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Misch Felgen für G30 LCI M Sport
Ich stehe kurz vor Mischfelgen für mein G30 LCI M Sport xdrive zu hollen
Folgendes habe ich jetzt erfahren können
8,5J x 19 Zoll ET 30 Vorne
9,5J x 19 Zoll ET 40 Hinten
Bereifung Winter M+S & Alpine Symbol
Vorne: 245 40 19
Hinten: 275 35 19
Gutachten daten:
BMW 5er-Reihe (VII)
G5L
e1*2007/46*1688*..
- incl. Plug-in Hybrid
Auflage für Vorne: --- Passt so
Auflage für Hinten: R03 T00 T96
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig
Hinweise:
A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
A57
Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
Lim
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine
A57
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Fertiger/Zulieferer
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 255/30R19
Nr. 2 235/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 3 235/45R19 255/40R19
Nr. 4 245/35R19 285/30R19, 295/30R19
Nr. 5 245/35R19 275/30R19, 285/30R19, 295/30R19
Nr. 6 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 7 245/45R19 275/40R19
Nr. 8 225/35R19 255/30R19, 265/30R19
Nr. 9 255/35R19 285/30R19, 295/30R19
Nr. 10 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 11 255/45R19 285/40R19
Nr. 12 235/35R19 265/30R19, 275/30R19
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 14 225/35R19 255/30R19
So das Gutachten
Meine frage:
Laut Teilegutachten muss ich das beim tüv abnehmen lassen, aber wenn ich Rundrum Winter in der grösse 245 40 19 nehme, brauche ich trotzdem keine Abnahme mehr machen oder muss ich trotzdem machen? Und abgesehen davon möchte ich am Karosserie auch nichts ändern. Währe Hilfreich wenn ich hierzu Antworten bekomme. Vielen dank
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7 Antworten
Rundum gleiche Reifengröße bedeutet auch rundum gleiche Felgen.
Ok, welche reifen kann ich noch mischen? Auf diese felgen
Also kann ich keine 245 40 19 bei 8.5J und 9.5J nehmen? Sondern vorne 245.. und hinten 275/35.?
Richtig erkannt.
Okay.
Ich befasse mich eben auch mit dieser Thematik bzgl. Winterreifen+Felgen für einen G31, 540d, mit AHK, Bj 2021.
Ich tendiere zu 19 Zoll mit Mischbereifung (245/275), da die reine "Schneezeit" vermutlich überschaubar ist, Trocken und Regen deutlich überwiegen.
Würde ich näher an den Alpen wohnen, dann würde ich vermutlich 245 rundum nehmen.
so habe mich umentschieden diese felgen nicht mehr zu hollen, es sind Replika felgen und das gutachten was der jenige mir gezeigt hat ist auch gefälscht... jetzt habe mich zu ein zubehör felgen entschieden. Diese haben folgende daten:
Vorne 8.0J x 19 ET30
Hinten 8.5J x 19 ET30
Reifen möchte ich Rundrum 245 40 19 nehmen (Winter), nach der Hinweis angabe der Gutachten steht T94 T98 bei der beiden felgen Dimensionen was ich nach KmH gehen muss.
in Meinem Schein steht Höchstgeschwindigkeit von 250kmh.
Ich denke es werden 98W reifen oder gehen auch 98V?
So da ich ein xdrive habe, muss ich trotzdem auf Stern reifen achten oder würde auch hier normale gehen?
Achso Achse 1 hat 1200kg
Achse 2 hat 1330kg
+ Anhänger 150kg.