1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8L
  7. mir ist ein Radfahrer reingefahren - Kfz-Sachverständiger beauftragen?

mir ist ein Radfahrer reingefahren - Kfz-Sachverständiger beauftragen?

Audi A3 8L
Themenstarteram 18. September 2008 um 12:21

Guten Tag! (Audi A3 1.6 Bj 97 2-Türer silber-metallic)

Als ich heute nach Schulschluss auf den Parkplatz zu meinem Auto ging, sah ich 2 Polizisten mein Auto begutachten. EIN RADFAHRER IST MIR REINGEFAHREN! Leider hatte ich mein Auto in die letzte Parkbox am Straßenrand geparkt und da fuhr dann dieser Radfahrer entlang und irgendwie ist der dann in mein Auto geraten/gestürzt. Schaden: Kratzer und Beulen fast an der kompletten Beifahrerseite (2 Türer)--> Tür + vor und hinter der Tür jeweils ca. 20 cm.

Der Radfahrer hat dann die Polizei gerufen und die dokumentierten das gerade als ich dazu kam. Zum Glück hat der Junge eine Haftpflicht-Versicherung. (ich selber habe Haftpflicht für das Auto)

Leider ist mir noch nie so was passiert bzw. überhaupt ein Autounfall

Nun meine Frage: kann ich einen KFZ-Sachverständiger beauftragen und wenn ja kostet das dann was für mich? Kann die Versicherung des Radfahrers einen eigenen Gutachter beauftragen? Kann ich dann diesen ablehnen oder muss ich das hinnehmen? Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen? wie sieht es sonst rechtlich aus was muss ich noch beachten bzw. kann ich machen?

Meiner Meinung nach muss die komplette Beifahrerseite neu lackiert werden und die Beulen müssen raus (ein Teil ist längs eingedrückt vom Pedal wahrscheinlich, sonst normale Beulen). Oder wird dann in diesem Fall Tür+Kotflügel+und der hintere Teil nach der Tür (weiss nicht wie der heisst :-)) ausgetauscht werden?

Sobald ich das Geld bekommen habe, muss ich dann den Unfall reparieren lassen oder kann ich das Geld auch einfach behalten?

Ich fahre einen Bj. 97 Audi A3 2 Türer 1.6 Motor silber-metallic und meine das das Auto schon ganz schön alt ist und würde es dann bevorzugen das Geld in die Tasche zu stecken weil ich das Auto nächstes Jahr sowieso tauschen möchte. Wäre das so rechtlich erlaubt oder muss ich das Auto dann reparieren lassen. Mich würde interessieren in welchem Bereich die Summe liegen würde die ich von der Versicherung des Radfahrers bekommen werde.

Wie lange habe ich Zeit einen KFZ-Sachverständiger aufzusuchen? Unfall ist heute 18 September 2008 ca. 12 Uhr passiert

 

Bitte um Infos! Vielen Dank für alle Beiträge!

mfg

Ähnliche Themen
31 Antworten
am 18. September 2008 um 12:25

Als Geschädigter hast du das Recht auf einen Gutachter DEINER Wahl, die Begutachtung sollte zeitnah erfolgen. 

Die gegnerische versicherung hat aber auch das recht, noch mal einen eigenen sachverständigen zuzuziehen.

 

kumpel von mir wurde umgefahren, sicherheitsschuh sei dank, nur fuß gequetscht und öhm ne kapsel ist gerissen... naja egal

 

auto natürlich bissl zerkratzt und verbeult. die gute dame die ihn auf nem parkplatz (!) umgefahen bzw. überfahren hat wollte als erstes das er ne verzichtserklärung unterschreibt... am unfallort, polizei hat die eh ned gerufen, und ned mal ins krankenhaus hat sie ihn gefahren, mein freund stand unter schock.. naja

end vom lied, da kam dann irgendwann ne rechnung, gutachten hat scheinbar die werkstadt vom schwager gemacht, und der schaden wurde schon behoben, jetzt zahlt seine versicherung zu recht nicht, weil sie auch noch einen gutachter wollte. der anwalt von meinem kumpel hat auch nen saftigen brief zurückgeschrieben, die dame wollt auch nen satz neue alufelgen, weil er sie angeblich zerkratzt hat (als sie ihn angefahren hat)

 

gab nen nettes schmerzensgeld, ne anzeige wegen körperverletztung und führerscheinentzug, wobei das kam dann von der staatsanwaltschaft, gut wa?!

 

 

am 18. September 2008 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von Skolem

Die gegnerische versicherung hat aber auch das recht, noch mal einen eigenen sachverständigen zuzuziehen.

Aber nur wenn es begründete Zweifel am ersten Gutachten gibt.

tjoa, aber die kann man ja erst haben, wenn das erste gutachten bei der versicherung ist

und dieses komische deutsch, ab wann ist ein zweifel begründet? Versicherungen sind immer gerne beim zweifeln, mehr oder weniger berechtigt/begründet.

 

Ich wollt nur voraus warnen, ned dass sich das dann zu nem ewigen rechtsstreit rauszieht

am 18. September 2008 um 17:46

Bei mir hat noch keine Versicherung ein Gegengutachten veranlasst, denen hat es gereicht meins bezahlen zu dürfen... 

Sachverständigen und gut ist, wenn die Versicherung was will soll sie kommen . Na und dann kommt sie halt.

Mein Nachbar fuhr mir ins Auto > Zweifelte denn Kostenvoranschlag an (700€) , Gutachter von der Versicherung machte 800 draus.

 

pahh wie geil

Themenstarteram 18. September 2008 um 18:35

kann jmd. schätzen auf welche summe der gutachter ca. kommen wird? ausbeulen und komplette beifahrerseite müsste wahrscheinlich lackiert werden. würde dann das gutachten direkt von einer audi-werkstatt machen lassen

Gegengutachten sind sehr sehr selten, denn keine Organisation will sich mit der anderen anlegen. Geld kannst du dir natürlich ausbezahlen lassen, das ist gar kein Thema, nur du bekommst dann nur die unversteuerte Schadenssumme. Nutzungsentschädigung oder Leihwagen wirst du vermutlich keine bekommen. Genauso wie du sicherlich keine Entschädigung wegen einer Wertminderung bekommen wirst! Aber den Gutachter darfst du dir selbst aussuchen. In sachen Gutachten arbeiten wir mit der Dekra zusammen und bin auch sehr zufrieden. Das Gutachten wird dir natürlich bezahlt!

Themenstarteram 18. September 2008 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von schabuty

Sachverständigen und gut ist, wenn die Versicherung was will soll sie kommen . Na und dann kommt sie halt.

Mein Nachbar fuhr mir ins Auto > Zweifelte denn Kostenvoranschlag an (700€) , Gutachter von der Versicherung machte 800 draus.

 

pahh wie geil

wie groß war der schaden? hast du den kostenvoranschlag über einen kfz-sachverständiger machen lassen oder über eine audi-werkstatt/autohaus? hab gehört über eine audi-werkstatt kann man mehr rausholen?

am 18. September 2008 um 18:58

Ich fahre jetzt 18" Chromfelgen und habe ein komplett neues Fahrwerk... Frau muß wissen, wie man es anstellt.. Ach ja, repariert ist er auch.

@Fuchs: Doch, bekommst du, du willst doch den Wagen verkaufen... Das dauert in etwa so lange wie die Reperatur, also hast du kein Auto.. Nicht wahr ;) 

Naja, so einfach ist das nicht! Du bekommst nicht für jeden Scheiß, zumal für eine relativ geringe Reparatur eine Entschädigung/Leihwagen. Ich denke, dass es in dem Fall so ausgeht, dass er keine bekommt und das selbst schlucken muss.

am 18. September 2008 um 19:06

Doch, der Wagen muß zum Lacker, gerade wegen dem Seitenteil, eine Tür ließe sich ja schnell tauschen, würde aber auch für einen Tag einen Tag einen Leihwagen geben. Glaub mir, ich weiß, wovon ich spreche, aus Erfahrung und von dem, was mein Tüver sagt. Wenn z.B. die Stoßstange kaputt ist, laß sie dran, die neue wird lackiert, der Austausch dauert eine halbe Stunde. Der Wagen muß nicht zwei Tage in der Werkstatt bleiben, wie veranschlagt... Und was heißt Entschädigung, der Wagen steht DIR nicht zur Verfügung, denn man hat DIR einen Schaden zugefügt. 

Selbst wenn er eine bekommen sollte, dann schafft man es fast nicht das Fahrzeug in der Zeit zu reparieren. 

am 18. September 2008 um 19:20

Na und, die Werkstatt gibt dir ein Auto und die Leihgebühr wird geteilt. Ich hatte nie einen "offiziellen" Leihwagen... 

Deine Antwort
Ähnliche Themen