1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mir ist einer drauf gefahren aber man sieht fast nichts

Mir ist einer drauf gefahren aber man sieht fast nichts

Hallo,

mir ist vorhin einer hinten drauf gefahren. Das Auto ist nur gerollt. Zu sehen ist nichts auf den ersten Blick außer leichte Schrammen/Kratzer wo das Nummernschild des Gegners gescheuert hat. Ich hab die Daten des "Anderen". Es ist ein Firmenfahrzeug. Meine Frage ist nun: Kann ich mit diesem nicht zusehenden Schaden mal zu Audi oder was auch immer gehen und die überprüfen ob da innen etwas kaputt gegangen ist? Muss ich dafür nicht erstmal die Kosten selber tragen? Oder erst der Versicherung des Gegners melden und dann nachschauen lassen?

Danke und Gruß

Ähnliche Themen
12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 206

Hallo,

 

mir ist vorhin einer hinten drauf gefahren. Das Auto ist nur gerollt. Zu sehen ist nichts auf den ersten Blick außer leichte Schrammen/Kratzer wo das Nummernschild des Gegners gescheuert hat. Ich hab die Daten des "Anderen". Es ist ein Firmenfahrzeug. Meine Frage ist nun: Kann ich mit diesem nicht zusehenden Schaden mal zu Audi oder was auch immer gehen und die überprüfen ob da innen etwas kaputt gegangen ist? Muss ich dafür nicht erstmal die Kosten selber tragen? Oder erst der Versicherung des Gegners melden und dann nachschauen lassen?

 

Danke und Gruß

 

Entweder fährst du zu deinem Audi-Händler oder du fährst zu einen KFZ- Sachverständigen.

 

Wenn da ein größerer Schaden vorliegt brauchst du ein Gutachten. Bei einem kleinen Schaden wird dir der  Sachverständige ein sogenanntes Kurzgutachten erstellen. 

 

In der Regel gehört das nachschauen zum Kundendienst und wird nicht berechnet. Weder in der Werkstatt noch bei einem seriösen Sachverständigen.

 

Bei der Versicherung braucht du nicht nachfragen. Da du nicht schuld an dem Unfall bist, kannst du frei entscheiden, wen du hier zu Rate ziehst. :)

 

Gruß Delle

Die Schrammen/Kratzer sind auch schon ein Schaden. Ich geh mal nicht davon aus, dass dein Auto die letzte Rostschleuder ist, daher wird dir wahrscheinlich der Gutachter/ die Werkstatt sagen, dass die Stossstange neu lackiert werden muss. Würd ich dann an deiner Stelle auch machen lassen, sonst hast du ja einfach so Schrammen im Auto. Evtl. kannst du noch das Geld auszahlen lassen, legst es zurück und lässt erst dann lackieren, wenn sich (aus welchem Grund auch immer) ein neuer Kratzer dazugesellt hat...

Danke Dellenzaehler das klingt ja schonmal ganz gut. Zum dem was VentoRenner sagt: Naja hier und da hat die Stoßstange schon ein paar Kratzer. Es ist nur ein kleines Stück unter der Ladekante daher sind dort nunmal Gbrauchsspuren. Gibts da trotzdem eine Möglichkeit, dass es gemacht wird?

am 31. Juli 2007 um 18:09

Hi,

grundsätzlich hast Du einen Anspruch auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes.

Natürlich wird man dir keine Stoßstange eines 8 Jahrre alten Autos herstellen können inkl. der Gebrauchsspuren.

Auf eine voll neu lackierte Stoßstange muss also nicht unbedingt ein Anspruch bestehen - wäre ja auch bissl übertrieben wenn der Schaden nicht allein eine Ersetzung notwendig macht.

Grüße

Schreddi

Hmm. Man ist nicht verpflichtet eine Teillackierung machen zu lassen. Wenn man sich selbst eine Werkstatt aussucht, die das nicht kann, dann kann die das eben nicht... Und dann ist eine komplette Neulackierung fällig. Abzug neu gegen alt könnte es vielleicht erst mal geben. Aber wenn die Kratzer wirklich so schwach sind, dass sie dich nicht stören, dann behalte das Geld als Wertminderung und kauf dir ne schöne Flasche Rotwein davon. ;)

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Abzug neu gegen alt könnte es vielleicht erst mal geben.

 

 

Nein, die gibt es nicht.

 

Die gibt es nur im Kasko-Schadenfall, aber da auch nicht mehr sehr häufig.

 

Bestenfalls gibt es einen Abzug für eine Wertverbesserung.

 

Die Wertverbesserung bezieht sich auf den Zustand des Fahrzeuges vor dem Schadenereignis und nach der erfolgten Reparatur.

 

Werden im Zuge der Reparatur zwangsläufig Korrosions- oder sonstige Schäden  beseitigt ist zu prüfen  ob das Fahrzeug in seinem Gesamtwert gesteigert ist.

 

Ist der Gesamtwert gesteigert, tritt diese  Wertverbesserung ein.

 

Ob durch die Lackierung eines Stoßfänger der Gesamtwert gesteigert wird, stelle ich hier einfach mal in Frage....

 

Eine Ausweisung der Wertverbesserung auf Basis prozentualer Abzüge entspricht nicht den Grundsätzen des BGB, wird aber leider fälschlicherweise noch sehr oft in vielen Gutachten vorgenommen.

 

Die prozentualen Abzüge betreffen nur " neu für alt" und begründen sich in den vertragsrechtlichen Grundlagen der verschiedenen AKB`s

 

Aber wie schon angeführt. Sehr viele Versicherer (die meisten ) und  sogar  die

 

HUK- Coburg man glaubt es nicht :D

 

verzichten hierauf mittlerweile.

 

Also, lass erstmal gucken was ist kaputt.

 

Vieleicht ist ja mehr passiert, wie du bis jetzt annimmst.

 

Gruß Delle :cool:

 

 

 

am 31. Juli 2007 um 20:19

Mal eine Frage an die Kfz-Sachverständigen: Wie oft kann man die Lackierung einer Stoßstange bei den Versicherungsgesellschaften abrechnen ?

@Dellenzähler

Ich hab neulich auch einen Schaden an der Stoßstange gehabt, jemand ist mir hinten draufgefahren und hat dabei die Stoßstange zerstört (Nur den Kunststoff, der Unterbau ist ganz geblieben). Dabei wurde laut Gutachten der volle Preis berechnet, die Versicherung hat den Reparaturpreis gedrückt (Stundenlohn) und auch ein Abzug wegen der "alten" Stoßstange gemacht. Da ich aber bei dem Crash ganz gut "verdient" habe (der Unfallgegner hat mir eine Minidelle in den Rahmen gefahren, ist eigentlich nicht der Rede wert, jedoch muss es ja repariert werden...) hat es mich nicht weiter gestört. Wahrscheinlich wird es aus Gewohnheit gemacht, weil die Sachbearbeiter es schon immer so gemacht haben, oder sie denken es fällt keinem ein dagegen zu protestieren.

Beim nächsten mal weiß ich aber bescheid... Ich habe auch keinen Anwalt genommen, da ich keine Lust hatte zusätzliche Rennerei zu haben. Beim nächsten Mal ist der aber dann auch im Boot.

 

@xAKBx

Man kann so oft eine kaputte Stoßstange abrechnen, wie sie auch kaputt gemacht wurde.... :)

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Man ist nicht verpflichtet eine Teillackierung machen zu lassen. Wenn man sich selbst eine Werkstatt aussucht, die das nicht kann, dann kann die das eben nicht...

und da vertragswerkstätten eh nicht so geil auf teillackierung sind,

sondern direkt ne komplettlackierung in das gutachten bzw. den kostenvoranschlag reinschreiben, schlägt diese mit so ca. 500-700€ zubuche....wenn man dann von diesem betrag noch ~80€ für professionelles smart-repair abzieht (sofern man den schaden überhaupt reparieren lässt), kann sich jeder nun selbst ausrechen, was da dem eigenen konto gutgeschrieben wird......

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Mal eine Frage an die Kfz-Sachverständigen: Wie oft kann man die Lackierung einer Stoßstange bei den Versicherungsgesellschaften abrechnen ?

 

Wir reden hier nicht über das mehrfache Abrechnen von Altschäden oder sonst irgendwelcher Straftatbestände, sondern über das Thema Gebrauchsspuren. Blos weil ein AS ehrlich bei seinen Angaben ist, muss man Ihn nicht gleich "bestrafen"

am 1. August 2007 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Wir reden hier nicht über das mehrfache Abrechnen von Altschäden oder sonst irgendwelcher Straftatbestände, sondern über das Thema Gebrauchsspuren. Blos weil ein AS ehrlich bei seinen Angaben ist, muss man Ihn nicht gleich "bestrafen"

 Uuups, etwas in den falschen Hals bekommen oder zu früh aufgestanden :cool:

 

Aber du wirst sicherlich "Gebrauchsspuren" und "unfallbedingte Beschädigungen"  an einem Stoßfänger auseinander halten können - bist ja ein kluger Sachverständiger :) Ich kann es nicht ;)

 

Ich wundere mich im übrigen nur immer wieder über die gegensätzlichen Themenbeiträge:

 

"Hilfe, ich habe einen Kratzer im Stoßfänger - wie komme ich zu meinem Schadenersatz"

und

"Hilfe, ich bin gegen einen PKW gerollt und nun will der sein Fahrzeug sanieren"

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Wir reden hier nicht über das mehrfache Abrechnen von Altschäden oder sonst irgendwelcher Straftatbestände, sondern über das Thema Gebrauchsspuren. Blos weil ein AS ehrlich bei seinen Angaben ist, muss man Ihn nicht gleich "bestrafen"

 Uuups, etwas in den falschen Hals bekommen oder zu früh aufgestanden :cool:

 

Aber du wirst sicherlich "Gebrauchsspuren" und "unfallbedingte Beschädigungen"  an einem Stoßfänger auseinander halten können - bist ja ein kluger Sachverständiger :) Ich kann es nicht ;)

 

Ich wundere mich im übrigen nur immer wieder über die gegensätzlichen Themenbeiträge:

 

"Hilfe, ich habe einen Kratzer im Stoßfänger - wie komme ich zu meinem Schadenersatz"

und

"Hilfe, ich bin gegen einen PKW gerollt und nun will der sein Fahrzeug sanieren"

 

 

 LOL :D:D:p

Deine Antwort
Ähnliche Themen