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Minimalhöhe des Nummernschildes

VW Polo
Themenstarteram 17. Dezember 2003 um 21:10

hi

wie tief darf ich vorne mein nummernschild hängen??

mfg

cassius

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16 Antworten

lol

 

Hee du Vorne kann es am Boden schleifen !!!

Und Hinten muss es min. 20cm haben !

 

 

MFG Nico

 

 

 

www.polo-6n.com

jo das kann ich bestätigen vorne wurst wie tief, hauptsache lesbar, und hinten mindestens 20cm

:o)

 

Naja wenn es hinten auf 15,4 cm ist sagt auch keiner was :o)

Und vorne ist es egal !

 

www.polo-6n.com

Da muss ich euch aber entschieden wiedersprechen ... die Anbringung ist (wie sollte es auch anderst hier in D sein) in der StVZO genau geregelt ...

Zitat:

§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Kläre deine geplanten Veränderungen daher am besten schon mal im Vorfeld ab ... in der Regel werden diese Vorschriften zwar nicht alle zu eng gesehen, allerdings weiss man ja nie, welche Laus dem TÜV-Prüfer über die Leber gelaufen ist ;) :D

[ iLLuSioN ]

heul

 

Naja Deutsches Recht , aber egal mann kommt immer irgendwie durch . Obs richtig ist oder nicht !

ist halt schlecht wenn man nicht durch kommt :o)

 

MFG Nico

 

www.polo-6n.com

Ja bis zur nächsten Kontrolle und wenn der Polizist ahnung hat, dann wars das für dich und den TÜV-Prüfer.

Denn der Prüfer hat nicht das recht trotz Gesetz das Nummerschild tiefer einzutragen als es erlaubt ist. Macht er es trotzdem und man wird dann erwischt, dann hilft auch die eintragung nichts mehr. Da sie dann illegal ist.

Das einzige Ausnahme ist wenn die Tiefe des Nummernschilds vor dem erscheinen des Gesetzes eingetragen worden ist.

MfG Polo-Stefan

Themenstarteram 18. Dezember 2003 um 15:26

also darf ich das nummernschild nicht in an das gitter der rs front machen bei meinem polo (14zoll und 60er fahrwerk).

Doch darfst, aber nur solange die unter Kante des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 20cm über dem Boden ist, darst du es.

iLLuSioN hat ja bereits den Auszug aus der StVZO gepostet.

Und da steht ja drin das man vorne 20cm und hinten 30cm haben muß. Und das gilt für die unterste Kante am Schild.

Also halt dein Kennzeichen an die Stelle wo du es gerne haben möchtets und mess nach ob du vorne dann noch die 20cm bis unter Kante hast. Wenn ja dann kannst du es dran machen, allerdings mußt du das, soweit ich weiß, dann wieder eintragen lassen.

Gruß Stefan

... ich würde sagen das kommt darauf an, wie sehr es dir egal ist :D - wenn du damit leben kannst eventuell mal eine kleine Verwarnung zu kassieren und im dümmsten Fall ein paar Euros ärmer zu werden, dürfte nichts dagegen sprechen ...

Genau genommen ist es natürlich nicht erlaubt wenn du die vorgeschriebenen Masse nicht einhälst ... aber wie heisst es so schön ? Papier ist geduldig ... meine knappen 55 mm Bodenfreiheit sind auch nicht unbedingt so ganz legal (obwohl eingetragen) - solange ich deswegen aber keine Probleme bekomme, werde ich deswegen nichts unternehmen. ;)

[ iLLuSioN ]

Da hast du natürlich recht. Und wenn jeder die evtl. Folgen kennt, dann soll jeder das machen was er will. Nur wenn man an den falschen Polizisten kommt, dann sieht er das Knallhart. Und dann sagt er das dein Auto nicht in dem Zustand ist, wie es laut Fahrzeugschein sein sollte. Also ist die Betriebserlaubnis erloschen. Und um schlimmsten Fall nimmt er dein Auto mit und stellt es sicher. Ich hab sowas schon mal mit gemacht. Und das dnur weil ich meine neue Reifengröße noch nicht im Fahrzeugschein habe eintragen lassen. Die TÜV Bescheinigung hat ihn nicht interessiert. Und er meinte das er den Verdacht hat das noch mehr am Auto nicht stimmt. Also stellt er ihn sicher und läßt ein Gutachten vom TÜV erstellen.

Gruß Stefan

@Stefan

Soetwas hätte ich mir aber von einem Polizisten nicht bieten lassen, denn die TÜV-Abnahme-Bestätigung hat ihn genauso zu interessieren, wie alle anderen Eintragungen im Fahrzeugschein selbst.

Nicht ohne Grund steht nämlich in den Anbauabnahmen von TÜV/DEKRA folgendes drin:

"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu befassen hat."

Dieses bedeutet rein rechtlich gesehen, dass von dir nicht ausdrücklich verlangt werden kann, dass du extra nur wegen dieser Änderung zur Zulassungsstelle fahren musst.

Es wird zwar immer wieder behauptet, dass nur das was in den FZ-Papieren drinsteht auch zählt, allerdings ist das reine Augenwischerei - es zählt immer das, wofür man die Abnahmen auch besitzt (egal in welcher Form).

[ iLLuSioN ]

Themenstarteram 18. Dezember 2003 um 16:20

aber ich geh ma darvon aus das ich dann nicht mehr 20cm hab;)

@[ iLLuSioN ]

 

zu deinen 55mm. das ist nicht ilegal wenn es eingetragen ist. diese mindesthöche von ich glaub 11cm ist ein richtwert. die eintragung ist dann eine änderung mit der dieser wert geänder wird. und das ist ok- sonnst dürfte man sich ja keine spioler mehr dran baun.

mfg

cassius

@[ iLLuSioN ]

Das stimmt nicht ganz. Denn selbst wenn ich ein Gutachten vom TÜV habe, kann mir die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis verweigern. Deswegen muß man damit ganz vorsichtig sein. In der Regel geht das in Ordnung, aber in anderen Fällen kann es auch anders sein. Die Zulassungsstelle kann auch Sondergenehmigungen erteilen und da muß man auch nicht zum TÜV.

Deswegen lasse ich alles ein meine Papiere eintragen. Selbst die Sachen für die ich eine ABE habe, da ja manche ABE`s zurückgezogen worden sind. Und wie es so schon heißt, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Deswegen gehe ich lieber auf Nummer sicher.

@ Cassius

Das stimmt das die 11cm nur ein Richtwert sind und das aber nur bis Anfang des Jahres. Denn seit 1.1.2003 sind neue Gesetze draussen wonach man eine Bodenfreiheit von 8cm für feste / starre Teile und 5cm für bewegliche Teile haben muß.

Aber darüber wird meines Wissens nach auch wieder gestritten, da diese Masse mit einem normalen 60mm Fahrwerk nicht mehr eingehalten werden kann, aber es gibt ja dafür ein Gutachten von einigen Namenhaften Herstellern.

Gruß Stefan

Dass die 11 cm nur ein Richtwert darstellen, ist mir auch klar :) ... bedingt durch die Tieferlegung stimmen aber diverse Masse eben nicht mehr mit der StVZO überein ... wie z.B. die Mindesthöhe der unteren Scheinwerferkanten.

Da stellt sich mir natürlich die Frage, was die höhere Priorität besitzt - die StVZO oder meine Eintragung ?

[ iLLuSion ]

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