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Mietwagenkosten nach Totalschaden von Versicherung

Themenstarteram 22. September 2010 um 20:07

Hallo,

da mir jemand in mein Auto gefahren ist, habe ich von der Versicherung des Verursachers einen Mietwagen vermittelt bekommen. Als ich telefonisch angefragt habe, ob ich diese Kosten teilweise selbst tragen muss, wurde dies verneint. In der schriftlichen Bestätigung dieser Aussage steht nun, dass sie die Kosten eines Mietwagens übernehmen (für den Zeitraum im Gutachten), "soweit die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind".

Kennt jemand diese rechtlichen Voraussetzungen???

Viele Grüße!

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17 Antworten

Die sind gegeben, wenn Dein beschädigtes Fahrzeug nicht mehr verkehrs- und betriebssicher ist. Diese Angabe findest Du im Gutachten. Ist das beschädigte Fahrzeug fahrbereit, verkehrs- und betriebssicher steht Dir das Ersatzfahrzeug nur während der Dauer der Reparatur zu.

Die Schadenabwicklung sollte nicht verzögert werden, d. h. die Reparatur zeitnah durchführen lassen.

Auch sollte man stets überlegen, ob ein Ersatzfahrzeug notwendig ist! Braucht man es kaum oder gar nicht ist es ratsam die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch zu nehmen.

Themenstarteram 22. September 2010 um 20:50

aaaaah! Gott sei Dank! ist ein Totalschaden... DANKE!!!! hatte schon Angst bekommen... :D

Denke daran, dass Du den Wagen nicht ewig fahren darfst! Die Wiederbeschaffungsdauer steht aber auch im Gutachten. Meist werden 14 d gewährt.

Themenstarteram 22. September 2010 um 21:05

Ja genau. 14 Tage stehen drin. Was ich allerdings nicht so ganz genau weiß: Gilt das ab dem Tag, an dem der Unfall war oder ab dem Tag an dem ich das Gutachten bekommen habe?

Nutzungsausfall bekommst Du ab dem Unfallzeitpunkt, also ab dem Zeitpunkt an dem das Fahrzeug eben nicht mehr nutzbar ist. Nimmst Du einen Mietwagen kann es unterschiedliche Auslegungen geben, insofern empfehle ich Dir das genau mit der Versicherung zu klären und bestätigen zu lassen. Normalerweise schreiben sie Dir wann der Wagen abgegeben werden muss.

Hat die Versicherung Dir das Ersatzfahrzeug vermittelt?

Themenstarteram 22. September 2010 um 21:27

den Mietwagen habe ich seit dem Tag des Unfalls und von der Versicherung vermittelt bekommen, ja. dann werde ich da nochmal anrufen und mir die Nutzungsdauer des Mietwagens schriftlich geben lassen (im Idealfall zwei Wochen nach Gutachteneingang, da das bereits eine Woche gedauert hat)...

Die Info oder das Wissen, dass ein Totalschaden eingetreten ist, hast Du bestimmt schon länger. D. h. Du solltest schon auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug sein. Deshalb sind 14 Tage immer eine angemessene Frist, zumindest für normale Fahrzeuge.

Themenstarteram 22. September 2010 um 21:42

es war nicht sicher, ob es ein Totalschaden war. Abgesehen davon hatte ich keine Ahnung, wie so ein Gutachten ausfällt und ohne zu wissen was ich bekomme, konnte ich schlecht anfangen zu suchen. meinste ich komm damit durch? :) ich probier das morgen einfach mal. mehr als nein sagen, können se ja nicht..

Zitat:

Original geschrieben von fragenueberfragen12

es war nicht sicher, ob es ein Totalschaden war. Abgesehen davon hatte ich keine Ahnung, wie so ein Gutachten ausfällt und ohne zu wissen was ich bekomme, konnte ich schlecht anfangen zu suchen. meinste ich komm damit durch? :) ich probier das morgen einfach mal. mehr als nein sagen, können se ja nicht..

Das ist genau der richtige Weg. Keine Versicherung stellt sich gegen vernünftige Argumente und Gespräche.

Ansonsten hast Du immer noch eine Woche Zeit!

Themenstarteram 22. September 2010 um 22:07

Mittlerweile leider nicht mehr. Nur noch bis Sonntag. Aber ich krieg das schon irgendwie geregelt. genauso wie meinen umzug diese woche. das aber auch immer alles auf einmal kommen muss... ;) danke dir!!

am 23. September 2010 um 11:43

Hi!

...das interessiert mich jetzt auch...

Wie ist es denn, wenn in einem Totalschadenfall, bei der Angabe vom Hersteller, Fahrzeugtyp und Motor auf den einschlägigen Börsen (mobile, autoscout) nur ganz ganz wenige Fahrzeuge (so 2-3) ausgeworfen werden? (und diese nicht mal einwandfrei sind...Motorschaden, etc.)

Kann die Versicherung sagen: sieh zu wie Du mit den 2 Wochen klar kommst ...nimm halt den kleineren Motor ...oder gar: kauf Dir 'nen Golf, da gibt es genug von!

Wie ist die Regelung hier?

Gruß!

PS: ...ich rede NICHT von Ausstattungen und Farben, etc., sondern überhaupt den selben Fahrzeugtyp/Motor zu bekommen!

es geht soweit ich weis nicht darum, das selbe Fahrzeug erneut zu bekommen, sondern was vergleichbares.

Z.B. statt nem Astra kann man sich ja auch nen Golf mit vergleichbarer Ausstattung und Motorisierung anschaffen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

es geht soweit ich weis nicht darum, das selbe Fahrzeug erneut zu bekommen, sondern was vergleichbares.

Z.B. statt nem Astra kann man sich ja auch nen Golf mit vergleichbarer Ausstattung und Motorisierung anschaffen.

Genau so ist es!

Ausnahmen gibt es natürlich trotzdem bei sogenannten Exoten, Oldtimern, behindertengerechten Fahrzeugen, Spezialfahrzeuge etc. pp.

Aber es gilt immer: Freibriefe für ewige Nutzung des Mietwagens gibt es nicht, auch wenn es schon Geschädigte gab, die ihren Mietwagen über mehrere Wochen / Monate nutzen. Das sind aber Einzelfälle! Absprachen mit der jeweiligen Versicherung kann auch zu weiteren Zugeständnissen führen.

am 23. September 2010 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

es geht soweit ich weis nicht darum, das selbe Fahrzeug erneut zu bekommen, sondern was vergleichbares.

Z.B. statt nem Astra kann man sich ja auch nen Golf mit vergleichbarer Ausstattung und Motorisierung anschaffen.

OK, das sehe ich ein! ...lass uns mal bei dem Beispiel bleiben und annehmen, dass ein Astra am Gebrauchtmarkt realistisch nicht verfügbar ist und man einen Golf nehmen könnte.

Bekannter Maßen ist ein Golf mit annähernd gleichem Alter/Laufleistung/Motor um geschätzt 30% teurer, als der Astra.

Legt die Versicherung, für ihre Argumentation die Kosten für den längeren Nutzungsausfall (um doch noch irgendwann einen Astra zu finden) dadurch begrenzen zu können, indem man einen Golf nimmt, die 30% Mehrkosten für den Golf oben drauf?

Wenn sie es nicht täte, dann wären Astra und Golf eben doch nicht "vergleichbar", weil der Golf ja teurer ist!

Gruß!

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