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Microcar rechtlich auch ein Trecker?
Moin,
seit diesem Jahr fahren in unserer Gegend immer mehr Microcars rum. Da die Brotdosen auf 45 km/h gedrosselt sind, stellen sie ein gewisses Verkehrshindernis dar.
Nun zu meiner Frage und der Bitte um eure Meinung oder noch besser, rechtliche Grundlage(n):
Landstraße, Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h, Überholverbot mit dem Zusatz "Trecker dürfen überholt werden".
Gilt diese "Freigabe" auch für besagte Microcars?
Gruß
Andre
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22 Antworten
Das Traktorsymbol bedeutet "25 km/h", d.h. alles was langsamer fährt (egal welches Fahrzeug) darf überholt werden, alles schnellere nicht. Kannst Du aber selbst auch googeln :-).
Nein, ein Traktor im Sinne des Zusatzschildes hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25km/h. Damit dürftest du nicht mal einen Traktor überholen, denn alles was nach 1970 gebaut wurde fährt schneller (heute fahren die 60km/h).
Die Dreiräder sind rechtlich IMHO Mofas.
PS. Ich überhole das Geraffel aber trotzdem.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2024 um 16:19:43 Uhr:
Die Dreiräder sind rechtlich IMHO Mofas.
Mofas dürfen nur 25 km/h, diese hier sind dreirädrige Kleinkrafträder der Fahrerlaubnisklasse AM und der Fahrzeugklasse L2e.
Wie schon richtig geschrieben wurde, dann darf man die bei der erwähnten Beschilderung nicht überholen.
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 16. Okt. 2024 um 16:19:29 Uhr:
Kannst Du aber selbst auch googeln :-).
Habe ich natürlich, sowie auch einen Anwalt, Polizisten und Richter am AG befragt. Wie immer bekommt man von 3 Leuten 8 verschiedene Meinungen...
Ich danke euch herzlich!
Gruß
Andre
Und die alle kannten nicht § 39 Abs. 7 StVO? Dort findest du das Traktor-Piktogramm nebst Erklärung.
Wie kommt man eigentlich darauf, dass ein Microcar rechtlich einTraktor sein könnte? Ein U-Boot ist ja auch rechtlich kein Omnibus, obwohl das Fassungsvermögen der Personenanzahl fast identisch ist .
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Oktober 2024 um 18:30:32 Uhr:
Wie kommt man eigentlich darauf, dass ein Microcar rechtlich einTraktor sein könnte?
Weil der Traktor nur symbolisch abgebildet ist, aber die Bedeutung des Zeichens in Wahrheit eine andere ist und auf die Geschwindigkeit abstellt. Stünde in der StVO nicht 25, sondern 45 km/h, dann wäre ja seine Vermutung richtig gewesen.
Die Schilder & Bedeutung gibt's wohl schon etwas länger , als diese Microcars
Drei- oder vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h gibt es schon seit 100 Jahren.
Und kanntest du zu jeder Zeit die exakte Bedeutung des Traktor-Piktogramms? Dann müsstest du ja wissen, dass es früher mal zwei verschiedene Texte dafür gab:
- Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
- Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h
Und jetzt bitte eine Erklärung, in welchem Zeitraum welcher Wortlaut galt und worin der Unterschied bestand. ;-)
Kenne natürlich nicht jedes Verkehrsschild und seine 100 % Bedeutung / Gesetzestext ... wie viele hier
Schon ca. 40 Jahre her mit der Fahrschule
In meiner Region , wüßte ich auch nicht wo das nächste " Trekker - Schild " steht ....
Ein paar wenige Microcars gibt's hier natürlich auch hin & wieder auf der Straße.
= Diese werden dann bei nächster, guter Möglichkeit eben überholt .
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 16. Oktober 2024 um 19:32:15 Uhr:
= Diese werden dann bei nächster, guter Möglichkeit eben überholt .
70€ und ein Rabattpunkt - sollte man sich für ein paar Sekunden Zeitgewinn gut überlegen.
Das geht ja noch
Habe schon sehr lange keine " Fleißpunkte " in Flensburg mehr
Und die Staatskasse hat auch erst ca. 30 € an mir Verdient für 3x Blitzer ( DM & € )
Zitat:
@tchibomann schrieb am 16. Oktober 2024 um 16:13:18 Uhr:
Moin,
seit diesem Jahr fahren in unserer Gegend immer mehr Microcars rum. Da die Brotdosen auf 45 km/h gedrosselt sind, stellen sie ein gewisses Verkehrshindernis dar.
Sei froh über die 45km/h.
In Schweden bauen die Kids (ab 15) normale PKW so um das sie als A- Traktor gelten und fahren dann mit maximal 30km/h durch die Gegend.
Da die im Gegensatz zu den Microcars aussehen wie PKW jedesmal eine Überraschung.
Zitat:
@Rockville schrieb am 16. Oktober 2024 um 19:14:52 Uhr:
Dann müsstest du ja wissen, dass es früher mal zwei verschiedene Texte dafür gab:
- Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
- Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h
Und jetzt bitte eine Erklärung, in welchem Zeitraum welcher Wortlaut galt und worin der Unterschied bestand. ;-)
Also wenn du es so genau wissen willst, dann erweitere ich die Frage gleich mal um eine weitere Formulierung:
"Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h fahren können oder dürfen"