ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mietwagen Rg. wird nicht übernommen

Mietwagen Rg. wird nicht übernommen

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 7:08

Vor ca. 2 Wochen hatte ich einen Verkehrsunfall, mich traf keine Schuld.

Kurze Zeit später bin ich zum Händler gefahren mit der Bitte einen Gutachter zu beauftragen, um den Schaden zu beziffen, das war am Montag Nachmittag.

Am Dienstag Nachmittag war ich wegen betrieblicher Schwierigkeiten verhindert, so dass ich den Leihwagen nicht abgeben konnte, so dass sich die Leihgabe der Fa. Europcar auf 3 Tag insgesamt verlängert.

Ich habe mich nun entschieden das Fahrzeug nicht instand setzen zu lassen sondern habe einen neuen Gebrauchten erworben und habe mir die netto Schadenssumme auszuhlen lassen.

Die Assekuranz teile mir nun mit, das ohne einer nachweislich erfolgte Reparatur keine Übernahme der Kosten möglich ist.

In der Tat sehe ich ein, das 3 Tage nicht voll gezahlt werden, aber einen zwecks Gutachtenerstellung dürfte doch kein Problem sein, oder muss ich erst einen RA hinzuziehen, was ich Ausnahmsweise nicht getan habe.

Mein Fahrzeug war fahrbereit.

Beste Antwort im Thema

Manchmal kann mir hier echt nur mit dem Kopf schütteln was für Einstellungen die Menschen zum Leben haben... Leihwagen für eine Begutachtung... Mann, müssen einige Leute beschäftigt sein.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Die Besichtigung eines Fahrzeugs zur Gutachenerstellung dauert bei einem normalen durchschnittlichen Schaden eine knappe Stunde. Natürlich kann es bei besonderen Schäden, wenn zum Bsp. größere Demontage-Arbeiten erforderlich sind auch etwa länger dauern, das gleiche gilt bei sehr großen Schäden. Da Dein Fahrzeug fahrbereit war, dürfte es auch kein extrem großer Unfallschaden gewesen sein und die teilweise Demontage einer Front- oder Heckverkleidung ist in einer Stunde auch kein Problem.

Bei einem guten Sachverständigen kannst Du einen exakten Termin zur Besichtigung vereinbaren und das auch außerhalb der normalen Zeiten.

Warum es überhaupt erforderlich war für diese eine Stunde einen Mietwagen zu nehmen und dann auch noch über drei Tage kann ich so nicht nachvollziehen.

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 9:20

Berufsbedingt habe ich nicht die Möglichkeit im normalen Zeitrahmen den Gutachter zu empfangen, somit ist nach Rücksprache mit einem RA

durchaus eine eintägige Übernahme der Leihwagen zu rechtfertigen.

Es geht nicht darum, wie lange der Gutachter an dem Fahrzeug den Schaden bewertet, somit am Thema vorbei.

Selbst bei größeren Schaden brauchen die max. ne gute Stunde mit Bildern.

Manchmal kann mir hier echt nur mit dem Kopf schütteln was für Einstellungen die Menschen zum Leben haben... Leihwagen für eine Begutachtung... Mann, müssen einige Leute beschäftigt sein.

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 10:51

Schick mir die Rechnung wenn´s dich belastet.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Berufsbedingt habe ich nicht die Möglichkeit im normalen Zeitrahmen den Gutachter zu empfangen, somit ist nach Rücksprache mit einem RA

durchaus eine eintägige Übernahme der Leihwagen zu rechtfertigen.

Es geht nicht darum, wie lange der Gutachter an dem Fahrzeug den Schaden bewertet, somit am Thema vorbei.

Selbst bei größeren Schaden brauchen die max. ne gute Stunde mit Bildern.

Da du berufsbedingt ja wohl doch "mitten im Leben stehst", kann man bei dir auch voraussetzen, dass du denken und handeln kannst, wie es ein wirtschaftlich vernünfig denkender Mensch auch machen würde.

 

Das bedeutet, wenn du den Schaden selber bezahlen müsstest, würdest du da genauso handeln ? 

 

Mit Sicherheit nein.

 

Und genau das wird man dir hier vorhalten und im übrigen auch zu Recht, auch aus den Gründen, wie KSV das hier schon beschrieben hat.

 

 

 

 

 

 

@TE

Da du offensichtlich von der Richtigkeit deines Handelns überzeugt bist, was die patzige Reaktion auf andere Postings hier zeigt, sind weitere Kommentare überflüssig.

Delle hat das schon richtig beschrieben: Hättest du genauso gehandelt, wenn du selbst hättest für den Schaden aufkommen müssen?

Mit ziemlicher Sicherheit nein, aber wenn man meint, dass ja andere dafür aufkommen müssen, warum soll man da irgendwie wirtschaftlich handeln?

 

Du scheinst ja auch einen "fähigen" Anwalt zu haben, lasse den doch einfach die Mietwagenkosten einklagen - viel Erfolg dabei.

 

Hier kann man angesichts der Mentalität mancher Leute nur mit dem Kopf schütteln.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Schick mir die Rechnung wenn´s dich belastet.

Ne, möchte Dir nicht noch mehr deiner kostbaren Zeit rauben, Danke, Danke... :confused:

Ich finde es einfach nur nervig, wenn User mit einer eigentlich schon vorgefassten Meinung einen Fred aufmachen und damit eigentlich nur den Zweck verfolgen, dass andere diese dann bestätigen.

 

Wenn dann aber andere Meinungen aufkommen ist man sofort mit dem Arsch rum und spielt beleidigte Leberwurst, oder unterstellt anderen Usern die auch noch Recht haben, dass sie am "Thema vorbei posten".

 

@ TE

 

Wenn du der Meinung bist, dass du und dein oberschlauer Rechtsanwalt hier Recht bekommen, nur zu. Die Richter freuen sich, wenn sie sich mit solchen sinnlosen und überflüssigen Klagen beschäftigen müssen........:mad:

 

Aber erwarte in diesem Zusammenhang hier bitte nicht, dass dir einer in diesem Fred auch noch Erfolg dabei wünscht..........

 

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 14:09

Auf jede einzelne Antwort einzugehen möchte ich jetzt nicht, jedoch sei angemerkt, das

eure Rechtsauffasung hier zum Teil was die Kostenübernahme eines Leihfahrzeuges angeht,

ziemliche Lücken aufweist.

In der Tat bezahlt die "Allgemeinheit" den Schaden, aber ich möchte da weder diskutieren noch sonst was das

die Assekuranz mit heute per Fax die kostenübernahme für 1 1/2 Tage zusicherte.

Wenn der Geschädigte Zeit aufbringen muss um einen Gutachter hinzuzuziehen und alles was danach kommt,

kann er diese vergütet bekommen, entweder in Form von Nutzungsausfall oder Leihwagen.

Was eine Verhandlung vor Gericht angeht, so wird im Vorhinein meistens vor der eigentlichen Verhandlung

ein Vergleich geschlossen.

Anhand der Schilderung merke ich schon, mit dem Strom mitschwimmen ist immer einfach als sich mal zu belesen, anstatt

sofort über einen zu Urteilen, ohne diesen zu kennen.

Aber wie gesagt, Ihr habt alles gesagt und ich zur Kenntnis genommen, mit einem leichten Schmunzeln auf meiner Seite.

Ja, wir haben es verstanden.

 

Du bist der Beste und du bist der schlauste. 

 

Aber abschließend zu deiner Information.

 

Hier posten Leute, deren tägliches Brot das Schadengeschäft mit allen drum und drann ist.

 

Und wenn du meinst, das du Hobbjurist, der mal irgend etwas gehöhrt oder gelesen hat, hier irgend jemanden etwas wissen kannst, dann bist du aber ganz mächtig auf dem Holzweg.

 

Schmunzeln tun hier einige.......

 

aber nur über dich

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hier posten Leute, deren tägliches Brot das Schadengeschäft mit allen drum und drann ist.

Und wenn du meinst, das du Hobbjurist, der mal irgend etwas gehöhrt oder gelesen hat, hier irgend jemanden etwas wissen kannst, dann bist du aber ganz mächtig auf dem Holzweg.

Zitat:

 

Habe ich irgendwo vermerkt, das ich - Hobbyjurist - sei, denke eher nicht, aber man sollte von seinem Schreibtischrand ein wenig drüber schauen, ansonsten kommst so´n Murks wie oben raus.

Richtig, es wird abgelehnt und gut ist, wenn dann aber mal etwas anmerkt und entsprechend einen RA bemüht, kommt Bewegung in die Sache.

Ob natürlich der einzelne Mitarbeite dahingehend über einen Vergleich oder gar über das Urteil in Kenntnis gesetzt wird, ist unwahrscheinlich.

Original geschrieben von Dellenzaehler

Schmunzeln tun hier einige.......

aber nur über dich

So hat jeder was davon.

am 6. Dezember 2008 um 14:40

Am meisten schmunzelt jetzt jemand, der einfach liest wie ihr euch die Köpfe heiß postet; nämlich ich. :D

Gruß

Frank, der weder Gutachter noch Hobbyjurist ist.

ich habe gerade eine Mail von Frau Brigitte Zypries bekommen.

 

Sie möchte dich als rechtlichen Berater einstellen.

 

Weil du es als erster geschafft hat, von einer Versicherung am Nikolaustag, auch noch per Fax eine Kostenübernahmebestätigung zu bekommen.

 

Glückwunsch aus dir wird noch was großes.

 

Träum weiter..........

 

Schönes Fest du Komiker

am 6. Dezember 2008 um 14:46

Mensch Delle, wen du alles kennst und wer dir alles schreibt. Das du dich noch mit uns abgibst. :D

Gruß

Frank, der heute außer Werbung nur eine Rechnung bekommen hat. ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mietwagen Rg. wird nicht übernommen