1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. F30, F31, F34 & F80
  7. Mieser Service bei Reifendirekt !?

Mieser Service bei Reifendirekt !?

BMW 3er F31
Themenstarteram 13. Februar 2014 um 10:54

Ich habe mir bei Reifendirekt, 8 Kompletträder (Sommer+Winter) für knapp 4.000 Euro für meinen F31 bestellt. Leider sind Aufgrund von mangelnder Verpackung (für 19 Zoll reicht eben die Standardpappe nicht aus) 2 Räder beim Transport zerkratzt worden und mussten vom Paketdienstleister nachverpackt werden. Die Räder wurden auch mit einem entsprechenden Schadensprotokoll des Paketdienstes versehen. Leider hat der Fahrer mit nicht mitgeteilt, dass es sich in dem auf die Felgen geklebten Umschlag mit der Kennzeichnung: Lieferschein um ein Schadensprotokoll handelt.

Also Kontakt mit Reifendirekt aufgenommen und den Fall geschildert. Es wurde vereinbart das ich Fotos mache, gesagt getan Fotos und die Protokolle an den Service geschickt. Das ist nun fast 14 Tage her, auf erneute Nachfrage habe ich immer noch keine Antwort erhalten.

Habt ihr ähnlich "schlechte" Erfahrungen gemacht? Wollte erst, wie immer, bei Reifen.com bestellen, jedoch war dort das eine Felgenmodell nicht lieferbar... nie wieder Reifendirekt :/

 

 

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe wirklich nicht, wieso Leute hier, die ganz offensichtlich im täglichen Leben absolut nichts mit der Anwendung von Recht zu tun haben (oder "im Fach Recht" ziemlich tief geschlafen haben müssen), ihre völlig falsche Rechtsauffassung verbreiten...

Sorry für die deutlichen Worte! Aber manchmal ist es wirklich besser sich an Dieter Nuhr zu orientieren...

Es ist völlig klar, dass im vorliegenden Fall (Verkauf von Unternehmer an Privatperson) die Gefahr bis zur Auslieferung beim Verkäufer liegt!

Hier in verständlichen Worten beschrieben: Klick mich (unter Punkt 2.4)

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

Gilt bei dieser Lieferung nicht die 14tägige kostenlose Rücknahme.

Gruß. bubil

Die sind jetzt rum. Ich hätte die gleich zurückgeschickt. Oder willst du die behalten ?

Kannst du mal zeigen, wie die Beschädigungen aussehen?

Gruß Mario

Themenstarteram 14. Februar 2014 um 6:53

Der Service meldete sich ja innerhalb kürzester Zeit nachdem ich die Beschädigung angezeigt hatte. Nur tut sich jetzt nichts mehr und ich komme mir verarscht vor. Zurückschicken auf eigene Kosten kam für mich nicht in Frage. Wenn die (Fach)Leute die dort im Lager arbeiten meinen, eine dünne Pappe die gerade so über den Felgenrand reicht, mit ein wenig Plastikfolie zu umwickeln reicht als Transportschutz... ohne Worte.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-2002

Zurückschicken auf eigene Kosten kam für mich nicht in Frage. Wenn die (Fach)Leute die dort im Lager arbeiten meinen, eine dünne Pappe die gerade so über den Felgenrand reicht, mit ein wenig Plastikfolie zu umwickeln reicht als Transportschutz... ohne Worte.

Hättest Du Deinen Kauf widerrufen können, wären die Kosten der Rücksendung bzw. Abholung nicht Dein Problem gewesen. Da Du aber Kompletträder bestellt hast, die nach Kundenwunsch hergestellt wurden (Rad/Reifen-Kombination), war von Anfang an jedes Widerrufsrecht ausgeschlossen. Natürlich müssen die für den Schaden einstehen.

Ruf' einfach mal nett an, ist vielleicht nur ein Missverständnis?

Alles Gute

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann

 

Hättest Du Deinen Kauf widerrufen können, wären die Kosten der Rücksendung bzw. Abholung nicht Dein Problem gewesen. Da Du aber Kompletträder bestellt hast, die nach Kundenwunsch hergestellt wurden (Rad/Reifen-Kombination), war von Anfang an jedes Widerrufsrecht ausgeschlossen. Natürlich müssen die für den Schaden einstehen.

Ruf' einfach mal nett an, ist vielleicht nur ein Missverständnis?

Alles Gute

Chris

@chris

Bist du dir sicher, dass das Zusammensetzen zweier Standardprodukte bereits die Definition von "Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden" erfüllt und daraus folgend das Widerrufsrecht entsprechend §312d (4) Ziffer 1 entfällt?

Ich sehe das nicht so. Dann wäre ein in Geschenkpapier eingepacktes Parfum oder ein Ski mit montierter Bindung ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (was bei letzterem definitiv nicht zutrifft, da ich schon mehrere Ski mit Bindung im Netz kaufte und diese wieder zurück gehen lies)

Für den TE, ich würde jetzt mal vorsorglich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Mal sehen, ob sich dann etwas bewegt.

Edit sagt noch:

Aber vielleicht ist es einfach auch eine aktuelle Überlastung beim Lieferanten. Geduld hilft manchmal auch.

Wenn es ein Schadensprotokoll gibt, dann übernimmt doch der Transporteur/dessen Versicherung.

Da hatte ich auch schon mit DHL. Hat ca 8 Wochen gedauert, dann war mein Geld da.

Mit reifendirekt hab ich normale erfahrung gemacht (Beratung abseits vom Standard klappt halt nicht). Lieferung und Ware waren ok.

Zitat:

Original geschrieben von gogobln

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann

 

Hättest Du Deinen Kauf widerrufen können, wären die Kosten der Rücksendung bzw. Abholung nicht Dein Problem gewesen. Da Du aber Kompletträder bestellt hast, die nach Kundenwunsch hergestellt wurden (Rad/Reifen-Kombination), war von Anfang an jedes Widerrufsrecht ausgeschlossen. Natürlich müssen die für den Schaden einstehen.

Ruf' einfach mal nett an, ist vielleicht nur ein Missverständnis?

Alles Gute

Chris

@chris

Bist du dir sicher, dass das Zusammensetzen zweier Standardprodukte bereits die Definition von "Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden" erfüllt und daraus folgend das Widerrufsrecht entsprechend §312d (4) Ziffer 1 entfällt?

Gemäß den AGB, denen der TE zugestimmt haben muss, ist es jedenfalls so. Persönlich kann man da auch anderer Ansicht sein.

Das erstmalige Aufziehen des Reifens auf eine Felge ist für den Händler offenbar mit einem erheblichen Wertverlust verbunden. Bis dahin wird eine durchaus großzügige Rücknahmefrist von sogar 30 Tagen eingeräumt. Wie gesagt, für Reifen die noch nicht auf eine Felge aufgezogen worden sind.

Gruss

Chris

 

@chris

Bist du dir sicher, dass das Zusammensetzen zweier Standardprodukte bereits die Definition von "Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden" erfüllt und daraus folgend das Widerrufsrecht entsprechend §312d (4) Ziffer 1 entfällt?

Ich sehe das nicht so. Dann wäre ein in Geschenkpapier eingepacktes Parfum oder ein Ski mit montierter Bindung ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (was bei letzterem definitiv nicht zutrifft, da ich schon mehrere Ski mit Bindung im Netz kaufte und diese wieder zurück gehen lies)

Hallo,

man muss hier schon Äpfel mit Äpfel vergleichen. Hier wurden komponennten miteinander nach Wunsch verbunden. Ventil wurde angebracht, Gewichte angeklebt etc. nach Kundenwunsch. Wer weiß schon ob diese Kombination jemals wieder nachgefragt wird. Diese Felgen oder Reifen können nicht einfach wieder voneinander getrennt werden und dann als Neuwertig verkauft werden oder würdest Du sowas als Neuwertig kaufen wollen? Was schon mal zusammengebaut und zurückgesendet wurde?

Wenn ich Skier im Internet bestelle sind das Komplettangebote die zig-1000 hergestellt wurden für den Onlineversand, hier geht der Händler bewust das Risko ein der Verbindung von Komponennten, darum schließt er auch die Rücknahme nicht aus. Da liegt nun mal der Unterschied. Recht sprechen heißt nicht unbedingt Recht bekommen....

Man muss das Risiko im Onlinhandel einfach bewusst machen, jeder Freut sich über die günstigen Preise, und vor Ort wäre das RuckZuck erledigt. Online wird das dauern da nun Schriftverkehr zwischen Transporteur, Händler und Kunde erfolgen muss. Der Preis muss ja irgendwo herkommen, --> Wenig Personal.

Für den TE, zum Glück hast Du ein Schadensprotokoll, dass macht das alles viel einfacher da die Beweislast beim Händler / Transporteur liegt. Ärgerlich ist halt nur die Wartezeit bis das alles gelöst ist. Schick mal paar Bilder, würde mich interessieren.

Zitat:

@chris

Bist du dir sicher, dass das Zusammensetzen zweier Standardprodukte bereits die Definition von "Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden" erfüllt und daraus folgend das Widerrufsrecht entsprechend §312d (4) Ziffer 1 entfällt?

Ich sehe das nicht so. Dann wäre ein in Geschenkpapier eingepacktes Parfum oder ein Ski mit montierter Bindung ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (was bei letzterem definitiv nicht zutrifft, da ich schon mehrere Ski mit Bindung im Netz kaufte und diese wieder zurück gehen lies)

_________________________________

Hallo,

man muss hier schon Äpfel mit Äpfel vergleichen. Hier wurden komponennten miteinander nach Wunsch verbunden. Ventil wurde angebracht, Gewichte angeklebt etc. nach Kundenwunsch. Wer weiß schon ob diese Kombination jemals wieder nachgefragt wird. Diese Felgen oder Reifen können nicht einfach wieder voneinander getrennt werden und dann als Neuwertig verkauft werden oder würdest Du sowas als Neuwertig kaufen wollen? Was schon mal zusammengebaut und zurückgesendet wurde?

Wenn ich Skier im Internet bestelle sind das Komplettangebote die zig-1000 hergestellt wurden für den Onlineversand, hier geht der Händler bewust das Risko ein der Verbindung von Komponennten, darum schließt er auch die Rücknahme nicht aus. Da liegt nun mal der Unterschied. Recht sprechen heißt nicht unbedingt Recht bekommen....

Man muss das Risiko im Onlinhandel einfach bewusst machen, jeder Freut sich über die günstigen Preise, und vor Ort wäre das RuckZuck erledigt. Online wird das dauern da nun Schriftverkehr zwischen Transporteur, Händler und Kunde erfolgen muss. Der Preis muss ja irgendwo herkommen, --> Wenig Personal.

Für den TE, zum Glück hast Du ein Schadensprotokoll, dass macht das alles viel einfacher da die Beweislast beim Händler / Transporteur liegt. Ärgerlich ist halt nur die Wartezeit bis das alles gelöst ist. Schick mal paar Bilder, würde mich interessieren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann

Das erstmalige Aufziehen des Reifens auf eine Felge ist für den Händler offenbar mit einem erheblichen Wertverlust verbunden.

Ja, ist so, denn danach gilt das Produkt als gebraucht und kann nicht mehr als Neuware verkauft werden.

Themenstarteram 15. Februar 2014 um 10:38

Zitat:

Für den TE, zum Glück hast Du ein Schadensprotokoll, dass macht das alles viel einfacher da die Beweislast beim Händler / Transporteur liegt. Ärgerlich ist halt nur die Wartezeit bis das alles gelöst ist. Schick mal paar Bilder, würde mich interessieren.

Zitat:

Wenn es ein Schadensprotokoll gibt, dann übernimmt doch der Transporteur/dessen Versicherung.

Da hatte ich auch schon mit DHL. Hat ca 8 Wochen gedauert, dann war mein Geld da.

Mit reifendirekt hab ich normale erfahrung gemacht (Beratung abseits vom Standard klappt halt nicht). Lieferung und Ware waren ok.

Danke für die Antworten. Mal schauen wie lange es noch dauert. Hab keine Lust wegen sowas meinen Anwalt zu bemühen. Eine kleine Info das es noch dauern kann, hätte mich ja nicht so auf die Palme gebracht.... da ich aber weder eine Bestätigung oder einen Bearbeitungsstatus vorliegen habe, nervt das extrem.

 

 

 

Rad1-1

Zitat:

 

Hättest Du Deinen Kauf widerrufen können, wären die Kosten der Rücksendung bzw. Abholung nicht Dein Problem gewesen. Da Du aber Kompletträder bestellt hast, die nach Kundenwunsch hergestellt wurden (Rad/Reifen-Kombination), war von Anfang an jedes Widerrufsrecht ausgeschlossen. Natürlich müssen die für den Schaden einstehen.

Ruf' einfach mal nett an, ist vielleicht nur ein Missverständnis?

Alles Gute

Chris

eben nicht, Gefahrenübergang bei Warenlieferungen ist der Punkt an dem die Lieferung den Verkäufer verlässt. In diesem Fall also die Übergabe an den Spediteur. Hat der Lieferant die Räder unbeschädigt an den Spediteur übergeben ist der haftbar.

Warenschulden sind Holschulden, Geldschulden sind Bringschulden.

Den Schaden also dem Spediteur melden, es war ja ein Protokoll dabei von daher sollte der NAchweis kein Problem sein.

Falsch, der Händler ist solange verantwortlich, bis die Ware den Kunden erreicht. Das, was Du beschrieben hast, gilt bei Privatverkäufern.

Natürlich kann der Verkäufer das Geld vom Spediteur zurückholen, wenn der Spediteur schuld an dem Schaden ist.

Gefahrenübergang hängt von der Vereinbarung ab und nicht davon, ob man privat oder geschäftlich kauft. Sollte bei den AGB beschrieben sein. Kulanterweise übernehmen die Schadensabwicklung in der Regel die Verkäufer. Wenn nicht, muss man sich an den Spediteur wenden und er erstattet den Schaden.

Widerrufsrecht dürfte bei Reifen eingeschränkt sein, da die Teile nicht einfach auseinandergenommen und verkauft werden können, so wie z.B. Ein PC mit Standardkomponenten. Reifen haben durch Montage einen Verschleiss.

Also: Klären, wer den Schaden bei DHL anmelden muss, wie der Schaden behoben werden kann und was es kostet. Das wird in Summe etwas dauern, ist aber durch das Schadensprotokoll eindeutig nicht Verschulden des Käufers. Problem könnte werden, dass DHL und der Lieferant sich darum streiten, wer schuld ist (schlechte Verpackung oder unsachgemäßer Transport).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. F30, F31, F34 & F80