die ersten mißtrauisch werden und nicht mehr zahlen mit neuem Namen an anderer Stelle wieder von vorn anfangen. Macht unterm Strich viel Gewinn bei wenig Aufwand (oder salopp ausgedrückt: eine lukrative Betrugsmasche).

Ist aber nur meine ganz persönliche Meinung.

Gruß Schusti

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31 Antworten
am 12. Oktober 2009 um 20:29

Hallo,

ich denke, dass Du da nicht gerade an eine seriöse Firma geraten bist. Und dass die wirklich fünf Steinschlagschäden beseitigt haben, wage ich stark zu bezweifeln. Wenn das, was auf der Rechnung steht, tatsächlich repariert worden wäre, warum sollte dann der Reparateur die Kosten übernehmen, wenn die Versicherung nicht zahlt???

Ich stelle mir das eher so vor:

In regelmäßigen Abständen auf Kaufhausparkplätzen Leute anhauen, nichts oder wenig reparieren aber mindestens 3 Steinschlagschäden aufschreiben. Hoffen, dass die Versicherer möglichst viel davon zahlen. Und wenn die ersten mißtrauisch werden und nicht mehr zahlen mit neuem Namen an anderer Stelle wieder von vorn anfangen. Macht unterm Strich viel Gewinn bei wenig Aufwand (oder salopp ausgedrückt: eine lukrative Betrugsmasche).

Ist aber nur meine ganz persönliche Meinung.

Gruß Schusti

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Hallo,

 

ich denke, dass Du da nicht gerade an eine seriöse Firma geraten bist. Und dass die wirklich fünf Steinschlagschäden beseitigt haben, wage ich stark zu bezweifeln. Wenn das, was auf der Rechnung steht, tatsächlich repariert worden wäre, warum sollte dann der Reparateur die Kosten übernehmen, wenn die Versicherung nicht zahlt???

 

Ich stelle mir das eher so vor:

In regelmäßigen Abständen auf Kaufhausparkplätzen Leute anhauen, nichts oder wenig reparieren aber mindestens 3 Steinschlagschäden aufschreiben. Hoffen, dass die Versicherer möglichst viel davon zahlen. Und wenn die ersten mißtrauisch werden und nicht mehr zahlen mit neuem Namen an anderer Stelle wieder von vorn anfangen. Macht unterm Strich viel Gewinn bei wenig Aufwand (oder salopp ausgedrückt: eine lukrative Betrugsmasche).

 

Ist aber nur meine ganz persönliche Meinung.

 

Gruß Schusti

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort,

also die Steinschläge haben die weggemacht, denn die Steinschläge hab ich mit dem Kerl zusammen begutachtet und danach gesehen, es waren fünf an der Anzahl, da musste man schon genau gucken, denn mir sind die nicht aufgefallen bis auf einen oder zwei vielleicht. Die Steineinschlagstellen wurde auch repariert. Die Rechnung war insgesammt inkl. Mwst 104€.

Das will die Versicherung nicht tragen, weil die Summe unter der vereinbarte SB fällt!!!???

Die Rechnung von der Fa. hab ich heute erhalten, die Rechnung hat mir die Versicherung zugeschickt, weil die Glasrep. Fa. die Rechnung zu der Vers. geschickt hat.

Ich werde den Papierkram zur dieser Fa. schicken und mal sehen was passiert.

Denn der Glasreparaturtyp hat auch eingewilligt die Rechnung zu bezahlen.

 

Gruß

WAF

am 13. Oktober 2009 um 19:25

Hallo,

das kann ich kaum glauben, dass da wirklich 5 Steinschläge waren. Wenn du sagst, du hast sie kaum gesehen, waren das wohl auch keine Steinschläge im "eigentlichen" Sinne. Die Summe von 104,- EUR passt auch nicht zu der Reparatur von 5 Steinschlägen, da die Reparatur von einem Steinschlagschaden schon -je nach Anbieter- zwischen 75,- und 105,- EUR kostet.

Unabhängig davon wundert es mich, dass die Versicherung die Kosten unter Verweis auf die SB ablehnt. M.W. zahlen mittlerweile alle Versicherer die Kosten für Steinschlag-REPARATUREN ohne Berücksichtigung der SB (natürlich nur, wenn Kasko besteht).

Ich würde mich hier jetzt aber gegenüber dem Reparaturbetrieb zunächst mal abwartend verhalten. Warum willst Du ihm die Rechnung schicken??? Warte ab, ob dieser sich bei dir nochmal meldet. Wenn er wirklich die Kosten übernehmen will, dürfte ja gar nix mehr kommen.

Gruß Schusti

Es KÖNNTE natürlich auch sein, dass die Kaskoversicherung aus einem ganz anderen Grunde nicht eintrittspflichtig ist - nämlich deshalb, weil hier gar kein versicherter Schaden i.S.d. Vertragsbedingungen vorliegt.

 

In der Kaskoversicherung ist bekanntlich der GlasBRUCH versichert.

 

Was ist jetzt Glasbruch?

 

Gibt es einen schönen Artikel zu in den FAQ-Versicherung:

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2052814

 

Wenn der TE jetzt schreibt, dass man die "Steinschlagschäden" kaum gesehen hat, so wird wohl kein Glasbruch (siehe FAQ) vorgelegen haben, sondern nur eine oberflächliche Beschädigung, welche aber keinen Schadenfall für die Kaskoversicherung darstellt.

 

Und damit wird natürlich von der Kaskoversicherung gar nichts bezahlt, auch keine Reparatur.

 

Wie gesagt....so könnte es sein.

am 13. Oktober 2009 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wenn der TE jetzt schreibt, dass man die "Steinschlagschäden" kaum gesehen hat, so wird wohl kein Glasbruch (siehe FAQ) vorgelegen haben, sondern nur eine oberflächliche Beschädigung, welche aber keinen Schadenfall für die Kaskoversicherung darstellt.

was dann wieder zu meiner Aussage

Zitat:

ich denke, dass Du da nicht gerade an eine seriöse Firma geraten bist. Und dass die wirklich fünf Steinschlagschäden beseitigt haben, wage ich stark zu bezweifeln.

passen würde. Die habens wohl nur auf´s schnelle Geld abgesehen (ist meine Meinung).

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von wiederaudifahrer

Habe mir auf einem Parkplatz von einem Einkaufszentrum die Frontscheibe reparieren lassen, sprich Steinschlagbeseitigung. Kam

Hatte von Euch schon jemals einer die Idee sich auf einem Parkplatz :

- die Haare schneiden zu lassen?

- einen Zahn ziehen zu lassen?

- wegen einer Grippe behandeln zu lassen?

- die Waschmaschine reparieren zu lassen?

- den Fernseher reparieren zu lassen?

Wie kommt man dann allerdings auf den Gedanken sein Auto auf einem Parkplatz reparieren zu lassen, vor allem wenn man bedenkt, dass das Harz, welches bei einer Steinschlagreparatur verwendet wird, durch UV-Licht aushärtet, welches im direkten Sonnenlicht zur Genüge vorhanden ist.

Dass man hier von vorneherein NICHT von einer seriösen und sinnvollen Arbeitsgestaltung sprechen kann wird wohl jedem bewusst sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von wiederaudifahrer

Heute bekam ich ein Schreiben von meiner Versicherung,

Zitat Brief:

Sehr geehrter Herr XXXX,

leider können wir die Reparaturkosten nicht erstatten, da die Summe unter die vereinbarte Selbsbeteiligung fällt.

Jetzt die Fragen an Euch;

- liegt das an der Versicherung?

DEVK, HUK oder Vertrag mit Werkstattbindung.

Bei diesen Versicherungen werden die Kosten für die Reparatur nicht übernommen, oder aber Du darfst nicht dort reparieren lassen wo Du willst, sondern musst eine vorgegebenen Betrieb aufsuchen. Dies steht ausdrücklich in den AKBs.

 

Preiswert versichert sein, heisst in den meisten Fällen auch BILLIG versichert zu sein. BILLIG im Sinne der Leistungen. Leider vergleichen die meisten nur den Preis und denken nicht an den Schadensfall und wundern sich dass Leistungen nicht übernommen werden, die bei einer normalen Versicherung und normalen Tarif voll bezahlt werden würden.

 

Ich denke mal Du bist deiner Gesellschaft gegenüber durch das Bedingungswerk auch ohne Werksattbindung grundsätzlich weisungsgebunden. Musst Du mal in die Bedingungen schauen. Somit halten die VR sich ein Türchen auf, Schäden abzulehen die von unseriösen Werkstätten repariert werden.

Grundsätzlich bis Du dem VR auch verpflichtet den Schaden erst zu melden und dann zu sagen wo dieser repariert werden soll.

Zitat:

Original geschrieben von wiederaudifahrer

 

Jetzt die Fragen an Euch;

- bin ich über den Tisch gezogen worden?

- liegt das an der Versicherung?

- kennt jemand den Betreiber/ die Firma?

- hatte jemand auch die gleiche/ ähnliche Erfahrung mitgemacht?

-- bin ich über den Tisch gezogen worden? Antwort: Ja

- liegt das an der Versicherung? Antwort: Wahrscheinlich nein, Du hattest sicherich keine Rep. Freigabe deiner Versicherung (Eine Versicherung ist kein Selbstbedienungsladen)

- kennt jemand den Betreiber/ die Firma? Antwort: Ja, die wechseln aber oft zügig ihre Namen mit der Rechtsform Limited (LTD) am Ende.

- hatte jemand auch die gleiche/ ähnliche Erfahrung mitgemacht? Antwort: Ja, d. h. nicht mittels des eigenen Fahrzeuges sondern durch ratlose Betrugsopfer.

Die Qualität kann @Autoglasmeister fachlich sicher besser beurteilen, was bleibt ist die Gewährleistungsproblematik, die Ansprüche sind schwerlich bei diesen umherziehenden Klappzeltbastlern durchzusetzen.

Professionell werden Leute von diesen Steinschlagspähern "aufs Kreuz" gelegt und aller ihre Bedenken entledigt, auch was die Kostenübernahme durch ihren Kaskoversicherer angeht - ...da ..da gabs noch nie Probleme ...und bei ihrer Versicherung so wie so nicht bla bla.

Man muss wissen, dass mit denTeilkaskoversicherungsbedingungen mit dem VN meistens vereinbart wurde, dass auf den SB nur dann bei der Reparatur eines Glasschaden, ohne Tausch der Windschutzscheibe, verzichtet wird, wenn die Reparatur in Abstimmung mit der Versicherung erfolgt ist. Und das genau ist bei den Parkplatzbastlern regelmäßig nie der Fall.

Mir sind Fälle bekannt, wo Leuten eine Abstimmung mit ihrer Versicherung per Selbstgespräch mit dem Handy suggeriert wurde.

FINGER WEG DAVON

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von wiederaudifahrer

 

Jetzt die Fragen an Euch;

- bin ich über den Tisch gezogen worden?

- liegt das an der Versicherung?

- kennt jemand den Betreiber/ die Firma?

- hatte jemand auch die gleiche/ ähnliche Erfahrung mitgemacht?

-- bin ich über den Tisch gezogen worden? Antwort: Ja

 

- liegt das an der Versicherung? Antwort: Wahrscheinlich nein, Du hattest sicherich keine Rep. Freigabe deiner Versicherung (Eine Versicherung ist kein Selbstbedienungsladen)

 

- kennt jemand den Betreiber/ die Firma? Antwort: Ja, die wechseln aber oft zügig ihre Namen mit der Rechtsform Limited (LTD) am Ende.

 

- hatte jemand auch die gleiche/ ähnliche Erfahrung mitgemacht? Antwort: Ja, d. h. nicht mittels des eigenen Fahrzeuges sondern durch ratlose Betrugsopfer.

 

Die Qualität kann @Autoglasmeister fachlich sicher besser beurteilen, was bleibt ist die Gewährleistungsproblematik, die Ansprüche sind schwerlich bei diesen umherziehenden Klappzeltbastlern durchzusetzen.

 

Professionell werden Leute von diesen Steinschlagspähern "aufs Kreuz" gelegt und aller ihre Bedenken entledigt, auch was die Kostenübernahme durch ihren Kaskoversicherung angeht - ...das gabs noch nie Probleme ...und bei ihrer Versicherung so wie so nicht bla bla.

 

Man muss wissen, dass mit denTeilkaskoversicherungsbedingungen mit dem VN meistens vereinbart wurde, das auf den SB nur dann bei der Reparatur eines Glasschaden, ohne Tausch der Windschutzscheibe, verzichtet wird, wenn die Reparatur in Abstimmung mit der Versicherung erfolgt ist. Und das genau ist bei den Parkplatzbastlern regelmäßig nie der Fall.

 

Mir sind Fälle bekannt, wo Leuten eine Abstimmung mit ihrer Versicherung per Selbstgespräch mit dem Handy suggeriert wurde.

 

FINGER WEG DAVON

Ich bin wirklich sehr erfreut, dass hier ein Top- Fachmann und Stammuser wieder

mit im Boot ist .......:)

 

Mit solchen Experten macht -zumindest mir- MT wieder richtig Spass, ganz im Gegensatz zu einigen Mützenträgern (bezieht sich nicht auf diesen Fred)

 

Freudige Grüße von

 

Delle .........:):)

@Delle,

beste Grüße, aber soviel nette Worte? Danke.

Man liest sich.

Grüße

Beukeod

Es ist müßig, im vorliegenden Fall darüber zu spekulieren, aus welchen Gründen die Versicherung die Zahlung der Reparaturkosten abgelehnt haben könnte (Werkstattbindung, vorherige Reparaturfreigabe, kein Glasbruchschaden). Denn der TE hat geschrieben, dass die Versicherung ihm mitgeteilt habe, sie könne "die Reparaturkosten leider nicht erstatten, da die Summe unter die vereinbarte Selbsbeteiligung fällt."

 

Wenn die Versicherung diese Begründung mitteilt, ist nicht davon auszugehen, dass der Ablehnung eine andere, hier nicht genannte Begründung zugrunde liegt. TE soll seine Versicherungsbedingungen lesen und, wenn er keinen Anhaltspunkt für die Auffassung der Versicherung findet, die Versicherung anrufen, besseer an sie schreiben und um Nennung der Paragraphen bitten, aus der die Ablehnung hervorgeht. Alles andere ist nicht zielführend.

 

 

O.

@go-4-golf,

du forderst denTE doch nur auf, dass der VR den Grund seiner Ablehnung wiederholt. Er hat in bereits benannt!

Sollte der TE in seinen Kaskobedingungen eine Freistellung vom vereinbarten Selbstbehalt feststellen, sollte er schlicht auf diesen Punkt verweisen. Im Falle einer Klage hätte er ohnehin diesen Beweis zu führen.

 

Zitat:

Original geschrieben von wiederaudifahrer

 

Heute bekam ich ein Schreiben von meiner Versicherung,

Zitat Brief:

Sehr geehrter Herr XXXX,

leider können wir die Reparaturkosten nicht erstatten, da die Summe unter die vereinbarte Selbsbeteiligung fällt.

Zitat ende.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@go-4-golf,

 

du forderst denTE doch nur auf, dass der VR den Grund seiner Ablehnung wiederholt. Er hat in bereits benannt!

 

Sollte der TE in seinen Kaskobedingungen eine Freistellung vom vereinbarten Selbstbehalt feststellen, sollte er schlicht auf diesen Punkt verweisen. Im Falle einer Klage hätte er ohnehin diesen Beweis zu führen.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von wiederaudifahrer

 

Heute bekam ich ein Schreiben von meiner Versicherung,

Zitat Brief:

Sehr geehrter Herr XXXX,

leider können wir die Reparaturkosten nicht erstatten, da die Summe unter die vereinbarte Selbsbeteiligung fällt.

Zitat ende.

Es ist klar, dass der der TE bereits den Grund der Nichtzahlung genannt hatte. Unverständlich war daher  auch die hier breit geführte Spekulation über mögliche Ablehnungsgründe.

Aber da hier unwidersprochen gepostet wurde, dass es heute üblich ist, dass Versicherungen Glasbruchschäden ohne Selbstbeteiligung regulieren, war überraschend, dass dies bei der Versicherung des TE nicht der Fall sein sollte. Deshalb war dem TE geraten worden, die Mitteilung des Versicherers anhand der Versicherungsbedingungen zu überprüfen, um einen Fehler auszuschließen.

 

O.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Aber da hier unwidersprochen gepostet wurde, dass es heute üblich ist, dass Versicherungen Glasbruchschäden ohne Selbstbeteiligung regulieren, war überraschend, dass dies bei der Versicherung des TE nicht der Fall sein sollte.

Ich schrieb doch oben bereits, dass es bei der DEVK, HUK und bei Verträgen mit Werkstattbindung NICHT üblich ist, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden, wenn diese unterhalb der SB liegen, ausser der Versicherungsnehmer besucht einen sogenannten "Partnerbetrieb", der auf Weisung der Versicherung aufgesucht werden muss.

Diese Versicherungen schliessen in ihren Vertragsbedingungen die Kostenübernahme für die Reparatur bei TK mit SB in anderen Werkstätten aus, daher auch der Hinweis im Scheiben der Versicherung an den TE darauf, dass die Kosten unterhalb der SB liegen.

 

Auf deutsch:

Am falschen Ende gespart bzw. einfach die falsche Versicherung gewählt.

Aber warten wir mal ab, ob der TE uns mitteilt, bei welcher Gesellschaft mit welchem Vertrag er versichert ist.

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