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Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Themenstarteram 28. August 2020 um 15:48

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.

Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.

Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:

 

Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.

Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.

Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.

Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Soweit ich weiß, darf eine Mahngebühr beim ersten Anschreiben nicht anfallen. Eben aus dem Grund, dass das Ticket am Scheibenwischer weg sein kann.

Aber in dem Fall glaub ich sowieso, dass das gar kein Knöllchen für Direktüberweisung ist, sondern nur ein Hinweiszettel dass in nächster Zeit etwas kommt und die Halterermittlung machen die immer.

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:

 

Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.

Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.

Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.

Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

Wurdest Du denn gemahnt ?

Die Mahngebühren sind ja echt der Brüller (echt fair) , aber wenn einem die Fliege an der Wand stört macht man sich halt deswegen Stress.

Die Halterermittlung ist die naheliegendste Möglichkeit, mit dir in Kontakt zu treten. Dass kein Zettel am Scheibenwischer hing, ist da gar kein Hindernis, sondern sogar ein weiteres Argument warum diese Ermittlung nötig war.

Daher sehe ich die Gebühren als gerechtfertigt an.

Nur so nebenbei, kennst Du die "Geschichte" von den zwei Richtern, die sich im Gerichtsgebäude auf dem Gang begegnen?

Fragt Richter A: Wo kommst denn Du her?

Sagt der andere, Richter B: Von der Gerichtskasse, habe gerade 20 € Strafe bezahlt.

A.: Ja warum denn das?

B.: Mein Hund hat beim Nachbarn in den Garten gekackt.

A.: Aber Du hast doch gar keinen Hund !?!

B.: Ja, stimmt. Aber Du weißt doch, wie die Gerichte entscheiden...

 

Merke: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

Wenn man das vermeiden kann, sollte man es tun. Und wenn es nur 10 Euro kostet ist das sowieso keine Frage.

Wie gesagt, ich würde das so tun. Besser gestern als morgen.

Mails hin und her schreiben ist absolut verschwendete Zeit.

(Okay, ich kenne jetzt Deine Lebensumstände nicht. Vielleicht ist Dir langweilig und Du brauchst das zur Ablenkung ;), dann nur zu. Es gibt aber Tätigkeiten, die mehr Spaß generieren, bin sicher. )

Themenstarteram 28. August 2020 um 18:59

Naja, gut, wahrscheinlich habt ihr Recht, Mir ging es halt nur um das Prinzip.

Das Knöllchen, was ich am Wischer gehabt haben soll, war laut Loyal Parking eine Zahlungsaufforderung. Da ich, als ich zum Auto kam, aber kein Knöllchen am Wischer hatte, konnte ich dementsprechend sich nichts zahlen. Nach ein paar Wochen kam dann der erste Brief per Post, mit der Haltergebührermittlung und 1. Mahngebühr.

Wie gesagt, die 30€ Vertragsstrafe habe ich gezahlt, aber den anderen Krams noch nicht.

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 20:59:51 Uhr:

Naja, gut, wahrscheinlich habt ihr Recht, Mir ging es halt nur um das Prinzip.

Das Knöllchen, was ich am Wischer gehabt haben soll, war laut Loyal Parking eine Zahlungsaufforderung. Da ich, als ich zum Auto kam, aber kein Knöllchen am Wischer hatte, konnte ich dementsprechend sich nichts zahlen. Nach ein paar Wochen kam dann der erste Brief per Post, mit der Haltergebührermittlung und 1. Mahngebühr.

Wie gesagt, die 30€ Vertragsstrafe habe ich gezahlt, aber den anderen Krams noch nicht.

Auch wenn’s vielleicht „falsch „ ist, ich würde den restlichen Krams auch zahlen, wie ich schon schrieb, die Mahngebühren (2 € ) sind echt fair.

Machs wie ich: kauf Dir eine digitale Parkscheibe, die gibt es auch mit formaler Zulassung (kostet ca 15 Euros), papp das ding in die Ecke der Windschutzscheibe und vergiss die Parkscheibe , vergiss "Loyal Parking" und parke künftig tiefenentspannt ;-) (sorry für sie Ironie... oder ist es Sarkasmus?? Du weisst ja, Ich stamme aus dem sonnigen Ironien, das liegt hinter den Sarkastischen Bergen am Zynischen Meer).

Zahlen unter Vorbehalt, "da ich richterliche Entscheidung anstrebe", vielleicht befriedigt das etwas und man kann noch ein paar Tage darüber nachdenken.

Mich würden eher die 30 Euro ärgern, denn die 8 Euro. Diese Parkraumbewirtschaftungsverbrecher fahren schon echt Preise auf die nicht mehr lustig sind. Aber wie die Vorredner schon sagten, das ist den ganzen Ärger und die Freizeit nicht wert. Auch wenn ich es ähnlich sehe und es eigentlich um das prinzip gehen sollte, wäre ich nicht meine kostbare Zeit dafür zu opfern.

Ich hätte gar nichts bezahlt. Loyal Parking hätte tatsächlich Ansprüche an den Falschparker, nicht gegen den Halter des Fahrzeugs. Und wer weiss wer den Wagen dort abgestellt hat ;)

https://www.wbs-law.de/.../

Die Parkplatz-Firma hätte daher beweisen müssen, dass tatsächlich ein Mietvertrag mit der Halterin zustandegekommen sei. Weil die Frau das aber bestritten habe, könne die Firma keine Ansprüche geltend machen.

Im Zivilrecht ist es grundsätzlich so, dass derjenige etwas beweisen möchte, der etwas von einem anderen verlangt. Zwar gibt es im Zivilprozessrecht auch die Möglichkeit eines Anscheinsbeweises, auf die sich die Parkplatzbetreiber hier berufen. Dabei handelt es sich um eine Änderung der normalen Beweislast bei besonders typischen Geschehensabläufen, bei denen fast immer dieselbe Ursache einer bestimmten Folge vorausgeht – z.B. ein zu nahes Auffahren des Hintermannes beim Auffahrunfall auf gerader Strecke. Wenn feststeht, dass eine solche typische Ausgangssituation vorlagt, braucht nicht bewiesen zu werden, dass es auch im konkreten Einzelfall zu diesem Ablauf gekommen ist, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte für einen anderen Verlauf gibt. Das LG entschied aber, dass dafür, dass der Halter auch der Fahrer sei, gerade kein Anscheinsbeweis spreche.

Die Fahrerin treffe auch keine Auskunftspflicht zur Angabe, wer Fahrer des Pkws gewesen sei. Denn der Parkplatzbetreiber könne sich die notwendigen Erkenntnisse durch selbst verschaffen. Das Personal könnte die Identität des Fahrers spätestens bei der Rückkehr zum Wagen feststellen. Auch technische Einrichtungen wie eine Videoüberwachung zumutbar. Schließlich sei eine Schranke als Möglichkeit, Parkgebühren zu kassieren, eine Option.

Ein Schlupfloch zum unbegrenzten Parken auf dem Supermarkt-Privatparkplatz ergibt sich durch das Urteil übrigens nicht. Denn das Gericht erkannte auch an: Ein Betreiber kann per Unterlassungserklärung einem Nicht-Zahler verbieten, seinen Parkplatz zu nutzen.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 29. August 2020 um 07:58:25 Uhr:

https://www.wbs-law.de/.../

Die Fahrerin treffe auch keine Auskunftspflicht zur Angabe, wer Fahrer des Pkws gewesen sei. Denn der Parkplatzbetreiber könne sich die notwendigen Erkenntnisse durch selbst verschaffen. Das Personal könnte die Identität des Fahrers spätestens bei der Rückkehr zum Wagen feststellen. Auch technische Einrichtungen wie eine Videoüberwachung zumutbar. Schließlich sei eine Schranke als Möglichkeit, Parkgebühren zu kassieren, eine Option.

In dem von Dir angegebenen Link steht genau das Gegenteil, nämlich (Zitat):

Abstreiten schützt vor Knöllchen nicht

Mit der Behauptung, das eigene Auto auf einem Privatparkplatz nicht selbst abgestellt zu haben, können sich Falschparker künftig nicht mehr vor einem Knöllchen drücken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Vielmehr müssen sie künftig angeben, wer es sonst gewesen sein soll. Im Rahmen einer sekundären Beweislast müssten Halter Nachforschungen betreiben und sodann alternative Fahrer benennen, die das Fahrzeug falsch abgestellt haben sollen.

Wenn man den ganzen Artikel liest sieht man, dass die Gerichte sich da nicht einig sind. Keine Ahnung, warum ICH da "mitspielen" soll, die "Wahrheit" zu ergründen...

Mein Rat weiterhin:

Zahlen, fertig!

Soll ich mir wegen 10 € tagelang (oder evtl. sogar noch länger) nen Kopp machen. Da habe ich besseres zu tun, definitiv.

Denn wenn ich damit zu lange warte, flattert der farbige Brief (gerichtlicher Mahnbescheid) in meinen Hausbriefkasten - und dann denke ich darüber nach, welchen Anwalt ich kontaktieren sollte.

Wegen 10 €. Geht's noch???

Zahlen. Schnell. Fertig!

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